Ich erinnere an die Debatte zur Einbindung der Leitung der hauptamtlichen Kräfte in die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehren. Das war ja ein großes Thema, das breit diskutiert wurde. Hier ist ein Konsens geschaffen worden, und das schon, bevor das Ganze ins Parlament gekommen ist. Deshalb möchte ich auch der Abteilung 7 im Innenministerium meinen Dank für dieses Beteiligungsverfahren aussprechen.
Den Feuerwehrverbänden möchte ich dafür danken, dass sie an diesem langen und breiten Prozess mitgewirkt haben. Aber ich will natürlich auch SPD und CDU dafür danken, dass wir gemeinsame Änderungsanträge und auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorlegen konnten; denn ich finde es wichtig, dass wir bei diesem Thema auch gemeinsam vorgehen und gemeinsame Anträge vorlegen.
Es ist schon gesagt worden: Über 81.000 Bürgerinnen und Bürger sind in den Freiwilligen Feuerwehren engagiert; über 13.000 Menschen sind hauptamtlich bei der Feuerwehr beschäftigt. Fast 20.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen sind im Katastrophenschutz tätig. Diese vor allem ehrenamtlich Aktiven sorgen für unsere Sicherheit im Brandschutz, im Katastrophenschutz. Dafür möchte ich einfach mal Danke sagen – dafür, dass sie für uns Tag und Nacht im Einsatz sind und für unsere Sicherheit sorgen.
Die Zahlen verdeutlichen noch einmal, wie wichtig das Ehrenamt bei den Feuerwehren im Katastrophenschutz ist. Deshalb spielt auch die Stärkung des Ehrenamtes in diesem Gesetz und auch bei unseren Beratungen eine so wichtige Rolle.
Die Kinderfeuerwehr ist schon angesprochen worden. Mit diesem Gesetz verankern wir die Kinderfeuerwehren für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren auch gesetzlich. Es gibt ja schon Kinderfeuerwehren hier im Land. Bisher sah sie das Gesetz nicht vor; sie waren darin nicht verankert. Ich meine, dass die Kinderfeuerwehren ein gutes Mittel sind, um Kinder schon sehr früh an die Feuerwehren zu binden; dann, wenn sie sich für Feuerwehren begeistern, also im Alter von sechs, sieben Jahren.
Das ist sicher ein guter Schritt; er alleine wird aber das Problem nicht beheben, nämlich dass es schwierig ist, Menschen dafür zu begeistern, ehrenamtlich tätig zu werden. Deshalb gibt es noch viele andere gute Regelungen im Gesetz, zum Beispiel dass Personen auch dann Mitglied der Feuerwehr
werden können, wenn sie nicht im aktiven Einsatzdienst sind. Das können Personen sein, die sagen, sie wollen keine Brände löschen, aber zum Beispiel den Internetauftritt der Feuerwehr gestalten. Das ist eine sehr gute Regelung. Hierzu gehört auch, dass es bei den Freiwilligen Feuerwehren Vertrauenspersonen geben soll, die zum Beispiel als Ansprechpartner für neue Mitglieder fungieren können.
Insgesamt ist das also ein gutes Paket, um die Stärkung des Ehrenamts voranzubringen und auch, um unsere Feuerwehren im Land zukunftsfest zu machen.
Das ist ein großes Gesetz mit vielen wichtigen Punkten. Die Zeit rast mal wieder; deshalb will ich schnell noch ein paar Punkte nennen.
Das Thema „Ölspuren“ ist auch schon angesprochen worden. Das finde ich auch besonders wichtig; denn die Freiwilligen Feuerwehren gerade im ländlichen Raum berichten uns immer wieder, dass sie nachts und am Wochenende gerufen werden und die Straße fegen müssen. Das schafft natürlich in der eigenen Familie Akzeptanzprobleme, aber auch beim Arbeitgeber.
