Die von Ihnen beschriebenen Zahlen und Fakten in dem Antrag kann ich teilen, möchte aber darauf hinweisen, dass bei den Produktionsbedingungen nicht „großer Schlachthof gleich negativ, kleiner Schlachthof gleich gut“ gilt. Ich denke, die Fachleute unter Ihnen wissen, dass das Schlachten für die Tiere nie angenehm ist,
und wer einmal eine Hausschlachtung erlebt hat, der weiß, wie den Tieren, aber auch dem Bauern und dem Metzger zumute war. Das war nicht immer einfach.
Wenn wir als Politik trotz der bekannten Situation – das haben meine Vorredner auch schon dargestellt – das Überleben und den Weiterbetrieb von kleinen
Herr Rüße hat zu Recht auf die hohen Kosten der Fleischbeschau hingewiesen, die alle Kleinen trifft; die Großen sind da wesentlich besser dran. Ein kleines Beispiel: Ein Schwein von 100 kg Gewicht bringt dem Landwirt, wenn er Glück hat, inklusive Mehrwertsteuer 150 bis 160 €. Allerdings kostet allein die Fleischbeschau in einem kleinen Schlachtbetrieb 16,65 €. Über 10 % des Erlöses für dieses 100-kgTier – Herr Hegemann, davon könnte man eine ganze Zeit lang gut essen –
Es ist darauf hingewiesen worden, dass der Bundesminister eine Verbesserung eingebracht hat; die gilt dann wohl ab März dieses Jahres. Die kleinen Schlachtstätten dürfen jetzt in einem Raum töten und verarbeiten. Das ist auch so ein Unsinn, der seinerzeit im Rahmen der Hygienevorschriften der EU eingeführt worden ist. Das wäre so ein Punkt, den wir gemeinsam knacken müssten. Da bin ich bei Ihnen, wenn es darum geht, dem kleinen Metzger bei all den Punkten, die er zu berücksichtigen hat, zu helfen.
Ein weiterer Punkt – das soll demnächst in Niedersachsen gelten; ich hoffe, unser Landwirtschaftsminister macht es nicht – ist die Einführung der Gebührenpflicht bei den Betriebskontrollen. Eine Kontrolle soll 100 € kosten, und wenn dann demnächst bei der Lebensmittelüberwachung auch noch hinzukommt, dass auch die Probe vom Betrieb bezahlt wird – pro Probe macht das 500 €, und die Proben finden zweimal im Jahr statt –, dann ist der kleine Betrieb 1.200 € los. Dann müssen wir eine Regelung finden, wie wir helfen können.
Ein anderes Beispiel: Der kleine Metzger muss, obwohl er an der öffentlichen Wasserversorgung angeschlossen ist, jährlich eine Wasserprobe ziehen lassen. Das kostet ihn 100 €. Wenn das die große Westfleisch macht, zahlt sie wahrscheinlich auch nur 100 €.
Warum muss der kleine Metzger noch heute, wenn er ein Fell abgibt, eine Dokumentation beilegen? Das stammt noch aus den BSE-Zeiten. Darüber müssten wir auch einmal nachdenken.
Warum muss der Metzger, sein Sohn, der Gehilfe oder wer auch immer einen Sachkundenachweis vorlegen, obwohl er die Meisterprüfung und die Gesellenprüfung abgelegt hat? Das kostet auch 280 €.
Das sind Dinge, bei denen wir sicherlich hervorragend helfen können. Aber dann muss die Landesregierung in diesem Falle auch Geld in die Hand nehmen. Die Dinge, die Sie in Ihrem Antrag beschreiben, lesen sich zwar ganz toll. Echte Hilfe bedeutet aber auch, dass wir substanziell helfen.
Das wünsche ich mir, zumal Sie, Herr Rüße, auch gesagt haben, dass es ein Thema ist, das wir nicht strittig behandeln müssen. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss gemeinsam etwas erreichen, von dem unsere Kleinbetriebe und Metzgereien letztendlich einen Vorteil haben. Dann haben wir in diesem Hause endlich mal etwas Vernünftiges auf die Reihe gekriegt.
