Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Okay. – Die nächste Frage stellt Herr Kollege Olejak.

Frau Ministerin, wir haben dieses Thema auch schon im Rahmen eines anderen Antrags thematisiert. Es geht um die Erprobungsphasen: Ist „Bring your own device“ jetzt letztlich vorgesehen oder sollen die Kommunen dieses Konzept

im Rahmen von Erprobungsphasen entsprechend mit Geräten stützen?

Ich habe eben schon ausgeführt, dass wir das erproben und auswerten. Das macht die Medienberatung NRW. Sie veröffentlicht die Ergebnisse online auf www.medienberatung.nrw.de und berichtet darüber auf Tagungen, zuletzt auf einer heutigen Schulträgertagung.

Es gibt bereits gute Praxis für eine pädagogisch sinnvolle Nutzung privater Hardware von Jugendlichen im Unterricht. Es wurde zum Beispiel in dem von mir eben schon genannten Projekt in Rhein Waal erprobt, das die Grundlagen für eine nachhaltige und umfassende IT-Ausbildung an Schulen geschaffen hat. Schulen in Dinslaken, Duisburg, Kamp-Lintfort, Meerbusch, Rheinberg und Straelen bereiten sich mit Unterstützung dieses Projekts als Transferschulen auf die Einführung von „Bring your own device“ vor.

Wir gehen hier also schrittig anhand von ersten Projekten vor. Es ist immer gut, herauszufinden, ob sich diese Projekte bewähren und wann der nächste Schritt angebracht ist, nämlich diese Projekte in die Fläche weiterzugegeben. Das ist ein schrittig angelegter Prozess wie in vielen anderen Bereichen auch.

Frau Kollegin Pieper hat eine zweite Nachfrage.

Im Grunde geht meine Frage noch einmal in die gleiche Richtung. Sie haben diese Projekte bereits vorhin in der Handydebatte erwähnt. Ich hätte gern gewusst, auf welchen Zeitraum diese Projekte angelegt sind und ob es eine evaluierende, wissenschaftlich abgesicherte Begleitung gibt, die das auswertet.

Die Universität Duisburg-Essen wertet das aus und begleitet es, und sobald es abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse natürlich auch veröffentlicht und zur Verfügung gestellt.

(Monika Pieper [PIRATEN]: Wie lange? Es ging mir darum, wie lange das Projekt jetzt läuft und wann mit Ergebnissen zu rechnen ist!)

Erste Ergebnisse werden im Moment offensichtlich ausgewertet und dann zeitnah zur Verfügung gestellt. Insofern denke ich, dass es noch in diesem Jahr erste Veröffentlichungen dazu geben wird.

Vielen Dank. – Herr Kollege Wegner.

Vielen Dank. – Die Landesregierung schreibt in ihrem Bericht, dass sie den Zugriff auf freie Lernmittel bietet und innovative digitale Schulbücher erprobt. Dazu habe ich folgende Nachfrage: Wie hat sich die Menge der freien Lernmittel, die von der Landesregierung angeboten werden, entwickelt?

Wie Sie richtig sagen, erproben wir zwei digitale Schulbücher. Das ist einmal das BioBook für den Biologieunterricht. Dieses Buch – das will ich ausdrücklich einräumen – wurde auf dem Kongress unterschiedlich bewertet. Ich selber habe es nicht im Unterricht gesehen, fand aber interessant, wie es aufgemacht war. Schließlich ist es von dem renommierten Deutschen Bildungsmedien-Preis digita auf der diesjährigen didacta als eines der besten Beispiele für innovative digitale Lernmittel ausgezeichnet worden. Wir sind sehr dafür gelobt worden, dass wir das so angelegt haben. Die Landesregierung hat dies nicht selbst erstellt, sondern natürlich an interessierte Praktiker sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vergeben.

Das zweite Buch habe ich selbst in der Anwendung im Unterricht gesehen. Es handelt sich dabei um das mBook, ein Geschichtsbuch. Davon war ich sehr, sehr beeindruckt. Ich war sowohl in einer interkulturellen Klasse mit Flüchtlingskindern als auch einer inklusiven Klasse, das heißt mit Kindern unterschiedlicher Talente, Begabungen und möglicher sonderpädagogischer Unterstützungsbedarfe an einem Gymnasium, ich sage mal, im ländlichen Raum.

Es war eine topfitte junge Lehrerin, die vieles von dem, was wir anderen Lehrerinnen und Lehrern vielleicht beibringen müssen, schon mitgebracht hat. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler waren auch dabei und sehen sich ganz genau an, wie die Arbeit mit diesen Materialien funktioniert und gelingt.

Es ist erstens gelungen, dass die Schülerinnen und Schüler in Gruppen an unterschiedlichen Sachverhalten gearbeitet haben. Die einen haben sich mit Pyramiden beschäftigt, die andern mit anderen geschichtlichen Fragen. Durch die Zugänglichkeit von weitergehenden Informationen ist mir klar geworden, dass das weit über das hinausgeht, was ein klassisches Geschichtsbuch, mit dem wir möglicherweise gelernt haben, leisten kann.

