Im Ausschuss ist dann diskutiert worden. Frau Ministerin Löhrmann, Sie haben damals gesagt, dieser Erlass müsste nicht im Ausschuss abgestimmt werden, das sei eine Ermessenssache. Das mag so sein, aber im Nachgang muss man zumindest sagen, dass es sehr unsensibel war, diesen Erlass zu diesem
Zeitpunkt herauszubringen, ohne die anderen Fraktionen zu beteiligen, weil wir uns in dem Prozess des Integrationsplans befanden. Das ist vielen aufgestoßen. Es wäre sicherlich kein falsches Signal gewesen, zu sagen: Ich bespreche das im Landtag mit den anderen Fraktionen.
Zum Inhalt – ich kann nämlich auch lesen –: Schüler sollen vermehrt in die Regelklassen integriert werden.
Prinzipiell ist das erst einmal nichts Schlechtes. Das wollen wir alle. Integration geht nur im gemeinsamen Tun. Das geht nicht in einer Parallelstruktur, in der sich Förderklassen über Jahre etablieren und keine Chance haben, in dieses Regelsystem zu kommen. Da bin ich komplett bei.
Es hat aber nicht nur bei uns Irritationen gegeben, sondern es gab auch Zuschriften von der GEW und von LehrerNRW. Wir müssen jetzt einfach beobachten, wie sich das entwickelt. Ich habe die Rückmeldung von den Schulen: Es hat sich überhaupt nichts verändert. – Das ist das, was sie sagen, dass alles weiterläuft.
Wir werden sicherlich weiterhin einen sehr kritischen Blick auf diese Dinge haben. Sollte sich irgendwie abzeichnen, dass sich die Aufgaben derart verändern und für die Schulen nicht mehr lösbar sind, werden wir das Thema auch wieder ins Plenum holen. Heute würde ich diese unsägliche Debatte jedoch beenden wollen. Wir werden uns an dieser Stelle enthalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Pieper, ich bin Ihnen für die letzte Aussage ausgesprochen dankbar, …
… weil man daran abliest, dass es zumindest sinnvoll war, im Ausschuss ausführlicher darüber zu sprechen. Ich bitte ausdrücklich alle, sich diesen Audiomitschnitt – dazu haben Sie natürlich das Recht, Frau Gebauer – noch einmal anzuhören, damit auch klar wird, was ich gesagt habe und wie die Diskussion war.
Frau Vogt, bei aller Auseinandersetzung: Wenn Sie nach dieser Ausschusssitzung sagen, ich hätte gesagt, alle Kinder sollten ohne Deutschkenntnis sofort in die Regelklassen, dann sage ich: Das habe ich im
Ausschuss nicht gesagt und dort schon zurückgewiesen. Dennoch haben Sie es in Ihrer Presseerklärung geschrieben und hier eben wiederholt. Diese Aussage entspricht nicht dem, was ich gesagt habe. Sie entspricht nicht der Wahrheit!
Ich finde bezeichnend, dass Sie nicht die Größe haben, das dann zurückzunehmen. Sie haben auch nicht die Größe, wenn Sie sich die Texte genau ansehen, zu sagen, Sie seien hier offenbar auf einen Baum geklettert und anders als andere, die erfreulicherweise von den Bäumen auch wieder herunterkommen, dazu nicht bereit seien. Denn Sie wollen dieses Thema ausschlachten für vermeintliche Unruhestiftung und ich weiß nicht was sonst noch. Ich möchte in aller Klarheit sagen: Ich finde es der Sache nicht angemessen, was Sie hier tun.
Frau Hendricks und Frau Beer haben erfreulicherweise die Erlasse zitiert. Das tue ich jetzt natürlich nicht mehr. Allerdings weise ich auf etwas hin, das den Weg auch bereits weist, und zwar das Schulgesetz. Ein Erlass hat den Auftrag, das Schulgesetz umzusetzen und nicht zu verändern, und § 2 Abs. 10 Schulgesetz bestimmt, dass die Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden sollen.
Es ist das Ziel der Gesetzgebung von NordrheinWestfalen, dass die Kinder Schritt für Schritt mit zusätzlicher Sprachförderung möglichst mit den anderen Kindern zusammen lernen. Das ist in NordrheinWestfalen seit etlichen Jahrzehnten eine gute und gängige Praxis, die sich natürlich auch in der derzeitigen Situation bewährt.
