Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Versorgungslasten des Landes Nordrhein-Westfalen sind eine riesige Herausforderung für unser Bundesland in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Das dürfte in dieser Runde allgemein bekannt sein.
Wir haben es zu tun mit einer stark wachsenden Anzahl von Versorgungsempfängern auf der einen Seite und mit einer demografischen Entwicklung auf der anderen Seite, sprich: dem erfreulichen Umstand des längeren Lebensalters, was letztlich auch neue Anforderungen für die Absicherung desselbigen bedeutet.
Dieses Gesetz ist bei Weitem nicht so harmlos, wie es hier von SPD und Grünen präsentiert wird. Als konstruktive Opposition, die wir immer sind, machen wir im Einzelfall eine sachgerechte Bewertung aller einzelnen Punkte.
Deshalb will ich ausdrücklich zu Beginn sagen: Für sich genommen ist die Zusammenlegung zweier Pensionssysteme grundsätzlich sinnvoll und unterstützenswert. Das bietet die Möglichkeit, Synergien bei der Administration, aber auch bei Anlagekonditionen zu heben. Dieser Punkt war in den Beratungen auch mit uns als Opposition nicht strittig.
Des Weiteren ist von SPD und Grünen darauf hingewiesen worden, dass selbstverständlich das Alimentationsprinzip gilt, es auch Versorgungsempfänger mit einschließt und deshalb auch keine Panik dahin gehend verbreitet werden sollte, es gebe zukünftig keine Pensionen mehr. Das haben wir, wie Sie von den Koalitionsfraktionen ehrlicherweise einräumen werden, auch niemals behauptet.
Wir sagen nur sehr klar, dass bei der Konkretisierung dieses abstrakten Prinzips der Teufel im Detail steckt.
Erinnern wir uns doch einmal wenige Monate zurück. Da haben Sie hier bei der Besoldung der aktiv im Dienst Stehenden einen Wortbruch begangen. Sie haben für bestimmte Besoldungsgruppen zwei Jahre in Folge Nullrunden vorgesehen. Und nur, weil wir als Opposition dagegen geklagt haben und das Verfassungsgericht uns recht gegeben hat, ist der abstrakte Anspruch dann auch in Entscheidungen konkretisiert worden. Erst aufgrund der Gerichtsentscheidung war der Finanzminister bereit,
eine grundlegende Kurskorrektur einzuleiten. Das hat er doch nicht freiwillig gemacht, sondern weil er bei der Konkretisierung dieses abstrakten Anspruchs die richterlichen Entscheidungen akzeptieren musste.
Deshalb ist es doch mehr als verständlich, dass die Landesbediensteten nach den Erfahrungen, die sie mit dieser rot-grünen Landesregierung und dem Mangel an Verlässlichkeit gemacht haben, sagen: Je größer der etikettierte Teil ist, der vorab für Versorgungsaufwendungen der nächsten Jahre reserviert ist, umso wohler fühlen wir uns, wenn man bei der konkreten Entscheidung über die Bemessung der Höhe einer Pension auch entsprechend würdig und adäquat mit dem Thema umgeht, und man sich nicht alles auf dem Rechtswege wird erstreiten müssen.
Wenn Sie den Verweis auf andere Bundesländer als Vergleich bemühen, hinkt dieser natürlich. Sie haben Süddeutschland genannt. In Süddeutschland haben wir es mit mehreren Bundesländern zu tun,
die keine neue Verschuldung in ihren Haushaltsplanungen haben, die umgekehrt sogar über Strategien verfügen, den Schuldenberg abzutragen,
der in den letzten Jahren dort angehäuft worden ist. Da verbessern sich die realen Bedingungen der öffentlichen Finanzen so, dass der Druck auf die Finanzierbarkeit von Versorgungslasten der nächsten Jahre dort nicht mehr so groß sein wird. Das muss man an dieser Stelle auch ganz klar in die Überlegungen einbeziehen.
Die Wahrheit ist doch eine etwas andere. Frau Gebhard hat es in bemerkenswerter Offenheit gerade auch eingeräumt, als sie gesagt hat: Es geht hier nicht um die Frage des Alimentationsprinzips, sondern hier geht es …
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. – Da Sie eben über Süddeutschland hinweggegangen sind, meine konkrete Nachfrage: Würden
Sie mir zustimmen, dass, wenn Bayern dieselben Kriterien – also Relation von Beschäftigten und Rücklagen wie in Nordrhein-Westfalen mit diesem Gesetz geplant – anlegen würde, dort bereits jetzt eine Lücke von über 300 Millionen € entstanden wäre?
