Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie sprachen eben die Gefälligkeitsgutachten an. Ist Ihnen bekannt, dass ein Arzt, der ein Gefälligkeitsgutachten ausstellt, seine Zulassung verliert, und dass das
Also, im Ergebnis stimme ich nicht mit Ihnen überein. Natürlich ist ein Gefälligkeitsgutachten keine tolerable Angelegenheit. In der Realität gibt es viele Dinge, die verboten und nicht tolerabel sind. Es ist aber in der Tat so, dass es solche Gutachten gibt.
Zum Abschluss möchte ich feststellen: Der ursprünglich vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung war handwerklich missraten. Er ist durch den Änderungsantrag von SPD und Grünen nicht besser geworden. Ich glaube, es geht hier ganz stark darum, den Koalitionsfrieden zu erhalten. Die Grünen machen hier eine Revolte. Sie machen das Gegenteil von dem, was sie bisher immer behauptet haben. Ich kann nur sagen: Regierungshandeln dieser Art ist nicht vertrauenserweckend und hilft weder den Häftlingen noch unseren Bürgern. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Lohn. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Abgeordnete Düker.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Lohn, so revolutionär ist das hier alles gar nicht. Der Innenminister sitzt da auch noch ganz relaxed. Insofern denke ich, dass dieses Gesetz nichts mit Revolution zu tun hat. Es hat vielmehr mit unserem Ziel zu tun, dass wir, wenn wir hier auf Landesebene schon die Abschiebehaft – ein rechtsstaatlich äußerst umstrittenes Instrument – vollziehen müssen, dann auch den Anspruch haben, den Vollzug menschenwürdig, anständig und so humanitär wie möglich auszugestalten.
Es ist müßig, hier im Landtag darüber zu streiten. Aus grüner Sicht ist Abschiebehaft eigentlich ein unwürdiges Instrument für einen Rechtsstaat; denn hier werden Menschen, die nichts angestellt haben bis zu 18 Monaten inhaftiert. Ich glaube – im Gegensatz zu Ihnen, Herr Lohn –, dass das durchaus verzichtbar ist. Aber darum geht es hier im Landtag gar nicht. Hier geht es darum, dass wir, wenn schon die Abschiebehaft durch einen Richter angeordnet wird, den Vollzug so anständig wie möglich gestalten.
Mit diesem Gesetz vollziehen wir einen Paradigmenwechsel; denn wir wollen, dass die Standards, die im Strafvollzugsgesetz zu Recht humanitär aus
gestaltet sind – im Hinblick auf die Sicherheitsbelange sich jedoch unterscheiden –, in der Abschiebehaft noch anders ausgestaltet werden. Dazu gehören Einschlusszeiten, die so, wie sie im Strafvollzug gelten, nicht nötig sind. Dazu gehört für die Inhaftierten die Möglichkeit, zu telefonieren. Dazu gehören auch Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Ebenfalls dazu gehört die Möglichkeit, eine anständige Beratung zu bekommen; denn wir wissen, dass sehr viele Haftanordnungen wieder zurückgenommen werden, weil sie letztlich nicht in Ordnung waren.
Lieber Herr Kollege Lohn, das alles hat nichts mit Abschiebehaftromantik zu tun. Ich finde es zynisch, das so zu beschreiben, wenn wir uns hier bemühen, einen menschenwürdigen, einen humanitären Umgang mit der Abschiebehaft herbeizuführen.
– Nein, ich möchte erst noch einen Satz sagen. – Herr Lohn, vielleicht sollten Sie sich die Rede Ihrer Kanzlerin noch einmal anhören. Darin hat Sie sehr eindrücklich an das „C“ in Ihrem Parteinamen erinnert. Davon habe ich in Ihrer Rede heute nichts mehr gemerkt. Das sage ich Ihnen auch.
Eine Zwischenfrage? – Bitte jetzt. – Herr Lohn, was meint denn das „C“? Vielleicht können Sie mir das auch noch einmal beantworten.
Frau Düker, ich bedanke mich bei Ihnen, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. Bisher habe ich das immer so verstanden, dass der Fragesteller die Fragen stellen darf und nicht umgekehrt.
Habe ich es richtig verstanden, dass die Grünen grundsätzlich gegen jede Art von Abschiebehaft sind, Sie heute aber dem Abschiebehaftgesetz in der vorliegenden Form zustimmen werden? Das ist der erste Teil.
Der zweite Teil: Nennen Sie mir jetzt einmal ein Beispiel für einen Gegenstand, von dem die Gefahr der Beleidigung ausgeht. Sie wollen diese Gegenstände verbieten; sie sollen den Leuten weggenommen werden. Bisher waren Sie nie in der Lage oder willens, beispielhaft einen Gegenstand zu benennen. Es täte einmal gut, dies dem Volk um der Klarheit willen mitzuteilen. Sagen Sie, was sind beleidigende Gegenstände?
