Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Ministerin, dass ich die Zwischenfrage stellen kann. – Sie haben gerade davon gesprochen, dass die jungen Menschen Zeit für die Gewöhnung an einen neuen Verfahrensweg bräuchten. Erst einmal stelle ich fest, dass die jungen Menschen keine Eingewöhnung im Bereich der Digitalisierung brauchen, sondern meistens weiter sind als die Beamten und die Politiker, die sich entsprechende Regeln überlegen.
Deswegen möchte ich Sie gerne fragen: Wie viele der Studierenden haben das denn tatsächlich an den Universitäten genutzt? Können Sie uns da entsprechende Zahlen sagen? Uns ist bewusst, dass das erst ein kurzer Zeitraum ist, aber man braucht keine Eingewöhnungszeit für so etwas.
Sehr geehrter Herr Hafke, das Verfahren steht seit dem 1. August zur Verfügung. Es ist noch nicht einmal ein halbes Jahr ins Land gegangen, um diese neue Technik wirklich zu nutzen. Uns liegen dazu keine Zahlen vor. Wir können die Studierendenwerke gerne befragen. Aber bisher liegen uns keine Zahlen vor.
Ich bin davon überzeugt, dass solche Dinge wie der elektronische Personalausweis und die Möglichkeiten, die dieser Personalausweis bietet, ein bisschen Zeit brauchen, bis das wirklich alles genutzt wird. Ich weiß nicht, für wie viele Vorgänge Sie inzwischen den elektronischen Personalausweis nutzen. Mir sind noch nicht viele Verfahren untergekommen, bei denen das möglich ist. Deswegen kann man auch nicht erwarten, dass sich so etwas innerhalb von zwei Monaten sofort bei allen durchsetzt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag Drucksache 16/13299 direkt abzustimmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/13299. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? Damit ist der Antrag Drucksache 16/13299 abgelehnt mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten. Bei der CDU-Fraktion hat es Enthaltungen gegeben, hat es Zustimmung gegeben, hat es Ablehnung gegeben. Das konnte ich jetzt nicht richtig werten. Aber es wird im Protokoll entsprechend aufgenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der im Oktober unterzeichneten Hochschulvereinbarung beschließt sich die strategische Ausrichtung dieser Legislaturperiode innerhalb der Hochschulpolitik, die wir gemeinsam mit der Landesregierung auf den Weg gebracht haben.
Wir haben das Hochschulzukunftsgesetz auf den Weg gebracht, das eine veränderte Compliance und eine Demokratisierung der Hochschulen auf den Weg gebracht und gleichzeitig – und das ist der zweite wesentliche Punkt – den Landeshochschulentwicklungsplan festgeschrieben hat als Planungs- und Steuerinstrument, als grundlegendes Instrument zur Verständigung zwischen Regierung, Hochschulen und Landtag, in welche Richtung unsere Hochschulen gehen sollen.
Des Weiteren haben wir den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen entsprechend zur Kenntnis nehmen können, der zwischen den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern auf den Weg gebracht worden ist.
Und wir haben nun die Hochschulvereinbarung, die auf Grundlage eines Antrages dieses Hauses vom 20. Mai 2015 auf den Weg gebracht und unterzeichnet worden ist.
Ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Ergebnisse dieser Arbeit sind schon ein Stück herausragend, weil es mit den Hochschulen zu einer grundlegenden Verständigung über die Ausrichtung der Hochschulen in den nächsten fünf Jahren gekommen ist, weil wir ein gemeinsames Verständnis von guter Arbeit in den Hochschulen entwickelt haben und last, but not least, weil diese Hochschulvereinbarung die finanziellen Rahmenbedingungen für die vorher abgestimmten Inhalte und Ziele setzt. Für die nächsten fünf Jahre gibt es Planungssicherheit für unsere Hochschulen auf hohem Niveau. Und das ist aus meiner Sicht wirklich bemerkenswert.
