Protokoll der Sitzung vom 17.03.2016

Ich rufe auf:

12 Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer

mit H-Kennzeichen verlängern

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/11423

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Rasche für die FDP-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In welchen Intervallen müssen Oldtimer in Deutschland zum TÜV?

(Norwich Rüße [GRÜNE]: 30 Jahre!)

Das ist im Grunde die einfache Frage, mit der wir uns in diesem Antrag beschäftigen. Wir werden die Beratung im Ausschuss fortsetzen. Der Antrag ist kurz und spricht für sich; deshalb mache ich es jetzt auch kurz.

Wir brauchen also die richtige Balance zwischen Verkehrssicherheit, Bürokratie und dem Aufwand für alle Beteiligten. Die Fahrleistung dieser alten Fahrzeuge ist relativ gering. In Deutschland beträgt sie durchschnittlich 2.000 km im Jahr. Im westeuropäischen Ausland stehen ähnliche Zahlen zur Debatte.

Wie verhalten sich andere Länder bei dieser Problematik? Auch da müssen normale Autos alle zwei Jahre zum TÜV. Viele Länder haben sich auch aufgrund einer europäischen Initiative mit dieser Frage beschäftigt. In Polen hat man die Regelung getroffen, dass die Fahrzeuge, um die es heute geht, nur noch alle acht Jahre zum TÜV müssen. In Belgien, Schweden, den Niederlanden und Großbritannien müssen manche Fahrzeuge, je nachdem, wie alt sie sind, aufgrund der eher niedrigen Fahrleistung überhaupt nicht mehr zum TÜV.

Weil es in diesen Ländern andere Regelungen gibt, die großzügiger sind als die Regelungen in Deutschland, und dadurch die Verkehrssicherheit nicht gemindert wird, sollten wir uns überlegen, ob wir es den Inhabern von Oldtimern in Deutschland weiterhin zumuten wollen, alle zwei Jahre zum TÜV fahren zu müssen, obwohl DEKRA und TÜV in ihren Stellungnahmen sagen, dass das gar nicht notwendig sei und andere Intervalle sinnvoll wären.

Deshalb meinen wir als FDP, dass die Intervalle von zwei auf fünf Jahre erhöht werden sollten, so wie es in vielen anderen Ländern in Europa auch gehandhabt wird. Andere Länder – das habe ich gerade erwähnt – gehen noch großzügiger vor. Wir können im Ausschuss aber auch über andere Vorschläge reden.

Ich fände es gut, wenn wir im Ausschuss, in diesem Hohen Haus eine gemeinsame Lösung entwickeln, die wir dann nach Berlin tragen, damit das, was in Westeuropa bereits erledigt worden ist, auch in Deutschland erledigt werden kann. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Rasche. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kramer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen ist Teil eines umfassenden Systems im Straßenverkehrswesen, mit dem dafür gesorgt werden soll, dass Fahrzeuge während ihres Betriebs in einem sicheren und umweltfreundlichen Zustand gehalten werden.

Regelmäßige Überwachungsprüfungen sollten dabei das wichtigste Instrument sein, mit dem für Verkehrs- und Betriebssicherheit gesorgt wird. Damit kommt ihnen mit Blick auf unsere Sicherheit im Straßenverkehr eine hohe Bedeutung zu.

In dem vorliegenden Antrag schlägt die FDP-Fraktion die Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen vor.

Damit ist der Antrag nicht nur von der Zielrichtung, sondern vor allem auch im Wortlaut weitestgehend identisch mit einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion vom 3. Juli 2008. Der Antrag der FDPBundestagsfraktion forderte ebenfalls die Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen, beispielsweise von zwei auf fünf Jahre. Der Antrag wurde damals in der späteren Beratung im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und im Plenum selbst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linken abgelehnt.

Ich möchte heute die seinerzeit wichtigsten Argumente gegen eine Verlängerung der Intervalle noch einmal in Erinnerung rufen, weil sie bis heute Bestand haben.

Eine Gleichbehandlung von Kraftfahrzeugen mit HKennzeichen und anderen Kfz macht natürlich insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes heraus Sinn.

(Christof Rasche [FDP]: Nur in Deutschland!)

Lassen Sie mich hier nur stichwortartig einige Gesichtspunkte nennen. Erstens. Zahlreiche Fahrzeughalter von historischen Fahrzeugen führen häufig eigene Reparaturen durch und müssen oft genug auch auf Ersatzteile zurückgreifen, die nicht mehr vom Originalhersteller stammen oder aus Altfahrzeugen entnommen werden.

