Protokoll der Sitzung vom 15.02.2017

Die Gründe dafür sind offensichtlich. Es gibt unterschiedliche Auffassungen, wofür eine Pflegekammer genau zuständig ist. Wie sehen das Aufgabenprofil, die Organisation, die Struktur und die Finanzierung aus? Welche Berufsgruppen werden einbezogen? Wie gestaltet sich die finanzielle Beteiligung der Mitglieder?

Im aktuellen Diskussionsprozess im Landtag Nordrhein-Westfalen ist deutlich geworden, dass die in

der Pflege Tätigen durch eine Befragung an der Entscheidung für die Einrichtung einer Pflegekammer beteiligt werden sollen. Wir wollen damit den Pflegenden bei der Entscheidung eine wichtige Rolle zukommen lassen und sie beteiligen.

Dafür ist es natürlich erforderlich, dass die Pflegenden vor einer Befragung auch genauestens informiert werden. Es muss allen klar sein, welche Zuständigkeiten eine Kammer hat und welche eben nicht. Ebenso muss die Akzeptanz von verpflichtender Mitgliedschaft und zu zahlenden Mitgliedsbeiträgen abgefragt werden.

Um ein wirklich akzeptables Ergebnis zu erlangen, sehen wir die Notwendigkeit einer Urabstimmung mit einem festgelegten Quorum.

Die Entwicklung der Pflegekammern in den anderen Bundesländern müssen wir gut beobachten und danach auch ein Handlungskonzept für NRW entwickeln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Ihren Antrag, wieder eine Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen zu installieren, haben wir letzte Woche im Ausschuss mit allen anderen Parteien abgelehnt. Darum ist es wichtig und richtig, dass wir uns heute hier noch einmal über unseren Entschließungsantrag auseinandersetzen; denn wir haben in unserem Entschließungsantrag ein festes Prozedere vorgelegt.

Ich gehe auch davon aus, dass Sie die Stellungnahme des Pflegerates Nordrhein-Westfalen zu unserem Entschließungsantrag kennen und ebenso gelesen haben, dass der Pflegerat unseren Antrag ausdrücklich befürwortet und auch die ernste Absicht begrüßt, diesen Prozess zur Kammerbildung so zu beschreiten.

Die Redezeit.

Weil dies aus unserer Sicht der richtige Weg ist, haben wir unseren Entschließungsantrag vorgelegt. Wir laden Sie ein, sich diesem Entschließungsantrag anzuschließen und ihn mitzutragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lück. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Burkert.

Frau Präsidentin! Frau Lück, ich habe gerade Ihre Rede aufmerksam verfolgt. Die ersten Sätze, die Sie gesagt haben – Wertschätzung in der Pflege –, unterstützen wir voll und ganz. Aber bisher hat die Pflege immer nur am Katzentisch gesessen.

(Angela Lück [SPD]: An welchem denn?)

Sie wurde nie beteiligt; es sei denn, dass wir die Genehmigung gaben: Ja, wir wollen sie auch mal fragen; sie dürfen auch mal mitreden.

In Bezug auf die Pflegekammern, die jetzt installiert sind, hat es Befragungen gegeben.

Wenn wir alleine das Gesetz aus Rheinland-Pfalz nehmen: In 14 Punkten in § 2 Abs. 2 ist die Aufgabe der Pflegekammer ausgeführt. In § 2 Abs. 1 des Gesetzes in Rheinland-Pfalz steht eindeutig drin, dass die Pflege zu hören ist bei für sie relevanten Fragen. Wir wissen, in Sachverständigenanhörungen in Ausschüssen ist die Pflege nie vertreten, es sei denn, wir haben den Goodwill, dass sie teilnehmen kann. Nordrhein-Westfalen beweist sich mal wieder bei Rot-Grün: Wir wollen wieder mit Absicht Letzter sein.

Herr Kollege Burkert, darf ich Sie unterbrechen? Frau Kollegin Howe würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Im Moment nicht.

