Vielen Dank. – Herr Minister, jede Schule muss ohnehin die Krankmeldungen aus dem eigenen Lehrerkollegium erfassen, verarbeiten und an die zuständigen Stellen weitermelden. Aus welchen Gründen konnte das Ministerium für Inneres und Kommunales diese ohnehin im Schulbereich vorliegenden Daten nicht für die Zusammenstellung beim Krankenstandsbericht des Landes nutzen?
Jede Schule muss die Krankmeldungen ohnehin aus dem eigenen Lehrerkollegium erfassen, verarbeiten und an die zuständigen Stellen weitermelden. Aus welchen Gründen konnte das Ministerium für Inneres und Kommunales diese ohnehin im Schulbereich vorliegenden Daten nicht gleichzeitig für die Zusammenstellung beim Krankenstandsbericht des Landes nutzen?
Herr Abgeordneter, ich hatte es vorhin schon dargestellt: Es gibt 183.000 Beschäftigte in 5.300 Schulen. Was bisher erfolgt, ist eher eine händische anstelle einer systematischen, auf einer IT-Anwendung begründeten Erhebung. Das kann man nicht einfach so eins zu eins übertragen. Darunter würde die Aussagefähigkeit einer solchen Statistik qualitativ erheblich leiden.
Im Gegenteil: Der Unterausschuss Personal wollte ein qualifiziertes System mit einer besonderen Aussagekraft haben. Ich habe bereits dargestellt, in welchem Prozess und mit welchem Verfahren die jeweiligen Schritte unternommen wurden, dies seitens IT.NRW und des beteiligten Ministeriums sicherzustellen. Dazu zählte zuerst einmal, überhaupt eine Beschreibung vorzunehmen und diese sehr anspruchsvolle Erhebung mit den vielen Tausend Beteiligten so zu beschreiben, dass klar ist, dass auch eine qualitative Anwendungsfähigkeit in den Schulen gewährleistet ist.
Dann gab es bestimmte datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen zu erörtern und zu bewerten. Hinzu kam ein Beteiligungsverfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz mit insgesamt sieben Personalräten.
Jetzt werden diese Daten in einem neuen Verfahren erhoben. Ich habe es vorhin bereits angedeutet: Die Erfahrung ist schlichtweg, dass, wenn solche neuen Erhebungsverfahren mit vielen Tausend Beteiligten eingeführt werden, es immer einen gewissen Fehlerquotienten gibt, und zwar in quantitativer Hinsicht, dass nämlich Fristen nicht eingehalten werden, aber auch qualitativ, weil bei der Übertragung von Daten und dem Aggregieren Probleme entstehen können.
Sie können aber sicher sein, dass das MSW und im Anschluss auch mein Haus sehr daran interessiert sind, das, was aus dem Kenntnisstand Ende März präsentierbar ist, dem Unterausschuss Personal vorzulegen.
Danke schön. – Zwischendurch hatte sich der Kollege Terhaag gemeldet. Ich glaube, das hat sich erledigt. – Mir liegt jetzt eine dritte Frage von Frau Kollegin Gebauer vor.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, Lehrkräfte – das wissen wir – machen mehr als die Hälfte aller Landesbediensteten aus und sind natürlich in einem hohen Maße ausschlaggebend für das Gesamtergebnis.
Meine letzte Frage an Sie lautet: Gibt es bereits Erkenntnisse zu eventuellen Abweichungen des Umfangs erkrankter Lehrkräfte zu der Gesamtheit der
übrigen Landesbediensteten, also strukturelle Unterschiede, oder ist in dieser Hinsicht noch nichts bekannt?
Auch Ihre Frage ist akustisch nicht richtig angekommen, aber ich versuche sie trotzdem zu beantworten: Nein.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, Sie haben in Ihren einleitenden Ausführungen dargestellt, dass bei der Ersteinführung eines Systems naturgemäß niemand Fehlerquellen ausschließen kann. Ich denke, dafür hat auch jeder Abgeordnete Verständnis.
Was ich ausdrücklich nicht teile bzw. wozu ich einen anderen Kenntnisstand habe – und das veranlasst mich auch zu meiner Nachfrage –, ist Ihre Feststellung, dem Unterausschuss Personal reiche von vornherein nur eine Teilmenge von Daten.
