Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens. Auch wir halten die AfD für rechtsextrem.

(Zuruf von der CDU: Armutszeugnis!)

Zweitens schließen wir für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Zusammenarbeit mit dieser Gruppierung – Partei will ich nicht sagen – vollständig aus.

Drittens versteht sich von ganz allein, dass es Kooperationen und Zusammenarbeiten mit uns niemals geben wird.

Viertens ist das leider ein Entschließungsantrag, der hier zum verkehrten Zeitpunkt an der verkehrten Stelle gestellt worden ist. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Düker.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stamp und Herr Kuper, die Ausgangslage und Analyse, die Sie hier in Ihrem Antrag und auch in Ihrem Redebeitrag, Herr Kuper, beschreiben, ist schlicht falsch, nämlich die Feststellung – ich komme gleich auch zu den datenbasierten Belegen –, die Sie in Ihrem Antrag stellen, dass die Anzahl der Asylbewerber aus den Balkanstaaten im Laufe des Jahres kontinuierlich zurückging, weil die Balkanstaaten als sicher kategorisiert wurden. Dieser Zusammenhang, Herr Kuper, ist nicht richtig. Es ist auch fahrlässig, das hier so in den Raum zu stellen.

(Zuruf und Widerspruch von der CDU)

Schütteln Sie nicht mit dem Kopf, bevor ich das nicht begründet habe. – Die Entscheidung, diese Staaten als sicher einzustufen, ist Ende Oktober

2015 getroffen worden. Da war das Jahr schon fast zu Ende.

Ich komme jetzt auf die Zahlen und darauf zu sprechen, wie sie sich entwickelt haben. Die hohen Zugangszahlen an Kosovo-Zuwanderern hatten wir besonders Anfang des Jahres 2015. Im Februar waren es 6.913. Das war der Höchststand der Zugangszahlen aus dem Kosovo. Sie gingen zurück, ja, aber schon direkt danach, nämlich – wenn Sie sich die Juli-Zahlen ansehen – auf 1.205 und weiter herunter bis Oktober. Herr Kuper, es wäre schön, wenn Sie sich die Gegenargumentation auch einmal anhören würden. Vor Einstufung als sichere Herkunftsländer mit Stand Oktober waren es 619. Das heißt ein Rückgang von 6.913 auf 619 vom Oktober im Laufe des Jahres ohne Einstufung als sichere Herkunftsländer.

(Zuruf von der FDP)

Ihre Schlussfolgerung, dass die Einstufung habe das bewirkt, ist daher faktisch falsch und nicht nur gefühlt falsch.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD und den PIRATEN)

Im Übrigen war es bei Albanien ähnlich.

Jetzt komme ich auf den tatsächlichen Faktor Beschleunigung und darauf zu sprechen, wie es dazu gekommen ist, dass die Zahlen zurückgegangen sind.

Der Beschleunigungsfaktor im Verfahren selber ist nicht primär die Einstufung als sichere Herkunftsländer, sondern die Ablehnung eines Antrages als offensichtlich unbegründet. Einen Antrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen, Herr Dr. Stamp, können Sie auch ohne, dass diese Länder als sicher eingestuft werden. Das wurde bei fast allen Asylverfahren aus Balkanländern bereits vorher schon gemacht, ohne dass sie als sichere Herkunftsländer eingestuft waren. So ist es! Das ist auch nachweislich.

Diese Ablehnung offensichtlich unbegründeter

Asylanträge, Herr Kuper, hatte letztlich die Verfahrensbeschleunigung bei den Fristen zur Folge. Das steht im Gesetz.

(André Kuper [CDU]: Quatsch!)

Sie müssen auch einmal aushalten, sich das anzuhören. – Der Rückgang dieser Zahlen ohne Einstufung als sichere Herkunftsländer hat ein Weiteres begründet: Diese Anträge kamen dann tatsächlich oben auf den Stapel, wurden schnell bearbeitet – alle ohne Einstufung –, und die Menschen wurden in ihren Herkunftsländern aufgeklärt, dass sie hier keine Aussicht auf Erfolg haben, dass ihr Asylantrag abgelehnt wird, plus eine gute Rückkehrberatung. All das zusammen hat ganz von selbst ohne diese Einstufung zu dem Rückgang dieser Zahlen beige

tragen. So viel zum Thema „Legenden und Faktencheck“.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der CDU)

Im Ziel sind wir uns völlig einig: Die Verfahren von Asylsuchenden insbesondere aus Algerien und Marokko, aber auch von allen anderen müssen beschleunigt werden. Eine Verfahrensdauer von zum Teil zwei Jahren kann nicht hingenommen werden. Das gilt auch für die Bleibeberechtigten und ist genauso richtig für diejenigen, deren Antrag abgelehnt wird.

