Dieser – in Anführungsstrichen – „Weckruf“, den Sie mit Ihrem Antrag verfolgen, geht ganz einfach an der Realität vorbei. Selbstverständlich ist das Smartphone an Schulen Bestandteil des Konzepts „Bring your own device“. Ich denke, darauf haben Sie auch angespielt.
Die Voraussetzung für einen gelingenden Unterricht ist weder ein Handyverbot noch die überpointierte Hervorhebung seiner Wichtigkeit im Unterricht für gelingendes Unterrichtsgeschehen. Das wichtigste Medium für einen gelingenden Unterricht in diesem Kontext ist unserer Meinung nach ein motovierter, engagierter und gut ausgebildeter Lehrer, und dem traue ich immer zu, dass er mit den Schülerinnen und
Schülern diskutiert, in welcher Form ein Smartphone im Unterricht zum Einsatz kommt oder auch nicht.
Ich habe auch schon mehrfach im Ausschuss gesagt, dass wir diese Debatte über die Digitalisierung – so nenne ich es jetzt allgemein – an den Schulen meiner Meinung nach gemeinsam führen müssen. Das heißt, auch die Landesregierung ist in der Verpflichtung. Das wissen Sie, glaube ich, auch alle. Einiges wurde bereits auf den Weg gebracht, zum Beispiel learn:line NRW oder LOGINEO, aber vieles ist noch zu tun.
Ich finde diesen Antrag jedoch wirklich nicht zielführend. Ich finde ihn vielmehr irreleitend, und darum werden wir ihn ablehnen, obwohl wir Ihr Anliegen verstehen. Das haben Sie wirklich sehr schlecht übergebracht. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Frau Bunse für Ihre Ausführungen insbesondere zum Schluss, aber auch insgesamt. Das ist zielführend, weil es in der Tat ein wichtiges Thema ist, aber: So macht man es nicht.
Ich meine das wirklich freundlich und nett, wenn ich sage: Ich habe bei dem Antrag ein bisschen das Gefühl wie bei einem Bällebad gehabt. Das gilt vor allen Dingen für Ihre Formulierung des Eintauchens in die Medienwirklichkeit am Ende Ihres Antrags.
Mit diesem Antrag sind Sie vielmehr abgetaucht, was das Thema „selbstständige Schule“ angeht. Sie sind abgetaucht bei dem Thema „Schul- und Unterrichtsentwicklung“. Sie sind abgetaucht bei dem Thema „Medienkompetenzentwicklung und didaktische Einbettung von Medien in der Schule“. Das alles gehört aber einfach dazu. Auf die sehr ambivalenten und widersprüchlichen Botschaften, die dieser Antrag darüber hinaus aussendet, ist auch schon eingegangen worden.
In der Überschrift versteht man das erst einmal so, als ob das Land den Einsatz von Handys zu unterrichtlichen Zwecken an Schulen verboten hätte. – Das ist Quatsch. Wenn sich die Schulen vor Ort entsprechend einem Medienkonzept dazu entschließen, für bestimmte Zeiten oder manchmal auch generell eine Nutzung auszuschließen, …
(Michele Marsching [PIRATEN]: Ach! – Daniel Düngel [PIRATEN]: Ich dachte, das gibt es nicht! – Eva Voigt-Küppers [SPD]: Hat doch keiner gesagt!)
Ja, natürlich. – … dann handelt es sich um einzelne Schulen, die sich auf Grundlage eines Konzeptes dagegen oder nur in Teilen dafür aussprechen. Das muss jedoch gut begründet sein und in der Schulkonferenz entsprechend dargelegt werden. In die Schulkonferenz gehören übrigens auch die Entwicklungsfolien, anhand derer geschaut werden kann, wie man das Ganze umsetzt.
Ich habe immer den Eindruck – und das ist eigentlich schade bei dem Thema –, es wird versucht, ein technisches Gerät quasi einer Heiligsprechung zu unterziehen, und das geht nicht.
Sie bringen es irgendwie nicht rüber. Dann war das eine schlechte Performance. Man hätte sich auch anders über den Ansatz unterhalten können. Wir haben hier doch schon über „Bring your own device.“ geredet. Wir sollten auch einbeziehen, dass Schulen Mediennutzungsverträge mit den einzelnen Schülerinnen und Schülern abschließen, damit Rechtssicherheit besteht. Das sollte man kennenlernen. Dies kommt in Ihrem Antrag leider nicht vor, aber man sollte es wertschätzen.
Leider wird darin auch die Frage des medienkritischen Umgangs überhaupt nur unzureichend behandelt. Wir erleben – und das sollte uns auch zu denken geben – zum Teil auch eine Smartphonesucht. Hier muss man präventiv tätig werden, indem man zum Beispiel smartphonefreie Zeiten für Schülerinnen und Schüler einrichtet – genauso, wie der bewusste Einsatz in der Frage der Unterrichtsentwicklung, in der Frage individueller Förderung, in der Frage des Umgangs mit digitalen Geräten insgesamt diskutiert werden muss.