(Inge Howe [SPD]: Das ist aber schade!)

Sie haben ja gleich die Möglichkeit der Intervention.

Hier wird also nur wieder auf die lange Bank geschoben. Hier wird ausgeredet. Es passiert nichts.

Ich bin ganz bei der Ministerin, die ja in der 15. Legislaturperiode sehr deutlich gesagt hat: Wir brauchen eine Pflegekammer.

Die Enquetekommission „Pflege“ hat geschrieben: Das ist im Moment nicht möglich, denn es gibt verfassungsrechtliche Bedenken.

Sie waren selber bei der Anhörung. Prof. Weidner wie auch Herr Mai, der Präsident der Pflegekammer, haben sehr deutlich gesagt: Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die es gibt, sind überhaupt nicht relevant, nämlich die wenigen Klagen, die eingereicht wurden, sind noch nicht einmal angenommen worden. Also wurde ganz eindeutig gesagt: Dieses Gesetz in Rheinland-Pfalz ist verfassungskonform.

Warum übernehmen wir denn nicht einfach dieses Gesetz, sondern sagen wieder: „Nein, das können wir jetzt nicht tun, das müssen wir erst auf den Weg bringen“? Wir wissen auch, dass wir nicht in dieser Legislaturperiode noch ein Gesetz beschließen können. Wir können keinen Vorratsbeschluss für ein Gesetz in der nächsten Periode fassen.

In unserem Antrag steht aber, was wir tun können. Die Landesregierung und das Ministerium können sich auf den Weg machen, all diese Dinge, Befragungen etc., abzuklären und vorzubereiten, um dann in der nächsten Legislatur diese Vorbereitung zu haben

und dann dem Gesetz die Zustimmung zu geben. Sie haben es ja gesagt: Wir brauchen diese Pflege.

Ich kann Ihnen nur sagen: Sie haben das ja schon einmal abgelehnt, als wir diesen Antrag eingebracht haben. Es ist schade für die Pflege. Die Pflege wird immer mit schönen Worten bedacht, aber in den Handlungen immer auf den letzten Platz gestellt. Schade!

(Beifall von Walter Kern [CDU])

Vielen Dank. Herr Burkert, bleiben Sie bitte noch am Redepult. Frau Kollegin Howe hat das Wort für eine Kurzintervention.

Lieber Kollege Burkert, wir waren beide in den Jahren von 2005 bis 2010 im Parlament und haben beide dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales angehört. Während dieser Zeit wurde das Thema „Pflegekammer“ ebenfalls diskutiert unter Ihrer Regierungsführung. Herr Minister Laumann und Ihre Fraktion waren damals ausdrücklich gegen die Gründung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen. Jetzt scheint sich das ja geändert zu haben. Herr Laumann ist umgeschwenkt und begrüßt auf einmal eine Pflegekammer aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen.

Zu dieser Intervention hat mich aber verleitet, dass Sie sagen, in Nordrhein-Westfalen würde die Pflege nicht gehört. Sie wissen – Sie waren dabei –: Die Pflege wird von uns immer gehört, ohne dass eine Pflegekammer im Hintergrund steht. Sie ist beteiligt, wenn wir Expertengespräche machen. Sie ist beteiligt, wenn wir hier Anhörungen haben. Sie wird immer eingeladen.

Außerdem dürfte Ihnen bekannt sein, dass das Know-how der Pflege hier im Parlament selber vertreten ist in Form von zwei Abgeordneten, die qualifizierte Pflegekräfte sind und eine jahrzehntelange Praxis in der Pflege haben. Ich glaube, diese vertreten die Interessen der Pflege hier in ganz besonderem Maße. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Howe. – Herr Kollege Burkert.

Das waren ja jetzt zwei Punkte. Der erste Punkt: Es ist richtig. Ich hatte es eben schon einmal erwähnt, warum wir in der 14. Legislaturperiode die Pflegekammer abgelehnt haben, nämlich resultierend aus dem im Jahre 2005 hier im Hause beschlossenen Bericht der Enquetekommission „Pflege“. Da steht es genauso drin. Die Kammer

wäre nicht verfassungskonform. – Das hat sich mittlerweile erledigt.

