Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

(Zurufe von der SPD)

Der entscheidende Punkt ist aber – auch das ist immer wieder Gegenstand der Debatten im Wissenschaftsausschuss –, dass man die alleinige Höhe absolut nicht zum Maßstab der Qualität machen kann, sondern man muss sie natürlich auf mittlerweile 750.000 Studierende beziehen. Betrachten wir das Ergebnis pro Kopf, dann sehen wir: Wir stehen bei den FHs an Platz 14 von 16, und bei den Universitäten sind wir Letzter mit einem Betrag von ca. 5.300 € pro Kopf,

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Wir haben mit Ab- stand die meisten Studenten!)

während Thüringen 9.000 € pro Studierenden einsetzt. Das ist ein fundamentaler Unterschied, der sich auch in der Qualität des Studierendenlebens niederschlägt.

(Beifall von der CDU)

Jetzt haben Sie in Ihrem Antrag die Hochschulvereinbarung zum Thema gemacht. An einer Stelle gehen Sie in die richtige Richtung, nämlich mit der Verstetigung von Mitteln. Sie verstetigen allerdings nur für einen kurzen Zeitraum Mittel, nämlich von 2017 bis 2021. Da stellt sich die Frage, ob die Hochschulen damit überhaupt in der Lage sind, langfristige Perspektiven zu ermöglichen.

(Dietmar Bell [SPD]: Gott sei Dank sehen die Hochschulen das anders!)

50 Millionen im Jahr bedeuten zum Beispiel bei 37 öffentlich-rechtlichen Hochschulen in NordrheinWestfalen für die Universität Köln, die mehr als 48.000 Studierende hat, ca. 31 € pro Studierenden mehr. Dann sind Sie nicht bei 5.300 €, sondern bei 5.331 € im Gegensatz zu 9.000 € pro Studierenden in Thüringen. Quantensprünge sehen anders aus.

(Ministerin Svenja Schulze: Trotzdem: in Köln studieren und nicht in Thüringen!)

Ihr Antrag enthält noch zwei Forderungen. Eine dieser Forderungen lautet: Der Bund muss mehr Geld geben.

(Dietmar Bell [SPD]: Wir haben über Versteti- gung gesprochen!)

Ja, immer, wenn es schwierig wird,

(Dietmar Bell [SPD]: Ich habe von Verstetigen gesprochen! Verstetigen! Verstetigen, Herr Dr. Berger!)

weil Wissenschaftspolitik ja auch eine originäre Landesaufgabe ist, rufen Sie nach Berlin und wollen mehr Geld.

(Dietmar Bell [SPD]: Ich habe nicht von mehr Geld gesprochen! Mehr verstetigt!)

20 % Ihres Haushaltes sind bereits über den Hochschulpakt aus Berlin finanziert.

Darüber hinaus schreiben Sie in Ihrem Antrag auch noch, dass Sie ja alles täten und die Situation in Nordrhein-Westfalen finanziell dufte sei. Da frage ich mich: Was stimmt denn nun? Ist es hier ausreichend, wie es in Ihrem Antrag heißt? Oder brauchen Sie mehr Geld aus Berlin? Da müssen Sie sich schon entscheiden.

(Dietmar Bell [SPD]: Verlässlichkeit wollen wir!)

Letztendlich stellen Sie immer wieder dieselben Anträge. Wir haben aus Ihrem Bereich in den letzten zwei Jahren nur drei Anträge gehabt – zwei gleichlautende zu „Guter Arbeit“ und jetzt ein Antrag zu mehr Geld aus Berlin. Das ist ein relativ schmales Themenrepertoire, mit dem Sie den Herausforderungen der Wissenschaftspolitik nicht dauerhaft begegnen können.

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Klocke zulassen, der auf dem Platz von Herrn Keymis sitzt?

Ja, selbstverständlich.

Bitte schön, Herr Kollege Klocke.

Herr Kollege Berger, ich möchte Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass bei der Grundfinanzierung der Hochschulen vonseiten des Landes jedes Jahr 50 Millionen € hinzukommen, die aber dann auch verstetigt werden. Mir war bei den Ausführungen eben nicht klar, ob Ihnen dieser Sachverhalt bekannt ist.

Herr Dr. Berger.

Herr Klocke, ich sehe, dass Sie eine Verletzung am Arm haben.

(Dietmar Bell [SPD]: Was hat das damit zu tun?)

Deswegen habe ich Verständnis und möchte milde mit Ihrer Zwischenfrage umgehen.

(Dietmar Bell [SPD]: Das ist ja eine Unver- schämtheit, Herr Dr. Berger! Was machen Sie da? Unsäglich!)

Natürlich habe ich gesehen, dass Sie von Grundmitteln sprechen. Aber 31 € pro Studierendem sind 31 € pro Studierendem.