Richtig ist, dass, wenn es irgendwo Anwendungsprobleme gibt und deshalb die vollen Daten, warum auch immer, nicht verfügbar sind, es natürlich besser ist, 80 % der Daten zu haben als gar keine. Weil aber ausdrücklich das, was vorhanden ist, auch veröffentlicht werden sollte, ist die Frage an Sie: Habe ich Sie richtig verstanden, dass es nur eine vorsichtshalber vorbehaltliche Einschränkung von Ihnen ist, nicht wissend, ob der erste Datenlauf vielleicht irgendwo hakt, und Sie noch nicht zusagen können, dass 100 % der Schulen in die Veröffentlichung einfließen? Oder gibt es eine gezielte Vorgehensweise, von vornherein nur einen kleinen Prozentsatz zu veröffentlichen? Sollte dies das Ergebnis einer politischen Entscheidung sein, wäre es fair, wenn Sie dem Parlament sagen würden, wie groß diese Teilmenge sein soll.
Herr Abgeordneter Witzel, das MSW hat bereits in der Sitzung darauf aufmerksam gemacht, dass nur Teilmengen zur Verfügung gestellt worden sind. Deshalb ist es auch so protokolliert worden. Aber ich glaube, wir haben hier gar keinen großen Dissens.
Diese Landesregierung ist gegenüber dem Parlament sehr serviceorientiert. Sie sind es gewohnt, einen Krankenstandsbericht für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen in aggregierter Form, in kommentierter Form und visualisiert zu erhalten. An diesem Service und an der hohen Qualität werden wir auch weiterhin festhalten.
Das setzt allerdings voraus, dass bestimmte Prozessschritte innerhalb von IT.NRW erfolgen müssen und die Produktion und Bewertung eines solchen Berichtes naturgemäß einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen muss. Um es deutlich zu sagen: Das, was Sie gewohnt sind, nämlich dass ein Krankenstandsbericht für die gesamte Landesverwaltung in der bisherigen Qualität einschließlich der Krankenstandsberichte für alle Lehrkräfte zur Verfügung gestellt wird, wird vermutlich in dem Rhythmus fortgeführt werden müssen, den Sie kennen.
Wir sind jedoch auch daran interessiert, das Informationsbedürfnis des Unterausschusses Personal zu befriedigen. Das heißt ganz konkret, Herr Witzel: Es wird voraussichtlich nicht möglich sein, egal welche Qualität diese Daten haben, diese in der bisherigen Form, die Sie kennen, zu kommentieren, zu bewerten und zu analysieren. Wenn überhaupt, dann werden Ihnen Teilmengen der erhobenen Daten praktisch als kumulierte Rohdaten zur Verfügung gestellt werden können. Vorausgesetzt ist natürlich, dass a) eine entsprechende Anzahl von Daten zum Stichtag 28. Februar von den Schulen geliefert worden ist und b) das technische Aggregieren dieser Daten tatsächlich auch möglich ist und nicht durch Fehlereingaben oder Ähnliches behindert wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage. Sie haben gerade mehrfach den Begriff Teilmengen benutzt. Mich würde interessieren, warum Sie, obwohl die Meldefrist doch noch bis Ende Februar läuft, wenn ich das richtig verstanden habe, offensichtlich sehr gesichert davon ausgehen, dass Sie nur Teilmengen der Krankenstandsdaten gemeldet bekommen.
Frau Freimuth, ich gehe davon aus, dass man Erfahrungen aus meinem Ressort damit, was im Zusammenhang mit der Einführung neuer Erhebungsmethoden geschieht, durchaus auf das Ministerium für Schule und Weiterbildung und die nachgeordneten Schulen übertragen kann.
nicht eingehalten werden und nicht eingehalten werden können. In welchem Umfang, ist je nach Erhebungsvorgang möglicherwiese unterschiedlich. Dass der neue Umgang mit solchen Erhebungsverfahren und -prozessen schlichtweg geübt und gelernt werden muss und es zu Fehlern beispielsweise bei den Bedienern, bei der Datenübermittlung oder bei der Dateneingabe kommt, ist eine Erfahrung. Solche Prozesse müssen von den Beteiligten gelernt werden, gerade dann, wenn es so viele sind. 5.300 Schulen bedeuten eine fast fünfstellige Anzahl von betroffenen Verwaltungsangestellten der Kommunen, die sich an solch einem Erhebungsprozess beteiligen und daran mitwirken müssen.
