Da werden wir doch wohl nicht den Teufel tun und bei der ersten Gelegenheit dieses Prinzip wieder infrage stellen. Wir sind für faire Löhne, wir sind für gerechte Löhne, wir sind für gute Arbeit, und wir sind vor allem für gleichen Lohn für gleiche Arbeit – eine sehr alte Forderung der Gesellschaft.
Das betrifft nicht nur Männer und Frauen, das betrifft nicht nur Migrantinnen und Migranten, das betrifft auch Busfahrerinnen und Busfahrer in verschiedenen Betrieben. Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Deswegen ist Ihr Antrag völlig fehl am Platz, übrigens der von der CDU auch. Wir werden beide in großer innerer Überzeugung ablehnen. Das zum Grundsätzlichen.
Darüber hinaus ist Ihr Antrag, Herr Rasche, auch in der Sache völlig fragwürdig. Sie schreiben da beispielsweise rein, dass 40 Millionen € Mehrkosten entstünden. Das haben Sie übernommen, Lobbyarbeit der Omnibusunternehmen. Wir kennen ja das Papier der Unternehmer. Das haben wir beide bekommen. Die schreiben das.
Wenn Sie ein paar Zeilen tiefer gucken, auf demselben Blatt – ich habe jetzt meine Brille nicht dabei, sonst könnte ich es Ihnen vorlesen, … KAV vom 04.09.2012, noch ganz frisch –, schreiben sie: Ihr Tarifvertrag wäre eigentlich Klasse, er würde nur 60 € unterhalb der Bezahlung des Tarifvertrages für die öffentlichen Unternehmen liegen. Wenn er nur 60 € – ich weiß, das stimmt nicht, aber sie behaupteten es – drunter liegen würde und wir von 10.000 Beschäftigten ausgehen – Sie haben das gerade noch einmal eingeworfen –, dann kommen wir auf 60.000 € im Monat, auf 720.000 € im Jahr. Wo sind da Ihre 40 Millionen €? Da ist eine Differenz von 39.280.000 €. Die Argumentation dieses Verbandes stimmt hinten und vorne nicht. Sie übernehmen die Zahlen völlig ungefiltert und behaupten, dass das die Wahrheit wäre. Ist es nicht!
Letzter Punkt. Meine Redezeit ist fast ausgeschöpft. Dieser Punkt trifft aber auf meinen Zorn – ich bitte um Vergebung –, weil Herr Rasche eigentlich einer der Menschen ist, dessen Persönlichkeit ich innerhalb der FDP-Fraktion sehr schätze. Wenn Sie heute Morgen mit dem öffentlichen Personennahverkehr vom Hauptbahnhof gekommen sind, dann haben Sie die Rheinbahn benutzt. Die Kollegen haben mir geschrieben.
Sie halten Ihren Antrag für einen Skandal; das hat mich nicht überrascht, das tue ich auch. Sie schätzen, dass 60 % der Privatunternehmen in Wirklichkeit Töchterunternehmen der anderen Anbieter sind, rein zu dem Zweck gegründet, um Tarifdumping zu betreiben. In der Tat kann es sein, dass diese sich auflösen werden, wenn das Tariftreuegesetz greift.
Wenn sie nur zum Zwecke des Tarifdumpings gegründet worden sind, dann mag es sein, dass sie, wenn das Tarifdumping nach unserer Gesetzgebung nicht mehr geht, nicht mehr bestehen. Das glaube ich auch. Das sind aber genau diejenigen, die wir nicht haben wollen, die nur zu dem Zweck, den ich gerade genannt habe, gegründet wurden.
Wir werden unseren Weg weiter gehen. Der Minister hat die vollste Unterstützung unserer Fraktion aus tiefer Überzeugung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Würde von Erwerbstätigkeit drückt sich auch durch Bezahlung aus. Das ist wahr. Die Rahmenbedingungen werden in Deutschland durch die Tarifpartner ohne Einmischung des Staates geregelt. Es steht also dem Staat und dieser Landesregierung nicht zu, die verfassungsrechtlich garantierte Tariffreiheit zu zensieren. Genau das geschieht jedoch mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz.
Es ist ein Grundwebfehler dieses Gesetzes, dass der Minister darüber entscheiden darf, welche Gewerkschaft repräsentativ ist. Das ist keine politische Entscheidung. Wenn überhaupt, müsste das ein Gericht entscheiden. Ich glaube, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz nur gemacht wurde, um diese Ministerentscheidung jetzt möglich zu machen.
Es markiert den Kniefall des ehemaligen DGBVorsitzenden Schneider vor der Gewerkschaft ver.di, die jetzt mit ihrem Organisationsgrad weiter nach vorne kommen kann, und Herr Bischoff fällt gleich mit.
Das, meine Damen und Herren, kann unserer Auffassung nach jedoch nicht Aufgabe eines Arbeits- und Sozialministers sein. Aufgabe des Ministers müsste es sein, Tarifbrüche zu kontrollieren und zu verhindern. Der Minister muss für die Einhaltung der Tariffreiheit in diesem Land kämpfen. Doch da gibt es in Nordrhein-Westfalen überhaupt kein Defizit. Der Grundsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ ist gewährleistet.
Die Tarifverträge, die Minister Schneider glaubt kontrollieren zu müssen, konkurrieren nicht miteinander. Sie stellen jetzt private Betriebe vor die Wahl, entweder tarifbrüchig zu werden oder aber keine Chance mehr auf öffentliche Aufträge zu haben. Damit gefährden Sie vor allem mittelständische Unternehmen und deren Existenz. Es geht dabei um rund 600 Betriebe mit insgesamt 10.000 Arbeitsplätzen. Es geht Ihnen überhaupt nicht um die Beschäftigten. Das Ganze ist ein Kuhhandel zugunsten von ver.di, bei dem erfolgreiche Strukturen zerstört werden sollen.
