Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Frau Kollegin, Sie haben Ihre Zeit ganz deutlich überschritten: fast eine Minute.

Entschuldigung. – Dann möchte ich es dabei bewenden lassen.

Ich glaube, man kann unserem Antrag sehr gut zustimmen, und Sie sollten sich überlegen, mal Inhalte zu bringen, statt sich weiterhin beim Zählen zu verkalkulieren.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Man merkt das nicht immer. Das ging mir früher auch so. Man ist so in Schwung und guckt nicht auf die Uhr. Trotzdem vielen Dank. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Lamla.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion rund um die Schwimmfähigkeit von jungen Menschen ist nicht neu – vermutlich älter als ich. Ich glaube, herausgehört zu haben, dass alle anwesenden Fraktionen die Wichtigkeit der Schwimmfähigkeit erkannt haben und diese nicht infrage stellen. Das ist ein guter gemeinsamer Nenner.

Bloß zu der Frage, wie man diese Schwimmfähigkeit sicherstellt, gibt es anscheinend unterschiedliche Meinungen. Aber nur die Schwimmfähigkeit der Kinder zum Ende der vierten Klasse zu erfassen und gleichzeitig das Lichtschwert der Entbürokratisierung zu schwingen – liebe FDP, das wird nicht reichen.

Nehmen wir zum Beispiel das Projekt „QuietschFidel“ von leider nur fünf Modellkommunen, das von

Frau Paul angesprochen wurde. Das Projekt gilt seit August 2014 als beendet. Aktuell soll ein Leitfaden für die Kommunen entwickelt werden. Wir sollten aber ins Auge fassen, die Kommunen bei diesen Bemühungen nicht nur durch einen Leitfaden zu unterstützen, sondern uns auch Gedanken machen, wie wir diese Bestrebungen mit Landesmitteln flankieren – besonders wenn ich an die im rot-grünen Antrag angesprochenen besonderen Herausforderungen durch Kinder Geflüchteter und geflüchtete Kinder denke.

Wenn das Land hier lediglich ein paar warme Worte ausspricht, statt Geld in die Hand zu nehmen und die Kommunen zu unterstützen, wird nichts passieren. Denn wir leben in Zeiten, in denen Schwimmbäder aufgrund der Haushaltslage der Kommunen geschlossen werden. Dort, wo es keine Möglichkeit zum Schwimmunterricht gibt, wird auch kein Kind das Schwimmen erlernen.

Insofern freue ich mich – zwei Anträge haben wir schon – auf die Beratungen im Ausschuss. Vielleicht finden wir doch noch irgendwie zusammen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lamla. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Löhrmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind uns einig, wie wichtig das Schwimmen ist, und ich glaube, wir sind uns auch einig, dass jede und jeder Ertrinkungstote eine oder einer zu viel ist. Schwimmen können kann Leben retten. Schwimmen können ist eine Grundfertigkeit, die in unserer Gesellschaft einfach dazugehört. Sie zu vermitteln, ist eine gesellschaftliche Aufgabe von Elternhaus, Sportvereinen und der Schule.

Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Gesellschaft, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen, die die Schule verlassen, sicher und möglichst ausdauernd schwimmen können. Ich finde es bemerkenswert, dass die Redner von CDU und FDP allein die Verantwortlichkeit der Schule angesprochen und nicht auch die Verantwortlichkeit der Eltern und des Sports genannt haben. Das gehört meiner Meinung nach zusammen. Je mehr wir zusammenarbeiten, umso besser wird das Ziel – Schwimmen können – erreicht werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wie die Kollegen Weiß und Paul finde auch ich die Vorschläge des FDP-Antrags nicht zielführend. Die Landesregierung tut einiges, um das oben beschriebene Ziel, also Schwimmenlernen, zu erreichen. Im Kernlehrplan der Grundschulen heißt es

wörtlich: „Jedes Kind soll am Ende der Grundschulzeit schwimmen können.“

Schwimmen ist der einzige Sportbereich, der in der Grundschule über ein festes Stundenkontingent verfügt. Schwimmen wird mindestens ein Jahr lang unterrichtet. Der Unterricht wird aber auch in den weiterführenden Schulen fortgesetzt. Kollegin Paul hat schon gesagt, dass da offenbar erfreulicherweise noch ein Lern- und Könnenzuwachs erfolgt.

Ich nenne zwei weitere Maßnahmen, die noch nicht genannt worden sind:

Die Beraterinnen und Berater im Schulsport sorgen für die Qualifizierung unserer Lehrkräfte – vorrangig für das Anfängerschwimmen. Sie unterstützen das seit 2008 bestehende Landesprogramm „NRW kann schwimmen!“, das Kindern in den Ferien das Schwimmen beibringt. In rund 1.650 Kursen wurden in den vergangenen Jahren rund 16.000 Schülerinnen und Schüler erreicht. Ich habe mir selbst – damals gemeinsam mit Kollegin Schäfer – von diesen Kursen und der Begeisterung, die da zum Ausdruck kommt, ein Bild machen können. Es lohnt also, dieses Programm fortzusetzen.

Das wollen wir auch tun. Wir wollen mit diesem Programm und weiteren Maßnahmen der direkten Unterstützung der Akteure vor Ort unsere Angebote zum Schwimmenlernen ausbauen. Ich rechne damit, dass wir im Januar 2016 die Vereinbarung für die nächste Programmphase für die Jahre 2016 bis 2020 unterzeichnen können. Das war im Übrigen schon geplant, bevor der FDP-Antrag die Debatte hier im Hohen Haus ausgelöst hat.

