Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Danke, Frau Pieper. – Ich habe eine Frage bezüglich des Aufwandes, den eine solche Erhebung verursachen würde. Stimmen Sie mir zu, dass die Zahlen alleine zunächst nichts aussagen, sondern dass man sie in ein Untersuchungsdesign einordnen müsste? Und stimmen Sie mir zu, dass es ja auch notwendig ist, die Gründe aufzuführen, die zu dieser Maßnahme des Ausschlusses geführt haben, und dass das genau das ist, was die Schulen belasten würde?

Darauf wäre ich gleich zu sprechen gekommen und hätte gesagt, dass man halt gucken muss. Aber hier ging es tatsächlich nur um die bloße Zahl. Die bloße Zahl zu bekommen, wäre nicht das große Problem. Da sind wir uns einig. Wenn es darum geht, dass man diese anderen Dinge, die ich wichtig finde, auch mitverfolgen möchte, dann bin ich komplett bei Ihnen.

Ich möchte jetzt noch einmal kurz diese drei Fälle schildern. Der erste Fall ist, wie gesagt, das autistische Kind.

Der zweite Fall: Wir haben Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, die immer wieder durch aggressives Verhalten auffallen. Es gibt, glaube ich, relativ viele Schüler, die im Moment nur zwei Stunden am Tag beschult werden. Das kann man wirklich nachfragen; das höre ich von Kollegen. Auch diese Fälle muss man sich tatsächlich angucken. Ob man sie zahlenmäßig eruieren muss, sei einmal dahingestellt. Aber das Problem muss man zur Kenntnis nehmen.

Der dritte Fall: Mütter stehen auf Abruf zu Hause bereit, weil die Schule anruft. Auch das ist kein Einzelfall. Die Mutter weiß, wenn es nicht mehr klappt, wird sie angerufen, und dann wird das Kind abgeholt. Ich möchte hier noch einmal ganz klar sagen – vielleicht ein bisschen weg von den Zahlen –: Was heißt das denn für eine Familie und für eine Frau, die möglicherweise berufstätig ist und permanent damit rechnen muss, dass die Schule anruft und sagt, das Kind müsse abgeholt werden? Was heißt es für eine Familie, wenn ein Kind immer um 10 Uhr wieder vor der Haustür steht und die Mutter gar keiner Berufstätigkeit mehr nachgehen kann?

Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, was für eine wahnsinnig belastende Situation es für die Familien ist, wenn die Schulpflicht ruht oder das Kind auch nur zeitweise beschult wird. Insofern finde ich die …

Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche.

Ich war so schön in Fahrt.

Ja, ich weiß. Aber irgendwann muss ich in die Atempause reingehen. Es tut mir auch schrecklich leid. Frau Kollegin Beer würde Ihnen jetzt gern eine Zwischenfrage stellen.

Ganz herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Wir sind jetzt in einem fachlichen Diskus, den ich ganz richtig finde. Bei dem Punkt, auf den Sie hingewiesen haben, geht es ja zum Beispiel um die Frage von Reintegrationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Da haben wir auch ganz besondere Möglichkeiten geschaffen. Zum Beispiel besteht in der Schule für Kranke die

Möglichkeit, Hausunterricht vor Ort stattfinden zu lassen. Solche Fragen müssen nämlich immer individuell auf das einzelne Kind bezogen gelöst werden.

Halten Sie es für einen richtigen Weg, das dann wieder einzuebnen und einen ganz anderen Weg zu beschreiten, weil eine Vollbeschulung zum Beispiel nicht sofort möglich ist? Dann muss man ja andere Wege gehen. Wir sind da aber an Lösungsoptionen dran.

Liebe Kollegin Beer, das hört sich total toll an. Da bin ich ganz bei Ihnen. Leider ist es nur so, dass die Ressourcen nicht ausreichen, sodass es nicht an jeder Stelle im Moment möglich ist, diese Schritte zu gehen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Nur für Kranke!)

Aber wir diskutieren diesen Antrag ja im Ausschuss. Ich hoffe, dass es da nicht nur um Zahlen geht, sondern tatsächlich auch um Möglichkeiten und Schritte, die wir unternehmen können, damit die Zahl dieser Fälle nicht steigt.