Deshalb ist es gut, dass es nunmehr eine Vereinbarung gibt zwischen dem Verband der Feuerwehren, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Verkehrsministerium und dem Innenministerium, dass man Vorschläge erarbeiten will zur nachhaltigen Verbesserung und Entlastung der Feuerwehren bei der Ölspurbeseitigung. Ich gehe davon aus, dass wir uns sehr bald – in rund einem Jahr – wieder damit beschäftigen werden. Dann haben wir hoffentlich gute Vorschläge hier auf dem Tisch liegen, damit wir bei diesem Thema endlich weiterkommen.
In dem Gesetz ist jedoch nicht nur die Stärkung des Ehrenamtes vorgesehen, sondern der Katastrophenschutz erfährt auch eine deutliche Aufwertung. Das halte ich als Grüne für besonders wichtig, angesichts dessen, dass wir durch den Klimawandel in den nächsten Jahren wahrscheinlich eher mehr als weniger Naturkatastrophen haben werden.
Es ist wichtig, den Katastrophenschutz auf gute Beine zu stellen. Deshalb haben wir im Entschließungsantrag auch noch einmal gesagt: Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, es nicht bei diesem Gesetz bewenden zu lassen, sondern einen Prozess einzuleiten mit den Beteiligten aus dem Katastrophenschutz, um den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln.
Insgesamt ist es, wie gesagt, ein gutes Gesetz. Ich würde mich freuen, wenn nicht nur die Grünen, die SPD und die CDU dem zustimmen könnten, sondern vielleicht auch die anderen beiden kleineren Oppositionsfraktionen.
Ich habe im Innenausschuss nur die Kritik gehört, dass wir Sie nicht eingebunden hätten. Sie hätten ja
auch auf uns zukommen können. Ich fände es gut, wenn Sie hier über Ihren Schatten springen könnten und dem Gesetz zustimmen würden. Damit würden Sie den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen sicher einen Gefallen tun. Daher werbe ich hier noch einmal sehr um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute finden in der Tat lange Beratungen ihren Abschluss. Auch wir als FDP-Fraktion haben diesen wichtigen und weichenstellenden Gesetzentwurf natürlich grundsätzlich sehr positiv begleitet. Auch wir haben übrigens immer gelobt, dass die Einbindung der Experten – wie beispielsweise der Feuerwehren oder der Hilfsorganisationen – in diesem gesamten Prozess der Gesetzgebung durch das Innenministerium vorbildlich war.
Ich nehme mir auch die Freiheit, manches, was Sie machen, zu kritisieren, auch scharf. Aber an dieser Stelle muss man sagen: Das hat das Innenministerium gut gemacht. Dafür will ich auch Danke sagen.
Das ist aber auf der anderen Seite quasi das Gegenstück zum Rettungsgesetz, wo das grüne Gesundheitsministerium eigentlich eher eine katastrophale Vorstellung abgeliefert hat. Da sollte man wirklich mal überlegen, ob wir nicht den Bereich des Rettungswesens – wie das in anderen Bundesländern auch der Fall ist – auch ins Innenministerium ziehen. Aber das ist ein anderes Thema.
Meine Damen und Herren, ich glaube, man muss auch noch einmal die vorbildliche Rolle der Verbände betonen, die sich wirklich konstruktiv und sachlich eingebracht und im Vorfeld schon auf gemeinsame Stellungnahmen verständigt haben. Das war zielführend, und das hat hier allen Abgeordneten die Arbeit erleichtert.
Doch nicht nur das! Was schließlich zählt, ist „auf dem Platz“ und wie sich dann die Ausgestaltung des Gesetzes bei den Betroffenen konkret vor Ort auswirkt. Ich glaube – das darf ich für alle sagen –, dass man in diesem Beratungsverfahren wieder einmal gemerkt hat, mit wie viel Leidenschaft, mit wie viel Kompetenz und mit wie viel Engagement die Betroffenen, zum Beispiel die ehrenamtlichen
Retter vor Ort, jeden Tag in Nordrhein-Westfalen unterwegs sind. Auch dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir als FDP haben früh erklärt, dass wir die moderaten Ergänzungswünsche der Fachleute und der kommunalen Spitzenverbände teilen, etwa zu Themenkomplexen wie der landesweiten Koordinierung von Großschadenslagen oder Regelungen zur kritischen Infrastruktur. Im BHKG müssen eben auch genau diese Verantwortlichkeiten des Landes zur Bekämpfung von überörtlichen Katastrophenlagen festgeschrieben werden. Ich glaube, nach der Tragödie bei der Love Parade trägt das Land Nordrhein-Westfalen hier eine besondere Verantwortung. So weit ist alles richtig und auch gut.
