Ich sehe es aber immer noch kritisch, dass letztendlich die Schulaufsicht entscheidet, ob ein Teilstandort erhalten bleibt. Ich finde, die pädagogische Entscheidung, ob man jahrgangsübergreifend oder jahrgangsbezogen arbeitet, ist ausschließlich die Verantwortung der Schulkonferenz und nicht der Schulaufsicht. Hier wird den Schulen ein Stück weit ihre Eigenverantwortlichkeit genommen. Das finde ich nicht in Ordnung.
Daneben bleibt abzuwarten, inwieweit sich das 8. Schulrechtsänderungsgesetz vor Ort bewährt. Es geht dabei um die Frage, ob der kommunale Klassenrichtwert tatsächlich funktioniert oder ob er zu Verteilungskonflikten vor Ort führt. Das ist eine ernstzunehmende Befürchtung. Ich sehe ein wenig die Gefahr, dass organisatorische und finanzielle Aspekte pädagogische Überlegungen in den Hintergrund drängen. Da muss man sehr genau gucken. Ich würde das gerne evaluiert haben. Aber das ist sicherlich vorgesehen.
Nicht nachvollziehbar war vor dem Änderungsantrag die ungleiche Behandlung von Sekundar- und Gesamtschule. Die Kritik vonseiten der Gesamtschule war daher durchaus berechtigt. Es gibt keinen Grund, die Hürden für die Gesamtschule höher zu setzen als für die Sekundarschule.
Es ist zu begrüßen, dass durch den Änderungsantrag die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen erweitert werden.
Ich teile die Sorge von Frau Gebauer, was die sonderpädagogische Zusatzausbildung angeht. Ich weiß, dass es jetzt nötig ist. Es gibt keine Sonderpädagogen auf dem Markt. Es muss ganz schnell etwas passieren.
Ich halte dieses Verfahren allerdings nur für eine Übergangslösung. Das darf kein Dauerzustand werden. Diese Zusatzausbildung kann auf keinen Fall ein Studium ersetzen. Wir müssen unbedingt dafür sorgen, dass mehr Studienplätze im Bereich der Sonderpädagogik geschaffen werden. Daneben finde ich es außerordentlich wichtig, dass auch die allgemeine Pädagogik diesen sonderpädagogischen Aspekt noch viel mehr aufgreift und er ein fester Bestandteil in diesem Studiengang wird.
Für mich ist die Frage weiter offen, wie die Lehrer vertreten werden, die sich in einer solchen Zusatzausbildung befinden. Da entstehen wieder Lücken im Unterricht, der vertreten werden muss. Über Un
Nicht zuletzt müssen wir einen Blick auf die kommenden Aufgaben der Schulleiter werfen. Die Betreuung von mehreren Standorten ist eine große Herausforderung. Schon jetzt haben wir das Problem, Schulleiter im Grundschulbereich zu finden. Der Job ist hochbelastend und finanziell unattraktiv. Tragende Konzepte für die Leitung von Schulverbünden gibt es aktuell nicht. Es muss sichergestellt werden, dass es an jedem Standort einen Ansprechpartner gibt und die Schulleitung von den Ansprechpartnern als Teamaufgabe verstanden wird. Ein Gegeneinander von Standorten wäre ausgesprochen kontraproduktiv und würde das Konzept ad absurdum führen.
Das Gelingen des Konzeptes der kleinen Grundschule wird meiner Meinung nach maßgeblich davon abhängen, ob und wie kompetent und engagiert diese Schulverbünde geleitet werden. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf.
Es ist gut, dass dieses Gesetz jetzt verabschiedet wird. Die Kommunen und Grundschulen erhalten nun Handlungssicherheit. Eltern müssen sich nicht mehr so sehr wie bisher um den Erhalt ihrer Schule sorgen.
Ja. – Sie haben immer wieder betont, dass Sie konstruktiv mit uns zusammenarbeiten. Ich empfinde das im Moment auch so. Das heißt aber: auf Augenhöhe im Konsens und auch mit Kompromissbereitschaft. Es wird auf Dauer nicht so sein, dass wir immer nur unseren Finger heben, wenn es um ein neues Gesetz geht. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Gebauer, zwei Bemerkungen auf Ihre Aussagen hin kann ich Ihnen nicht ersparen.
Sie haben die Grundschulstudie kritisiert. Ich darf Ihnen sagen: Die Daten sind 2010 erhoben worden. Da es sich um die Grundschule handelt, sind die Kinder – so weit können wir, glaube ich, gemeinsam rechnen – vier Jahre in Nordrhein-Westfalen in die Grundschule gegangen, also von 2005 bis 2009. Zu
welcher Regierungszeit, bitte schön, war das denn, was Sie hier kritisieren? Das ist doch absurd, was Sie hier tun.
Sie haben sich also selbst kritisiert. Wer hat denn in die Grundschulen investiert? Damit sind wir doch angefangen – mit der Leitungszeit und jetzt mit diesem Gesetz. Das ist der erste Punkt.