Wenn mir noch ein letzter Satz gegönnt ist: Ich finde es allerdings nicht verkehrt, zur Evaluation auch Datenmaterial zu haben, an dem man dann sehen kann, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Löhrmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der FDP geht davon aus – ich sage jetzt bewusst nicht „unterstellt“ –, dass infolge des Inklusionsprozesses vermehrt Maßnahmen zur Unterbrechung des Schulbesuches ergriffen werden. Es gelte, dies statistisch zu erfassen und zu analysieren und dem entgegenzuwirken.

Ich bin Frau Pieper ausgesprochen dankbar dafür, dass sie gerade auch noch einmal aus ihrer Erfahrung und ihrem Wissen in diesem Gebiet dargestellt hat, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen dem Inklusionsprozess und den im Antrag angesprochenen Maßnahmen nach § 40 Abs. 2, § 54 Abs. 4 oder sogar § 53 Schulgesetz so nicht gibt.

(Monika Pieper [PIRATEN]: Das habe ich nicht gesagt! Er ist so nicht nachweisbar!)

Ja, Sie haben gesagt, dass es das auch im Bereich der Förderschulen in Einzelfällen gibt und dass es insofern kein Sachverhalt ist, der sich zwingend sozusagen aus dem Thema „Inklusion“ ergibt. Das ist ja ein entscheidender Unterschied. Will ich, indem ich

das hier so zum Thema mache, möglicherweise die Inklusion diskreditieren? Das möchten der Gesetzgeber und die Landesregierung in diesem Fall ausdrücklich nicht.

(Beifall von den GRÜNEN – Yvonne Gebauer [FDP]: Wir möchten das auch nicht!)

Ich möchte außerdem, weil gesagt worden ist, die Mündlichen Anfragen wären nicht vernünftig beantwortet worden, noch einmal richtigstellen und klarstellen: Wir antworten auf Kleine Anfragen in bestimmten Fristen auf der Basis der Landesregierung zur Verfügung stehenden und eruierbaren Daten. Eine Erhebung dieses speziellen, sehr besonderen Sachverhaltes hat es bisher in den amtlichen Schuldaten nicht gegeben. Auch zu Ihrer Regierungszeit übrigens nicht. Das möchte ich noch einmal ausdrücklich feststellen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Aussage, dass dies mit einem vertretbaren Aufwand in der Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten ist, trifft ausdrücklich zu. Denn ich hätte ja jede einzelne Schule dazu verpflichten müssen, zu antworten, weil die Schulaufsicht – Frau Pieper, da muss ich Sie korrigieren – nicht zu allen Sachverhalten zwingend einzuschalten ist, sondern sich das für die verschiedenen Paragrafen unterschiedlich darstellt.

Ich will es noch einmal darlegen, um deutlich zu machen, wie spezifisch die einzelnen „Fälle“ – ich mag den Begriff eigentlich nicht – sind. Die Regelung des § 40 Abs. 2 zum Ruhen der Schulpflicht ermächtigt keine Schulleitung zu einer Entscheidung über den Ausschluss vom Unterricht. Zudem ist verfahrensmäßig ein ärztliches Gutachten zwingende Bedingung. Erst dann hat die Aufsichtsbehörde darüber zu entscheiden, ob tatsächlich alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft worden sind.

Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen weist, wie Sie wissen, einen sehr hohen Differenzierungsgrad auf. Es gibt allgemeine Schulen und Förderschulen, Hausunterricht, Schulen für Kranke sowie Möglichkeiten der inneren und äußeren Differenzierung in einzelnen Systemen. Ein Ruhen der Schulpflicht kann daher überhaupt nur als ausgewogene Einzelfallentscheidung bei schwierigen individuellen Problemlagen in Betracht kommen. Einzelne Beispiele hat Frau Pieper genannt.

Meine Damen und Herren, § 54 Abs. 4 Schulgesetz ermächtigt in dem Fall die Schulleitungen, Schülerinnen und Schüler vorübergehend oder dauernd vom Schulbesuch auszuschließen, wenn ihr Verbleib in der Schule eine konkrete Gefahr für die Gesundheit anderer bedeutet. Eine lediglich abstrakte Gefährdungslage, das heißt, die bloße Befürchtung einer Problemlage, ist für einen Unterrichtsausschluss

nicht ausreichend. Der Gesetzgeber hat also hier bewusst sehr, sehr hohe Hürden angelegt, weil das ein so hohes Gut ist.

