Ich empfehle Ihnen einmal als Lektüre das, was die Kollegen in Bayern unter Schwarz-Gelb damals eingeführt haben und was die Kollegen in Hessen unter Schwarz-Gelb eingeführt haben. Dann machen Sie bitte einmal eine Synopse und belegen gleich in Ihren Reden, wo sich diese Regelungen unterscheiden. Das können Sie nämlich nicht, weil die Regelungen fast identisch sind.
Ihr eigener Gutachter Herr Prof. Dr. Waldhoff sagt – ich habe es mir gestern extra noch einmal angeguckt und mich rückversichert beim Kollegen Engstfeld –,
dass die Wiederholung des Grundgesetzes aus Art. 109 Abs. 3 in die Landesverfassung oder in einfachgesetzliche Regelungen sinnvoll wäre.
Wenn Sie vorab in Pressegesprächen und in Verlautbarungen behaupten, es sei eigentlich nicht notwendig, das zu tun, darin stünde ja gar nichts anderes, dann lesen Sie doch wenigstens das, was Ihnen Ihr eigener Gutachter für die Verfassungskommission aufgeschrieben hat, meine Damen und Herren. Das ist doch irre!
Es ist sinnvoll, dass es bei Naturkatastrophen und bei besonderen konjunkturellen Schieflagen auch in Zukunft möglich ist, also in besonderen Ausnahmesituationen, im Parlament zeitnah zu reagieren. Wir haben hier in der Vergangenheit eine Reihe von Nachtragshaushalten und Ergänzungsvorlagen beraten. Wir haben die Herausforderungen, die sich uns bei den Geflüchteten gestellt haben, mit mehr Investitionen angenommen. Es muss also möglich sein, zeitnah zu reagieren und zeitnah andere Maßnahmen zu treffen, ohne die Konjunktur abzuwürgen und ohne die Zukunftschancen junger Menschen in diesem Land zu verspielen.
Zur Generationengerechtigkeit gehört nicht nur die Senkung der Nettoneuverschuldung, sondern generationengerechte nachhaltige Haushaltspolitik sind die Investitionen in Bildung, in eine nachhaltige Zukunft. Genau das machen wir, und diesen Weg werden wir weitergehen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich jetzt gleich an Fakten halten und hier nicht irgendwelche Gespenster auftauchen lassen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Schuldenbremse geht es um die Wurst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Wurst und Sie tun so, als ob es nicht darum ginge, als wäre alles gar nicht so wichtig, und trotzdem bringen Sie einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Herr Zimkeit, Herr Abel, ich bin schon ein bisschen überrascht, wie Sie das hier darstellen.
Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat gerade zu diesem Thema, warum er eigentlich nicht wollte, dass wir in der Verfassung eine scharfe Schuldenbremse haben, am 7. März – es ist zitiert in der „Rheinischen Post“ – gesagt – Zitat –: Eine
schwarze Null heißt: Wir schaffen den Start ab. – Zitat Ende. Von dieser Behauptung haben Sie sich nie distanziert.
Herr Zimkeit, melden Sie sich doch zu Wort. Sie haben eben fünf Minuten das Wort gehabt. Können Sie nicht einmal den Rand halten?
(Stefan Zimkeit [SPD]: Unglaublich, wie wir niedergeschrien werden! – Zurufe von der SPD: Oh, oh! – Weitere Zurufe von der SPD)
Wenn Sie sich hier hinstellen und doch eine Schuldenbremse wollen – einfachgesetzlich, Herr Kollege –, darf ich Sie dann so verstehen, dass Sie doch der Meinung sind, Sie wollten den Staat abschaffen?
Der Finanzminister hat erklärt, wer die schwarze Null will, schafft den Staat ab. Sie wollen die Schuldenbremse jetzt auf einmal im Gegensatz zum Finanzminister einhalten. Das ist aber abenteuerlich!
Wenn Sie sich anschauen, was Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen seit 1995 mit einer kurzen Ausnahme, als wir regiert haben, geleistet hat, dann waren das Schuldenhaushalte und Konsum auf Kosten der Zukunft, auf Kosten unserer Kinder und Enkelkinder.
Sie haben immer eine Begründung dafür gefunden, warum das Sparen in der Gegenwart nicht so wichtig ist, weil man ja eigentlich doch etwas Gutes tue, und haben das Sparen immer in die Zukunft verschoben.