Aber lassen Sie uns abschichten und uns die Maßnahmen ansehen, die tatsächlich dazu beitragen und tatsächlich wirken und die tatsächlich gegen den Pull-Effekt wirken; den will hier keiner in Abrede stellen. Das ist erstens, die Verfahrensdauer zu reduzieren. Dafür brauchen Sie keine Einstufung. Das ist zweitens, dass diese Länder ihre Staatsangehörigen wieder zurücknehmen. Das sind die beiden Dinge, die dazu führen, wenn man hier faktenbasiert argumentiert, dass diese Menschen schneller wieder in die Herkunftsländer zurückkommen.

Ich will auch ganz offen eingestehen: Ja, wir haben im letzten Jahr diese Symbolpolitik im Bundesrat, was die Balkanländer anging, mitgemacht. Ich sage: Wir haben das mitgemacht, weil wir im Bundesrat einen Preis zahlen mussten – das ist manchmal so im politischen Geschäft –, damit sich der Bund endlich an den Kosten für die Flüchtlinge beteiligt. Wir haben das im Interesse unserer Kommunen gemacht, damit die Kommunen endlich diese Flüchtlingspauschale des Bundes bekommen. Deswegen haben wir am Ende aus staatspolitischer Verantwortung diesen Kompromiss im Bundesrat mitgetragen. Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich: Aus Überzeugung haben wir den nicht mitgemacht.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Dann macht man das doch nicht!)

Wir haben ihn auch nicht mitgemacht, weil er tatsächlich etwas bewirkt hat. Deswegen finde ich Ihre Argumentationskette komplett falsch. Sie verwechseln Ursache und Wirkung. Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, es jetzt mit Algerien und Marokko auch so zu machen, damit morgen die Probleme gelöst sind, ist völlig unlauter.

Frau Kollegin Düker.

Versprechen Sie hier den Leuten nicht so ein dummes Zeug. Am Ende wird es nicht funktionieren.

(Anhaltender Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die Piraten spricht jetzt Frau Brand.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Die Große Koalition aus CDU und SPD hat vor einigen Monaten das Konzept „sichere Herkunftsstaaten“ entdeckt. Im Herbst 2015 wurden sechs Westbalkanstaaten mal eben als sicher deklariert.

Herr Körfges und Frau Düker haben bereits erklärt, dass dies mitnichten der Grund dafür ist, warum auf einmal weniger Menschen aus dem Westbalkan gekommen sind. Vielmehr seien viele andere Faktoren – unter anderem die Informationskampagnen, aber eben nicht die Deklarierung zu sicheren Herkunftsstaaten – dafür entscheidend gewesen. Nach den verabscheuungswürdigen Vorfällen in Köln sollen jetzt die Maghrebländer Marokko, Algerien und Tunesien folgen.

(Dr. Joachim Stamp [FDP]: Weil es seit No- vember einen großen Zuzug aus diesen Län- dern gibt!)

Damit ist das Konzept „sicherer Herkunftsstaat“ endgültig zur Verhandlungsmasse politischer Willkür fernab jeglicher rechtsstaatlicher Erwägungen gemacht worden.

(Dr. Joachim Stamp [FDP]: Das ist eine Un- verschämtheit!)

Hier wird nichts anderes gemacht, als das individuelle Recht auf Asyl weiter auszuhöhlen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das ist nicht rechtsstaatlich? – Habe ich das richtig ge- hört?)

Wir Piraten hingegen stehen für das uneingeschränkte Recht auf Asyl – ohne Wenn und Aber.

(Beifall von den PIRATEN)

Union und SPD führen die Debatte alleine mit Blick auf die aktuellen Flüchtlingszahlen. Kommen mehr vom Balkan, werden diese Länder schnell als sicher eingestuft, kommen mehr aus dem Maghreb oder braucht man schnell eine populistische Reaktion auf Köln, gelten diese Länder plötzlich auch als sicher. Damit hebeln Sie nicht nur das Asylrecht aus, sondern Sie tragen ebenso zum Verfall des politischen Diskurses bei, wie Sie es der rechtsradikalen Partei stets vorwerfen.

Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ist keine politische Ermessensentscheidung aus dem CSUFlüchtlingsleitfaden. Nein, das deutsche Asylrecht sagt eindeutig, dass dies ein Ergebnis eines aufwendigen rechtsstaatlichen Verfahrens sein muss, und zwar unter Einbeziehung menschenrechtsrelevanter Faktoren. Nach Unionsrecht umfasst die verfahrensrelevante Verfolgungsverhandlung auch Fol

ter sowie unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Dorthin dürfte also nicht abgeschoben werden.

Schauen wir uns einmal exemplarisch die Lage in Marokko an. Hier wurde übrigens eine Abschiebung gestoppt, weil für die Sicherheit der mitfliegenden Beamten vor Ort nicht garantiert werden konnte – supersicher!

Amnesty International schreibt in seinem Länderbericht 2015 – ich zitiere –:

„Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Kritik an der Regierung wurde unterdrückt, Journalisten riskierten strafrechtliche Verfolgung, Aktivisten wurden festgenommen.“

Weiter heißt es:

„Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen während der Haft aufgrund von unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen und

mangelnder Rechenschaftspflicht.“