Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich deutlich sagen: In den Flüchtlingsunterkünften in Nordrhein-Westfalen werden weder Gewalt oder Missbrauch noch Verfolgung oder Unterdrückung geduldet.
Es stehen – das gilt sowohl für Burbach als auch für Olpe – schwerwiegende Vorwürfe im Raum. Es ist nun die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Polizei, diese Sachverhalte restlos aufzuklären und gegebenenfalls Anklage zu erheben. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ihre Ergebnisse bleiben aber abzuwarten.
Ob sich der besonders schwerwiegende Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in der Burbacher Einrichtung bestätigen wird, Frau Brand, ist aus heutiger Sicht noch vollkommen offen. So berichten die „Siegener Zeitung“ und der WDR:
Die Auswertung von Protokollen, Wachbüchern, Mitarbeiterbefragungen, Bewegungsprofilen habe ergeben, dass sich das Opfer zur angeblichen Tatzeit gar nicht in der Flüchtlingsunterkunft Burbach befunden habe.
Schon daran wird deutlich, dass es zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht wäre, Schuldzuweisungen vorzunehmen und in Aktionismus zu verfallen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wohne selbst in Burbach. Nach der überaus schwierigen Situation im Herbst 2014, nachdem die skandalösen Misshandlungen einiger Bewohner durch Angehörige des damaligen Sicherheitsunternehmens bekannt geworden waren, hat sich die Situation in der Burbacher Einrichtung positiv entwickelt.
Daran haben vor allem die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch viele ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen und -helfer, die ich zum Teil persönlich kenne, maßgeblichen Anteil. So titelten am 20. August dieses Jahres die lokalen Ausgaben von „Westfälischer Rundschau“ und „Westfalenpost“ – ich zitiere –:
auch gut so. Der Koordinator der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe spricht dort von einer seltenen Harmonie zwischen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern.“
„Kürzlich haben Bewohnerinnen und Bewohner sogar für den Erhalt der EAE Burbach demonstriert. Auch das ist ein Beleg, dass sich die Menschen in dieser Einrichtung gut aufgehoben fühlen.“
Damit wir uns nicht missverstehen: Hier soll nichts bagatellisiert werden oder weggeredet werden. Aber das bisher Erreichte kann sich durchaus sehen lassen.
Die Burbacher Ereignisse des Jahres 2014 waren Auslöser für grundlegende Anhebungen der für alle Landeseinrichtungen maßgebenden Sicherheits- und Qualitätsstandards. Diese neuen Standards haben sich gut bewährt.
Erstens: Sie haben eben die Taskforce angesprochen. Ich finde, diese unangemeldeten Kontrollen, mit denen die Einrichtung jederzeit rechnen muss, sind ein sehr wirksames Instrument, um die Qualität der Betreuungseinrichtung der Sicherheitsdienste zu überprüfen.
Zweitens: Besonders schutzbedürftige Menschen, wie allein reisende Frauen, Kinder, LSBTTIPersonen werden wo immer möglich in eigenen Bereichen, Gebäudeteilen und besonderen Einrichtungen nur für diese Personen untergebracht.
Drittens: Darüber hinaus wurde ein dreistufiges Beschwerdemanagement, bestehend aus dezentralen Beschwerdestellen, der überregionalen Koordinierungsstelle beim Flüchtlingsrat NRW und dem runden Tisch beim Staatssekretär des MIK eingeführt. Flüchtlinge können sich an diese Beschwerdestellen wenden, die von den jeweiligen Betreibern der Einrichtung unabhängig sind.
Der letzte Punkt: Nicht zuletzt ist ein Gewaltschutzkonzept des Landes unter breiter gesellschaftlicher Beteiligung erarbeitet worden, unter anderem von Frauen- und Flüchtlingsorganisationen sowie von Kinder- und Jugendhilfeverbänden. Es befindet sich derzeit in der Endabstimmung.
Mein Fazit: Die Erstaufnahme und die Sicherheit von Flüchtlingen befinden sich in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg und im Ländervergleich auf einer Spitzenposition.
Lassen Sie uns diesen Weg fortsetzen. Dazu bedarf es dieses Antrags der Piraten nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die dramatischen Vorfälle von Burbach im Herbst 2014 waren ein ganz massiver Einschnitt in der Flüchtlingsunterbringung hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. Das mediale Echo, das folgte, plus die ganz markante Kritik, die folgte, haben letztlich dazu geführt, dass sich der Innenminister mit dem Thema der Flüchtlingsunterbringung erstmals so richtig intensiv beschäftigte, was er vorher eher vernachlässigt hat.
In der Aufarbeitung dieser Missbrauchsfälle von Burbach gelobte der Innenminister Besserung. Neben einer obligatorischen lückenlosen Aufklärung wurde auch ein Paradigmenwechsel angekündigt. Dieser Paradigmenwechsel in der Flüchtlingsunterbringung wurde seitens des Innenministers immer wieder thematisiert und beschworen. Auf dem Flüchtlingsgipfel, an dem wir teilnahmen, wurde das auch immer wieder versprochen. Es gab ein Eckpunktepapier mit den NGOs im Dezember letzten Jahres. Es gab noch einmal neue Handlungsempfehlungen im Mai dieses Jahres. Das heißt: Angekündigt wurde sehr viel, einiges vielleicht sogar auch umgesetzt.
Aber angesichts der aktuellen Umstände und Vorwürfe bleibt festzuhalten, dass Sie, Herr Minister, in der Umsetzung dieses Paradigmenwechsels nicht weit gekommen sind.