Und jetzt kommen Sie und wollen sogar, Herr Kollege Abel, eine einfachgesetzliche Schuldenbremse. Sie hätten sie in der Verfassung haben können, aber dann nur um den Preis, dass Sie Altkreditermächtigungen nicht noch in Milliardenhöhe darin hätten haben können.
Da ging es überhaupt nicht um die Kommunen. Da ging es vielmehr um die Frage, ob Sie sich dort noch Altkreditermächtigungen in Milliardenhöhe hineinschreiben lassen, damit man Spielräume hat. Wir haben gesagt, das wollen wir nicht. Um den Punkt ging es,
Bei der Ausgestaltung Ihrer einfachgesetzlichen Regelung – wir können das gerne noch in den weiteren Beratungen in den Ausschüssen vertiefen – geht es wieder darum, Hintertürchen zu haben, die Sie über eine Verfassung anders regeln müssten und nicht mal eben einfachgesetzlich ändern könnten.
Sie wollen im Kern die Möglichkeit haben, jederzeit, wenn es Ihnen gerade nicht mehr passt, eine einfachgesetzliche Regelung zu ändern, und Sie wollen gerade deshalb keine verfassungsrechtliche Regelung.
(Martin-Sebastian Abel [GRÜNE]: Nein, das ist falsch! – Zurufe von den GRÜNEN: Nein! – Hans-Willi Körfges [SPD]: Das ist Quatsch!)
(Beifall von der CDU – Martin-Sebastian Abel [GRÜNE]: Dagegen ist Münchhausen Empiri- ker! – Lachen bei der SPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, entscheidend in Nordrhein-Westfalen ist: Ihnen glaubt, nachdem Sie so mit dem Geld anderer Leute umgegangen sind, keiner mehr, dass Sie diese Schuldenbremse dauerhaft und nicht nur für ein Jahr nach 2020 einhalten wollen. Das glaubt Ihnen kein Mensch.
Und weil Ihnen das kein Mensch glaubt, sollten wir hier meiner Meinung nach über Verfassungsänderungen reden und nicht über die Frage, ob wir einfachgesetzlich einen PR-Gag machen und in einer Kaskade von Regelungen, die nur dazu dienen, zu kaschieren, dass Sie in der Verfassungskommission eine scharfe Regelung nicht wollten, darüber abstimmen.
Es geht wirklich um die Wurst. Die Wahrheit ist: Eher legt ein Hund einen Wurstvorrat an, Herr Zimkeit, als dass ein Sozialdemokrat in Nordrhein-Westfalen nachhaltige Finanzpolitik macht. – Herzlichen Dank.
(Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Das war aber ein rhetorisches Glanzlicht! – Wei- tere Zurufe von der SPD: Oh!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Haushaltslage des Landes Nordrhein-Westfalen ist bekanntlich drama
tisch. Bereits heute gibt es einen angehäuften Schuldenberg der letzten Jahrzehnte von über 140 Milliarden €. Genau deshalb ist eine wirksame Schuldenbremse mit einem Neuverschuldungsstopp ab dem Jahr 2020 so wichtig
Deshalb ist das, was dieser Antrag der Koalitionsfraktionen vornimmt, Showpolitik. Der Teufel steckt im Detail. Das ist keine ernsthafte Umsetzung von jemandem, der tatsächlich eine wirksame Schuldenbremse will. Wir wissen, je nach Ausgestaltung wird die Wirksamkeit der Schuldenbremse entweder sichergestellt oder gerade durch eine zusätzliche landesrechtliche Regelung weiter ausgehöhlt.
Was wir brauchen, sind rechtlich verbindliche Leitplanken und Sanktionen, die dafür sorgen, dass die Nullverschuldungsvorgabe des Grundgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen nicht zur unverbindlichen Preisempfehlung verkommt.
Wir haben dies bei zahlreichen Verfassungsgerichtsverfahren erlebt. Die Münsteraner Verfassungswächter stellen regelmäßig die Verfassungswidrigkeit des Landeshaushalts fest, und der Finanzminister bedankt sich danach freundlich für die zukünftigen Anregungen. Wirkungen hat das dann im Regelfall keine mehr.