Zweiter Punkt: Ich danke für die Steilvorlage. Sie beklagen, dass die Gymnasien keine Teilstandortbildung vornehmen könnten. Bitte schauen Sie in das Gesetz. Da heißt es: Schulen können in begründeten Fällen an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. „Schulen“! Gymnasien zählen dazu.
Es ist heute möglich. Der Schulaufsicht liegt meines Wissens aber bisher kein Antrag von Gymnasien auf Teilstandortbildung vor! Es kann sein, dass das noch kommt. Das ist laut Gesetz jetzt schon möglich. Das zeigt, wer sich hier bei einer ansonsten sehr konstruktiven Herangehensweise an ein wichtiges Gesetz ins Abseits stellt. Meine Damen und Herren, ich möchte das nur deutlich machen, um klarzumachen, wer sich hier um die wesentlichen Dinge kümmert und wer Haare in der Suppe sucht, die noch nicht einmal welche sind.
Meine Damen und Herren, es ist ein großer Tag für die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen und auch für die den schulpolitischen Konsens tragenden Fraktionen. Mit diesem Gesetz haben wir die Voraussetzung für die Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots geschaffen. Auf die wesentlichen Regelungen ist schon hingewiesen worden.
Ohne Details zu wiederholen, möchte ich betonen: Das Besondere an diesem Konzept ist erstens, dass wir nicht einfach die Schulgrößen verkleinern. Nein, wir verbinden dies mit einer völlig neuen Steuerung durch die kommunale Klassenrichtzahl. Damit wollen wir pädagogisch sinnvolle und schulorganisatorisch machbare Schulangebote wohnortnah sicherstellen. Die Entscheidungen werden aber Ort getroffen, die Entscheidung über die einzelne Schule. Ja, damit wollen wir landesweit eine gerechtere Klassenbildung aus Sicht der Kinder und der Eltern erreichen.
Besonders ist zweitens – auch das möchte ich betonen –, dass dieses Gesetz in einem fortwährenden und umfassenden Dialog entstanden ist. Anregungen und Bedenken, die von Eltern, schulischen Verbänden und Schulträgern vorgetragen wurden, haben wir ernst genommen und in vielerlei Hinsicht berücksichtigt.
Schülern geöffnet. Kleinere Standorte können ausnahmsweise von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden.
Wir haben nach der Anhörung nochmals die Regelung geprüft, dass Grundschulverbünde spätestens nach fünf Jahren verpflichtet sein sollen, in einer einheitlichen Organisation zu unterrichten. Die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und Piraten haben Bedenken gegenüber dieser Regelung durch den Änderungsantrag Rechnung getragen. Vorbehaltlich des Beschlusses im Anschluss an diese Debatte wird auch hier die obere Schulaufsichtsbehörde unter den im Antrag genannten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen können.
In der Anhörung ist zudem die Befürchtung geäußert worden, dass die Belange der Teilstandorte in den Konferenzen nicht angemessen berücksichtigt werden könnten. Mit dem Schulgesetz von 2005 ist zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen auf verbindliche Regelungen zur Wahl der Schulmitwirkungsgremien verzichtet worden. Stattdessen ist die Empfehlung einer Wahlordnung in die BASS aufgenommen worden. Ich kann an dieser Stelle zusagen, dass wir diese Empfehlung dahin gehend ergänzen werden, dass Teilstandorte in den schulischen Gremien angemessen repräsentiert sein sollen.
Meine Damen und Herren, wir haben bewiesen, dass diese Landesregierung zum schulpolitischen Konsens steht. Wir haben mit dem
6. Schulrechtsänderungsgesetz die Grundlage für die Sekundarschulen geschaffen. Die Verfassung ist der Realität angepasst worden. Mit diesem, dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz machen wir unsere Grundschullandschaft nachhaltig zukunftsfest. Wir tragen dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ Rechnung und setzen einen weiteren wesentlichen Punkt der gemeinsamen Leitlinien um.
Ich will noch eines sagen: Wir haben heute über den Haushalt diskutiert. Diese Landesregierung investiert rund 1.700 Lehrerstellen in die Grundschulen. Es ist gut investiertes Geld. Denn schließlich wird hier das Fundament für die Bildungslaufbahn unserer Kinder gelegt, meine Damen und Herren.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass es dieses Gesetz gibt. Ich sage ausdrücklich zu, dass wir diesen konstruktiven Stil gerne weiter pflegen wollen. Wir, CDU, SPD und Grüne, haben das schon ein bisschen geübt. Wir nehmen aber gerne die Piraten in diese Gruppe auf. Ich freue mich in dem Zusammenhang auf die weitere gute Zusammenarbeit und bedanke mich auch im Namen mei
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind am Ende der Beratung angelangt.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1282, den Gesetzentwurf Drucksache 16/815 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Ich darf fragen, wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte. – Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die vorliegende Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und der Piratenfraktion gegen die Stimmen der FDP-Fraktion angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.