Hier ist unsere Erfahrung, Frau Kollegin, dass es zu Fehlerquotienten kommt, die im niedrigen zweistelligen Bereich liegen. Wo es mangelnde Plausibilität von übermittelten Daten gibt, muss man nacharbeiten und nachfragen. Das ist Tagesgeschäft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IT.NRW, die jeden Tag mehrere Hundert, wenn nicht sogar Tausende Erhebungsverfahren begleiten.
Wir sind daran interessiert, Ihnen das, was qualifiziert aussagekräftig und sozusagen belastbar ist, zur Verfügung zu stellen. Die Erfahrung sagt allerdings, dass das nicht alles sein wird.
Herr Minister, wenn Sie die Erfahrungen aus Ihrem Ressort für die Erwartung, für die Schätzung zugrunde legen, wie groß wird denn dann Ihrer Meinung nach die Teilmenge sein? Liegen wir dann bei 60 oder gar 80 %? 100 % werden es ja eben offensichtlich nicht sein. Wie groß ist die Fehlerquote?
Das ist alles Spekulation. Ich habe gerade darzustellen versucht, dass IT.NRW mit 2.000 Beschäftigten zu meinem Geschäftsbereich gehört und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Tausende von Erhebungsverfahren und IT-Anwendungen betreuen. Es kommt immer auf die Anzahl der beteiligten Personen an. Es kommt immer auf die Komplexität der Abfrage an. Die Erfahrung ist einfach: Neues, das eingeführt wird, muss gelernt werden.
Frau Kollegin, wir haben ein Interesse daran, Ihnen möglichst umfangreiches Material zur Verfügung zu stellen. Wir machen einfach nur darauf aufmerksam, dass bei einer solchen Neuerhebung in der Regel nie 100 % vorgelegt werden können. Wenn Sie mir jetzt eine Zahl abverlangen, ist das reine Spekulation. Aber ich vermute, dass wir diese Daten in einem großen Umfang als Teilmenge zur Verfügung stellen können.
Mir liegen keine weiteren Fragen zur Mündlichen Anfrage 88 vor. Ich schließe damit die Fragestunde und rufe auf:
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/14080 – Neudruck
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen bereitet uns Europa große Sorgen. Bei Großbritannien ist es der Brexit, bei Italien und Spanien sind es die Staatsschulden. Griechenland lasse ich außen vor; das ist ein besonderes Thema. Ich erwähne aber auch die mangelnde Solidarität in der Flüchtlingskrise und die Bedrohung unserer Sicherheit durch den Terrorismus, ebenso den grassierenden Populismus. Es gibt Wahlen in den Niederlanden und in Frankreich; ich erwähne die Front National und die Fünf-Sterne-Bewegung. Bei uns in Deutschland ist es die AfD.
Das alles macht uns doch sehr nachdenklich. Um den Fliehkräften Paroli zu bieten, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss die Politik glaubwürdig um neue Identifikation und Loyalität werben. Gerade junge Menschen nehmen dieses Europa mit der seit über 70 Jahren bestehenden Friedensordnung, den offenen Grenzen und den Erfolg in unserer Gemeinschaft als selbstverständlich wahr. Das alles kann sich aber sehr schnell ändern. Ohne Europa sind unsere europäische Art, zu leben, und unsere Werte nicht von Bestand.
Das fordert uns in Nordrhein-Westfalen besonders heraus. Wir müssen mehr tun. Mit dem Schwungrad der Montanunion hat der Einigungsprozess bei uns wesentliche Ausgangspunkte. Mit den Partnerschaften nach Benelux und im „Regionalen Weimarer Dreieck“ ist Nordrhein-Westfalen in einer europäischen Kernregion, die bis heute Motor der Integration ist. Aber auch dieser Motor stottert.
Am 5. November 2015 haben Sie, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag „Erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen NRW
und Benelux-Staaten fortsetzen“ eingebracht. Das war gut gemeint, aber auch viel heiße Luft zwei Wochen vor dem Besuch von Dr. van Laarhoven, dem Generalsekretär der Benelux-Union, im Ausschuss. Im letzten Sommer gab es dazu ein Sachverständigengespräch. Dort hat uns Herr Dr. Scheffer, der Minister der Provinz Gelderland gesagt – ich zitiere –:
„Bei den drei niederländischen Provinzen ist man sich darüber im Klaren, dass das Wesentliche der Zusammenarbeit nicht in der Papierwirklichkeit liegt. … Lassen Sie uns die verfügbaren Energien vor allem zur Umsetzung unserer Zusammenarbeit einsetzen.“