Frau Ministerin Löhrmann! Wenn Sie uns unterstellen, wir würden Unruhe stiften wollen, wie erklären Sie sich dann den Brief der Direktorenvereinigung und die Klage des Personalrates?
Jeder Mensch hat hier das Recht, Klageverfahren einzuleiten, die ihren geordneten Gang gehen. Die Zuschrift der Direktorenvereinigung haben
wir genauso, wie andere Zuschriften, zum Anlass genommen, um mit den Kolleginnen und Kollegen zu sprechen. Wir haben dazu auch die Rückmeldung bekommen: Die Bedenken sind ausgeräumt. – Wir haben von Schulleitungen die Rückmeldung bekommen, sie hätten sich das über die Ferien genau angesehen und festgestellt, vielleicht etwas zu früh auf die Bäume geklettert zu sein.
Doch! Sie haben hier etwas wiedergegeben, das ich nachweislich nicht gesagt habe. Das werfe ich Ihnen vor allem vor, weil das den Raum und die Diskussion der politischen Auseinandersetzung übersteigt. – Ich finde das unerträglich. Jetzt berichte ich Ihnen aber jetzt gerne noch zusätzlich aus der Zusammenkunft der Referenten „Migration“, die sich bundesweit austauscht.
Weil nämlich das, was wir tun, in allen anderen Bundesländern auch Praxis ist. Wie in Nordrhein-Westfalen gibt es unterschiedliche Beschulungsmodelle. Diese reichen von der sofortigen Teilnahme am Regelunterricht über die Teilintegration mit individueller Teilnahme am Regelunterricht fließend und steigend bis hin zur Bildung von sogenannten Sprachlernklassen, die bei uns internationale Förderklassen und Vorbereitungsklassen heißen.
Die Bundesländer berichten, dass diese Praxis überall akzeptiert ist, sich jedoch nicht in allen gültigen Rechtsvorschriften finden lässt. So schilderte beispielsweise der Kollege aus Bayern, dass es in Bayern laut Erlass eigentlich immer feste Sprachfördergruppen geben müsste, dies aber rein organisatorisch in ländlichen Gebieten gar nicht möglich wäre, da nicht genügend Schülerinnen und Schüler zur Bildung einer solchen Gruppe vorhanden sind.
Ich möchte damit deutlich machen: Alle Bundesländer, alle Schulen, alle Schulaufsichtsbehörden bemühen sich nach Kräften, den Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden. Sie führen hier eine Phantomdebatte, indem Sie Texte bewusst falsch auslegen. Das finde ich einer zukunftsgerichteten Integrations- und Schulpolitik nicht angemessen. Das möchte ich Ihnen hier in aller Deutlichkeit sagen.
Mein letzter Punkt. Es ist formuliert worden, wir würden etwas ändern, weil wir weniger Geld ausgeben wollten. Wir haben nun gestern deutlich gemacht,
dass wir nicht weniger, sondern mehr Geld ausgeben: im Grundstellenbedarf und zur zusätzlichen Sprachförderung über 6.000 Lehrerstellen. Kein anderes Bundesland hat vergleichbar in Stellen investiert, Stellen geschaffen und viele dieser Stellen auch schon besetzt. Das ins Feld zu führen und so zu tun, als wollten wir das machen, um zu sparen, auch das ist ein unhaltbarer Vorwurf. Und auch das möchte ich hier noch einmal deutlich machen.
Das einzige, was untersagt ist – damals und heute –, ist, dass es reine Klassen für Flüchtlinge oder für Ausländer dauerhaft gibt. Das möchten wir nicht. Ich bin froh, Frau Gebauer, dass Sie wenigstens gesagt haben, dass Sie das auch nicht möchten. Dann müssten Sie nämlich froh sein, dass der Erlass dieses klarstellt.
Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.
Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. – Wer stimmt dem Antrag zu? CDU und FDP. – Wer stimmt gegen diesen Antrag? SPD und Grüne stimmen gegen diesen Antrag. – Wer enthält sich? Der fraktionslose Kollege Schwerd und die Piraten. – Ich habe gesehen, Herr Stüttgen, als fraktionsloser Abgeordneter haben Sie wie die SPD abgestimmt, also dagegen gestimmt.