Herr Kollege, Sie haben völlig recht. Wenn man isoliert den Aufwuchs des Modells Pensionsfonds betrachtet, ist es zutreffend, was Sie sagen. Dann müsste Bayern im laufenden Haushalt mehr tun, als es gegenwärtig getan hat und für die nächsten Jahre beabsichtigt.
Deshalb habe ich Sie darauf hingewiesen: Es geht nicht nur um den Pensionsfonds, zu dem Sie gerade Zutreffendes zur Berechnung gesagt haben, sondern es geht immer um die Gesamtaufstellung der öffentlichen Finanzen.
Anders herum formuliert: Es ist umso mehr notwendig, etwas für die Vorsorge zu reservieren und einen Pensionsfonds zu bilden, wenn es Zweifel gibt, ob die Leistungsfähigkeit des allgemeinen Haushalts das aufgrund des Schuldenberges abdeckt.
Wenn Sie jedoch das Geld nutzen, um den Schuldenberg in den nächsten Jahren abzutragen – wie zum Beispiel in Bayern –, dann gewinnen Sie de facto von Jahr zu Jahr mehr Handlungsfähigkeit, um auch die Aufgabe der Pensionen erfüllen zu können. – Ich glaube, das ist die ganzheitliche Sicht der Dinge,
die wir hier vornehmen müssen, weil der Haushalt und das Sondervermögen immer zusammen betrachtet gehören.
Dass Sie das auch machen, Herr Kollege Abel – nämlich den Landeshaushalt und das Sondervermögen gemeinsam zu betrachten –, hat Frau Gebhardt gerade in entwaffnender Offenheit dargelegt, als sie gesagt hat: Es handelt sich hier nicht um den Kern des Alimentationsprinzips, sondern es handelt sich um einen haushaltstechnischen Vorgang. – Das haben Sie gerade gesagt.
Dann hätten Sie doch in Wahrheit sagen sollen, dass es um etwas anderes geht, nämlich um einen Verschiebebahnhof für den Landeshaushalt. Denn das haben Sie doch gerade vor wenigen Wochen, Ende des Jahres 2015, so praktiziert.
Herr Kollege, gucken Sie sich Ihre Nachtragshaushalte für 2015 und den Beschluss zu dem neuen Haushalt 2016 an.
Die Haushaltszahlen des Jahres 2016 sind um über 600 Millionen € geschönt. Der Finanzminister hat uns noch am Montag in einer Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses gesagt, er hätte gerne in noch größerem Umfang – jetzt nickt er, er stimmt mir ausdrücklich zu – als den 600 Millionen € schon im letzten Jahr Zahlungen geleistet, um das laufende Jahr entsprechend zu entlasten.
einem Instrument zur Verschleierung der tatsächlichen Neuverschuldung, dem Sie je nach Kassenlage Gelder zuführen oder eben weniger zuführen – der Finanzminister nickt und bestätigt das wieder –,
bei dem es aber gerade nicht um die sachlichfachliche Bewertung dessen geht, was hier eigentlich an Versorgungsrücklage zu leisten ist, was an entsprechenden Vorkehrungen zu treffen ist.
Deshalb haben Ihnen sowohl der Landesrechnungshof als auch das Institut der deutschen Wirtschaft in umfangreich kritischen Stellungnahmen ins Stammbuch geschrieben, dass das nicht der richtige Ansatz ist, mit welchen Unsicherheiten Sie es hier zu tun haben und dass Sie das Gesetz in dieser Form nicht verabschieden sollten. Die Stimmen der FDP-Landtagsfraktion werden das heute auch nicht tun. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Ja, Herr Kollege Abel, Sie haben natürlich vollkommen recht: Die Bundesrepublik Deutschland haftet letztendlich. Und ja, die Pensionszusagen des Landes Nordrhein-Westfalen sind aus dem Haushalt zu erfüllen, in der Regel aus dem laufenden Haushalt.
Da müssen wir einfach festhalten: Nicht der jetzt zur Beratung anstehende Pensionsfonds steht zunächst einmal für die Pensionszahlungen ein – das ist nichts anderes als eine Absicherung –, sondern der laufende Haushalt. Allerdings geht es darum, in