Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

4 Potentiale der Schulen in freier Trägerschaft

verstärkt in die Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen einbinden

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/10419

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende FDP-Fraktion Frau Kollegin Gebauer das Wort.

Bevor Frau Kollegin Gebauer das Wort an uns richtet, darf ich doch alle Kolleginnen und Kollegen, die jetzt den Saal verlassen müssen, bitten, dies zügig und möglichst geräuscharm zu tun, damit wir uns mit voller Aufmerksamkeit der Rednerin widmen können. – Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser doch sehr hitzigen Debatte folgen von meiner Seite jetzt ein paar ruhigere Töne zum Thema „Schulen in freier Trägerschaft“.

Bereits jetzt leisten viele Schulen in freier Trägerschaft große Anstrengungen, von der Aufnahme von Kindern bis hin zu zusätzlichen Sprachangeboten. Die Vielfalt pädagogischer Ausrichtungen dieser Schulen reicht von unterschiedlichen Schulformen über konfessionelle und nichtkonfessionelle Angebote, von Waldorf über Montessori bis hin zur beruflich-schulischen Bildung.

Frau Ministerin Löhrmann, Sie haben erklärt, dass durch den Zuzug von Flüchtlingen Klassen an öffentlichen Schulen demnächst spürbar größer werden. Nicht nur aus diesem Grund, aber eben auch aus diesem Grund ist die vielfältige pädagogische Expertise der Freien Schulen in Zukunft ein Stück weit stärker einzubinden.

Die FDP ist in letzter Zeit vermehrt von unterschiedlichen Gruppierungen und Schulen in freier Trägerschaft angesprochen worden. Dort sieht man sich eindeutig in der gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung, einen umfassenden Beitrag bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation zu leisten. Träger und Schulen erklären explizit, dass sie ihr Engagement zur Aufnahme und zur Förderung von Flüchtlingskindern gerne ausweiten wollen. Das unterstreicht zum Beispiel auch die im Antrag angesprochene kleine – sicherlich nicht klassisch-repräsentative – Abfrage.

Verbände und Schulen berichten aber auch von verschiedenen organisatorischen Problemen, die diese Potenziale einschränken.

Die Situation unterscheidet sich von Bezirksregierung zu Bezirksregierung, von Kommune zu Kommune. Manche Bezirksregierungen leisten hervorragende Unterstützung und erteilen zum Beispiel Genehmigungen innerhalb von 14 Tagen. Andere Bezirksregierungen wiederum können oder wollen nicht einmal einfachste Nachfragen beantworten.

In einigen Kommunen besteht eine sehr gute Abstimmung und Zusammenarbeit. Es gibt hervorragende Beispiele im Zusammenspiel zwischen Freien Schulen, öffentlichen Schulen und den örtlichen Schulbehörden. Das reicht von intensiver Beratung bis zu Hospitationen und regelmäßigem pädagogischem Austausch. In manchen Kommunen wird dagegen nur erklärt, dass man aus rechtlichen Gründen keine Schüler zuweisen könne. Auch hier wären mehr Austausch und Vernetzung hilfreich.

Natürlich – wie immer im Leben – stellt die Finanzierung ein großes Problem dar. Es gibt die Möglichkeit der Aufnahme, und zudem liegt der Bewirtschaftungserlass der Landesregierung vor, den wir ausdrücklich begrüßen. Dennoch bleibt gerade in Anbetracht der Situation der ankommenden Familien in der Gesamtbetrachtung die Situation problematisch.

Uns schildern zum Beispiel Schulen, dass sie einzelne Flüchtlingskinder aus dem Engagement der anderen Eltern mitfinanzieren könnten. – Ich möchte mich ausdrücklich für dieses finanzielle Engagement bedanken. – Bei größeren Zahlen jedoch kommen diese Eltern in Bezug auf die Finanzierung an ihre Grenzen.

Die FDP-Fraktion findet, dass wir in dieser besonderen Situation generell über neue Wege nachdenken sollten. Hier wäre etwa ein Gremium für einen Austausch hilfreich. Man könnte dort zum Beispiel über Mischfinanzierungen diskutieren, über eine temporär erhöhte, vielleicht anteilige Unterstützung bei der Finanzierung oder über flexible Lösungen bei Rückzahlungsmodalitäten.

(Beifall von der FDP)

In diesem Zusammenhang sollte man auch über die stärkere Einbindung von Spenden oder über vermehrte Absprachen zwischen privaten und öffentlichen Trägern sprechen. Ein solcher Austausch zu organisatorischen und finanziellen Fragen sollte im Rahmen eines Gremiums erfolgen. In diesem Gremium sollte letztendlich ausgelotet werden, was geht und was nicht.

Ich möchte auch heute mit einem Zitat von Ihnen, Frau Ministerin Löhrmann, schließen. Sie haben einmal gesagt:

„Die privaten Schulen sind ein gleichberechtigter Teil des öffentlich verantworteten Schulsystems und bereichern die Bildungslandschaft um vielfältige Facetten.“

Genau um diese Bereicherung geht es uns. Deswegen sollten wir die jetzige Herausforderung annehmen und in dieser Angelegenheit tatsächlich tätig werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Hendricks.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Gebauer, manche Anträge entstehen mehr aus einem Kontext denn aus einem Content. Dieses Gefühl habe ich auch bei diesem Antrag. Denn unlängst hat der Bundesverband der Privatschulen darauf hingewiesen, dass bei der Finanzierung der Aufnahme von Flüchtlingen mehr Geld erforderlich wäre.

