Spätestens durch die spektakuläre Auktion zum Verkauf zweier Warhol-Kunstwerke des staatlichen Glücksspielanbieters WestSpiel gibt es dankenswerterweise eine gewachsene öffentliche Sensibilität für den oft fragwürdigen Umgang von in Landeseigentum befindlichen Unternehmen mit ihren Exponaten.
In den letzten zwei Jahren sind etliche Fälle bekannt geworden, in denen wertvolle Unikate durch unsachgemäße Behandlung beschädigt oder vollständig zerstört worden sind. Weitere Kunstgegenstände haben nicht als solche eine entsprechende Wertschätzung erfahren, sondern sind eher als Dekoration betrachtet worden, derer man sich leichtfertig wieder entledigen kann, wenn Umbaumaßnahmen vollzogen werden oder ein vermeintlicher Bedarf nach Umgestaltung existiert.
Die Entsorgung der Skulptur „Lichtregen“ des Zero-Künstlers Heinz Mack mit 7.000 elektrischen Lichtquellen im Casino Aachen oder der Edelstahl-Plastik von Max Bill im Casino Hohensyburg sind dafür ebenso traurige Beispiele wie die Durchbohrung des Warhol-Exponats „Marilyn“ ebenfalls in Aachen.
In Fachkreisen wird nachvollziehbarerweise seit Längerem darüber diskutiert, wie wertschätzend und fachgerecht die Aufbewahrung, Bewachung und Restauration der Kunstschätze bei den einzelnen Landesunternehmen in Nordrhein-Westfalen zuletzt stattgefunden hat. Aus restauratorischen Gründen sind bei der Einlagerung von Kunstwerken elementare Vorschriften zu beachten, allein um die Werke nicht zu beschädigen oder durch unsachgemäße Einlagerung, beispielsweise in Räumen mit Temperaturschwankungen, gar zu zerstören.
Laut Medienberichten sind selbst werthaltige Kunstwerke bei Staatsunternehmen oftmals in einem für fast jedermann zugänglichen Lagerraum abgestellt und vergessen oder auch ohne Alarmsicherung in allgemein begehbaren Fluren unbewacht aufgehängt worden.
Soeben ist die schockierende Nachricht bekannt geworden, dass sogar aus einem vermeintlich hinreichend gesicherten Kunstdepot des WestLBRechtsnachfolgers Portigon AG zahlreiche StierLithographien des weltbekannten Künstlers Pablo Picasso und das Bild „Das Haus“ der Expressionistin Gabriele Münter auf unerklärliche Art und Weise entwendet worden sein sollen.
Medienberichten zufolge ist der Kunstraub bereits im Jahr 2014 entdeckt worden, bislang aber vor der Öffentlichkeit aus unerklärlichen Gründen verschwiegen worden. Der Schaden der zum Teil entwendeten früheren WestLB-Kunstsammlung wird von Sachverständigen mit einer Millionengrößenordnung beziffert. Noch ist nicht bekannt, ob
Der Finanzminister sollte daher Parlament und Öffentlichkeit vollständig und transparent unterrichten, welche genauen Einzelheiten ihm zum teilweisen Verlust der WestLB-Exponate bekannt sind und wie es darüber hinaus auch bei anderen Landesunternehmen konkret um die Sicherung und fachgerechte werterhaltende Aufbewahrung von Kunstwerken bestellt ist.
Fraglich ist ferner, ob tatsächlich sämtliche Kunstanschaffungen der öffentlichen Unternehmen heute noch real vorhanden sind, sofern nicht ihr regulärer Verkauf sachgemäß dokumentiert und verbucht worden ist.
Es ist aus vorgenannten Gründen fraglich und von großem öffentlichen Interesse, wie viele Exponate in den letzten Jahren möglicherweise unbemerkt neue Besitzer gefunden haben und welche Erkenntnisse der Landesregierung zu dieser Problematik vorliegen.
Welche Erkenntnisse liegen dem Finanzminister zur werterhaltenden Verwahrung und Sicherung bzw. zum Verlust der zahlreichen Exponate in seinen Unternehmensbeteiligungen vor?
Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Dr. Walter-Borjans dazu Stellung nehmen wird.
