Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Inhalt des vorliegenden Antrags ist von meinen Vorrednerinnen eigentlich schon alles gesagt worden.
Ich möchte meine Kollegin Renate Hendricks und die SPD hier auch ein Stück weit loben, weil sie – entsprechende Irritationen gab es ja vielleicht nicht nur bei der FDP, sondern auch bei den Elternverbänden – von einer durchgewählten Landeselternschaft Abstand genommen hat und es hier keine gegen den Willen der Eltern verordnete Zwangsstruktur gibt, sondern wir uns gemeinsam auf den Weg gemacht
haben und geschaut haben, wie wir die Elternverbände, aber auch die Kreis- und Stadtschulpflegschaften stärken können. Das waren nämlich diejenigen, die gesagt haben, dass sie kein Gegeneinander-Ausspielen, keine Einschränkung bei der Meinungsbildung oder Ähnliches wollen, sondern mehr Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Unterstützung, aber auch Vielfalt bewahren möchten. Deswegen freuen wir uns natürlich, dass es diesen gemeinsamen Antrag hier und heute gibt.
Wir unternehmen hier wichtige zusätzliche Schritte, um die Elternpartizipation auf allen Ebenen zu stärken. Gleichzeitig bewahren wir auch Bestehendes. Deswegen ist heute ein guter Tag, auch im Interesse der Eltern und als Zeichen der Anerkennung ihres Engagements – und natürlich auch des Engagements der Lehrer. Die hatte ich vorhin vergessen. Deswegen nenne ich sie an dieser Stelle noch einmal explizit. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die Piratenfraktion erteile ich Frau Kollegin Pieper das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Gebauer hat mir meinen Satz weggenommen. Vieles von dem, was es zu sagen gibt, haben die Vorrednerinnen auch schon gesagt. Das muss ich nicht alles wiederholen, sondern kann mich kurzfassen.
Ich freue mich, dass wir uns darüber einig sind, dass Elternmitwirkung mehr ist, als Kuchen zu backen und Klassenräume anzustreichen. Hier geht es tatsächlich um demokratische Mitwirkungsprozesse und nicht darum, wie Eltern die Schule bei Schulfesten unterstützen können. Das ist richtig.
Ich finde es natürlich auch schön, dass es uns gelungen ist, gemeinsam einen Antrag zu verfassen. Das gelingt uns ja nicht sehr oft, wie wir auch gerade festgestellt haben. Häufig sind wir in den Dingen doch sehr weit auseinander.
Wenn es uns gelingt, einen gemeinsamen Antrag zu verfassen, ist es aber häufig auch so, dass das ein Minimalkonsens ist. Diese Anträge sind meistens nicht der große Wurf, weil dann doch die Meinungen auseinandergehen.
Diese Gefahr sehe ich letztendlich auch hier. Ich bin mir tatsächlich nicht sicher, ob es uns auf Dauer gelingt, alle Elternvertreter, -verbände und -pflegschaften mit Lösungen zufriedenzustellen. Da haben wir noch sehr viel zu tun, glaube ich. Da wird noch sehr viel Arbeit auf uns zukommen.
Dieser Antrag ist für mich aber einfach ein Anfang. Und da, wo es einen Anfang gibt, können sich Arbeitsprozesse etablieren, die dazu führen, dass wirklich mehr Mitwirkung der Eltern möglich ist und dass es da vielleicht auch etwas mehr Gerechtigkeit gibt.
Eine erste Elternkonferenz ist ein guter Schritt auf diesem Weg, finde ich. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Elternverbände
und -pflegschaften alle darum gebeten haben, dass es noch in dieser Legislatur dazu kommt. Lassen Sie uns das bitte im Februar 2017 schaffen. Das fände ich schön. Es wäre ein ganz wichtiges Signal, zu sagen: Das passiert jetzt.
Wir dürfen das nicht wieder auf die lange Bank schieben. Wenn es eine neue Landesregierung gibt, treten bekanntlich erst einmal wieder Verzögerungen auf.
