Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Ich muss gerade noch ein bisschen lachen. Aber okay. – Ich würde gern noch einmal auf den Part „Bring Your Own Device“ und im weiteren Sinne Datenschutz kommen. Da würde mich Ihre Einschätzung interessieren. Wenn es zu einem personifizierten Einsatz von Hardware in der Schule kommt, sei es jetzt durch „Bring Your Own Device“ oder durch ein Login an Schulhardware – wie geht die Landesregierung damit um, dass dann Minderjährige aufgrund der Vorratsdatenspeicherung eben zu Hause oder bei der Erledigung von Hausaufgaben anlasslos massenhaft überwacht werden können?

Ich hatte eben erläutert, Herr Abgeordneter, dass wir jegliche Vorhaben, die den Bereich personenbezogener Daten betreffen, mit der Landesbeauftragten für Datenschutz erörtern und besprechen. Das gilt selbstverständlich auch für diesen sensiblen Bereich.

Die zweite Frage von Herrn Kollegen Herrmann.

Das ist möglicherweise gerade beantwortet worden. Denn ich hatte eben nach „Bring Your Own Device“ und nach der datenschutzrechtlichen Einschätzung gefragt. Daraufhin haben Sie mir den LOGINEO-Zugang für webbasiertes Lernen usw. auf Smartphones beschrieben und haben nicht gesagt, dass Sie eine datenschutzrechtliche Einschätzung zur Nutzung im Unterricht angeregt bzw. verortet haben.

Herr Kollege, wenn die Frage schon beantwortet sein sollte, stellen Sie bitte eine andere.

Ich wollte jetzt nur eine Bestätigung haben. Denn meine Frage eben war halt mit etwas anderem beantwortet worden. Ich wollte jetzt genau fragen: Hat die Landesregierung eine datenschutzrechtliche Einschätzung zu der Nutzung von vernetzten digitalen Endgeräten – also zu den eigenen, die die Kids, die Jugendlichen mitbringen – im Unterricht angefordert bei der LDI?

Ich hatte, wenn ich das jetzt richtig rekapituliere, eben bei der Erstantwort der Eingangsfrage schon erläutert, dass wir die personalrechtlichen Fragen der Kolleginnen und Kollegen mit den Personalräten besprechen – die sind zum Teil auch mitbestimmungspflichtig; deswegen dauert das manchmal auch seine Zeit – und wir es, was die grundsätzlichen Datenschutzbelange weiterer Nutzerinnen und Nutzer angeht, mit der Landesbeauftragten für Datenschutz erörtern.

Ich finde dummerweise nicht die Seite, sonst würde ich Ihnen das gern noch mal vortragen. Aber Sie können das im Protokoll noch einmal nachlesen.

(Ministerin Svenja Schulze: Seite 3!)

Ja. Sie haben ja jetzt gesagt, dass ich es damit beantwortet hätte.

Jedenfalls hat Herr Kollege Dr. Paul jetzt das Wort zu seiner ersten Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frau Ministerin, einmal zurück zu den Lernmitteln. Die Landesregierung hat mit der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 des Schulgesetzes vom 12. April 2005, geändert durch die Verordnung vom 30. April 2010, geregelt, mit welcher Summe der

Schulträger in Verbindung mit dem Eigenanteil die Schulen mit Lernmitteln ausstatten darf bzw. kann. Eine Absichtsfrage: Möchte die Landesregierung in Zeiten von digitalen Lernmitteln in Verbindung mit dem zunehmenden Einsatz von Open Educational Resources diese Verordnung ändern oder möglicherweise entsprechend anpassen?

Das ist eine sehr, sehr wichtige Frage, Herr Dr. Paul. Dazu befinden wir uns mit unterschiedlichen Akteuren im Gespräch, die davon betroffen sind: Das sind die Kommunen als Schulträger, das sind die Eltern als teilweise Mitfinanzierende, und das sind natürlich die Anbieter der Lehr- und Lernmittel.

Aus unserer Sicht ist es für eine Entscheidung diesbezüglich noch zu früh. Das ist aber eine der Fragen, die sich auch in den bundesweiten Entscheidungsprozessen stellt. Natürlich ist es auch auf Ebene der KMK eines der Themen, mit denen wir uns dort auseinandersetzen müssen, welche Ansätze die verschiedenen Länder bezogen auf die Lernmittelfreiheitsgestaltung haben, die im Übrigen nicht überall so ist wie bei uns in Nordrhein-Westfalen.