Aber auch gemessen an der – wie man so schön sagt – Generation „Wisch und klick“ ist es ein ziemlich schiefes Bild, das Sie von Erwachsenen zeichnen, nicht nur von uns, sondern auch von den Lehrkräften insgesamt, die sich darum bemühen, neue Medien einzubeziehen, und die auch für sich begreifen, dass es um ein Weltwissen geht, dass es eine neue Dimension ist, die gemeinsam zu erschließen ist. Das macht man schrittweise, indem man es in vernünftige Konzepte einbettet, und nicht in der Art und Weise, wie Sie das hier präsentieren und leider in dem Antrag völlig unzureichend dargestellt und eingebunden haben. Deswegen bitte wieder auftauchen und die Schulwirklichkeit zur Kenntnis nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was man nicht nützt, ist eine schwere Last. – Das stammt nicht von mir, sondern das ist aus Goethes „Faust“. Ich bin sicher, dass Goethe in seiner Zeit vielen Dingen voraus gewesen ist. Aber ich bin mir auch sicher, dass er, hätte es denn damals schon Smartphones gegeben, sicherlich den Brief genutzt hätte, um seine Zuneigung gegenüber seiner Angebeteten zu formulieren,
Wir wissen aber, dass ein Smartphone – ein iPhone oder wie sie denn alle heißen, das klassische Handy – doch mehr kann als nur das Verschicken von Bildern. Deswegen komme ich an dieser Stelle wieder zurück zum Antrag der Piraten.
Es geht um die Alltagswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler und wie sich diese letztendlich in der Schule widerspiegelt. Es geht natürlich auch um die berechtigten Bedürfnisse und Ansprüche der Lehrerinnen und Lehrer. Ich denke, es ist Ihnen bekannt, dass die FDP es richtig und wichtig findet, die Potenziale der Digitalisierung entsprechend zu nutzen.
Herr Marsching hat es nun schon ausgiebig dargelegt: Kinder und Jugendliche wachsen heute mit Smartphones und iPhones auf. Eine Untersuchung der Bitkom hat gezeigt, wie rasant sich die Lebenswirklichkeit der Kinder verändert, denn schon im Alter von sechs bis sieben Jahren nutzt ein Fünftel der Kinder ein Smartphone. Und bereits 44 % der Acht- bis Neunjährigen nutzen das Internet für ihre Hausaufgaben, und bei Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren besitzen 92 % ein eigenes Handy und bringen es mit in die Schule.
Dieses Alltagsleben muss bzw. sollte sich in der Schulrealität wiederfinden. Jetzt komme ich doch zu diesem generellen Handyverbot, wie immer sich das definiert. Es macht in meinen Augen wenig Sinn, wenn wir apodiktisch ein totales Verbot der Handynutzung aussprechen.
Jetzt muss ich doch ein wenig Wasser in den Wein gießen, liebe Frau Beer. Es gab einmal eine Anfrage diesbezüglich, bei der Sie damals gefordert haben, dass es ein Handynutzungsverbot an Grundschulen geben sollte bzw. dass die Kinder an Grundschulen
Ich denke, die Fragestellung muss eine ganz andere sein. Die Fragestellung muss vielmehr lauten: Wo, wann und wie binde ich ein Smartphone qualitativ in den Unterricht mit ein und wann ist eine Nutzung strikt untersagt? Selbstverständlich darf und kann es nicht immer klingeln, und auch Kinder müssen lernen, loszulassen, um sich auf den Unterricht zu konzentrieren. Das ist hier auch schon angesprochen worden: Natürlich können Lehrkräfte zum Beispiel auch diese Handys bis zum Unterrichtsende in Gewahrsam nehmen, wenn sie stören.
Es gibt aber auch viele Schulen in Nordrhein-Westfalen, die zeigen, wie man derartige Geräte in den Unterricht integrieren kann. „Bring your own device“ ist ja schon genannt worden. Letztendlich ist die entscheidende Frage: Wie wird die Einbindung pädagogisch-konzeptionell an der entsprechenden Schule ausgestaltet?
Da habe ich ein paar Probleme, was den Text – nicht die Beschlussfassung – zu diesem Antrag anbelangt, da er doch einen falschen Zungenschlag hat. Sie sehen hier das Problem in Bezug auf die Gremien der Schulen, also die Schulkonferenzen. Da sagen wir ganz klar: Das ist das Gremium der Schule, das darüber zu entscheiden hat. Wer nämlich eigenverantwortliche Schule will, der muss auch Entscheidungsspielräume ermöglichen und respektieren.
Jetzt komme ich aber wieder zu dem Antrag zurück. Da muss man sagen: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es geht hier nicht nur um die Einleitung, sondern tatsächlich auch um die Beschlussfassung. In der Beschlussfassung steht, dass zu einer reflektierten Nutzung ermuntert und dafür geworben werden soll.
Vielleicht, meine Damen und Herren, erwacht dann im Nachgang zu dieser reflektierten Nutzung der Smartphones sogar bei dem einen oder anderen die Einsicht, seine Zuneigung demnächst nicht mehr per Emoji zu verschicken, sondern dies von Angesicht zu Angesicht zu tun. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Es liegt die Bitte nach einer Kurzintervention von Herrn Dr. Paul vor, die wir dann auch zulassen wollen. Sie haben das Wort.
Dr. Joachim Paul (PIRATEN: Entschuldigen Sie die Irritation. War vielleicht ein bisschen knapp. – Frau Kollegin Gebauer, zunächst einmal herzlichen Dank
Ich möchte konstatieren, dass ich 14 Jahre beim Landschaftsverband Rheinland im Medienzentrum in der Lehrerfortbildung tätig war. Mir sind auch heute noch Lehrer bekannt, die, was die Handynutzung im Unterricht angeht, bei ihren eigenen Schulleitungen vor Wände laufen. Und genau auf solche Situationen hebt unser Antrag ab.
Es gibt diese kreativen Lehrer. Es gibt aber auch Lehrer, die momentan – man kann es ja verstehen; wir leben in einer Umbruchzeit –