Herr Präsident! Frau Schmitz! Meine Damen und Herren! Wir sollten bei dieser Thematik, die schon viele Versuche umfasst, das in der Öffentlichkeit sehr dramatisch darzustellen, genau sein. Deswegen bitte ich darum, nicht von öffentlichen Unternehmen des Landes zu sprechen, sondern es sind Unternehmen des Landes. Dass die gegebenenfalls eine öffentlichrechtliche Rechtsform haben, das kann sein, aber sie sind, was Betriebsgeheimnisse und Organisation angeht, genauso aufgestellt wie andere Unternehmen auch.
In der Frage geht es um zahlreiche Exponate in „seinen“ – gemeint bin ich – Unternehmensbeteiligungen. Da kann ich nur sagen: Schön wäre es. Es geht nicht um die Beteiligungen des Finanzministers, sondern um die Beteiligungen des Landes, bei denen – zumindest bei einem Teil – das Finanzministerium die Aufsicht hat.
Genauso würde ich gerne darauf hinweisen, dass wir keinen Kunstraub hatten – das hört sich zwar sehr dramatisch an –, sondern es in einem Fall – aber das ist nur ein Teil Ihrer Fragestellung – einen Diebstahl von Kunstgegenständen gegeben hat.
Das Finanzministerium kann aufgrund der dezentralen Beteiligungsverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen natürlich nur Aussagen über die NRW.BANK, die Portigon AG, Westlotto, WestSpiel, GKL und BVG machen. Denn das sind die, die der Aufsicht des Finanzministeriums unterstellt sind.
In der Mündlichen Anfrage zu WestSpiel sind bereits Sachverhalte beschrieben worden, die bekannt sind, und die werden auch regelmäßig in der Öffentlichkeit und im Parlamentarischen Raum dargestellt und diskutiert.
Im Übrigen hat WestSpiel ebenso wie die anderen genannten Gesellschaften die Kunst inventarisiert und bewahrt sie auf.
An irgendeiner Stelle im Vortext Ihrer Frage ist die Rede davon, dass Kunst zum Teil als Dekoration betrachtet worden sei. – Man muss heute so ehrlich sein, zuzugestehen, dass zum Zeitpunkt der Anschaffung diese heutigen Kunstgegenstände teilweise tatsächlich als Dekoration angeschafft worden sind. Denn – das werden wir im Verlauf noch sehen – die Unternehmen haben nicht in Kunst investiert, um damit zu spekulieren oder was auch immer zu machen, sondern um ihre Räume auszustatten. Wie wir alle wissen, hat erst in den letzten Jahren ein erheblicher Wertzuwachs stattgefunden. Und auch erst im Verlauf der Zeit sind einige Künstler bekannt geworden, sodass die Sachverhaltsdarstellung, es sei hier etwas als Dekoration angesehen worden, zutreffend ist, aber zu der damaligen Zeit eben unter ganz anderen Rahmenbedingungen gekauft wurde.
Die Kunst ist also inventarisiert und wird sachgemäß aufbewahrt. Die Kunst ist im Regelfall heute eingelagert, weil die Versicherungswerte zwischenzeitlich so hoch sind, dass man sie nicht mehr so präsentieren kann, wie es ursprünglich geplant war. Manche Werke sind heute noch in Unternehmensräumen aufgehängt oder aber in Bauwerken fest installiert.
Bei der Portigon AG ist es trotz der mit der Versicherung abgestimmten Aufbewahrung der Kunstobjekte – wie wir wissen – zu einem Diebstahl gekommen, der aus ermittlungstaktischen Gründen auf Bitten der Staatsanwaltschaft nicht kommuniziert worden ist.
Dieser Diebstahl erfolgte aus dem Hauptkunstlager in den Räumlichkeiten der Portigon AG. Die Räumlichkeit ist – das kann ich dazu sagen – 2007 im Zuge der Brandschutzsanierung als Kunstlager neu ausgebaut worden. Die erforderlichen sicherheitstechnischen Installationen sind mit Fachverantwortlichen der Versicherung abgestimmt und entsprechend deren Bedingungen gebaut worden. Es bestanden im Übrigen im Inland drei weitere hausinterne Lager
räume für weniger wertvolle Exponate sowie ein zusätzliches externes Lager bei einem spezialisierten Unternehmen.
Nach Bekanntwerden des Diebstahls aus dem gesicherten Kunstlager hat die Portigon AG bei der Kriminalpolizei Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet worden. Noch einmal: Aus ermittlungstaktischen Erwägungen sind wir gebeten worden, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen.
