Wenn man öffentlich fördert, müssen diese Bereiche sauber getrennt werden. Das macht den Förderfall Wald-Institut um einiges komplexer als andere Grundfinanzierungen des Landes zur Standortförderung wissenschaftlicher Institute.
Wir haben auf Bitten des Institutes geprüft, dass es dazu zu einer Trennung von kommerziellem Teil und wissenschaftlichem Teil hätte kommen müssen – und zwar zu einer deutlichen Trennung, die klar belegt worden wäre. In diesem Zusammenhang wird dann auch das Wort „Zerlegung“ klarer.
Das ganze Zitat lautet – ich möchte es an dieser Stelle gerne anführen –: Dafür muss aber der derzeit eng verflochtene wirtschaftliche und wissenschaftliche Betrieb des Wald-Zentrums vollkommen entkoppelt werden, das heißt, das Wald-Zentrum wäre im Interesse einer konsequenten Trennkostenrechnung zur Vermeidung von Beihilfeproblemen zu zerlegen.
Es ging darum, das wissenschaftliche Institut eventuell für eine institutionelle Förderung aufzustellen. Dazu hätte es aber von den beiden kommerziellen Teilen des Wald-Zentrums getrennt werden müssen. In diesem Zusammenhang ist das überlegt und diskutiert worden – in keinem anderen. Es geht dem Ministerium nicht darum, ein Institut zu schädigen.
Noch mal: Wir fördern die Wissenschaftslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Wir haben dieses Projekt möglich gemacht. Wir hätten auch gern darüber geredet, wie man es weiter möglich macht. Dazu war das Institut nicht bereit. Ich muss es hier noch einmal so deutlich sagen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Ministerin, die Bedeutung des Instituts, die Bedeutung der Arbeit des Instituts wurde von Ihnen und auch vom Staatssekretär bei der Eröffnungsfeier der entsprechenden Projekte, um die es hier geht, gelobt.
Darum frage ich: Was planen Sie aktiv und konkret zu tun, damit das Institut sowie die bestehenden und weitere Forschungsvorhaben fortbestehen können?
Das Institut ist ein Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität. Es besteht fort. Wir reden hier über die Förderung einzelner Projekte. Diese einzelnen Projekte laufen weiter. Sie funktionieren offensichtlich auch ohne eine Kofinanzierung des Landes. Deswegen ist im Moment kein Schaden erkennbar.
Wir würden mit dem Institut gerne ins Gespräch kommen. Das Institut hat die juristische Auseinandersetzung gewählt.
Deswegen werden wir schauen, was bei diesem juristischen Verfahren herauskommt, wenn die Klagebegründung eingereicht wird. Unsere Türen für Gespräche sind jederzeit offen. Das waren sie die ganze Zeit, weil wir am Klimaschutz Interesse haben.
Wenn Sie unserer Regierung eines nicht vorwerfen können, dann ist es, dass wir kein Interesse am Klimaschutz hätten. Wir machen Ihnen doch immer zu viel. Hier sehen Sie das plötzlich anders. Nein, Klimaschutz ist unser Interesse. Deswegen haben wir dieses Institut beziehungsweise diese beiden Projekte innerhalb des Instituts der Universität Münster gefördert. Das ist unser normales Geschäft als Ministerium.
Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie haben mehrfach darauf hingewiesen, dass das Institut anstelle von Gesprächen mit Ihnen die juristische Auseinandersetzung gewählt hat. Deswegen erlaube ich mir die Nachfrage, ob Sie rechtsmittelfähige Bescheide erlassen haben, die das Institut möglicherweise zur Vermeidung einer Rechtskraft gezwungen haben, den Rechtsweg zu beschreiten.
Ich habe Ihre Frage ehrlich gesagt nicht verstanden. Könnte das noch einmal wiederholt werden? Ich weiß nicht, was gemeint ist.
Herr Präsident! Frau Ministerin, selbstverständlich erläutere ich Ihnen das gerne. Wenn ein Verwaltungsakt erlassen wird, gibt es im Verwaltungsrecht üblicherweise eine Rechtsmittelbelehrung. Danach muss der Empfänger des belastenden Verwaltungsaktes, der nach meiner Lesart in diesem Falle eine Rückgewähr der Zuwendung oder der Förderung oder im Zweifel auch eine Veränderung des Förderbescheides darstellen würde, vor einem Verwaltungsgericht Klage erheben, um die Rechtskraft dieses Verwaltungsaktes verhindern zu können. War das verständlich?
Ja, okay. Frau Abgeordnete, unser Bestreben war es, dass wir den Förderbescheid verändern und gar nichts Neues erlassen. Dafür haben wir das Gespräch mit dem Institut gesucht. Als das Institut dazu nicht bereit war, haben wir einen Bescheid erlassen müssen. Dagegen ist das Institut dann vor Gericht gezogen. Aber wir hätten und haben immer wieder versucht, den Förderbescheid zu verändern. Wenn das Gespräch zustande gekommen wäre, hätten wir von uns aus zuerst einmal keinen Bescheid erlassen. Das Institut hat aber explizit diesen Weg gewählt. Das ist eine Entscheidung, zu der nur der Institutsleiter etwas sagen kann. Wir hätten in Gesprächen auch andere Lösungen gefunden.
Vielen Dank. – Herr Kollege Bell würde gerne noch einmal fragen. Er darf aber nicht; denn er hat schon zweimal gefragt. Tut mir leid.
Herr Präsident! Wehrte Frau Ministerin, Sie haben auf unsere Frage bezüglich der externen Sachverständigen noch nicht geantwortet. So erlaube ich mir, Ihnen noch einmal folgende Frage zu stellen: Können Sie sich wirklich voll auf Ihre Beamten verlassen, oder haben Sie hier externe Sachverständige einmal über den Verwaltungsvorgang schauen lassen?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das ist ein ganz normaler Fördervorgang, zu dem wir keine externen Sachverständigen hinzuziehen, sondern bei dem wir mit unserem internen Sachverstand arbeiten. Wenn wir dauernd externe Experten bezahlen würden, würden Sie uns in Kleinen Anfragen vorwerfen, dass wir dafür so viel Geld ausgeben.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor oder sind nicht mehr möglich. Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt; denn die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höne ist damit beantwortet.
Bevor wir das Plenum endgültig auflösen, darf ich noch einen kleinen Moment um Ihre Aufmerksamkeit bitten.
Ich weise darauf hin, dass sich alle im Parlament vertretenen Fraktionen darauf verständigt haben, die Behandlung des Piratenantrags Drucksache 16/10441 auf die nächste Plenarsitzung im Januar 2016 zu verschieben. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. – Damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung angelangt.
Wir haben wieder ein intensives Beratungsjahr im Landtag Nordrhein-Westfalen hinter uns gebracht. Ich möchte in Ihrer aller Namen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen und der Abgeordneten für die großartige Unterstützung, die wir als Abgeordnete auch in diesem Jahr wieder erfahren haben, sehr herzlich Dank sagen.
Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber natürlich auch Ihnen allen persönlich frohe und besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten
Übergang ins Jahr 2016 wünschen, in dem wir uns in alter Frische und mit gewohnter Energie wieder hier versammeln.
Ich berufe das Plenum wieder ein für Mittwoch, den 27. Januar 2016, 10:00 Uhr. Ihnen alles Gute und einen schönen Abend.