Lieber Kollege Busen, vielen Dank dafür, dass Sie meine Frage zulassen. Sie sprechen vom „grünen Gängelband“. Der Umweltminister hat den sogenannten Herbsterlass erlassen, durch den die Begüllung der Flächen im Herbst verringert werden soll. Was halten Sie von dieser Initiative des Umweltministers? Wie finden Sie diesen Erlass?
Ich spreche ganz bewusst vom „grünen Gängelband“. Es ist ja nicht nur in diesem Fall so, sondern auch in allen anderen Bereichen. Gehen wir nur von der Landwirtschaft zur Forstwirtschaft mit dem Totholz und dem Landschaftsschutzgesetz.
In allen Bereichen wollen Sie den Bauern erzählen, wie sie es machen müssen, obwohl Sie davon gar keine Ahnung haben.
Herr Rüße, wie ist es zu verstehen, wenn Sie nun Humusdünger wie Festmist und Kompost privilegieren wollen? Nährstoff ist Nährstoff.
Sie müssen doch aus den Erfahrungen mit den Biogasanlagen gelernt haben. Dem Grundwasser ist es egal, ob das Nitrat, das dort einsickert, aus Mist, Gülle oder Gärresten stammt. Für die Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen mit sauberem Wasser sind alle drei Arten bedeutend. Das sieht übrigens die Europäische Kommission genauso. Zwar wurde im Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich das begrenzte Risiko von Gewässerverunreinigungen aus kompaktem Strohmist anerkannt, aber für Deutschland fordert die Kommission dennoch eine Sperrfrist auch für diese Dünger, und das aus gutem Grund.
Die von Ihnen vorgetragenen Punkte tragen wir daher nicht mit. Wir sollten erst einmal auf die Verordnung aus Berlin warten. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Busen. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Rohwedder das Wort.
legen! Liebe Zuschauer hier im Saal und draußen im Stream! Die Nitratbelastung ist seit mehr als 30 Jahren ein Thema. Aber es brauchte zuerst einmal wieder ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, bevor man in Deutschland aus dem Quark kam.
In Dänemark hatte man das Thema schon in den 1990ern auf dem Schirm. Der dortige Stickstoffplan brachte mit seinen Auflagen für die Landwirtschaft einige Verbesserungen, aber auch die Erkenntnis, dass die Landwirtschaft nicht alleiniger Verursacher ist. Ein guter Teil der Einträge dort stammt aus West- und Mitteleuropa, aus Verkehr und Industrie bei uns.
Aber besser spät als nie! Wie gesagt, die Landwirtschaft ist auf der einen Seite nicht allein verantwortlich. Auf der anderen Seite ist sie aber auch für weitere Belastungen wie Antibiotika, Phosphor plus Uran und Pestizide verantwortlich. Das alles ist aber wegen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens mit alleinigem Bezug auf Stickstoff jetzt hier kein Thema.
So bequemte man sich auf Bundesebene, eine neue Düngeverordnung zu entwerfen. Diese reicht den regierungstragenden Fraktionen hier nicht. Wir sehen das auch so. Eine sofortige Hoftorbilanz ist selbstverständlich besser als die vom Bund erst ab 2018 vorgeschlagene. Auch die Forderung, hier nach niedersächsischem Beispiel eine zentrale Datenbank zur Erfassung der betrieblichen Nährstoffvergleiche einzurichten, ist unterstützenswert.
Angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen in einzelnen Ländern, aber auch innerhalb jedes einzelnen Landes, sind sowohl die Belastungen als auch die zu treffenden Maßnahmen regional unterschiedlich. Entsprechend ist die eigene Regelbefugnis, die Länderöffnungsklausel, unumgänglich, um für besonders stark belastete Gebiete regional mit Vorschriften eingreifen zu können.
Interessant finde ich die Aussage in der Antragsbegründung, in den landwirtschaftlichen Intensivregionen seien viele Privatbrunnen wegen zu hoher Nitratbelastungen bereits geschlossen worden, und aktuell liege dort etwa ein Fünftel der Brunnen oberhalb des Nitratgrenzwertes.
Mir ist bekannt, dass der WDR bei seinen Recherchen zum Thema Nitratbelastung große Schwierigkeiten hatte, an die Daten betreffs privater Brunnen zu kommen. Während die vom LANUV erhobenen Daten frei zugänglich sind, obliegt die Überwachung der immerhin um 6.000 privaten Brunnen den Gesundheitsämtern in kommunaler Regie. Laut Aussage eines WDR-Rechercheurs mir gegenüber weigerten sich die Gesundheitsämter flächendeckend mit fast identischen Begründungen, diese Daten herauszugeben. Als Vorwand diente der Datenschutz.
chen Mitteln erhobene Daten auch der Öffentlichkeit gehören, also in einer datenschutzrechtlich unbedenklichen Form zu veröffentlichen sind.
Diese Forderung wiederholen wir auch hier. Die Zeiten des Obrigkeitsstaates sind vorbei, Herr Hovenjürgen.
Diese Daten sind relevant für die Beurteilung der Situation und auch zur Evaluation der Veränderungen, die eine verbesserte Düngemittelverordnung hoffentlich bringen wird. Wir sollten im Ausschuss gemeinsam einen Weg finden, das zu erreichen. Vielleicht kann das LANUV das auch sammeln, die anonymisierten Daten dann übernehmen und veröffentlichen. – Vielen Dank.