Ich kann Ihnen – so kennen Sie mich – versichern, dass ich der Letzte gewesen wäre, diesen Diebstahl aus eigenem Antrieb nicht zu kommunizieren. Denn erstens ist klar, dass er an irgendeiner Stelle kommuniziert werden muss und man es nach meinem Dafürhalten aus rein kommunikationstaktischen Erwägungen sofort machen sollte, es sei denn, es spricht etwas dagegen, etwa dass die Staatsanwaltschaft darauf hinweist, so nicht zu verfahren.
Die Portigon hat den Schaden umgehend bei der Versicherung gemeldet und die Gremien informiert. Es gibt im Übrigen auch ein sogenanntes Art Loss Register, in dem auch ganz normal kommuniziert worden ist, dass diese Kunstwerke abhandengekommen sind. Denn das führt im Falle von Kunstangeboten dazu, dass dort normalerweise nachgesehen wird. Darauf hat es aber bisher keine Meldungen gegeben. Anfang 2016 ist die Portigon darüber unterrichtet worden, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.
Im November 2014 hat die Portigon AG im Zuge ihres Rückbaus eine weitere räumliche Konsolidierung der Kunstobjekte der Portigon AG beschlossen. Alle Exponate sollten demnach in externe Lager überführt werden. Aktuell verfügt die Portigon AG zur Lagerung der Kunstobjekte im Inland über zwei externe Lager. Die Lager werden bei renommierten Spezialisten für Kunsttransporte und Kunstlagerungen geführt. Sie erfüllen die notwendigen klima- sowie brandschutztechnischen Anforderungen und entsprechen den Richtlinien des Verbands der Sachversicherer. Zu den Sicherheitsleistungen gehören zum Beispiel eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung, Videoüberwachung der Zugangsbereiche, Rauch- und Meldesensoren, Alarmanlagen, Bewegungsmelder usw. Die Fachverantwortlichen der Versicherung haben die Lager besichtigt und ihre Zustimmung zur Unterbringung erteilt.
Es sind nach der Erkenntnis, dass ein ganzer Teil von Kunstgegenständen, die ursprünglich in einer anderen Absicht gekauft worden sind, aber im Zuge der weiteren Entwicklung eine erhebliche Wertsteigerung erfahren haben, die entsprechenden Schritte unternommen worden.
Gleichwohl ist es, wie wir wissen, abseits von diesem Diebstahl zum Teil im Rahmen von Renovierungen zur Entwertung von Kunst gekommen. Oder sie ist
schlicht und ergreifend, weil sie in einem anderen Kunstverständnis stand, weil sie nämlich ein Ausstattungsgegenstand eines Raumes war, im Zuge von Renovierungen aus diesen Räumlichkeiten entfernt worden und hat damit den Wert, den sie ursprünglich für diesen Raum, für diese Installation hatte, auch verloren.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine erste Frage von der Fragestellerin Frau Kollegin Schmitz. Bitte schön, Frau Schmitz.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister, zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche und auch teilweise sehr detaillierte Beantwortung meiner Frage. Gestatten Sie trotzdem, dass ich noch einmal nachfrage.
Sie haben in Ihren Ausführungen mehrfach betont, dass die Staatsanwaltschaft Ihnen geraten habe, über die Ermittlungen und über den Diebstahl zu schweigen. Das erklärt sich für die Zeit des Beginns der Ermittlungen: da ist das noch verständlich. Das Schweigen der Landesregierung zog sich jedoch über ein Jahr hinweg. Hinzu kommt, dass die Bilder in einer Zeit verschwanden, zu der im Parlament heftig über den Umgang mit der WestLB-Sammlung debattiert wurde.
Die kann ich Ihnen einfach erklären – dafür gibt es durchaus Zeugen –: Meine persönliche Position vom Moment der Information durch die Portigon an war, dass, wenn es ausschließlich nach mir gegangen wäre, eine sofortige Mitteilung sowohl an das Parlament als auch an die Öffentlichkeit hätte erfolgen können. Denn der Tatbestand ist da. Es gibt eigentlich überhaupt keinen Grund, unter dem Aspekt des Umgangs mit der Öffentlichkeit einen solchen Sachverhalt zu verschweigen, von dem definitiv zu erwarten ist, dass er öffentlich wird. So etwas ist keine Sache, die jahrzehntelang unter dem Tisch zu halten ist. Die Absicht bei mir vom ersten Tag an auch nicht bestanden.