Das nahezu ideale Modell des ÖPNV in NordrheinWestfalen wird mutwillig von Rot-Grün aufs Spiel gesetzt. Dabei agieren auf dem Markt kommunale Verkehrsunternehmen, gesteuert durch die öffentliche Hand, neben privaten Busunternehmen, die als Auftragsunternehmer unterwegs sind. Damit wird eine flächendeckende Versorgung im Land erreicht und sichergestellt. Was Sie, Herr Minister Schneider, jetzt betreiben, ist Tarifzensur. Das lehnen wir ausdrücklich ab.
Mit unserem Entschließungsantrag stellen wir klar, dass diese Landesregierung die verfassungsrechtlich garantierte Tariffreiheit zu verteidigen hat. Daher muss das am 1. Mai 2012 in Kraft getretene Tariftreue- und Vergabegesetz wieder außer Kraft gesetzt werden.
Dem Eilantrag der FDP können wir jedoch nicht zustimmen. Wir werden uns hierzu enthalten. Mit Ihrem Beschlussvorschlag akzeptieren Sie de facto das Tariftreue- und Vergabegesetz, da Sie lediglich die Ermessensentscheidung, die Minister Schneider auf der Grundlage dieses Gesetzes ausübt, geändert sehen wollen.
Wir hingegen halten das Tariftreue- und Vergabegesetz insgesamt für einen großen Fehler. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP! Der irische Schriftsteller Frank Delaney hat einmal gesagt: Jedes zu seiner Zeit, jedes nur am richtigen Ort. – Wenn man es mit diesem Antrag wirklich ernst meinen würde, dann hätte man ihn durchaus auch – es gibt ja eine gewisse Vorlaufphase – im Fachausschuss stellen und ihn dort fachlich angemessen beraten, begleiten und entscheiden können, statt ihn – so wie hier – im Prinzip nur als Top-Thema direkt in das Plenum einzubringen.
Herr Lindner, ich glaube – das hatte ich gestern in Gesprächen auch mit Kollegen Ihrer Fraktion gesagt –, man kann diese Diskussion durchaus führen. Das muss differenziert betrachtet werden. Aber diesen Eilantrag sehen wir nur als populistisch und ablehnungsfähig an.
In Ihrem Antrag fordern Sie freie Fahrt zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir sind der Überzeugung, dass sich gute Arbeit lohnen muss und eine gute Bezahlung verdient. Warum sollen Busfahrerinnen und Busfahrer, die dieselbe Arbeit leisten, mehr verdienen, wenn sie in einem öffentlichen Unternehmen angestellt sind, als andere, die teilweise auf denselben oder vergleichbaren Strecken fahren, die teilweise dieselben Uniformen tragen, die sich teilweise in denselben Fahrzeugen befinden und praktisch dieselben Leistungen erbringen?
Die Verordnung des Ministers Schneider ist eindeutig und sorgt auch im Bereich des ÖPNV für Tariftreue, wie wir sie mit dem Tariftreue- und Vergabe
Der NWO-Tarifvertrag hält zwar den geltenden Mindestlohn von 8,62 € ein, liegt aber deutlich – und das ist auch die Grundlage – unter dem TV-N.
Wir wissen, dass Sie Mindestlöhne grundsätzlich ablehnen. Aber auch Ihnen muss eigentlich klar sein, dass für dieselbe Leistung, für dieselbe Arbeitserbringung eigentlich dasselbe Gehalt gezahlt werden muss.
Diese neue Regelung wird außerdem dafür sorgen, dass zukünftig der Wettbewerb bei den Ausschreibungen im ÖPNV fairer gestaltet wird. Denn jeder kann im Prinzip sowohl als Öffentlicher als auch als Privater aufgrund derselben Lohnstruktur anbieten.
Wir müssen aber auch eingestehen, dass die Sorge teilweise berechtigt ist, dass die Verordnung von den Gebietskörperschaften als nicht kommunalfreundlich betrachtet werden kann. Wir sehen genauso mit Sorge, dass die Verordnung von einzelnen Unternehmen als Argument für Personalreduzierung gebraucht werden kann. Das sind Sorgen, die man wirklich ernst nehmen muss.
Es ist festzustellen, dass diese Verordnung nicht von heute auf morgen die Unternehmen treffen wird, denn – wie Sie sicherlich wissen – die Verordnung greift erst zum 1. Februar nächsten Jahres und nur für dann neue Tarife, also für neue Verträge. Die Verträge im ÖPNV werden aber meistens über mehrere Jahre geschlossen, sodass es durchaus Übergangszeiten gibt, in denen man eine Angleichung der jetzt gültigen Tarife auf einem anderen Niveau ohne große Steigerung realisieren könnte.
Wir wollen in NRW den Vorrang für Bus und Bahn. Daher sehen wir auch die potenziellen Gefahren. Wir werden die künftigen Entwicklungen in den Regionen und Kommunen hinsichtlich möglicher Änderungen im ÖPNV-Angebotsumfang, in der Tarifflucht, in der Monopolbildung und in der Fahrpreisentwicklung kritisch beobachten, zur gegebenen Zeit evaluieren und, wenn nötig, durch weitere Maßnahmen positiv beeinflussen. Diese Verbesserung für das Fahrpersonal darf nicht auf den Schultern der Fahrgäste ausgetragen werden. Und auch die Haushaltslage der Kommunen in NRW lässt kaum weitere Kostensteigerungen zu. Auf keinen Fall darf dies zur Einschränkung im Angebotsumfang führen, denn der ÖPNV ist ein wichtiges Mittel zum Klimaschutz, welches wir weiter fördern und unterstützen wollen.