Ich will hier mit Erlaubnis des Präsidenten Herrn Professor Dr. Marcus Baumann, dem Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen, zitieren, der auf der Pressekonferenz zur Unterzeichnung der Hochschulvereinbarung am 26. Oktober 2016 gesagt hat:
Nun leitet das Land Nordrhein-Westfalen mit der Hochschulvereinbarung 2017 bis 2021 eine Trendumkehr ein. Statt wieder neue Töpfchen mit einer endlichen Laufzeit zu schaffen, werden nun Teile der bisherigen Hochschulpaktmittel auf Dauer verstetigt. Planbarkeit und Verlässlichkeit der Hochschulfinanzierung nehmen damit deutlich zu. Wir erleben eine dauerhafte Stärkung der Hochschulfinanzierung in unserem Land. Das ist angesichts des ansonsten allgegenwärtigen Beklagens leerer Kassen schon bemerkenswert.
Und wir können feststellen, dass es auch die Diskussion um gute Beschäftigungsbedingungen war – hören Sie gut zu, Herr Dr. Berger! –, die diese Trendumkehr mit ermöglicht hat.
Insoweit ist das heute ein guter Tag für die Hochschulen im Lande. Nordrhein-Westfalen ist mit diesem ersten Schritt zur Verstetigung der Hochschulpaktmittel übrigens bundesweit Vorreiter. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern, dass ihre Länder denselben Weg einschlagen.
Deswegen gratuliere ich der Landesregierung und bedanke mich an dieser Stelle sehr herzlich, weil sie die Voraussetzungen schafft, dass unsere Hochschulen verlässlich in den nächsten fünf Jahren arbeiten können.
Deshalb noch mal die wesentlichen Punkte: eine Verstetigung der Mittel von insgesamt in der Endausweisung 340 Millionen € – damit wird die langfristige Forderung der Hochschulen erfüllt, stärkere Planungssicherheit zu erhalten –, die Übernahme der Kostensteigerung bei Mieten, Energie und entsprechend Personal, verbunden mit der Steigerung des Gesamthaushaltes für die Hochschulpolitik auf einen Gesamtetat von 8,452 Milliarden € – eine Steigerung von 45 % seit 2010, die höchste Steigerung aller Bundesländer. Ich finde, dem darf man ruhig auch einmal Lob in der politischen Debatte auch in diesem Haus zollen.
Die Hochschulen honorieren diese Anstrengungen übrigens. Das Verhältnis zwischen der Landesregierung und den Hochschulen ist zum jetzigen Zeitpunkt exzellent. Wir würden uns wünschen, Herr Dr. Berger, dass Sie, so wie wir als Ausschuss das Gespräch in Berlin mit Herrn Staatssekretär Rachel hatten, sich genau wie wir mit unseren Kräften dafür einsetzen, dass auch der Bund endlich die Frage beantwortet, wie wir mit der Verstetigung der Hochschulpaktmittel nach Auslauf des Hochschulpaktes III entsprechend weitergehen.
Zurzeit gibt es keine Bereitschaft des Bundes – das ist in dieser Diskussionsrunde sehr deutlich geworden –, sich hier entsprechend zu beteiligen. Ich würde mir wünschen, wir würden hier gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Perspektiven unserer Hochschulen zu verbessern. Das wäre wirklich hochschulpolitische Kompetenz, wesentlich besser als die Frage der einheitlichen Matrikelnummer. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie sehen mich in Vertretung der Kollegin Ruth Seidl, die heute einen externen Termin wahrnehmen muss und deswegen hier nicht spricht,
obwohl sie die eigentliche hochschulpolitische Sprecherin unserer Fraktion ist. Ich bin ja der Ausschussvorsitzende.
Herr Kollege Bell hat es eben gesagt: Es ist eine wichtige Vereinbarung, ein großer Schritt nach vorne. Ich habe dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ in der letzten Woche entnommen, dass auch das Kölner Rektorat, das ja dafür bekannt ist, die Hochschulplanung des Landes kritisch zu beäugen – um es mal so zu formulieren –, also Rektor Freimuth, sich sehr lobend und sehr unterstützend für diese Hochschulvereinbarung ausspricht und auch der Landesregierung für diese klare Finanzierungszusage für die nächsten Jahre dankt. Das ist schon etwas Besonderes. Er war bei der Anhörung nicht dabei, aber er hat sich entsprechend so geäußert.