Frau Beer nickt. Das nehme ich das jetzt einmal als Zustimmung. Dann freue ich mich auf diese Konferenz und hoffe, dass wir alle diesen Prozess positiv begleiten können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht wundern, dass die Landesregierung den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen ausdrücklich begrüßt.
Wir hatten eine Debatte, in der es so aussah, als gäbe es hier mehr Gegeneinander als Miteinander. Das hat sich erfreulicherweise als nicht richtig erwiesen. Und, Frau Pieper, ich glaube, dass von Grundsatz her bei den Zielen sowieso viel Einigkeit besteht. Wir streiten uns aber auch – zu Recht – über unterschiedliche Wege.
Die Landesregierung pflegt eine intensive Beteiligung der Eltern. Diese ist sogar gesetzlich festgeschrieben. Das machen wir, und das ist auch für mich persönlich immer ganz wichtig. Die Eltern werden bei Anhörungen gehört. Die Eltern haben eine starke Stellung, die durch diese Regierung über die Schulkonferenz noch verstärkt worden ist. Das ist auch gut und richtig so.
Wir haben auch – das wird vielleicht nicht so häufig beachtet – im Referenzrahmen Schulqualität NRW ausdrücklich festgehalten, dass es Merkmal einer guten Schulkultur ist, die Beteiligungsrechte aller, die Beteiligungsrechte haben, zu pflegen. Das kann ich nur unterstreichen. Ein gutes Miteinander von Eltern
haus und Schule ist Teil einer guten Lern- und Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Deswegen ist es auch gut und richtig, dass der Landtag hier noch einmal bekräftigt, dass die Beteiligungen verstärkt werden.
Die Elternkonferenz ist sicher ein guter Weg, alle Vertreterinnen und Vertreter – das ist vergleichbar mit der Weiterbildungskonferenz – hier zusammenzuführen. Wenn die Landesregierung dabei behilflich sein kann, wollen wir das gerne tun.
Zu der Frage der Zusammensetzung der kommenden Schulausschüsse: Da haben wir klare rechtliche Vorgaben. Auf die erlaube ich mir hinzuweisen. Das ist zum einen § 85 Schulgesetz, der die Gemeindeordnung ergänzt. Nach der Gemeindeverordnung können vom Rat auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger oder Einwohnerinnen und Einwohner in den Schulausschuss bestellt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Personen, die gleichzeitig Mitglied in Kreis- und Stadtschulpflegschaften sind.
Die Landesregierung befürwortet ein solches Engagement ausdrücklich. Wir wissen aber auf der anderen Seite, dass wir das wegen des hohen Guts der kommunalen Selbstverwaltung nicht ohne Weiteres vorschreiben können. Aber wir können dafür werben, und auch das werden wir gerne tun.
Zur Lehrerbildung kann ich im Grunde sagen, dass wir in Nordrhein-Westfalen schon gut aufgestellt sind. Die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Eltern wird bereits in der ersten Phase der Lehrerausbildung durch die bildungswissenschaftlichen Standards der Kultusministerkonferenz betont, und das Kernkurrikulum Vorbereitungsdienst konkretisiert die Zusammenarbeit mit Eltern ausdrücklich als Ausbildungsziel. Das ist sozusagen kongruent mit dem, was der Landtag hier betont.
Ich möchte dafür werben, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen. Einige Punkte sind als Prüfaufträge formuliert. Da muss man sich noch genauer überlegen, wann man die besten Möglichkeiten hat, die Eltern zu begleiten oder diesen Kommunikationsraum zu schaffen. Das sollten wir mit allen Beteiligten in geordneter Weise besprechen. Wir finden da sicherlich gute Wege.
Vielen Dank also für diese gemeinsame Initiative, die zeigt, dass es gut ist, wenn der Landtag und die Landesregierung beim Thema „Partizipationsmöglichkeiten der Elternvertretungen“ an einem Strang ziehen. – Herzlichen Dank.