Die, die mit den einfacheren Aufgaben fertig waren, haben nicht gesagt „fertig“ und ihren Griffel hingelegt, sondern die konnten weiter üben, um jetzt ganz plastisch zu bleiben. Es haben aber trotzdem Arbeitsphasen stattgefunden, in denen etwas auf Karten geschrieben wurde, damit die handschriftlichen Fertigkeiten nicht verloren gehen. Es hat gute Diskurse gegeben. Das alles fand ich sehr, sehr beeindruckend.

Die Wissenschaftler haben auch Anregungen mitgenommen, was sie noch machen könnten. Aus meiner Sicht ist das wirklich sehr, sehr lohnenswert. Das sind sehr besondere Projekte.

Was die allgemeine Zugänglichkeit von Medien angeht, so haben wir die learn:line. Auch da gibt es einen deutlichen Zuwachs. Es handelt sich dabei um zertifizierte Materialien, die für die Lehrerinnen und Lehrer zugänglich sind. Vor drei Jahren waren es 20.000 und inzwischen sind es 30.000 zur Verfügung stehende Materialien, mit denen die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten können.

Es folgt die zweite Frage von Herrn Kollegen Olejak.

Frau Ministerin, Sie erwähnten gerade im Rahmen der Datenerhebung und der Auswertung die Uni Duisburg.

(Ministerin Sylvia Löhrmann: Duisburg-Essen muss ich richtigerweise sagen!)

Duisburg-Essen, vielen Dank. Wird es dann im Rahmen des Prozesses oder zumindest wenn dieser abgeschlossen ist die Möglichkeit geben, für eine mögliche externe Zweitauswertung, zum Beispiel durch andere Hochschulen oder andere Externe, die Rohdaten unter freier Lizenz zu erhalten?

Wenn man Projekte und Evaluationen macht, dann ist es sinnvoll, diese Evaluationen erst auszuwerten, sich damit auseinanderzusetzen und dann zu entscheiden, wie man weiter damit umgeht. Deswegen möchte ich diesem Prozess auch nicht vorgreifen.

Die nächste Frage folgt von Herrn Kollegen Herrmann.

Vielen Dank. – Ich wollte zurück zu dem Punkt „Bring your own divice“, den Sie eben schon angesprochen hatten. Und zwar interessiert mich da, ob die Landesregierung eine datenschutzrechtliche Einschätzung zu der Nutzung der vernetzten digitalen Endgeräte im Unterricht hat.

Auch dazu kann man nur sagen, dass wir uns grundsätzlich mit den Kommunen in NRW dazu entschlossen haben, den Schulen – unter Wahrung des Datenschutzes – eine verlässliche digitale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Das ist LOGINEO NRW. Damit erhalten die Schulen einen virtuellen Arbeitsraum im Internet. Lehrerinnen und Lehrer können dort zum Beispiel gemeinsam an Dokumenten

arbeiten und Materialien austauschen, die sie für den Unterricht benötigen.

Dieses Instrument wird bereits an 350 Schulen erprobt und kann im ersten Schulhalbjahr 2016/2017 von allen Schulen beantragt werden. Das ist die Leitentscheidung, die wir zu diesem Thema getroffen haben.

Eine Frage von Herrn Kollegen Düngel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Löhrmann, ich möchte gerne auf die Lehrmittel zurückkommen, zu denen Sie gerade schon ausgeführt haben. Sie haben beschrieben, dass es da durchaus gute Fortschritte gibt. Mir stellt sich insofern automatisch die Frage, ob Sie noch weitere Förderungen dahin gehend vornehmen wollen, noch weitere Lehrmittel fördern und anschaffen wollen.

Erstens sind wir mit dem, was wir tun, auch im Bundesländervergleich gut. Andere Bundesländer schauen auf Nordrhein-Westfalen und orientieren sich zum Teil an uns, nicht zuletzt auch am Medienpass.

Ich sollte vielleicht noch ergänzen, dass es auf der Ebene der Kultusministerkonferenz, die in diesem Jahr unter der Präsidentschaft der Kollegin Bogedan aus Bremen steht, die dieses Thema zu einem der Schwerpunkte ihrer Präsidentschaft erhoben hat, einen Arbeitsprozess gibt, der ein Leitbild über die Verständigung von Grundanforderungen zum Ziel hat. Dazu soll es auch einen Beteiligungsprozess mit Expertinnen und Experten geben. In diesem Jahr ist angestrebt, auf KMK-Ebene eine Grundsatzentscheidung zu treffen, um vergleichbares Vorgehen deutschlandweit zu sichern, was nicht verkehrt ist, wenn Kinder und Jugendliche umziehen.

