Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag fordern wir die NRW-Landesregierung erneut auf, im Bundesrat der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer zuzustimmen. Bislang haben Sie sich dem verweigert, obwohl fast die Hälfte der zu uns nach Deutschland eingereisten Asylbewerber aus diesen sogenannten Maghreb-Staaten hier bei uns in NRW ist. Die Landesregierung sollte dafür da sein, die Interessen NRWs zu vertreten. Dem kommt sie an der Stelle nicht nach.
Meine Damen und Herren, wenn man nach der Anerkennungsquote für Asylantragsteller aus diesen Ländern fragt und wissen möchte, wo sie liegt, dann stellt man fest, dass sie bei unter 2 % liegt. Das heißt, 98 % der Antragsteller werden hier abgelehnt.
Deshalb hat im Mai letzten Jahres der Deutsche Bundestag mit Stimmen von CDU/CSU und SPD dieses Gesetz zur Einstufung der sogenannten MaghrebStaaten als sichere Herkunftsländer beschlossen. Seither aber liegt dieses Gesetz im Bundesrat zur finalen Abstimmung. Bislang konnte die notwendige Mehrheit zur Abstimmung nicht erreicht werden, auch und insbesondere wegen der Ablehnung der grün-roten Landesregierung hier in NRW.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Einstufung der drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer auch das Signal, all diejenigen davon abzuhalten, die allein aus wirtschaftlicher Not und nicht aus asylrechtlichen Gründen auf den gefährlichen, den teuren und illegalen Weg über Schlepper nach Europa und nach Deutschland kommen wollen. Mit Ihrer Blockadehaltung in den regierungstragenden Fraktionen erweisen Sie NRW und diesen Menschen ein Bärendienst.
Weder die Ereignisse der Kölner Silvesternacht 2015 noch der Terroranschlag von Berlin haben bis heute zur Einsicht bei Ihnen geführt. Ihre Haltung zu sicheren Herkunftsländern ist im Übrigen von Doppelmoral geprägt. Sie verweigern sich einerseits der Einstufung zu sicheren Herkunftsländern, haben aber gleichzeitig im vergangenen Jahr im Hintergrund über das MIK auf Bundesebene gefordert, dass Asylbewerber aus solchen Ländern zukünftig nicht mehr NRW zugewiesen werden.
Meine Damen und Herren, der grüne baden-württembergische Ministerpräsident hat die Notwendigkeit der von uns beantragten Regelungen erkannt und signalisiert Zustimmung hierzu, und das, obwohl die meisten Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten hier bei uns in NRW sind und obwohl der Kölner
So ist es auch nicht verständlich, warum Frau Ministerpräsidentin Kraft einerseits ihre Zustimmung im Bundesrat verweigern will, gleichzeitig aber öffentlich erklärt, dass „insbesondere Menschen aus den Maghreb-Staaten schnellstens unser Land verlassen müssen.“
Besser wäre es, zusätzlich für Lebensperspektiven in den dortigen Ländern zu sorgen und die Lebensbedrohung der Betroffenen bei einer Flucht zu uns nach Deutschland zu verringern. Der von den regierungstragenden Fraktionen heute vorgelegte Entschließungsantrag ist echt schwach und ein reines Ablenkungsmanöver. Im Kern fordern Sie nur: schnell raus. Das haben wir aber vor Ihnen schon ein paarmal gefordert.
Wir dagegen sagen: Nachhaltiger wäre es, wirtschaftliche Bleibeperspektiven dort vor Ort zu erhöhen und unter anderem mithilfe dieser Herkunftsländerregelung dafür zu sorgen, dass die Menschen erst gar nicht zu uns kommen.
Meine Damen und Herren, die Wirkung dieser Regelung ist 2014/15 bei der Westbalkanländerregelung gesehen worden. Sie führt dazu, dass Menschen, wenn sie nicht wirklich verfolgt sind, daheim bleiben. Das führt zur Verringerung von Asylzahlen.
Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, bewirken etwas anderes, nämlich dass Menschen aus den Maghreb-Staaten ihre Heimat aufgeben, sich mit ihrem letzten Geld in die Hände von Schleppern begeben und das Lebensrisiko der Mittelmeerquerung auf sich nehmen – letztlich alles in der Hoffnung, hier bei uns Asyl zu bekommen. Und dann werden sie zu 98 % abgelehnt und sollen – um es noch einmal mit den Worten der Frau Ministerpräsidentin zu sagen – „schnellstens unser Land wieder verlassen“. Nein, meine Damen und Herren, das ist der falsche Weg.
Von daher ist die Frage an Sie: Was tun Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, um das Leid, Lebensrisiko, Schleppertum und weitere unnütze Wege der Flucht für Menschen aus den Maghreb-Staaten zu vermeiden?
Mit der Zustimmung zu unserem Antrag könnten Sie Ihren Worten Taten folgen lassen. Außerdem geben wir Ihnen mit der von uns beantragten namentlichen Abstimmung eine Gelegenheit zur individuellen Positionierung. – Danke fürs Zuhören.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in viel Grundsätzlichem sind wir uns doch einig. Wir sind uns darin einig, dass wir weiter Flüchtlingen Schutz bieten wollen. Wir sind uns auch darin einig, dass diejenigen, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben, in ihre Herkunftsländer zurückkehren müssen, vorzugsweise freiwillig und ansonsten dann auch zwangsweise. Wir sind uns zumindest weitestgehend einig, dass wir endlich ein Einwanderungsgesetz brauchen, um qualifizierte Zuwanderung entsprechend unseren Interessen zu ermöglichen und zu steuern. Zumindest sind die Worte von Herrn Laschet so zu deuten, dass es in der Landes-CDU ja hier eine größere Offenheit gibt als im Bund. Nur dann müssen wir hier auch endlich mal einen Schritt weiterkommen.
Meine Damen und Herren, die Ministerpräsidentin hat am Wochenende in der „Bild“-Zeitung darauf hingewiesen, dass wir in Nordrhein-Westfalen derzeit 3.300 Ausreisepflichtige aus dem Maghreb haben, die wir nicht zurückführen können, weil funktionierende Rückübernahmeabkommen fehlen. Auch darin, dass wir bessere Rückübernahmeabkommen brauchen, sind wir uns einig. Nur: Warum kommen wir auch da nicht weiter? Warum ist eigentlich das größte aller Bundesländer nicht in der Lage, in einer solch essenziellen Frage seine Interessen in der Bundesregierung einmal durchzusetzen?
Wenn die CDU in ihrem Sicherheitsantrag gestern ausschließlich den SPD-Bundesaußenminister dafür in Verantwortung nehmen möchte und Frau Kraft in der „Bild“ hingegen diese von den CDU-Ministern, also vom Bundesinnenminister oder vom Kanzleramtsminister verlangt, dann lässt das im Grunde tief blicken.
Den Bürgern ist das letztendlich egal, wer das macht, nur es muss dann tatsächlich auch gemacht werden, meine Damen und Herren.
Über diese Abkommen reden wir nämlich doch mindestens schon ein Jahr. Ich sage in aller Deutlichkeit: Dass wir diese Abkommen brauchen, heißt doch noch lange nicht, dass wir uns die sicheren Herkunftsländer sparen können.
Auch der Vorwurf der Symbolpolitik greift hierbei ins Leere, weil es in der Politik in dieser Frage sehr wohl auch um Symbole und um Signale geht. Die illegale Zuwanderung aus dem Westbalkan ist nach der Einstufung als sichere Herkunftsländer und dem gleichzeitig erleichterten legalen Zuzug in Arbeit deutlich
gesunken. Das hat ja auch damit zu tun, dass wir dadurch das Signal gesendet haben, dass es sich nicht mehr lohnt, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen über das Asylsystem zu uns zu kommen. Solch ein Signal brauchen wir auch für den Maghreb.
Noch ein wichtiges Signal müssen wir senden, nämlich an unsere Bürger, dass wir uns um Fehlentwicklungen bei der Zuwanderung auch kümmern, dass wir das angehen. Das sind die Signale, die notwendig sind.
