Ich möchte noch einmal daran erinnern – das ist die Grundlage unseres Handelns –, dass der Wolf nach dem Europäischen Naturschutz- und Artenschutzrecht geschützt ist, egal was wir machen und beschließen. Hier gilt europäisches Recht, und da hilft es auch nichts, wenn man in Sachsen diese Vorschriften in ein Jagdrecht packt. Ich betone nochmals: Oberste Priorität hat die Beachtung des europäischen Rechts.
Herr Deppe, noch so viel zur Klarstellung: Selbstverständlich kann jeder überall Pressearbeit machen; die amtliche Feststellung jedoch, ob es sich um einen Wolfsriss handelt, kann nur durch eine entsprechende Untersuchung erfolgen, beispielsweise durch Speichelproben. Diese Feststellung muss amtlichen Stellen
Auch in Nordrhein-Westfalen wird es für den Fall der Fälle möglich sein, die gleichen Konsequenzen zu ziehen, wie sie in Niedersachsen gezogen wurden, als ein Wolf auftauchte, der offensichtlich Verhaltensanomalien aufzeigte. Hier stehen der Schutz der Menschen und die Vorsorge selbstverständlich an erster Stelle.
Der Leitfaden Wolfmanagementplan muss ergänzt werden durch eine Förderrichtlinie. Hier sollen die bereits angewandten Entschädigungsregelungen zusätzlich abgesichert und die Präventionsmaßnahmen erweitert werden. Insbesondere mit dem Handlungsleitfaden hat das Land Nordrhein-Westfalen die notwendigen Schritte eingeleitet bzw. bereits umgesetzt, die im Zusammenhang mit der Rückkehr des Wolfs erforderlich sind. Weiteren Handlungsbedarf sehe ich an dieser Stelle nicht.
Was Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, würde die Dinge ins Gegenteil verkehren. Es würde dazu führen, dass im Jagdrecht völlig unsinnige Maßnahmen im Sinne einer Hege verankert werden; denn die ganzjährige Schonzeit gilt ohnehin. Wie wollen Sie Verbreitungsgebiete festlegen, wenn man doch weiß, dass der Wolf über Strecken von 50 km und mehr seine Räume sucht? Das wird nicht funktionieren. Im Übrigen ist das Ganze auch nicht an der richtigen Stelle positioniert.
Lassen Sie uns fachlich vernünftig besprechen, wie das Miteinander eines wilden Tieres und der Menschen in einem dichtbesiedelten Raum gelingen kann. Das sollte auf einer ordentlichen Grundlage geschehen, weder polemisch noch hysterisch. – Herzlichen Dank.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/11901 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen – Nein. Sich enthalten? – Auch nicht. Dann haben wir so überwiesen.
Kommunen dürfen nicht auf Flüchtlingskosten sitzenbleiben – Landesregierung muss jetzt eine Kurskorrektur bei der Flüchtlingspauschale vornehmen
Mit diesen Vorbemerkungen eröffne ich die Aussprache. Als erster Redner hat für die SPDFraktion Herr Kollege Stotko das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns ja committet über die Tatsache, dass wir diese Beratungen schnell durchführen, damit die Kommunen auch schnell ihr Geld bekommen. Wir reden darüber, dass bereits eine Ausschüttung im nächsten Monat erfolgt aus einer Gesamtsumme, die nun mit diesem FlüAG 1,95 Milliarden € erreichen wird, ein Plus von 600 Millionen €, das wir mehr an die Kommunen ausschütten.
Das ist die höchste Summe, die die Kommunen jemals bekommen haben. Sie ist natürlich auch geschuldet der Tatsache einer höheren Anzahl von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen. Aber wir verbessern auch gleichzeitig die Erstattung der Kosten für die Kommunen um 50 % bei der Anrechnung ab 35.000 € und wir beziehen die geduldeten Flüchtlinge in dieser Berechnung erstmals mit ein, was zu einem Mehrbetrag für die Kommunen von 136 Millionen € führt.
Dies vorausgeschickt bin ich der festen Auffassung, das, was wir hier heute verabschieden werden, ist ein wichtiger Schritt für dieses Jahr. Denn wir haben gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, also der gesamten kommunalen Familie, vereinbart, dass es ab dem 01.01.2017 eine neue Vereinbarung geben wird mit einer Pro-Kopf-Pauschale, die dann auch sozusagen zeitgleich ausgezahlt wird. Das war gemeinsamer Wunsch.
Entgegen der Behauptungen der Opposition ist bis heute auch nicht Wunsch der kommunalen Familie, mal eben hopplahopp in diesem Jahr das System umzustellen –
aus Organisationsgründen, aus Softwaregründen. Das ist einer gemeinsamen Vereinbarung aus Dezember geschuldet, Herr Kollege Stamp. Das kann man gut oder schlecht finden. Pacta sunt servanda, sagen nicht nur die Juristen. Alle halten sich an den Vertrag, der da geschlossen wurde.