Nordrhein-Westfalen fördert seine Privatschulen und Ersatzschulen großzügig. Kein einziges Bundesland finanziert die Privatschulen besser als NRW. Der Bundesverband der Privatschulen hat gerade noch mal Nordrhein-Westfalen als Positivbeispiel bei der Finanzierung der Privatschulen hervorgehoben: NRW finanziert sie mit 91 %.

In dem Ranking der Bundesländer wird NordrheinWestfalen gefolgt von Bayern. Bayern hat nicht etwa 86 % – nein, Bayern finanziert seine Privatschulen mit 76 %. Die gezahlten Schülerkosten liegen in den übrigen Bundesländern bei 60 % bis 63 %. Wir haben uns also bei der Refinanzierung von Privatschulen wirklich nichts vorzuwerfen.

In NRW gibt es 540 genehmigte Ersatzschulen, die von ca. 240.000 Schülern und Schülerinnen besucht werden. Insgesamt bezuschusst das Land die Privatschulen mit 1,5 Milliarden €. Die Gewährung von Landeszuschüssen, Frau Gebauer, setzt voraus, dass die Ersatzschulen auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten, und der Ersatzschulträger ist verpflichtet, die Landeszuschüsse wirtschaftlich einzusetzen.

Allerdings – das ist einer der Punkte, die Sie in Ihren Antrag aufgenommen haben – gibt es eine Schulgeldfreiheit an den Privatschulen. Mit einem Schulgeld würden sich die Privatschulen in einen Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Sonderungsverbot befinden. Deshalb kann es nicht sein, dass an den Privatschulen eine Gebühr für Flüchtlingskinder erhoben wird. Sollte das wirklich so sein, widerspricht das der Gesetzeslage.

Ich kenne das, was die Privatschulen hier tun. Aber wenn man das ausgleichen will, ist das eine Frage von Sponsoring und von Spenden und kann nicht über Landesgeld erfolgen. Das schließt dann nämlich aus, dass Flüchtlingsfamilien einen eigenen Beitrag leisten müssen.

Die gesetzliche Bindung der Ersatzschulfinanzierung an die Aufwendungen vergleichbarer öffentlicher Schulen wirkt finanzwirksam unmittelbar in die Ersatzschulen hinein. Das kann man übrigens im aktuellen Haushalt sehen. Wir haben die Förderung im Bereich des ganztägigen Unterrichts auch für die Ersatzschulen eins zu eins angehoben.

Das wird auch durch Folgendes deutlich: Wir geben Ersatzschulen, Privatschulen, in denen Flüchtlingskinder unterrichtet werden, genauso wie den öffentlichen Schulen 0,5 Stellen auf 15 Schüler.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Möglicherweise gibt es ein vorübergehendes Finanzierungsproblem, weil es keine unterjährige Stellenzuweisung geben kann. Aber das wird vom Ministerium nachgesteuert und refinanziert. Infolgedessen ist das Problem auch an dieser Stelle eigentlich nicht vorhanden.

(Zuruf von Yvonne Gebauer [FDP])

Richtig ist jedoch, dass Ersatzschulträger eine angemessene Eigenleistung erbringen müssen.

(Yvonne Gebauer [FDP]: Sie machen lieber die öffentlichen Klassen größer, anstatt die Privatschulen mehr einzubeziehen?)

Frau Gebauer, vielleicht haben Sie die heutige Presse gelesen. Das Erzbistum Köln hat angekündigt, dass es – als gutes Beispiel – in seinen Ersatzschulen, nämlich in 750 Klassen, in erheblichem Umfang Flüchtlingskinder aufnehmen will. Hier handelt es sich auch um Privatschulen. Die tun genau das, was zurzeit einem gesellschaftlich verantwortlichen Handeln entsprechen würde.

Infolgedessen weiß ich nicht so ganz, was Sie mit Ihrem Antrag eigentlich wollen. Sie möchten wohl ein Stück Klientelpolitik betreiben. Das möchten wir nicht.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Yvonne Gebauer [FDP]: Das nehme ich ger- ne mit, diese Klientelpolitik! – Eva Voigt- Küppers [SPD]: Herr Präsident, wir sind doch nicht im Debattierclub!)

Frau Abgeordnete, Sie können weitersprechen.

Vielleicht habe ich überwiegend das Wort?

Wir hatten schon aufregendere Situationen im Landtag gehabt.

(Zuruf: Mikro benutzen!)

Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Richtig ist jedoch, dass Ersatzschulträger auch eine angemessene Leistung erbringen müssen. Das wissen wir.

(Zuruf von Yvonne Gebauer [FDP])

Aber Ersatzschulträger haben auch Privilegien, Frau Gebauer, nämlich bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schüler. Sie müssen nicht alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen; sie suchen sich die Schülerinnen und Schüler aus. Sie haben Privilegien bei den Anmeldezeiten. Sie können vor den übrigen Schulen aufnehmen.

(Zurufe)

Diese Privilegien nutzen sie doch auch aus. In welchem Umfang sich Freie Schulen an der Beschulung von Flüchtlingen beteiligen, entscheiden sie übrigens selbst, so wie es jetzt auch das Erzbistum Köln entschieden hat.

Eine Arbeitsgruppe halten wir nicht für erforderlich, da die Verteilung und die Aufnahme von Schülerinnen vor Ort in der Regel ausgesprochen gut läuft und sich das Ministerium außerdem in einem regelmäßigen Austausch mit den Ersatzschulen befindet.

Wir sehen für diesen Antrag keine Notwendigkeit. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)