(Dietmar Bell [SPD]: Sie sollten sich schämen, Herr Dr. Berger! Wirklich! Sie sollten sich schämen! Unmöglich!)

Sie verbessern mit dem, was Sie hier tun, die Situation nicht substanziell. Deshalb sage ich Ihnen:

(Nadja Lüders [SPD]: 50 Millionen € Versteti- gung sind nicht substanziell? Wo ist Ihr Haus- haltsantrag? Wo ist Ihr Haushaltsantrag? Da sind wir sehr gespannt!)

Wenn Sie an einer finanziell substanziellen Verbesserung interessiert sind und sich selbst dafür loben, dann müssen Sie in diesem Haushalt auch größere Beträge aus Landesmitteln einsetzen.

(Nadja Lüders [SPD]: Ja, wir freuen uns auf die Haushaltsberatungen!)

Das tun Sie nicht. Deshalb können wir Ihr Anliegen nicht teilen und sehen auch die von Ihnen in diesem Antrag beschriebene Wirkung nicht. Wir lehnen ihn deshalb ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Berger. – Ich möchte hinzufügen, dass wir uns freuen, dass Herr Klocke trotz seiner Verletzung an der heutigen Plenarsitzung teilnehmen kann. Wir wünschen ihm gute Besserung.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Nun hat Frau Kollegin Freimuth von der FDPFraktion das Wort.

Herr Präsident! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute hier einen Antrag, der in keiner Weise wirklich irgendeine Wirkung entfalten kann; denn wie so oft zu bemerken, handelt es sich hier wieder einmal auf eine Lobeshymne auf eine bereits besiegelte Maßnahmen der Landesregierung, in diesem Fall die Hochschulvereinbarung NRW 2021, die mit den Hochschulen getroffen wurde.

(Dietmar Bell [SPD]: Auf Antrag des Parla- ments!)

Ich erkenne ausdrücklich an – wir haben auch als FDP in vielen Debattenbeiträgen hier im Hohen Hause immer wieder darauf hingewiesen –, dass die Grundfinanzierung der Hochschulen aus unserer Sicht nicht auskömmlich ist und dass es hier gerade mit Blick auf die Diskussion und den Kodex „Gute Arbeit“ notwendig ist, den Hochschulen eine bessere Planungssicherheit zu geben und auch ihre Grundfinanzierung aufzustocken, weil damit die Unabhängigkeit von den Projektmitteln sichergestellt wird. Da sind wir d’accord. Da loben die Hochschulen die getroffene Vereinbarung auch zu Recht.

Obwohl die Aufstockung der Grundfinanzierung notwendig war und ist und deswegen auch richtig ist,

können wir Ihrer Lobeshymne in diesem Antrag dennoch nicht zustimmen, weil Sie auch den Eindruck erwecken, dass hier mehr kommt. Das Einzige, was aber tatsächlich passiert, ist, dass umgewidmet wurde. Die Hochschulen erhalten tatsächlich nicht einen einzigen Cent zusätzlich durch diese Hochschulvereinbarung.

Im Gegenteil: Die Landesregierung macht sich einen schlanken Fuß; denn eine Mehrbelastung für den Haushalt ergibt sich erst 2021 für den Fall, dass ein Folgehochschulpakt nicht zustande kommt. Selbst im Falle eines Zustandekommens ist aus meiner Sicht nicht geklärt, ob die nun verstetigten Mittel dann auch noch mit den Hochschulpaktmitteln verrechnet werden dürfen.

Meine Damen und Herren, kaum ein Bundesland steht bei der relativen Finanzierung seiner Hochschulen so schlecht da wie Nordrhein-Westfalen. Insgesamt stehen hier pro Jahr 5.630 € Grundmittel je Studierendem zur Verfügung. Das sind 1.430 € weniger als im Bundesdurchschnitt, den NordrheinWestfalen im Übrigen auch schon nach unten zieht.

In Niedersachsen stehen tatsächlich 3.490 € pro Studierendem mehr zur Verfügung.

Frau Kollegin Freimuth.

Ich möchte gerne im Zusammenhang vortragen, Frau Präsidentin. – Doch die Landesregierung weigert sich, diese Zahlen auch zur Kenntnis zu nehmen. Im Gegenteil: Im Ausschuss wurde diese Zahl wirklich auch noch auf eine ganz eigenwillige Art und Weise schöngerechnet. Die FernUniversität Hagen halte ja den Wert künstlich niedrig; zudem nehme Nordrhein-Westfalen besonders viele Studierende auf.

(Zuruf von Martin-Sebastian Abel [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, selbst wenn man die FernUniversität in Hagen außen vor lässt, was man ja rechnerisch kann, ergibt das immer noch keinen zufriedenstellenden Wert.