Ich glaube, wir brauchen auch eine gute Gesamtlösung. Umso mehr wäre es angezeigt gewesen, dass sich die Fraktionen hier im Hohen Haus konstruktiv gemeinsam verständigen. Aber das war offensichtlich nicht gewünscht. Dass die Regierungsfraktionen vorbringen – so war es im Innenausschuss zu hören –, man habe die FDP bei einem gemeinsamen Änderungsantrag nicht einbezogen, weil man zum Thema „Werksfeuerwehren“ eine unüberbrückbare Positionsdifferenz vermute, wundert mich.
Sehr geehrter Herr Kollege, ich nehme den Faden auf und erlaube mir eine ganz konkrete Nachfrage – dann können Sie das ja jetzt für alle klarstellen –: Sind Sie wie CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Beibehaltung der Betriebszugehörigkeit von Angehörigen von Werkfeuerwehren? Sie können einfach mit Ja oder Nein antworten.
Vielen Dank, Herr Körfges, für die Frage. Das Thema „Betriebszugehörigkeit“ ist tatsächlich eine sensible Frage. Das hat die Anhörung gezeigt; das haben die Beratungen gezeigt. Ich möchte mich aber ganz klar dagegen verwahren, wenn es heißt, das hätte die FDP hier aktiv vorgebracht. Zur Wahrheit gehört – das wird an dieser Stelle immer verkürzt –, dass es doch nicht unsere Idee gewesen ist. Die Idee stammt aus dem Innenministerium. Das ist doch letztendlich in den ersten
Herr Körfges, wir brauchen an dieser Stelle sicherlich die Einhaltung von Qualitätsstandards. Das muss praktisch geregelt sein. Das brauchen wir nicht nur auf dem Papier, das brauchen wir vor allen Dingen auch rechtssicher. Und weil wir es gerade rechtssicher brauchen, hätten wir an dieser Stelle eine gemeinsame Lösung gebraucht.
Meine Damen und Herren, Fazit der Beratungen dieses Gesetzentwurfes: Es war ein guter Auftakt. Das habe ich hier besonders betont. Es war eine gehaltvolle Beratung, aber jetzt ein Stück weit ein schlechter Abgang – ich glaube, so lässt sich die Beratung dieses Gesetzentwurfes zusammenfassen –; denn einen Tag vor der Endabstimmung im Innenausschuss kommt ein komplexer gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, CDU und Grünen um die Ecke, und kurz vor dieser Sitzung hier kommen jetzt noch ein weiterer Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag.
Ich finde, das ist nicht nur schlechter Stil und unkollegial; das Ganze wirkt auch angesichts dieser langen, intensiven Beratungen, die wir über viele Monate geführt haben, wie schnell aus der Hüfte geschossen. Quasi zwischen Einfahrt in die Tiefgarage, Kaffeepause und Einbringung ins Plenum wurde noch schnell das eine oder andere in einen Antrag gepackt. Frau Scharrenbach hat das ausgeführt.
Sie haben gerade noch den Katastrophenschutz angesprochen. Da steht allen Ernstes im letzten Punkt des Entschließungsantrages, dass Sie die Landesregierung auffordern, Vorstellungen zu entwickeln, wie man die Bedingungen des Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen bestmöglich anpassen kann.
Meine Damen und Herren, die Bedingungen überlege ich mir doch vor dem Gesetzgebungsverfahren, spätestens währenddessen, aber nicht nachgelagert.
Das ist in gewisser Weise ein Schnellschusspapier, in gewisser Weise auch ein Ankündigungspapier. Ich glaube, damit haben Sie sich keinen sonderlichen Gefallen getan. – Herzlichen Dank.