In diesen Jahren von 2005 bis heute – es sind zwölf Jahre ins Land gegangen – haben wir festgestellt, dass die Pflege eben nicht dieses Standing hat. Wer überprüft die Qualität? Wer überprüft die Leistungsfähigkeit, die Weiterbildung, all diese Dinge, die in diesen 14 Punkten in Rheinland-Pfalz aufgeführt sind?

Der Enquete-Bericht hat das Eine damals gesagt. Wir haben eine Fortschreibung. Wir sind inzwischen schlauer geworden. All die Berufe, die verkammert sind, haben ein ganz anderes Standing und sind nicht immer nur auf den Goodwill angewiesen.

(Beifall von Walter Kern [CDU] – Zuruf von Inge Howe [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Burkert. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Ünal.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Stärkung der Pflege und die Verbesserung der Situation der in der Pflege tätigen Menschen ist in NRW tatsächlich seit jeher ein sehr wichtiges Thema gewesen.

Hierzu haben wir auch gerade in der zurückliegenden Legislaturperiode sehr viele Maßnahmen eingeleitet. Ich erinnere an eine Verdoppelung der Pflegeausbildungsplätze seit 2010 und weiterhin an die Verabschiedung des Alten- und Pflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes, einem Maßstab für die moderne und zeitgerechte Pflegestruktur, der wirklich bundesweit einzigartig ist, sowie an die Bereitstellung von Fördermitteln für die Weiterentwicklung und Angebote für umfassende flächendeckende Beratungen auf der Landesebene.

Schließlich haben wir uns auch hier in NRW und auch mit Nachdruck auf der Bundesebene dafür eingesetzt, dass wir in der stationären Kranken- und Altenpflege einen verbindlichen Personalschlüssel bekommen haben. Darüber hinaus bleibt es natürlich ein wichtiges Thema, wie die Pflege am besten organisiert und vertreten werden kann, insbesondere auch gegenüber anderen Berufsfeldern.

Dies ist eine Voraussetzung für eine Modernisierung und Aufwertung der Pflege und mithin auch für die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits 2008 und 2009 – viele Kollegen haben es erwähnt – hat sich der Landtag auf Initiative der Landtags-Grünen mit der Gründung einer Pflegekammer befasst. Damals wurde aus unterschiedlichen Gründen dieser Vor

schlag verworfen. Die Einführung einer Pflegekammer für die Pflegeberufe ist mittlerweile in anderen Bundesländern ein Thema. Einige Bundesländer haben sich dazu entschlossen, eine Kammer für Pflegeberufe einzurichten, andere befinden sich in einer politischen Diskussion, und eine Gruppe von Ländern lehnt das weiterhin ab.

In Nordrhein-Westfalen haben wir uns auch wiederholt mit diesem Thema auseinandergesetzt und eine große Anhörung durchgeführt. Nach der Anhörung haben wir gemeinsam die Auswertung der Anhörung im Ausschuss vorgenommen. Es hat sich bei der Debatte gezeigt, dass die Erwartungen an eine Pflegekammer sehr unterschiedlich sind.

Die in der Pflege tätigen Fachkräfte nennen uns selber folgende Punkte: Stärkung der Interessenvertretung der Pflegenden und Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen für die Pflegeberufe hin zur Verbesserung ihrer Bezahlung. Dabei wird deutlich, dass nicht für alle genannten Themen die Pflegekammer zuständig sein kann. Heimaufsichten und MDK werden natürlich ihre Aufgaben weiterführen.

In der Anhörung wurde deutlich die Zwangsmitgliedschaft kritisiert. Das ist auch ein Fakt gewesen. Es ist aber auch klar, dass die Einrichtung einer Pflegekammer ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Interessenvertretung der Pflegenden sein und nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung in der Ausbildung und Weiterbildung leisten kann.