Außerdem will ich den Ausbau des Ganztags nennen. Gerade hier gibt es eine verstärkte Zusammenarbeit. Nordrhein-Westfalen ist in der Bundesrepublik mit seinen offenen Ganztagsangeboten führend, dass es nämlich durch eine Zusammenarbeit von Schule und Sport bzw. Schwimmvereinen die Möglichkeit gibt, Schwimmunterricht zu intensivieren.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Wir sollten alle Akteure – die Sportämter der Kommunen, die Vereine, Kitas und Schulen – in ihrem gemeinsamen Bestreben, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen Schwimmen lernen, unterstützen. Dabei können wir die bestehenden Strukturen und Netzwerke nutzen, wie etwa vor Ort die Ausschüsse für den Schulsport.

Das beste Programm zum Erhalt der kommunalen Infrastruktur sind der Stärkungspakt und die Mittelzuweisung an die Städte und Gemeinden. Der Innenminister und der Finanzminister haben eben deutlich gemacht, dass die Zuweisungen an die Gemeinden so hoch sind wie noch nie zuvor in Nordrhein-Westfalen. Es kommt darauf an, vor Ort in den Kommunen die Prioritäten zugunsten der für alle Familien zugänglichen Schwimm- und Sportan

gebote zu setzen. Das kann man aber nicht eben mal von Landesseite verordnen. Das ist unser Ziel; aber vor Ort müssen die Kommunen dieses Ziel als hoheitliche Aufgabe selbst im Blick haben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich frage mich, warum Sie da Ihren Kommunen nicht mit gleicher Verve auf die Finger schauen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam an dem Ziel arbeiten und nicht die wichtigen Ressourcen und die wichtige Zeit damit vertun, Datenfriedhöfe anzusammeln, die den Kindern nicht helfen. – Vielen Dank.

Frau Ministerin, es liegt der Wunsch nach einer Kurzintervention des Kollegen Wegner von der Fraktion der Piraten vor, dem ich hiermit das Wort erteile.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sie sprachen gerade von der Verantwortung der Eltern, die auch da sein muss.

(Ministerin Sylvia Löhrmann: Auch!)

Ja, auch. – Wenn ich mir die Zahlen anschaue, wer schwimmen kann und wer nicht schwimmen kann, dann stelle ich fest, dass die Anzahl derjenigen Kinder, die nicht schwimmen können, in der Unterschicht zehnmal höher ist als in der Oberschicht.

Vor diesem Hintergrund finde ich es einen Hohn und einen Schlag ins Gesicht der ärmeren Kinder, wenn deren Eltern die Verantwortung dafür gegeben wird, die finanziellen Möglichkeiten nicht zu haben, um den Kindern eine genauso gute Ausbildung – auch Sport gehört zur Ausbildung – geben zu können wie reichere Eltern. Das ist eine Aufgabe des Landes, des Staates, und nicht eine Aufgabe der Eltern – es sei denn, der Staat stellt den Eltern genug finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung. Das tut er nicht, also bleibt es eine Aufgabe des Staates. Alles andere ist ein Hohn.

Ich freue mich, dass Frau Josefine Paul, Ihre Parteikollegin, wenigstens darauf hingewiesen hat, dass der größte Teil der Gruppe der Nichtschwimmer in Deutschland aus armen Menschen besteht. Denen kann man jetzt nicht noch die Verantwortung dafür geben, dass sie nicht die finanziellen Mittel für die Ausbildung der Kinder aufbringen können.

Vielen Dank, Herr Kollege. – Frau Ministerin, bitte schön.

Verehrter Herr Kollege, ich freue mich über Ihre Nachfrage, denn dadurch kann ich eines noch einmal sehr deutlich machen. Ich habe be

wusst gesagt: Das ist eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, und zwar der Eltern, der Sportvereine und der Schule. Ich habe nicht gesagt, dass wir irgendetwas abschieben. Aber zu sagen, dass nicht auch Eltern eine Verantwortung für ihre Kinder hätten, fände ich etwas merkwürdig. Das ist nicht das Verständnis, dass wir hier hoffentlich gemeinsam haben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Warum machen wir denn offene Ganztagsgrundschule? – Damit wir gerade die Kinder, die die Förderung nicht vom Elternhaus mitbekommen, mehr an Sport, an Kultur heranführen. Das ist ein Programm auch zur Verminderung der sozialen Spaltung in der Bildung und in der Wahrnehmung von solchen Angeboten.

Da gibt es keinen Dissens zwischen der Kollegin Paul und mir, und da gibt es auch keinen Dissens innerhalb der Landesregierung und sicherlich auch nicht in diesem Hohen Hause. Genau darauf zielen unsere Anstrengungen beim Ganztagsausbau und bei vielen anderen Dingen. Der Kulturrucksack ist zum Beispiel ein Programm, um genau die Kinder zu erreichen, denen es vom Elternhaus nicht mitgegeben wird. Die Schulsportangebote differenzieren nicht danach, ob die Kinder aus armen oder reichen Familien kommen – und das ist auch gut so, meine Damen und Herren!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/10293 einschließlich des Entschließungsantrags der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/10481 an den Sportausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

4 Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes,

der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/8293

Beschlussempfehlung und Bericht