Die Hochschulen ihrerseits verpflichten sich ja mit Unterschrift bei dieser Vereinbarung, auch selbst tätig zu werden, nämlich ganz klar mehr Dauerstellen an den Hochschulen einzurichten, was hinsichtlich einer sicheren und guten Arbeit an den Hochschulen ein wichtiger Aspekt ist, die Abbruchquote im Studium zu verringern – auch das ist ein wichtiger Aspekt – und auch mehr Teilzeitstudiengänge einzurichten.
Wir als Parlament hatte der Landesregierung den Auftrag erteilt, diese Hochschulvereinbarung vorzulegen und mit den Hochschulen zu verhandeln. Das ist vonseiten des Ministeriums und der Landesregierung genauso umgesetzt worden.
Als Fachsprecher im Bereich Verkehr, Bauen und Wohnen muss ich hier, wenn man sich die Finanzierung anguckt, neidlos anerkennen, dass es gerade im Hochschulbereich in den letzten Jahren zu massiven Aufwüchsen in Nordrhein-Westfalen gekommen ist. Es sind eben nicht nur Bundesmittel, die durchgeleitet worden sind, sondern das Land hat massiv zusätzliche Mittel in die Hand genommen. Von den 2,6 Milliarden €, die seit 2010 mehr im Wissenschaftsetat stehen, sind es 1,6 Milliarden, die das Land zusätzlich in die Hand genommen hat. Das ist ein enormer Beitrag.
Jeder, der hier in anderen politischen Bereichen tätig ist, weiß, wie sehr man manchmal um 500.000 € oder um 1 Million feilscht. 1,6 Milliarden geben den Hochschulen eine wichtige Finanzierungsgrundlage. Hier ist also auch umgesetzt worden, dass wir Wissenschaft und Forschung stärken wollen.
Es sind verlässliche Rahmenrichtlinien und Rahmenbedingungen geschaffen worden. Das haben auch die beiden Leiter der Landesrektorenkonferenzen der Hochschulen und der Fachhochschulen in der Anhörung, die wir im Wissenschaftsausschuss durchgeführt haben, vorgetragen.
„Die LRK NRW begrüßt die erheblichen finanziellen Anstrengungen des Landes ausdrücklich. … Die Finanzierungszusagen des Landes ermöglichen uns an den Universitäten in NordrheinWestfalen eine verlässliche Grundfinanzierung … für die nächsten Jahre.“
Vonseiten der Fachhochschulen hat Herr Professor Baumann, der vom Kollegen Bell eben schon zitiert worden ist, gesagt:
„Das Land gibt mit der Verstetigung eines Teils der Hochschulpaktmittel ein klares Bekenntnis zu einer verlässlichen Finanzierung der Hochschulen ab.“
Die Hochschulen haben also nicht nur für das Jahr 2017, sondern deutlich darüber hinaus, also in den nächsten fünf Jahren, finanziell sehr gute, verlässliche Rahmenbedingungen, die sie in ihrer Arbeit einsetzen können und die es ihnen ermöglichen, sichere, solide Arbeitsplätze an den Hochschulen zu errichten und ein Stück wegzukommen von den immer wieder kritisierten Teilzeitstellen, die viele Akademiker auch sehr, sehr stark in ihrer Karriereplanung und in ihrer Familienplanung eingeschränkt haben. Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben verlässliche Rahmenbedingungen. Das ist mit dieser Hochschulvereinbarung 2021 umgesetzt worden.
Das ist natürlich nur ein Appell: Es gibt ja manche Dinge, die ein bisschen über den Parteienstreit hinausgehen. Deswegen wünschen wir uns, dass diese Vereinbarung auch vonseiten der Opposition mitgetragen wird oder die Opposition zumindest bereit ist, die Rahmenplanungen mit zu unterstützen, weil das auch ein gutes Signal an die Hochschulen wäre, dass man sich in dem Punkt hier im Hohen Haus einig ist. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich war zu erwarten, dass wir zu Beginn dieser Debatte wieder hören würden, dass der jetzige Wissenschaftshaushalt, den wir in den Haushaltsberatungen diskutieren werden, der historisch höchste ist. Das ist er auch. Das erkenne ich auch freimütig an, denn Zahlen lügen nicht.