Wir reden hier ausschließlich über die dringende Bitte der Staatsanwaltschaft, die mich bewogen hat, mich nicht dagegenstellen zu wollen. Dann wird die Staatsanwaltschaft mit entscheiden müssen, zu welchem Zeitpunkt sie denn der Meinung ist, dass darüber berichtet werden könnte.
Dass sich das so lange hingezogen hat, hat damit zu tun, dass die Ermittlungen lange gedauert haben und – die Frage wird möglicherweise im Anschluss kommen – dass die Portigon erst im Januar darüber
unterrichtet worden ist, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, verbunden damit aber die Bitte hatte, bis zu den Gremientagungen und der ursprünglich beabsichtigten Sitzung des runden Tisches mit dieser Information noch zu warten.
Da muss ich ehrlich sagen, dass dies nach zwei Jahren kein Thema ist, ob das nun im Januar oder im März veröffentlicht wird und wie man dann im Einzelnen damit umgeht. Nach meiner festen Überzeugung hat das dann auch mit der Sachverhaltsaufklärung nichts zu tun.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, laut Aussagen der Medien wurden die millionenschweren Kunstwerke sicher verschlossen. Wie war es Ihrer Meinung nach möglich, dass viele Personen den Zugang zum Tresor der WestLB für den Kunstraub nutzen konnten?
Ich kann Ihnen, Herr Nückel, ganz klar sagen: Nach den mir vorliegenden Informationen hatten nicht viele Personen Zugang. Vielmehr musste man schon eine gewisse intime Kenntnis haben, wo dieser Raum überhaupt ist. Denn der gesicherte und nicht etwa mit Hinweisschildern versehene Raum war – wie ich mich habe informieren lassen – in einem sechsgeschossigen Untergeschoss, also im tiefen Keller an irgendeiner Stelle, vorhanden; ich selbst habe ihn nie gesehen. Dann gab es vier sogenannte Transponder, mit denen der Raum geöffnet werden konnte. Es gab vier Personen, denen diese Transponder zuzuordnen waren.
Es gab einen Transponder, der wohl – wie im Rahmen der Ermittlungen festgestellt – in erkennbarer Weise – so möchte ich es formulieren – zu ungewöhnlichen Zeiten benutzt worden ist. Ich kann nur sagen, das hat mir persönlich den Eindruck gegeben, dass die Aufklärung dieses Falles doch offenbar unmittelbar bevorsteht.
Wir reden hier nicht darüber, dass irgendwie ganz ungesichert viele Menschen Zugriff gehabt hätten. Vielmehr gab es eine ganz dezidierte, enge Auslegung. Es bestehen sogar Hinweise, welcher Transponder möglicherweise der sein muss, der genutzt worden ist – zumindest zu ungewöhnlichen Zeiten –, was den Verdacht nahelegt, dass in diesen ungewöhnlichen Zeiten auch Kunstwerke entwendet worden sind.
Deswegen habe ich schon mehrmals gesagt, dass ich schwer nachvollziehen kann, wieso es dann zu der Einstellung eines Verfahrens kommt. Nur: Das kann ich persönlich nicht beurteilen. Das ist Sache
einer Staatsanwaltschaft, die ihre Ermittlungen getätigt hat und auf der Grundlage dieser Ermittlungen und des Sachverhalts, wie ich ihn gerade beschrieben habe, zu dem Ergebnis gelangt ist, dass man die Ermittlungen einstellen muss.
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Herr Minister Dr. Walter-Borjans, Sie sind selber als Kunstliebhaber bekannt, der sich in seiner Freizeit auch gerne als Bildhauer betätigt. Ich unterstelle Ihnen die hinreichende Sensibilität, was den Stellenwert eines wertschätzenden Umgangs mit Kunst und Kultur angeht. So, wie Sie es gerade dargestellt haben, dürfte Ihnen vermutlich nicht jede Behandlung von wertvollen Exponaten durch Landesunternehmen in den letzten Jahren recht gewesen sein.
Deshalb möchte ich Sie fragen: Welche Erwartungen hat die Landesregierung, haben Sie als Eigentümer an Ihre Landesunternehmen, damit Kunstschätze lückenlos in sämtlichen Unternehmen in NordrheinWestfalen, die dem Land gehören, wieder wertschätzend, fachgerecht und sicher behandelt und aufbewahrt werden? Werden Sie als Landesregierung, als Eigentümer diesbezüglich etwas veranlassen? Oder sind entsprechende Ansprachen schon erfolgt?