Dass die Interessen von einigen da sind, alles, was jetzt neu ist, zusätzlich zu finanzieren – Sie nicken! Die Landesregierung, die Kommunen und möglicherweise auch die Eltern haben aber vielleicht auch ein Interesse, zu sagen: Wenn dieses und jenes zusätzlich kommt und so gute Lehrmöglichkeiten bietet, dann ist auch die Frage erlaubt, was zukünftig vielleicht wegfällt und durch neue Medien ersetzt werden kann.

Die zweite Nachfrage von Herrn Kollegen Lamla.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, LOGINEO im jetzigen Zustand ist auf eine dauerhafte und stabile Internetverbindung angewiesen. Ich frage Sie daher, ob die Möglichkeit angedacht ist, LOGINEO lokal auf einem Server innerhalb der Schule zu betreiben.

Nein. Der Sinn ist, dass es sozusagen ein individualisiert nutzbares Instrument ist.

Herr Kollege Schulz.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, am 27. Februar dieses Jah

res hat der sogenannte Bildungs-Hackathon stattgefunden, der, so wörtlich, „das Thema wirklich breit aufgestellt, also den Open-Gedanken in den Vordergrund und die Technik, wie zum Beispiel die App, in den Hintergrund gestellt hat, also eher in Richtung Open Education gehen wollte“ und dabei auch Preisgelder ausgelobt hat.

Wie beurteilt das Schulministerium bzw. wie beurteilen Sie diese Aktivität auch und insbesondere vor dem Hintergrund der Fragestellung, ob damit eine direkte Förderung von Open Educational Resources verbunden ist?

Sehr verehrter Herr Abgeordneter, ich habe es Ihnen dargestellt und erinnere an die Ursprungsfrage, die lautete: Wie steht es um den Fortschrittsbericht der Landesregierung mit Blick auf die von der Landesregierung konzipierten Arbeitsfelder? – Hinsichtlich dessen, was zu Open Educational Resources zu sagen ist, habe ich den Arbeitsstand der Landesregierung dargestellt und die Entwicklungslinien eröffnet. Den jetzt von Ihnen spezifisch erfragten Sachverhalt kann ich vor diesem Hintergrund nicht ableiten.

Herr Kollege Rohwedder hat eine Frage.

Ich war etwas überrascht angesichts der Antwort, die mein Kollege Wegner auf seine zweite Frage erhalten hatte. Darin hat die Ministerin dargelegt, dass sie keinen Widerspruch darin sieht, dass die Landesregierung aus ordnungspolitischen Gründen die Förderung von Open Educational Resources ablehnt und gleichzeitig diese innovativen digitalen Schulbücher fördert. Ich kann mir eine Denkweise vorstellen, in der das tatsächlich kein Widerspruch ist, …

Herr Kollege, wir sind in einer Fragestunde. Also fragen Sie bitte.

… allerdings ist das ein unschönes Denkmodell. – Möchte das Schulministerium unter Ministerin Sylvia Löhrmann nicht noch einmal die Haltung zur direkten Förderung von Open Educational Resources überdenken und – ich baue Ihnen eine goldene Brücke – einen breit aufgestellten Fördertopf zur Verfügung stellen, wie es im Bund bereits geschehen ist?

Sehr geehrter Herr Rohwedder, die Landesregierung macht dazu kein Förderprogramm. Die Frage der digitalen Schulbücher ist etwas, was die

innovative Gestaltung von neuen zusätzlichen Medien angeht. Hier wollten wir gezielt Impulse setzen, die auch hoch gelobt werden – sowohl von den Schulen in der Nutzung als auch von der Wissenschaft als auch von den anderen Bundesländern. Ich sehe nach wie vor keinen Widerspruch darin, dass wir hier im Bereich der Lehr- und Lernmittel diesen Impuls gesetzt haben, um voranzukommen.

Die zweite Frage vom Kollegen Herrn Dr. Paul.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage bezieht sich auf eine vergangene Debatte im Schulausschuss. Hat die Landesregierung einen Überblick darüber, wie die Umsetzung des Ergänzungserlasses vom 1. April 2014 zum Einsatz von grafikfähigen Taschenrechnern im Land angenommen bzw. umgesetzt wurde?

Auch dies, sehr verehrter Herr Paul, ist nicht durch die Ausgangsfrage zum Fortschrittsbericht abgedeckt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Nachfragen liegen mir nicht vor. Oder kommt da noch eine? – Herr Kollege Marsching, Entschuldigung. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich sehe, wir haben unterschiedliche Sichtweisen, was Digitalisierung und Nachfragen angeht, aber ich versuche dann, die einzelnen Fragen noch einmal extra zu stellen. Ich habe noch zwei politische Fragen.