Zunächst: Entschuldigen Sie jetzt die Belehrung, aber Sie bringen da etwas durcheinander, Herr Lohn. Wir stimmen heute nicht über die Abschiebehaft ab. Ja, wir sind dagegen. Das ist aber ein Bundesgesetz.
Wir stimmen heute vielmehr über die Gestaltung des Abschiebehaftvollzugs ab. Wenn Sie mir ein bisschen zugehört hätten, wüssten Sie auch, worin der Unterschied liegt. Es gibt ein Bundesgesetz, das die Abschiebehaft regelt. Danach kann ein Richter diese anordnen. Darauf haben wir als Land selbstverständlich keinen Einfluss.
Wir stellen uns in der Regierung der Verantwortung; deswegen stimmen wir dem ja auch zu. Das heißt, wenn die Abschiebehaft dann angeordnet wird, stehen wir als Grüne in diesem Land dafür, dass dieser Vollzug menschenwürdig und humanitär ausgestaltet wird. Sich dieser Verantwortung zu stellen, darum geht es.
Die Abschiebehaft selber wird auf Bundesebene geregelt und ist so zu handhaben, wie es im Gesetz formuliert ist. Deswegen: Werfen Sie bitte nicht alles durcheinander. Vielleicht hören Sie auch einfach einmal zu. Dann wären wir auch schon einmal weiter. Oder lesen Sie vielleicht einmal das Gesetz.
Dann hatten Sie die Sache mit den „beleidigenden Gegenständen“ angesprochen. In der Tat ist hier eine Formulierung gewählt worden, die etwas umfasst, das dem Frieden in der Anstalt dienen soll. Selbstverständlich nenne ich Ihnen gerne ein konkretes Beispiel.
Das ist jetzt ein fiktives, konstruiertes Beispiel, das aber tatsächlich morgen genau so passieren könnte: Eine Mohammed-Karikatur wird in dieser Anstalt herumgezeigt, um Unfrieden zu stiften. Man hält Muslimen diese Mohammed-Karikatur unter die Nase, um sie zu provozieren. – Wir brauchen eine Rechtsgrundlage dafür, dass man eine solche Karikatur jemandem wegnehmen kann, weil sie letztlich als Gegenstand dazu dient, einen anderen zu beleidigen und Unruhe in der Anstalt zu stiften. Das wäre ein konkretes Beispiel, was sich hinter diesen Formulierungen verbirgt.
Selbstverständlich will hier niemand – das ist aber auch absurd und böswillig von Ihnen konstruiert – einem Christen eine Bibel wegnehmen. Also, so ein dummes Zeug müssen Sie hier nicht von sich geben!
Ich fasse zusammen: Ich glaube, dass wir uns mit diesem Gesetz der Verantwortung stellen, eine gesetzliche Grundlage für einen humanitären und menschenwürdigen Vollzug zu schaffen. Wir nutzen die vorhandenen Spielräume aus, um Menschen, die inhaftiert werden, damit sie nicht unterzutau
chen – das ist ja Grund für solch eine Inhaftierung –, bis zu ihrer Abschiebung eine möglichst anständige Unterbringung, einen Zugang zu Beratung und Gesundheitsversorgung sowie so viel – in Anführungszeichen – „Freiheit“ zu gewährleisten, wie es eben unter diesen Bedingungen möglich ist.
Da bringen wir etwas auf den Weg, was die Situation der Menschen in der Abschiebehaftanstalt in unserem Land deutlich verbessert. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute sind wir im letzten Akt eines Trauerspiels – teilweise auch einer Komödie – angekommen.
Erster Akt. Der in der Justizvollzugsanstalt Büren bislang praktizierte Vollzug von Abschiebungshaft musste Ende Juli 2014 aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes eingestellt werden. Der Vollzug von Strafhaft und Abschiebungshaft auf dem Gelände ein und derselben Justizvollzugsanstalt war nicht mehr zulässig. Die FDP sah die Notwendigkeit einer umfassenden Rechtsgrundlage für den Vollzug der Abschiebungshaft und einer Abschiebungshaftvollzugsanstalt in Nordrhein-Westfalen.
Zweiter Akt. Erst einmal aber passierte nichts. Nordrhein-Westfalen verfügte dann über keine Vollzugseinrichtung für Abschiebungshaft mehr und war bei der Unterbringung von Abschiebungshäftlingen ausnahmslos auf die Amtshilfe anderer Bundesländer angewiesen. Mit entsprechendem Aufwand und Kosten mussten sie nach Berlin und Brandenburg verbracht werden.