In diesem Zusammenhang wird die KMK sicher auch schauen, was NRW macht, was andere Bundesländer machen, um zu überlegen, wo es noch besondere Entwicklungsbedarfe gibt, sodass ein Land sich entscheidet, vielleicht hier oder dort ein weiteres Forschungsvorhaben anzugehen. Das ist das eine, was ich sagen möchte. Denn es ist ja nicht erforderlich, dass jeder das Rad neu erfindet.

Das andere ist, dass wir natürlich mit dem Verband der Bildungsmedien sowohl NRW-weit als auch bundesweit im Gespräch sind, um zu erfahren, wie das klassische Schulbuch weiterentwickelt wird und wie die Entwicklung digitaler Lehr- und Lernmedien voranschreitet; denn das ist ja auch eine Kapazitätsfrage. Das ist ein riesiger Markt – das haben alle gesehen, die auf der Didacta waren –, und hier ist es

wichtig, zu einem abgestimmten Prozess zu kommen.

Insofern gibt es über die genannten Projekte hinaus, die ich eben erläutert habe, in diesem Moment keine Entscheidung, weitere Forschungsaufträge zu vergeben, weil es auch Teil der Aufgabe der Schulbuchverlage ist.

Eine Frage von Herrn Kollegen Schulz.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, Schulbuchverlage, dahin geht meine Frage, nämlich insofern, als Sie mir vielleicht freundlicherweise beantworten wollen: Fallen sogenannte innovative digitale Lernmittel auch unter die Schulbuchzulassung, wenn sie Inhalte für ein ganzes Schuljahr enthalten? Und wie weit ist an dieser Stelle die Arbeit des Ministeriums?

Sehr geehrter Herr Schulz, sie fallen darunter. Insofern ja. Eigentlich waren es zwei Fragen, aber ich beantworte sie trotzdem gern. Der Arbeitsprozess muss vernünftig angelegt werden, aber, bitte schön, nicht durch das Ministerium oder das Land, sondern das machen die Verlage. Insofern kommt es auf die von mir beschriebene gute Zusammenarbeit und den Austausch an. Natürlich orientieren sich die Verlage an den Lehrplanvorgaben, den Kernlernplänen, die für die jeweiligen Fächer entwickelt und erarbeitet wurden und gültig sind.

Herr Kollege Lamla.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. Ich würde Sie gern etwas zu LOGINEO fragen, es ist eine etwas technische Frage. Und zwar entnehme ich der LOGINEO-Website, den Internetauftritt des Schulministeriums, dass Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulpersonal schulbezogene E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt werden, und es gibt die Auskunft, dass somit eine sichere digitale Kommunikation gewährleistet wird. Ich möchte Sie daher fragen: Welche Art der Verschlüsselung macht die E-Mail-Kommunikation innerhalb von LOGINEO sicher?

Also – mit der Bitte um Nachsicht –: Ich bin nicht die Technikerin von LOGINEO, sondern ich bin die Schulministerin des Landes Nordrhein-Westfalen.

(Lukas Lamla [PIRATEN]: Dennoch ist es eine wichtige Frage. Vielleicht können Sie es nach- reichen!)

Ja, wir können die Antwort ermitteln und leiten Ihnen die dann zu. Ja? Eigentlich hatte ich gebeten, dass Herr Vaupel hier dazukommt, weil er, glaube ich, mit großer Akzeptanz diese Arbeit begleitet. Dafür sind wir auch sehr dankbar. Aber er ist eben heute auf dieser schon länger geplanten Fachtagung mit den vielen Akteuren aus dem Bereich der Schule. Dafür bitte ich um Verständnis.

Im Übrigen ist es ein praktiziertes Verfahren hier, dass, wenn Fragen im Detail nicht ad hoc beantwortet werden können, es den Abgeordneten hinterher zugeleitet wird. – Herr Kollege Wegner mit seiner zweiten Frage.

Vielen Dank. – Ich möchte noch einmal auf die digitalen Schulbücher zurückkommen, und zwar: Mit Vorlage 16/1994 vom 20. Juni 2014 hat die Landesregierung aus ausbildungspolitischen Gründen die Förderung von Open Educational Resources abgelehnt. Wieso fördert sie jetzt die innovativen digitalen Schulbücher?

Das ist für mich kein Widerspruch.

Die nächste Frage von Herrn Kollegen Düngel.

Ich muss gerade noch ein bisschen lachen. Aber okay. – Ich würde gern noch einmal auf den Part „Bring Your Own Device“ und im weiteren Sinne Datenschutz kommen. Da würde mich Ihre Einschätzung interessieren. Wenn es zu einem personifizierten Einsatz von Hardware in der Schule kommt, sei es jetzt durch „Bring Your Own Device“ oder durch ein Login an Schulhardware – wie geht die Landesregierung damit um, dass dann Minderjährige aufgrund der Vorratsdatenspeicherung eben zu Hause oder bei der Erledigung von Hausaufgaben anlasslos massenhaft überwacht werden können?