Protokoll der Sitzung vom 11.05.2016

Dass der Angerlandvergleich gilt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kollege Lamla.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, verfolgt die Landesregierung die Absicht, die Emissionsbelastungen durch nächtlichen Fluglärm zu mindern?

Die Landesregierung verfolgt die Absicht, das laufende Planfeststellungsverfahren nach Recht und Gesetz zu Ende zu führen.

Herr Kollege Schmalenbach.

Welche Wirkungen erzielen die aktuellen lärm- und zeitabhängigen Gebühren in Nordrhein-Westfalen? Wäre Ihrer Meinung

nach eventuell eine andere Wirkung wünschenswert und welche wäre das?

Wir haben lediglich Hinweise, dass die Lärmbelastung trotz steigenden Aufkommens an Luftverkehr geringer geworden ist.

Herr Kollege Bayer stellt seine letzte Nachfrage. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wird in der Landesregierung ganz unabhängig vom Genehmigungsverfahren nach alternativen Lösungen zur Kapazitätsausweitung am Düsseldorfer Flughafen gesucht? Gibt es Szenarien für Flugverkehr in Nordrhein-Westfalen?

Solche Szenarien werden wir gemeinsam diskutieren, sobald das nationale Luftverkehrskonzept des Bundes vorliegt.

Vielen Dank. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 80 beantwortet und ich schließe die Fragestunde, denn es liegen für heute keine weiteren Fragen vor.

Ich rufe auf:

13 Gesetz zur Änderung des Umweltinformati

onsgesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/11843

erste Lesung

Herr Minister Remmel hat mitgeteilt, die Einbringungsrede zu diesem Gesetzentwurf zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage 1)

Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/11843 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. – Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenom

men.

Ich rufe auf:

14 Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstre

ckungsgesetzes NRW und zur Änderung des Landeszustellungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/11845

erste Lesung

Herr Minister Jäger hat für die Landesregierung mitgeteilt, die Einbringungsrede ebenfalls zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage 2)

Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen somit auch hier zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/11845 an den

Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

15 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neu

fassung des Landesplanungsgesetzes NRW

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9809

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Drucksache 16/11906

zweite Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPIG)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/9805

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Drucksache 16/11907

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Thiel das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem wir vorhin über den LEP-Entwurf NRW diskutiert haben, reden wir nun über das Landesplanungsgesetz, also den Verfahrensrahmen, der die Instrumente der Raumordnung betrifft. Dabei werden Doppelregelungen entfernt und nach neuestem Forschungsstand Deregulierungen vorgenommen und mehr Rechtsklarheit hergestellt.

So wurde der § 12 Abs. 2 gestrichen, der eine generelle Kopplung von Vorrang- und Eignungsgebieten vorsah, was von den Regionalplanern und den Regionalräten sicher begrüßt wird. Eine generelle Öffentlichkeitsbeteiligung für Raumordnungsverfahren ist heutzutage sicherlich Standard.

Zielabweichungsverfahren für Regionalpläne werden ebenfalls zeitgemäß angepasst und es wird klargestellt, dass nach § 37 Baugesetzbuch für bauliche Anlagen des Bundes oder des Landes eine Benehmensregelung gilt. Bei anderen Zielabweichungsverfahren bleibt es beim Einvernehmen. Das vereinfacht und beschleunigt Verfahren im allgemeinen Interesse. Es ist ja wohl klar, dass keine Bürgermeisterin oder kein Bürgermeister seinen Bürgerinnen und Bürgern einen Forensikstandort, eine Justizvollzugsanstalt oder eine ähnliche Einrichtung vermitteln will. Ebenso ist klar, dass solche Standorte benötigt werden.

Aktuell kam noch eine Änderung für Verfahren zur Änderung eines Braunkohleplans hinzu. Nötig wurde das, weil Klarstellungen zum Verfahren gemacht werden mussten, wenn eine Änderung in einem Braunkohleplan eben nicht auf Anregung des Bergbautreibenden erfolgt, sondern, wie bei der Leitentscheidung, von anderen ausgeht.

Bleibt noch der Änderungsantrag der CDU. Der verbindet die Umsetzung des Art. 2 des Klimaschutzgesetzes im Landesplanungsgesetz mit Bezug auf § 3 Klimaschutzgesetz – das beinhaltet die Klimaschutzziele für NRW – mit einer zu geringen Investitionsquote in NRW und lehnt diese deshalb ab.

Dazu ist festzuhalten, dass Klimaschutz ein Ziel der Bundesregierung ist und die Ziele zum Klimaschutz überall erreicht werden sollen. Bis 2020 will die Bundesregierung 40 % CO2-Einsparung erreichen.

Der § 3 Klimaschutzgesetz NRW legt als Ziel für diesen Zeitraum 25 % CO2- Einsparung fest mit Rücksicht auf den Industriestandort NRW. Ein Druck, darüber hinaus CO2-Einsparungen zu erreichen und den Energiesektor noch stärker zu fordern, führt unweigerlich zu Strukturbrüchen anstatt zu Strukturwandel und zu Innovationen. Ihre schwarz-gelbe Regierung plante in ihrer Zeit, sogar 33 % CO2-Einsparung für NRW festzulegen. Zum Glück ist es so nicht gekommen. Das ist nicht im Interesse des Industriestandortes NRW.

Wir setzen hier auf Klimaschutz als Fortschrittsmotor, wollen, dass unsere Industrie international wettbewerbsfähig bleibt, und setzen uns dafür auch in Berlin und Brüssel ein. Es ist daher gut, dass in § 3 Klimaschutzgesetz NRW als Ziel 25 % CO2Minderung festgehalten ist und dass dieses Ziel nun auch von der Landesplanung aufgegriffen wird.