Aber wenn Sie, meine Damen und Herren, in die gesamte kommunale Familie hineinschauen, dann können Sie feststellen, dass alle Oberbürgermeister, egal ob CDU oder SPD, die Weiterleitung fordern. Sie verweigern sich an der Stelle.
Wenn Sie an der einen oder anderen Stelle erklären, Teile dieses Bundesgeldes nach Ihrem Gutdünken für spezielle Landesprojekte einsetzen zu wollen, dann verkennen Sie von Rot-Grün einmal mehr, dass jede Region und die Anforderungen im Land sehr unterschiedlich sind.
Stattdessen setzen Sie wieder einmal auf zentrale Gleichmacherei und Regulierungspolitik. Sie wollen mit dem goldenen Zügel auch im Integrationsbereich jeden Cent und Euro steuern und sagen, wofür das Geld zu verwenden ist. Dadurch werden viele ehrenamtliche Tätigkeiten und Aktivitäten vor Ort nicht pragmatisch möglich. Das ist Verhinderungspolitik und nicht Integrationspolitik.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis reden Sie als Landesregierung und regierungstragende Fraktionen zwar von der Wichtigkeit der Integration, machen sich aber bei den Taten einen schlanken Fuß und wollen hier immer wieder mit leierkastenartige Phrasen aus der Vergangenheit ablenken.
Das wird Ihnen nicht gelingen. Damit lassen wir Sie nicht durchkommen. Leiten Sie die Pauschale an die Kommunen weiter, damit an dieser Stelle positiv für die Integration gearbeitet wird. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kuper, dass Sie am Ende Ihrer Rede die Zwischenfrage noch zulassen. – Sie haben ja beeindruckende Zahlen dargelegt. Können Sie mir sagen, wie hoch der Anteil des Bundes an den gesamten Kosten für das Land Nordrhein-Westfalen ist? Und wie bewerten Sie das?
weil ich ja schon vorbeugend in Richtung der Kollegen Hübner und Krüger gesagt habe: Wir reden hier nicht über Flüchtlingskosten und deren anteilige Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen, sondern über die Integrationspauschale.
Es geht um die Aufgabe der Integration. Da ist bis jetzt Fehlanzeige bei Ihnen. Der Bund wird seiner Verpflichtung gerecht. Die Pauschale soll entsprechend weitergeleitet werden. Das ist hier und heute unsere Forderung. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kuper, ich bin ein bisschen schockiert, dass Sie behaupten, dass der Bund seiner Gesamtverantwortung gegenüber den Flüchtlingen gerecht wird. Herr Dahm hat ja gerade mit seiner Zwischenfrage versucht, ein bisschen Sachlichkeit in Ihren Vortrag hineinzubekommen, indem er Sie eindeutig nach den Quoten der Bundesbeteiligung und den Quoten für die Städte, die das natürlich in erster Linie – wofür wir uns ganz herzlich bedanken – zu organisieren haben, gefragt hat.
Herr Kollege, Sie möchten ja Sachlichkeit in diese Debatte bringen. Daher frage ich Sie, ob Sie mir zustimmen, dass der Bund insbesondere unter Führung des Auswärtigen Amtes für 2016 und 2017 jeweils 21 Milliarden € für die Flüchtlingskosten ausgibt und unter diesem Gesichtspunkt die Aufwendungen des Bundes sogar höher sind als die des Landes, selbst wenn wir die Bundeszuweisung herauslassen.
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Inhaltlich auch nicht! – Gegenruf von Hans-Willi Körfges [SPD]: Das liegt am Fragesteller!)
Ich wiederhole: Sind Sie mit mir der Meinung, dass der Bund seine Verantwortung für die Flüchtlingskosten – 21 Milliarden € in 2016, 21 Milliarden € in 2017 – unter wesentlicher Beteiligung insbesondere des SPDgeführten Auswärtigen Amtes wahrnimmt, und zwar unabhängig davon, dass die Kosten, die wir hier als Land und Kommunen natürlich auch haben, auch belastend für den Haushalt sind?
Ich bin nicht der Auffassung, dass der Bund seine Verantwortung in voller Höhe übernimmt. Sie kennen die Forderung, die wir hier gemeinschaftlich formuliert haben, dass es eine Kostenbeteiligung von 50 % geben soll.