Bitte zunächst die eine Frage.

Ja natürlich, jetzt stelle ich nur eine. Danach habe ich noch eine. Meine erste Frage bezieht sich darauf, dass wir natürlich den Unterricht voranbringen müssen, wie Sie vorhin gesagt haben. Die Lehrer stehen an unterschiedlichen Stellen. Ein Mittel wäre es, zumindest im Bereich der Informatiklehrer stark zu investieren. Meine Frage lautet: Wie viele voll ausgebildete Informatiklehrer gibt es, die so etwas rüberbringen können? Gibt es eine Gesamtzahl oder die Zahl pro Schüler? Haben Sie hier einen Überblick?

Lieber Herr Marsching, das steht nun wirklich damit in keinem unmittelbaren Zusammenhang. Ich erinnere mich aber daran, dass das Thema im Schulausschuss behandelt wurde bzw. dass ich im Rahmen einer Kleinen Anfrage ausführlich dargelegt habe, wie viele Schulen Informatik als Fach anbieten. Ich kann Ihnen gern die Antwort auf diese Kleine Anfrage noch einmal zur Verfügung stellen.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Das war nicht die Frage!)

Herr Kollege Marsching, Sie hatten noch eine weitere Frage, die Sie natürlich auch noch stellen dürfen.

Ich möchte Ihnen mit meiner letzten Frage noch einmal die Möglichkeit eröffnen: Haben Sie ganz konkret einen Ausblick auf die nächsten, sagen wir mal, fünf Jahre digitale Bildung in NRW, oder bleibt es im Moment bei dem, was der Fortschrittsbericht sagt, und Sie evaluieren erst einmal und sehen dann weiter?

Sehr geehrter Herr Marsching, meine Damen und Herren, wir haben selbstverständlich einen Ausblick. Dieser findet auf all den eben skizzierten sechs Handlungsfeldern statt. Der Ausblick wird insbesondere durch das Leitbild aufgrund eines onlinegestützten Prozesses im Vorfeld des Kongresses „NRW 4.0 – Lernen im Digitalen Wandel“ gekennzeichnet sein.

Wir haben am 12. März 2016 einen digitalen Bildungstag erlebt. Mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Zwischenergebnisse des bisherigen Dialogprozesses mit vielen, vielen Expertinnen und Experten, aber auch mit etwa der Hälfte der Ministerinnen und Minister dieses Kabinetts und auf Augenhöhe mit vielen Akteuren aus Schule, Kita, Hochschule und Weiterbildung diskutiert. Ich habe das als ausgesprochen produktiv, konstruktiv und nach vorne gerichtet erlebt.

Herr Laschet hat heute Morgen gesagt, der Finanzminister solle sich nicht selbst loben. Ich fand, das war eher Understatement und „Very British“. Sowohl der Chef der Telekom-Stiftung, Herr Schuster, als auch ein weiterer renommierter Akteur in der Szene – ich komme jetzt nicht auf den Namen – haben der Landesregierung unlängst bestätigt, dass sie diesen Prozess zukunftsweisend angelegt hat und dass diese Landesregierung die erste war, die einen solchen Kongress durchgeführt hat. Etliche haben gesagt, das war ein guter Auftakt. Das arbeiten wir jetzt durch, und der Prozess wird weitergeführt. Bis

Mitte des Jahres soll das mit dem Beschluss der Leitbilder über die verschiedenen Arbeitsfelder abgeschlossen werden.

Sicherlich werden wir danach jeweils in den Ausschüssen berichten, wie es weitergehen soll. Wir betrachten das Lernen mit den digitalen Medien als Kompetenzerwerb, qualifizieren die Lehrerinnen und Lehrer. All das ist ausgesprochen wichtig und ein auf Chancen angelegter Prozess. – Vielen Dank für diese letzte Frage.

Vielen Dank Ihnen, Frau Ministerin. – Ich stelle fest, dass die Mündliche Anfrage 77 nunmehr beantwortet ist.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 78

der Abgeordneten Yvonne Gebauer von der FDPFraktion auf:

Wie bewertet es Schulministerin Löhrmann, dass inzwischen sogar ihre grünen Parteifreunde in Bornheim ihre Politik gegenüber Förderschulen presseöffentlich als „dogmatisch, starr und unflexibel“ bezeichnen?