Herr Rohwedder, die von den Kreisgesundheitsämtern verwalteten Untersuchungsbefunde sind durch die Brunnenbesitzer selbst veranlasst und bezahlt worden. Das ist sozusagen deren Eigentum. Sie müssen das gegenüber dem Kreisgesundheitsamt belegen. Diese Befunde kann ich nicht einfach durch die Welt schicken. Das müssten Sie akzeptieren, das hat auch etwas mit Datenschutz zu tun.
Wir wollen die Befunde nicht einfach durch die Welt schicken. Sie sollen anonymisiert werden. Es ist auch völlig uninteressant, ob der Boden von Meier, Müller oder Schulze über den Grenzwerten liegt oder darunter; es geht einfach darum, flächendeckend eine bessere Aussage über den Zustand des Grundwassers zu bekommen.
Wenn es so ist, dass die Brunnenbesitzer diese Untersuchung selber bezahlen müssen, dann muss man einen Weg finden, um das entsprechend auszugleichen, ganz klar. Das soll finanziell gesehen nicht auf deren Rücken passieren. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte, wie sie hier insbesondere vonseiten der Oppositionsfraktionen geführt worden ist, wirft ein sehr eindeutiges Schlaglicht auf das, was zurzeit stattfindet, nämlich: Nichts bewegt sich! In Berlin ist absoluter Stillstand in der Großen Koalition.
Es hätte der Debatte und der Sache gut angestanden, wenn Sie auch mit der Entschiedenheit, mit der die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung auf Berlin einreden und darauf hinwirken, dass wir endlich eine Düngeverordnung bekommen, dafür eingetreten wären. Aber wir haben in der Debatte gehört, warum das nicht so ist: weil Sie sie eigentlich gar nicht wollen und für unnötig halten. Sie machen sich aufgrund der Kumpanei mit der Bundesregierung mitschuldig daran, dass uns in NordrheinWestfalen noch immer keine Düngeverordnung vorliegt. Wir brauchen sie dringend, um voranzugehen.
Die Probleme sind in der Tat bekannt. Wir befinden uns – auch das ist in der Debatte zu kurz bekommen – in einer Zwangslage.
gibt es ein europäisches Vertragsverletzungsverfahren, bei dem die Bundesregierung gefordert ist; das ist sozusagen ein Damoklesschwert. Schauen wir doch über die Grenzen nach Frankreich. Dort ist man bereits vor dem Europäischen Gerichtshof. Wollen Sie tatsächlich, dass auch Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof gezerrt wird? Ich will das nicht.
Auf der anderen Seite hat die Kommission in den Niederlanden in einem langen, schwierigen Prozess glasklare und auch sehr ambitionierte Regelungen durchgesetzt. Wir können doch nicht wollen, dass wir in Nordrhein-Westfalen dauerhaft niedrigere Ansprüche haben als in unseren Nachbarländern. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass sich der Druck – das wird jetzt schon beklagt –, die Düngeverordnung auszunutzen und Gülle über die Grenze bei uns unterzubringen, noch verstärkt. Deshalb haben wir ein originäres Eigeninteresse, zu vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen zu kommen, damit unsere Landwirtschaft nicht gegenüber anderen benachteiligt wird.
An dritter Stelle in dem Dreieck, mit dem wir es zu tun haben, steht die schlechte Situation in Nordrhein-Westfalen, die sich in der Tat in den letzten 20 Jahren nicht wesentlich verbessert hat. Klar ist: Die Böden haben ein langes Gedächtnis. 40 % unserer Grundwasserkörper sind belastet. Deshalb muss insbesondere in den tierintensiven Regionen
Ein wenig mutet die Diskussion heute an wie ein Film, der während der Weihnachtszeit wahrscheinlich wieder gezeigt wird:
„Und täglich grüßt das Murmeltier“. Wir starten immer wieder an der gleichen Stelle. Ich glaube, vor einem Jahr haben wir auch schon darüber diskutiert. Mittlerweile warten wir seit fünf Jahren auf die Düngeverordnung. Vor fünf Jahren ist sie evaluiert worden, immer wieder, die Bundesregierung ist jedes Jahr aufgefordert worden. – Herr Fehring, es ist schon ein Euphemismus hoch drei, wenn Sie sagen: Die Düngeverordnung wird auf Berliner Ebene „behandelt“. – Ja, natürlich kann man einen Sachverhalt behandeln, indem man das Ganze von der einen Schreibtischecke in die andere Schreibtischecke schiebt. Genau so macht es die Bundesregierung, vom Umweltministerium hin zum Landwirtschaftsministerium und wieder zurück, und es wird nichts entschieden.
Deshalb ist es gut, dass es eine Initiative des Parlaments in Nordrhein-Westfalen gibt, hier noch einmal einen Impuls zu setzen. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn Sie sich dem angeschlossen hätten; denn wir brauchen eine ordentliche Grundlage.
Die Forderungen, die auch wir in den Prozess einbringen, sind: umfassende Datennutzung zur Kontrolle des Düngerechts, Ausweisung von Risikogebieten, Einführung einer Hoftorbilanz, Untersuchungspflichten für Wirtschaftsdünger, Erweiterung der Abstände zu Gewässern, keine Sperrfristen für Kompost und Festmist sowie Anrechenbarkeit von Kompost hinsichtlich der N-Grenze von 170 kg als dreijährigem Mittel. Das sind die zentralen Forderungen.
Wir haben die breite Unterstützung von fast allen Bundesländern. Insofern: Auf der Bundesratsseite sind wir uns einig. Aber von bestimmter Seite in Berlin – da muss ich die CDU/CSU-Fraktion nennen, und ich muss auch die Bauernverbände nennen –