Herr Minister, vielen Dank. – Das war die Frage. Jetzt hat sich der Kollege Witzel zu einer Kurzintervention gemeldet.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, Sie haben gerade den Eindruck erweckt, als wäre das keine seriöse Debatte, die die Opposition hier führt.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben als parlamentarische Opposition hier ausdrücklich qualifiziert argumentiert, und wir haben auch ausdrücklich gesagt – ich kann das für meinen Teil in Anspruch nehmen –: Es gibt in der Wirtschaft wie auch im öffentlichen Dienst eine natürliche Fluktuation, und es gibt eine natürliche Nichtbesetzungsquote. Trotzdem haben wir ein Problem bei der Stellenbesetzung.
Das haben Sie anhand der Vorlage 16/4733 vom 6. Februar in der letzten Woche im Haushalts- und Finanzausschuss dargestellt. Wir waren beide gemeinsam beim Gewerkschaftstag der DSTG, auf dem uns vorgehalten wurde, es fehlten 500 Stellen.
Sie haben in Ihrer Vorlage letzte Woche wörtlich mitgeteilt, die Angaben der DSTG seien in der Grundaussage zutreffend.
Sie haben letzte Woche näher erläutert, dass Abgänge zu verzeichnen sind, überproportional hoch, insbesondere auch im höheren Dienst. Sie haben gesagt, dass eine dreistellige Zahl qualifizierter, wertvoller Leute, die Sie zur Aufgabenerledigung benötigen, aus dem Dienst ausscheidet, von denen Sie sich das eigentlich nicht wünschen. Das ist ein Thema, an dem gearbeitet werden muss.
Deshalb ist es sehr wohl richtig, in diesem Parlament auch darüber zu diskutieren, wie die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöht werden kann, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.
Sie haben vorhin den Vergleich mit 2010 und Schwarz-Gelb eingefordert. Dazu sage ich Ihnen: Die Zahlen, die Sie uns letzte Woche vorgestellt haben, zeigen, dass im Bereich der Finanzämter 500 Stellen weniger besetzt sind, als das 2010 der Fall war.
Erst einmal, Herr Witzel, bezweifele ich die Qualität der Debatte und die Seriosität der Argumente, wenn Herr Stein von der CDU-Fraktion Fragen nach der Besetzung zu einem Stichtag 01.01. stellt, und Sie anschließend eine Debatte aufsetzen, die sich mit dem Jahresdurchschnitt beschäftigt und dabei nicht die asynchronen Besetzungen und Ausweisungen von Stellen einbezieht. Da kann ich nur unterstellen, dass Sie damit eine bestimmte Absicht verfolgen, ansonsten müssten Sie auf eine andere Ebene der Diskussion gehen.
Dann gibt es noch einen weiteren Punkt; auch den habe ich angesprochen. Bei der Finanzverwaltung stellt man zwei Phänomene fest. Zum einen gibt es einen höheren Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin, die altersbedingt ausscheiden. Zum anderen entsteht eine höhere Fluktuation – auch darüber haben wir gesprochen –, da eine heftige Konkurrenz von außerhalb der Finanzverwaltung herrscht. Angesichts dieser beiden Elemente, die für eine höhere Fluktuation sorgen, gibt es eben auch mehr Fälle, in denen eine Stelle eine Zeit lang nicht besetzt ist. Das stimmt; das ist richtig.
Was ich nur nicht machen kann, ist, den Eindruck zu erwecken: Lasst mich mal machen, ich weise die Stelle aus, und dann ist sie morgen auch besetzt, und wenn heute jemand aus Altersgründen ausscheidet, dann habe ich morgen jemand Neuen. Das war früher nicht so, und das ist auch jetzt nicht so.
Insofern muss ich sogar sagen: Die Tatsache, dass wir immer noch dieselbe Besetzungsquote haben wie zu der Zeit, als diese Faktoren nicht ein solches Gewicht hatten, …
Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Über den Eilantrag ist direkt abzustimmen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Eilantrages Drucksache 16/14225. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich?
Damit ist der Antrag abgelehnt mit Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, bei Zustimmung der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion der Piraten, bei Nein-Stimmen des fraktionslosen Kollegen Stüttgen und bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/14186
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/14192
Ich möchte noch einen Hinweis geben: Der Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/12433 wurde gemäß § 82 Abs. 2 b) unserer Geschäftsordnung
vom Plenum an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Aussprache erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. – Ich erteile für die SPD-Fraktion dem Kollegen Scheffler das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In NordrheinWestfalen sind über 3 Millionen Menschen von Schwerhörigkeit, über 220.000 von hochgradiger Schwerhörigkeit, über 50.000 von an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit und über 17.000 Menschen von Gehörlosigkeit betroffen.