Bei der Beteiligung, die Sie gerade benannt haben, haben Sie von einem bestimmten Bundesministerium gesprochen. Das spielt überhaupt keine Rolle. Es ist immer das Gesamtkabinett, das eine Entscheidung herbeiführt.
Unsere Haltung ist klar: Wir wollen 50 % der flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen in den Ländern und in den Kommunen übernommen haben.
Ich mache Ihnen das an einigen Zahlen deutlich: Wir haben im Landeshaushalt 2015 etwa 1,5 Milliarden €, die durch den Bund gedeckt sind. Das entspricht 27,2 %. 2016 – Herr Kollege Kuper, Sie müssen sich das schon anhören – liegt der Aufwand bei 4,6 Milliarden €. Durch Bundeszuschüsse werden 38,7 % gedeckt. Für 2017 prognostizieren wir 4,2 Milliarden €. Gedeckt sind dann leider wieder nur 20 %.
Die Kurve geht nicht nach oben, Herr Kuper, wie wir uns das wünschen würden, sondern nach unten. Das
In einem Punkt möchte ich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin loben. Sie haben nämlich Mitte dieses Jahres vereinbart, dass die flüchtlingsbedingten KdU den Kommunen abgenommen werden müssen.
Ich finde es eine wichtige Botschaft für unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen, dass wir es erreicht haben, bis zum Jahr 2019 den Wechsel von dem einen System der Flüchtlingsaufnahme in das andere System der Sozialkosten nicht dazu führen zu lassen, dass es zu echten harten Einschnitten aufseiten der Kommunen kommen muss. Das finde ich ein richtiges Signal.
Das beugt auch dem vor, dass solche Auftritte wie der von Herrn Laschet heute Morgen, mit denen man versucht, postfaktisch alles niederzumähen, von einer politischen Partei, die Gott sei Dank heute nicht hier im Plenum sitzt, falsch genutzt werden können.
Wir unterstützen nach einem langen Diskussionsprozess zum Thema „Integrationsplan für NRW“, den wir hier im Plenum eigentlich sehr sachbezogen geführt haben … Ich darf Sie auch daran erinnern, dass wir das erste Bundesland waren, das einen solchen Integrationsplan vorgelegt hat.
Wir waren nicht diejenigen, die hinterhergelaufen sind, sondern wir waren diejenigen, die vorangegangen sind und gesagt haben: Was sind denn die Aufwendungen in den Kommunen? Was müssen wir beispielsweise dafür tun, dass wir weiterhin Sprachkurse über unsere Volkshochschulen ermöglichen? Wie können wir die Volkshochschulen entsprechend entlasten?
Das haben wir in den Integrationsplan geschrieben. Dafür gebührt übrigens unseren Kollegen aus dem Fachbereich, die entsprechend zugearbeitet und sich sehr dezidiert angesehen haben, wo die Kommunen Unterstützung benötigen, unser Dank.
Das sind eben nicht nur die Fragen von Lehrern, die wir aber natürlich auch anerkennen und sagen: Wir müssen mehr Lehrerstellen zur Verfügung stellen. – Auch das haben wir angestoßen.
Wir haben gesagt: Wir müssen die Integrationszentren stärken, die im Land Nordrhein-Westfalen ein einmaliges Angebot darstellen. Andere Bundesländer sehnen sich nach diesen Unterstützungsleistungen.
Wir haben diese Integrationszentren im Land Nordrhein-Westfalen. Das haben wir als Erste mit dem Integrationsplan für NRW auf den Weg gebracht. Wir unterstützen damit die Kommunen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie unternehmen hier einen billigen Versuch, indem Sie sagen, es gebe nur eine einzige Unterstützung seitens des Bundes, nämlich die 434 Millionen €, die ganz häufig ins Feld geführt werden, um die Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das ist falsch und bleibt falsch.
Dabei müssen Sie bitte viel stärker alle unsere Programme in den Blick nehmen, die wir hier vorgelegt und auf den Weg gebracht haben. Ich bitte Sie, eine realistische Einschätzung zur Unterstützung des Bundes vorzunehmen.