Vielen Dank, Herr Kollege Fehring. – Ich bedanke mich auch beim Kollegen Hegemann für seine Langmut und übergebe jetzt das Wort an den Kollegen Höne von der FDP-Fraktion.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch seitens der Freien Demokraten kann ich sagen, dass die grundsätzliche Stoßrichtung, die Rahmenbedingungen gerade für kleine und mittlere Schlachtbetriebe zu verbessern, unterstützt wird. Das tragen wir gerne mit.
mit Blick auf alle Branchen oder zumindest auf mehr Branchen überlegt, wie man kleinen und mittleren Unternehmen helfen kann.
Unnötige Bürokratie und unnötige Auflagen gibt es an vielen Stellen. Oft genug streiten Sie das an dieser Stelle ab.
Unserer Meinung nach gibt es noch einige Punkte zu klären; man braucht sich bloß in die Details des Antrags anzuschauen. Sie machen zum Beispiel – ich zitiere –
dafür verantwortlich, dass es praxisferne Regelungen und Bürokratie gibt bzw. dass diese entstehen. Wir meinen: Das ist nicht nur zu pauschal, sondern das zeugt auch von einem Misstrauen gegenüber den Akteuren vor Ort. Das wird den Beteiligten vor Ort nicht gerecht. Wir zumindest glauben nicht, dass sich gerade die Akteure vor Ort mehr Bürokratie und mehr Regelungen wünschen und ausdenken.
Dann kann ich Ihnen eines auch nicht ersparen, was der Kollege Fehring gerade schon angesprochen hat: Wem schaden denn die gerade in Vorbereitung befindlichen, die gerade geplanten und vom Umweltminister gewünschten Gebühren für Regelkontrollen bei Metzgereien, Bäckereien und Co.? Schaden sie eigentlich den großen Playern in diesem Bereich, oder schaden sie gerade kleinen und mittleren Betrieben?
Sie können nicht auf der einen Seite Schutzpatron der kleinen und mittleren Schlachtbetriebe spielen, aber dann an anderer Stelle über die Gebühren für Regelkontrollen gerade kleinere und mittlere Betriebe belasten.
Es gibt viele Möglichkeiten, die Branche und gerade kleine sowie mittlere Betriebe zu unterstützen. Angesprochen wurde zum Beispiel schon die Anpassung des EU-Hygienerechts, also die Frage der Zerlegung und der Weiterverarbeitung innerhalb der Schlachträume. Kann man da das Verbot für kleine Betriebe aufheben? Das ist nur ein Beispiel, viele weitere sind gerade schon von den Kollegen genannt worden. Ich will sie hier nicht wiederholen. Ich glaube, dass inhaltlich an vielen Stellen Einigkeit besteht.
Das Land sollte weitere Möglichkeiten prüfen. Das sollten wir im Ausschuss gemeinsam tun. Daran arbeiten wir gerne mit.
Einen Punkt will ich ansprechen, bei dem wir Zweifel haben, ob es rechtlich möglich ist, das zu unterstützen. Herr Rüße, Sie haben die Gebühren angesprochen. Ich selbst bin Kreistagsmitglied, und die Westfleisch hat einen großen Standort in Coesfeld. Das
heißt: Wir diskutieren das Thema natürlich regelmäßig – bei der Frage der Gebühren für die Fleischbeschau und natürlich bei der Unterscheidung je nach Stückzahl. Aber es ist so – das sagen Sie selbst in Ihrem Antrag –, dass die Gebühren den anfallenden Kosten entsprechen müssen. Es ist klar, dass wir bei höheren Stückzahlen entsprechende Skaleneffekte haben, die sich in den Gebühren wiederfinden müssen – so zumindest das heute gültige Gebührenrecht, was sich eigentlich bewährt hat. Das ist sicherlich ein schwieriger Punkt, einer der großen Knackpunkte.
Meine Damen und Herren, die Verbraucher werden sensibler für den Wert und den Entstehungsprozess von Lebensmitteln. Das ist, wie ich meine, eine sehr begrüßenswerte Entwicklung, weil ich damit persönlich die Hoffnung verbinde, dass auch der Druck seitens der Verbraucher auf die Branche steigt, mehr darauf zu achten und mehr Wertschätzung im Besonderen allen Beteiligten und den Tieren, den Lebewesen, entgegenzubringen.
Dieser Antrag kann einen Anteil daran haben, diese richtige und begrüßenswerte Entwicklung zu unterstützen. Darum freuen wir uns auf die weiteren konstruktiven Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.