Zum Wohle dieser Menschen sind wir – so hoffe ich doch – in einer Sache alle einig: Wir müssen möglichst bald ein sicheres und kostenloses Notrufsystem anbieten. Viele können eben nicht einfach zum Telefonhörer greifen und im Notfall die Polizei, die Feuerwehr oder den Notarzt rufen.
Bisher müssen hörgeschädigte Menschen auf Notruf-Faxe zurückgreifen, oder sie haben, wie das in einigen Städten der Fall ist, Schreibtelefone. Beides entspricht nicht mehr dem neuesten Stand der Technik. Die technischen Möglichkeiten sind mittlerweile besser. Hier müssen wir also vorankommen.
Wir können aber kein Wünsch-Dir-Was-Konzert veranstalten und etwa fordern: Wir brauchen eine sofort einsetzbare Notruf-App. – Das ist schwierig und wäre auch nicht machbar. Man wird sich fragen: Warum gibt es noch keine Notruf-App? Das ist ein kompliziertes Verfahren. Man muss sich zudem vor Augen führen, dass wir als Land dazu Partner brauchen. Die Kommunen sind Träger der Notrufnummer 112. Auch sie gehören mit ins Boot. Man kann das Ganze nicht an den Kommunen vorbei durchziehen.
Wir wollen Nordrhein-Westfalen zur Modellregion einer Notruf-App für Menschen mit Hörschädigung machen. Sie soll in Kooperation mit der Expertengruppe Notruf und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie landesweit noch in diesem Jahr eingeführt werden. Dazu sollen ausgewählte kommunale Rettungsdienststellen zunächst die später landesweit einzuführenden Notruf-App testen. Damit nimmt Nordrhein-Westfalen wieder einmal eine bundesweite Vorreiterrolle ein und gibt wichtige Impulse für die bundesweite Bereitstellung einer solchen App. Wir haben diese Vorreiterfunktion zuletzt beim Inklusionsstärkungsgesetz deutlich gemacht. Und das ist gut so.
In der vorigen Woche hatte ich die Gelegenheit, einer größeren Gruppe gehörloser Menschen von dem Vorhaben „Modellregion“ zu berichten. Ich kann Ihnen sagen: Dafür hat es viel Zustimmung und Beifall gegeben. Diese Menschen haben klar gesagt: Da bewegt sich etwas in die richtige Richtung.
Wir sind gut beraten, wenn wir gewährleisten, dass Menschen mit Hörschädigung mithilfe dieser mobilen Notruf-App selbstbestimmt sicherer leben können. Zudem prüfen wir die Einrichtung eines auf Videotelefonie und Dolmetscherinnen und Dolmetschern basierenden Notrufsystems.
Ich sage Ihnen: Das ist der richtige Weg, den wir in Nordrhein-Westfalen konsequent gehen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was Herr Scheffler gerade gesagt hat, überrascht mich schon etwas. Er hat Zahlen genannt, die alle richtig sind. Und deshalb brauchen wir jetzt eine Notfall-App, Herr Scheffler. Seit 2009 wird im Bund mit den Ländern verhandelt, und man kommt nicht weiter. Der Verband der Gebärdensprachkultur hat es uns geschrieben und auch in der Anhörung gesagt: Es ist zu Todesfällen gekommen.
Sie bieten jetzt eine Musterregion an. Meine Güte, nein – eine Musterregion! 2009! Wir sind heute jederzeit in der Lage, eine App zu gestalten. Wo ist hier die Musterregion? Wir werden wieder auf den letzten Platz gequetscht, und die Menschen sterben, weil sie sich nicht melden können.
Es gibt Bundesländer wie Sachsen, die scheinbar die Nase voll hatten und im letzten Jahr eine Notfall-App eingerichtet haben, um den Menschen zu helfen. Das Land Brandenburg hat ebenfalls eine NotfallApp eingerichtet. Und wir in Nordrhein-Westfalen können das nicht? Was erzählen Sie denn den Gehörlosen?
Das kann es doch nicht sein: „Wir machen jetzt eine Musterregion“! Wie viele Menschen sollen noch sterben, weil sie die moderne Technik nicht nutzen können? Wir brauchen die App jetzt und nicht irgendwann in irgendeiner Mustergeschichte!
Sie streuen den Menschen lediglich Sand in die Augen. So helfen wir den Menschen nicht. Die Menschen haben in der Anhörung gesagt, sie hätten von der dauernden Diskussion in der Kommission die Nase voll, weil nichts passiert.
Auf dem NRW-Stand der MEDICA in Düsseldorf, die, wenn ich mich recht erinnere, im November letzten Jahres stattfand, ist eine Notfall-App von einem Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Universität