Zweitens. Die Technik der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ist aufgrund ihres Alters anfälliger für Störungen und Schäden.

Drittens. Gerade unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes sind regelmäßige Untersuchungen der abgasrelevanten Bauteile dringend geboten.

(Christian Möbius [CDU]: Die sind befreit!)

Wer Oldtimer fährt, dem sind die Kosten einer alle zwei Jahre stattfindenden Hauptuntersuchung

durchaus zumutbar. Die Kosten einer solchen Überprüfung stellen insofern keine Härte dar. Im Gegenteil: Das H-Kennzeichen bringt Vorteile für den Fahrzeughalter bei der Kraftfahrzeugsteuer wie auch bei der Versicherung mit sich.

Darüber hinaus sind Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichen in Umweltzonen von Verkehrsverboten generell ausgenommen.

Die SPD-Fraktion hält vor diesem Hintergrund eine zweijährlich stattfindende Hauptuntersuchung für angezeigt, weil neben der Fahrzeugsicherheit regelmäßig auch die Berechtigung zum Führen des H-Kennzeichens überprüft wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP begründet ihren neuerlichen Vorstoß mit dem Vorliegen der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über die regelmäßige Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und einer Aufforderung der EU an die Mitgliedstaaten, bis zum Mai 2017 die Untersuchungsfristen für historische Fahrzeuge in Europa zu vereinheitlichen. Dabei weiß die FDP genau, dass in der erwähnten Richtlinie den Fahrzeugen von historischem Interesse ausdrücklich eingeräumt wird, dass es den Mitgliedstaaten weiter überlassen bleiben soll, den zeitlichen Abstand der Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung für diese Fahrzeuge selbst festzulegen.

(Christof Rasche [FDP]: Sonst würde es ja Eu- ropa machen!)

Insofern steht zweijährlichen Zeitintervallen weiterhin nichts entgegen. Die SPD steht diesem Antrag sehr kritisch gegenüber und wird ihn auch ablehnen. Der Überweisung des Antrags an den Fachausschuss stimmen wir natürlich zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kramer. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Voussem.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beginnen möchte ich heute mit einem Zitat eines der Antragsteller selbst, nämlich von Herrn Christian Lindner. Vor ein paar Jahren sagte er einmal gegenüber der „Bunten“ – Zitat –: Angeblich soll mein erstes Wort sogar „Auto“ gewesen sein. – Weiter sagte er in diesem Interview: Schnell ist mir gar nicht wichtig. Alt müssen sie sein, die sind schöner.

(Michael Hübner [SPD]: Meint er Autos? – Hei- terkeit)

Beim ersten Lesen dieses sehr ungewöhnlichen Antrages habe ich mich gefragt, wie man auf eine solche Idee überhaupt kommen kann, die Hauptuntersuchungsintervalle von Oldtimern mit H-Kennzeichen zu verlängern. Das ist geradezu ein Orchideenthema. Auf solch eine Idee kann man nur kommen, wenn man selbst einen Oldtimer hat.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aber warum nicht? Wir haben nichts gegen Oldtimer, im Gegenteil. Oldtimer sind schön anzusehen, und

fast jeder erfreut sich an dem Anblick des chromblitzenden Prachtmobils aus längst vergangener Epoche – sei es nun ein alter VW-Käfer mit Brezelfenster aus den 50er-Jahren, der eintürige BMW Isetta oder ein prächtiger Horch aus den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Ellerbrock?

Gerne, Herr Ellerbrock.

Das ist freundlich von Ihnen. – Bitte schön, Herr Ellerbrock.

Herr Kollege, Sie hatten eben so etwas abfällig den Begriff „Orchideenthema“ gewählt. Die Orchidee ist eine ausgesprochen wertvolle Pflanze, autochthon.

(Heiterkeit)

Im Übrigen haben Sie eben selbst mit Floskeln faunistischer Art deutlich gemacht, welche besondere Bedeutung ältere Kraftfahrzeuge haben können. Sehen Sie in Ihren inhaltlichen Aussagen zu den ersten, etwas abfällig wirkenden Bemerkungen einen gewissen Widerspruch?

(Heiterkeit – Beifall von der FDP und der CDU)

Lieber Herr Kollege! Das ist ein Sender-Empfänger-Problem gewesen. Aber hören Sie mir doch bis zum Ende zu!

(Beifall von der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Frühling steht kurz vor der Tür und lockt auch im Jahr 2016 wieder die Oldtimerbesitzer mit ihren Karossen ins Freie. Bald werden die automobilen Schätze nach der Überwinterung wieder aus der Garage vorfahren, viele davon mit einem H-Kennzeichen.