Die aktuellen Vorwürfe in diesen Landeseinrichtungen wiegen schwer, auch aus unserer Sicht: einerseits die Vorwürfe in Burbach, andererseits die Vorwürfe in Olpe. Aber all diese Vorwürfe und Ungereimtheiten in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung dürfen nicht hingenommen werden. Es kann nicht sein, dass wir das dulden, dass wir zugucken.
Egal wie schwierig die Situation im vergangenen Jahr in der Flüchtlingserstaufnahme und Unterbringung gewesen ist: Eine reine Entschuldigung für derartiges Verhalten kann es nicht geben. So etwas können wir hier nicht tolerieren.
Es helfen auch nicht immer wieder neue Vorgaben in schriftlicher Form, neue Eckpunkte, neue Handlungsempfehlungen. Wir brauchen adäquates Handeln. Wir brauchen richtige Personalauswahl. Wir brauchen eine gute Aufsicht und jemanden, der die
Das heißt: Um solche Situationen künftig auszuschließen, helfen Anträge wie dieser heute einerseits weiter. Allerdings, muss ich andererseits sagen, gehen die Formulierungen dieses Piratenantrags über das hinaus, was zweckmäßig ist. Daher werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Kollegin, Missstände gibt es. Die redet hier im Parlament auch niemand weg. Selbstverständlich sind Menschen in einer Erstaufnahmeeinrichtung – gerade im letzten Jahr haben wir es erlebt – sehr eng untergebracht. Das sind Menschen auf der Flucht, oftmals auch traumatisiert, unter großem Stress stehend, und es gibt – das haben Sie auch aufgeführt – häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch.
Natürlich gibt es auch schwarze Schafe im Sicherheitsdienst. Das hat hier im Haus noch nie irgendjemand bestritten. Die Frage ist nur: Wie gehen wir damit um? Und was wurde nach diesen schrecklichen Vorfällen in Burbach gemacht, und wie wirkt das?
In der Tat ist ein System für mehr Kontrollen, für mehr Schutz aufgebaut worden. Das ignorieren Sie in Ihrem Antrag komplett. Was haben wir denn auf der Habenseite?
Wir haben festgelegte Qualitätsstandards, die immer wieder mit Kontrollen vor Ort überprüft werden. Wir haben eine Überprüfung des Sicherheitspersonals. Alle Mitarbeiter bei den Sicherheitsdiensten werden einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Sie würden ja wohl auch nicht wirklich vom Verfassungsschutz fordern, von jedem Menschen in diesem Land ein umfassendes Profil aufzuzeichnen. Der Verfassungsschutz kann nur Treffer melden, wenn es um tatsächlich auffällige Personen geht.
Wir haben ein dreistufiges Beschwerdemanagement aufgebaut. In einer Erstaufnahme hat jeder Flüchtling eine Tür, wo er sich bei einer unabhängigen Beratungsstelle beschweren und Missstände anzeigen kann, die wiederum über eine regionale unabhängige Beratungsstelle beim Flüchtlingsrat zusammenlaufen und dort kanalisiert und ins Innenministerium transportiert werden. Mehr Organisation von unten, wo etwas passiert, bis nach oben, wo man kontrollieren kann, gibt es nicht.
Ein Gewaltschutzkonzept ist in Arbeit – dazu wird der Minister sicher etwas sagen –, in das auch die NGOs einbezogen sind, wie man in den Einrichtungen noch stärker Schutz bieten kann. Wir haben bauliche Maßnahmen getroffen. Alle neuen Einrichtungen, alle Umbauten werden so konzipiert, dass man für besonders schutzbedürftige Menschen besondere Schutzräume schafft. – Die Beispiele ließen sich weiter fortsetzen.
Ein Zerrbild aufzubauen, dass nichts getan wurde, ist schlicht absurd. Ihre Kritik ist maßlos. Das hat nichts damit zu tun, dass wir Missstände irgendwie verharmlosen wollten.
Jetzt zu ihren Tatsachenfeststellungen: Sie kommen auf die Einrichtung in Olpe mit einer unzulässigen Tatsachenfeststellung zu sprechen. Sie sagen im ersten Absatz Ihres Antrags – ich zitiere –:
„Später ergaben weitere Recherchen, dass es in der ehemaligen Notunterkunft und heutigen Zentralen Unterbringungseinrichtung … in Olpe zu Abrechnungsbetrug, Ausbeutung der Arbeitskraft von Bewohnerinnen und Bewohnern und zur Unterdrückung von Anzeigen und Beschwerden kam.“
Das ist eine Tatsachenfeststellung. Ich wäre ganz vorsichtig, von Verdachtsmomenten, die bestehen und denen natürlich nachgegangen werden muss, zu Feststellungen zu kommen. Denn worum geht es hier?
Der Blog, auf den Sie sich bei den „Ruhrbaronen“ beziehen, berichtet über ein Arbeitsgerichtsverfahren. Eine Mitarbeiterin hat sich gegen ihre Kündigung gewehrt. Das ist ihr gutes Recht. In der Beweisaufnahme – es ging um einen Arbeitsgerichtsprozess – sagt diese Mitarbeiterin gegen ihren Arbeitgeber aus, dass es dort die beschriebenen schlimmen Zustände gibt. Mehr nicht. Das ist keine festgestellte Schuld des Einrichtungsleiters, sondern das sind Aussagen einer Frau, die gegen ihre Kündigung klagt, gegen den Einrichtungsleiter.