Außerdem muss eine Gefahr in Bezug auf Dritte vorliegen. Nach dieser Vorschrift ist kein Ausschluss vom Unterricht bei einer konkreten Eigengefährdung möglich. Zudem ist auch hier gesetzlich zwingend ein schulärztliches Gutachten erforderlich.

Völlig unangemessen und in der Sache nicht zutreffend ist es schließlich, Fälle des § 53 Schulgesetz in diesen Zusammenhang zu setzen. Ordnungsmaßnahmen, die einen Ausschluss vom Unterricht zur Folge haben könnten, können nur unter Einhaltung eines aufwendigen förmlichen Verfahrens ausgesprochen werden.

Selbstverständlich werden bloße Verhaltensauffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung nicht mit Sanktionen belegt. Vielmehr erhalten diese Schülerinnen und Schüler individuelle Förderangebote im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung, um ihr Verhalten besser steuern zu lernen.

Erst wenn Schülerinnen und Schüler subjektiv vorwerfbar ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis verletzen, sind Ordnungsmaßnahmen möglich. Gerade bei diesem Schülerkreis sind bei Festlegung einer Maßnahme die individuellen Besonderheiten zu berücksichtigen, um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Die Redezeit.

Meine Damen und Herren, im Grundsatz bin ich davon überzeugt, dass Schulen und Schulaufsicht verantwortungsvoll mit den angesprochenen gesetzlichen Möglichkeiten umgehen, und das Thema ist auch regelmäßig Gegenstand von Schulleiterdienstbesprechungen, und auch im Kontext der Inklusion wird darauf hingewiesen.

Ich rate dazu, im Ausschuss, wenn wir das vertieft diskutieren, zu überlegen, was hier das sinnvolle Vorgehen ist, wenn sich wirklich die Vermutung erhärtet, dass es jetzt zu vermehrten Ausschlüssen vom Schulbesuch kommen würde. Ich bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Ministerin hat um 40, 45 Sekunden die Redezeit überzogen, aber die Fraktionen hätten eh noch Redezeit. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages mit der Drucksachennummer 16/11419 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Abstimmung soll dann dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Stimmt jemand gegen die Überweisung? – Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

11 Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort

umsetzen. Akkreditierung rechtssicher gestalten und staatliche Verantwortung für die Hochschulen endlich wahrnehmen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11690

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die Piraten Herr Dr. Paul das Wort. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es dauert noch einen kleinen Moment, weil das Rednerpult ziemlich feucht geworden ist und damit natürlich auch die Manuskriptblätter der nachfolgenden Rednerinnen und Redner Schaden nehmen würden, und das sollen sie nicht. Ich glaube, jetzt geht es.

Ich probiere es. – Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe wissenschaftsaffinen Mitmenschen! Das war schon eine richtige Klatsche für das schwarz-gelbe sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz und das ihm folgende rot-grüne sogenannte Hochschulzukunftsgesetz, was da in Karlsruhe am 17. Februar diesen Jahres vom Bundesverfassungsgericht entschieden worden ist.

Worum geht es? – Die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes NordrheinWestfalen, wonach Studiengänge durch Agenturen nach den geltenden Regelungen akkreditiert werden müssen, sind mit dem Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 unvereinbar, heißt es im Urteil.

Das Urteil selbst bezieht sich dabei auf Absätze in § 72 des Hochschulfreiheitsgesetzes von 2006 und den § 73 des Hochschulzukunftsgesetzes von 2014.

Allein die blumigen Namen der beiden Gesetze sprechen eine deutliche Sprache und zeigen im Grunde, was für eine Denke dahintersteht. Tautologie und Pleonasmus – das schenke ich Ihnen. Auf jeden Fall handelt es sich in beiden Fällen um Wortreichtum ohne Informationsgewinn; denn – erstens – Hochschule hat immer mit Freiheit zu tun, und – zweitens – Hochschule hat immer mit Zukunft zu tun; es sei denn – und da verrät sich die neoliberale Holzfällerlogik von Schwarz-Gelb –, es geht gar nicht und