Liebe Grüne, in der Frage muss man sich dann auch mal ehrlich machen. Denn Ihre Weigerung, Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, ist eben kein Symbol für konsequenten Flüchtlingsschutz. Sie wissen doch ganz genau, dass dadurch kein einziger Flüchtling sein Asylrecht verliert. Es werden nur die Verfahren beschleunigt, und die Asylbewerber werden nicht mehr vor ihrer Anerkennung auf die Kommunen verteilt. Das ist übrigens auch so ein Symbol mit Signalwirkung.
(Beifall von der FDP – Michele Marsching [PIRATEN]: Symbol mit Signalwirkung! Genau das ist das Problem!)
Deswegen müssen wir uns auch ehrlich machen – Herr Kuper hat das angesprochen – bei der Frage: Geht es hier eigentlich in der Mehrheit um Flüchtlinge oder geht es in der Mehrheit um illegale Einwanderer aus dem Maghreb, die sich zu Unrecht auf das Asylsystem berufen? Bei 4.300 Entscheidungen für Personen aus dem Maghreb hatten nur 66 in den ersten elf Monaten des Jahres 2016 ein Recht auf unseren Schutz.
Auf der anderen Seite wissen wir um Analyseprojekte allein in Köln und Düsseldorf mit jeweils über 2.000 Tatverdächtigen aus dem Maghreb.
Meine Damen und Herren, deswegen sage ich auch ganz deutlich: Es ist kein Symbol für konsequenten Flüchtlingsschutz, sich für Regeln einzusetzen, die im Wesentlichen Straftätern nutzen, zumal, wenn die einzige Einschränkung für diese 66 Flüchtlinge bei der Erklärung der Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern bedeutet, dass es ein längerer Aufenthalt in den Landeseinrichtungen ist, bis der Schutzstatus erkannt ist.
Ich meine, vielmehr müssen wir das Signal senden, dass für uns klar ist, dass da Hunderte Menschen unter falscher Flagge illegal eingewandert sind, die hier straffällig geworden sind, und dass wir als Parlament auch etwas dagegen tun. Das ist die Botschaft, die unsere Bevölkerung auch von uns erwartet. Das ist das Signal, das nach draußen gehen muss.
Zum Abschluss will ich das noch einmal ganz deutlich machen: Wir wissen, dass es im Maghreb individuelle politische Verfolgung gibt, in Einzelfällen. Aber genau diese Einzelfälle werden doch auch weiterhin
Deswegen fordere auch ich Sie auf, unserem Antrag und dem Antrag der CDU zuzustimmen, damit wir endlich in der Frage weiterkommen, und zwar nicht nur mit der Forderung nach besseren Rückübernahmeabkommen, sondern eben auch mit der dringend notwendigen Einstufung als sichere Herkunftsländer. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich greife ein Wort meines Vorredner auf: „ehrlich machen“. Ja, ich bin dafür, dass wir uns in dieser heute angesprochen Frage ehrlich machen, und zwar darauf bezogen, welche tatsächliche Bedeutung diesem Antrag und dem Anliegen, die Menschen aus den angesprochenen Ländern zurückzuführen, tatsächlich zukommt.
Ja, es gibt Probleme bei der Rückführung ausreisepflichtiger nordafrikanischer Staatsangehöriger. Ja, nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die größte Anzahl der Kolleginnen und Kolleginnen – nicht nur hier, sondern in allen Parlamenten – hat kein Verständnis dafür, dass sich derzeit alleine in NordrheinWestfalen über 3.300 ausreisepflichtige Menschen aus diesen Staaten aufhalten; besonders, wenn es sich zudem auch noch um Menschen handelt, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
Soweit ist alles in Ordnung. Aber, lieber Kollege Kuper, eines finde ich nicht nur weit hergeholt – ich will mir jetzt schärfere Ausdrücke sparen. Wenn Sie die Ereignisse der Silvesternacht und diesen Terroranschlag in Berlin – Dinge, die wir alle verabscheuen und aus tiefstem Herzen ablehnen –
mit dieser Frage in Verbindung bringen, dann ist das nicht mehr und nicht weniger als – bitte erlauben Sie mir den Ausdruck – schäbig, Herr Kollege Kuper.