Deshalb werden wir gemeinsam – dessen bin ich mir sicher – diese Übergangsregelung aus diesem Jahr zum 1. Januar 2017 in eine neue gießen, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden. Denn dann folgt das Geld auch den Köpfen.
Das Schöne ist eben – das ist der Unterschied zu den Beteiligten aus der Opposition –: Solche Dinge, die mit der kommunalen Familie so eng zusammenhängen, machen wir nie gegen die kommunale Familie, sondern nur mit ihr zusammen. Das werden wir auch dieses Mal tun. Deshalb werden wir unserem Gesetz zustimmen und Ihren jeweiligen Anträgen nicht zustimmen können. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen aus dem kommunalen Arbeitskreis! Soweit ich weiß, darf jeder Landtagsabgeordnete zu allen Themen sprechen. Insofern, denke ich, tut es auch mal ganz gut, dass auch vielleicht andere Abgeordnete ihr Fachwissen hier einbringen.
Nach den ersten Irritationen: Wir sprechen heute über das Flüchtlingsaufnahmegesetz in einer Novellierung, bei der es um die Frage geht, den Kommunen mehr Gelder zukommen zu lassen.
In der Tat, Herr Stotko – da sind wir bei Ihnen –, ist das der richtige Weg. Aber – wie so oft – ist er einfach zu kurz gegriffen. Wir wissen heute schon, dass die Zahlen, von denen Sie ausgehen, nicht richtig sind. Dem will ich mich gerne zuwenden.
Wir haben die Problematik, dass bei diesem Flüchtlingsaufnahmegesetz hier mit Prognosezahlen gearbeitet wird, die teilweise noch aus dem Oktober letzten Jahres stammen, mit 181.000 Flüchtlingen. Wir wissen über eine Verteilungsstatistik, dass wir schon 35.000 darüber liegen. Das heißt, wir hätten jetzt schon eine Anpassungssituation.
Da Herr Stotko ja gerade noch einmal betont hat, wie toll die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Körperschaften aus dem kommunalen Bereich klappt, sei darauf verwiesen, dass es heute eine
Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes gibt, der darauf aufmerksam macht, dass sie davon ausgehen, dass 20.000 Flüchtlinge mehr berücksichtigt werden müssen. Hinterlegt mit der Summe von 10.000 € pauschal pro Jahr ist das immerhin ein Betrag von 200 Millionen €, der hier mehr bereitgestellt werden müsste.
Nichts anderes gilt auch für die geduldeten Flüchtlinge. Auch da wissen wir, dass die Zahlen höher sind. Auch da müssten wir entsprechende Anpassungen vornehmen. Das wäre jetzt angezeigt gewesen. Ich glaube, dass hier die Landesregierung teilweise wider besseren Wissens mit diesen Zahlen arbeitet.
Es ist überhaupt interessant, dass wir kaum valide Zahlen zu diesen Fragestellungen haben. Denn wir befinden uns – wie der Innenminister eben ausgeführt hat – durchaus in einer Phase der Konsolidierung, in der wir jetzt auch die Möglichkeit haben, diese Zahlen valide zu hinterlegen.
Wir meinen, dass es an der Zeit wäre, jetzt schon entsprechende Anpassungen vorzunehmen, damit dann die Mittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden, nämlich bei den Kommunen, die hier eine tolle Arbeit leisten und die das Recht haben, diese Mittel möglichst schnell zu vereinnahmen.
Herr Kollege Nettelstroth, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Mostofizadeh würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wir haben ja im Moment auch bewegte Zeiten. Der Bund hat nach Steuerschätzung Mehreinnahmen in Milliardenhöhe offensichtlich zu verzeichnen, verspricht jetzt den Ländern, alle Kosten für die Flüchtlinge zu übernehmen, und nennt eine Summe von 1,5 Milliarden €. Können Sie sich erklären, wie Herr Schäuble zu dieser Zahl kommt?
Das kann ich mir jetzt nicht erklären. Das hängt davon ab, wie die Zahlen im Einzelnen aufgenommen werden. Ich weiß nur, Herr Kollege, dass der Bund das Meiste zu diesen 10.000 € beiträgt, über die wir jetzt hier diskutieren.
Von daher wäre in der Tat die Frage zu stellen: Was ist der Landesanteil? – Sie merken daran, dass ich
das sehr wohl aus kommunaler Sicht heraus betrachte. Da wäre in der Tat die Frage, ob da die Mittel ankommen, die tatsächlich gebraucht werden. Daran haben wir Zweifel.
Ich darf in meiner Rede fortfahren. Es geht in der Tat um die Frage der tatsächlichen Zahlen. Man muss wirklich schauen: Wie sehen die aus?