Es hat dann ein Dreivierteljahr gedauert, bis RotGrün im Mai 2015 eine provisorische Rechtsgrundlage für den Abschiebungshaftvollzug in NordrheinWestfalen verabschiedete, die unseren Ansprüchen als Freie Demokraten bei Weitem nicht genügte, welche aber immerhin bis Ende 2015 befristet war. Es wurde noch eine Abschiebungshaftvollzugsverordnung nachgelegt und die Verlagerung aus dem Haushaltsplan der Justiz in den Innenbereich nachvollzogen.
Nur drei Monate später – im August 2015 – kam dann ein neuer Gesetzentwurf, quasi eine Mischung aus dem bisherigen Übergangsgesetz und der Abschiebungshaftvollzugsverordnung. Er ist vom Parlament bis Ende dieses Jahres zu verabschieden. – Der dritte Akt.
In einer Zeit großer Herausforderungen durch die Flüchtlingsproblematik, in der über die effektivere Abschiebung debattiert wird, schafft Rot-Grün nun
endlich eine bleibende, umfassende Rechtsgrundlage mit gesetzlich normierten Einzelregelungen zur Durchführung des Abschiebungshaftvollzuges, zur Einzelunterbringung, zu Bewegungsfreiheit, zu Besuchsregelungen, zum Beschwerdewesen, zum Beirat oder etwa zu besonderen Sicherungsmaßnahmen.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf im Innenausschuss mutierte zeitweise zu einer Grundsatzdebatte über das „Ob“ von Abschiebehaft. Wir haben in NRW aber nur über das „Wie“ zu entscheiden, über die Durchführung des Abschiebungshaftvollzuges in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren.
Die FDP hält die aufgrund einer richterlichen Haftanordnung zur Sicherung einer gerichtlich festgestellten Ausreisepflicht angeordnete Abschiebungshaft an sich jedenfalls als Ultima Ratio – siehe § 62 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz – für erforderlich. Anders als für die CDU, die sehr strenge Vollzugsregelungen fordert, stehen für die FDP beispielsweise der Grundsatz der Einzelunterbringung sowie die vorgesehenen Beschäftigungsmöglichkeiten außer Frage.
Der Gesetzentwurf enthält insgesamt viele positive Elemente. Natürlich muss der Unterschied zwischen Abschiebungshaft und Strafvollzug praktische Auswirkung haben. Die Anhörung hat auch gezeigt, dass pauschale Regelungen zur Telefonie, zum Einschluss während der Nacht sowie zur Durchsuchung bei einer Einzelfallbetrachtung Bedenken im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begegnen können. Auch könnten die Informationspflichten gegenüber dem Haftgericht durchaus ausgedehnt werden.
Der vierte Akt war dann allerdings ein besonderes Trauerspiel: Der vorgelegte Änderungsantrag von SPD und Grünen war so defizitär, dass er nur abgelehnt werden konnte. Da ging es von sprachlich missglückten Formulierungen in Bezug auf „beleidigende Gegenstände“ – zur Erklärung: Nur Menschen können jemanden beleidigen, aber keine Gegenstände – bis hin zu angeblich zu unbestimmten Rechtsbegriffen, die im Gesetzentwurf nicht verbleiben durften, aber weiter im neuen Strafvollzugsgesetz stehen. Insoweit verweise ich auf meine im Rechtsausschuss einzeln dargelegten Kritikpunkte.
Ein besonderer Kritikpunkt am Gesetzentwurf ist der Nichtraucherschutz für die unfreiwillig in Abschiebungshaft befindlichen Menschen. Während RotGrün beim Nichtraucherschutzgesetz auch für den freiwilligen Gaststättenbesuch ein striktes Rauchverbot durchgesetzt hat, konnte man sich hier nicht einmal dazu durchdringen, die Formulierungen des § 10 Abs. 2 der bisherigen Abschiebungshaftvollzugsverordnung zu übernehmen, wonach insbesondere Schwangere und erkrankte Personen durch Raucher nicht gestört werden dürfen. Nunmehr soll deren gesundheitlicher Schutz von der
Meine Damen und Herren, wir befinden uns nun in einem der letzten Akte: Verabschiedung vor Verkündung und Inkrafttreten. Wir werden uns als Freie Demokraten aus besagten Gründen enthalten. Der Gesetzentwurf wird kurz vor Weihnachten als ein kleiner Mosaikstein in einer Zeit enormer Herausforderungen durch die Flüchtlingszahlen verabschiedet. Er soll das sicherstellen, was leider teilweise unvermeidlich ist, dabei aber bestmögliche Menschlichkeit in einer schwierigen Situation ermöglichen. Das soll er in einer Zeit, in der uns allen sehr bewusst ist, wie glücklich wir uns schätzen können, die Feiertage zu Hause mit unseren Familien verbringen zu können. – Vielen Dank.