Danke, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben eine direkte Abstimmung über diesen gemeinsamen Antrag beantragt. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/13027. Wer für diesen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen ist, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/13027 vom Landtag NordrheinWestfalen einstimmig angenommen ist.
Niederlagenserie der Landesregierung vor nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten – Wie geht die Landesregierung nun weiter mit der deutlich verschärften verfassungswidrigen Frauenquote um?
Mit dem sogenannten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz unter Federführung des Finanz- und des Innenministers hat die Landesregierung trotz des jahrelangen Beratungsvorlaufs zahlreiche Erwartungen enttäuscht, den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen attraktiver, flexibler und leistungsorientierter neu aufzustellen und damit in Zeiten des Fachkräftemangels für mehr Berufseinsteiger interessanter zu gestalten.
Im genauen Gegensatz dazu hat dieses Gesetz bislang eher dazu beigetragen, mit der drastisch verschärften Frauenquote die Belegschaften zu spalten, Klagen zu forcieren und zahlreiche leistungsstarke weibliche wie männliche Bedienstete bei Beförderungsperspektiven in einer Situation der Rechtsunsicherheit und Demotivation zurückzulassen.
Die gesetzlichen Neuregelungen sehen explizit vor, als Regelfall innerhalb bestimmter Bandbreiten bei der Postenvergabe oder Beförderungen sogar schlechter qualifizierte Frauen ihren besser qualifizierten männlichen Kollegen vorziehen zu müssen. Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung sind dafür die Beförderungslisten grundlegend neu sortiert worden. Etliche Frauen sind dadurch teils erheblich aufgestiegen und viele Männer mit ihrer Platzierung über Nacht deutlich nach unten gerauscht, ohne dass dies durch eine
Im Ergebnis führt das dazu, dass eine Beamtin in der Finanzverwaltung mit der Leistungsbewertung von 41 Punkten einem Beamten mit 44 Punkten vorgezogen wird, da beide sich formal innerhalb derselben Hauptnote befinden. Polizeibeamtinnen mit einer Wertsumme von 21 Punkten werden männlichen Kollegen mit 24 Punkten vorgezogen, da sie in eine Vergleichskategorie fallen.
Damit wird ausdrücklich auch gezielt gegen die vom Oberverwaltungsgericht für erforderlich gehaltene Ausschärfung der Leistungsbewertung verstoßen. Es ist der Landesregierung in den letzten Jahren gerade vom Gericht aufgegeben worden, die vorhandenen Leistungsunterschiede möglichst genau zu ermitteln, um stets zu einer leistungsgerechten Personalauswahlentschei
dung zu kommen. In dem aktuell praktizierten Vorgehen des Landes ist der verfassungswidrige Verstoß gegen das gebotene Leistungsprinzip evident.
Die Rechtsauffassung der FDP-Landtagsfraktion haben in den letzten Wochen bereits drei Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich bestätigt. In allen zugrunde liegenden Fällen haben sich diskriminierte Männer gegen die Bevorzugung von leistungsschlechteren weiblichen Kolleginnen gewandt.
Mit Erfolg: Die Verfassungswidrigkeit der hoch umstrittenen rot-grünen Neuregelung zur Frauenquote ist bislang von allen damit befassten Gerichten in unserem Bundesland bestätigt worden. Die detaillierten Entscheidungsgründe für die gerichtlichen Beschlüsse können den jeweiligen Aktenzeichen 2 L 2825/16 / 2 L 2866/16 (VG Düssel- dorf), 2 L 1159/16 (VG Arnsberg) sowie 1 L 616/16 (VG Aachen) entnommen werden. Bislang sind bereits rund vierzig Rechtsstreitigkeiten zur Frauenquote bei den Gerichten anhängig.
Doch anstatt den rechtlichen Mangel möglichst zeitnah zu beheben, drohen durch das Verhalten der Landesregierung nun jahrelang fortgesetzte weitere Rechtsstreitigkeiten durch die Instanzen.