Protokoll der Sitzung vom 16.02.2017

Ich bin bei Ihnen, Frau Gebauer, dass die Verschlechterung an den Förderschulen beendet werden muss.

Was die Klassenfrequenz betrifft, bin ich an Ihrer Seite. Ich glaube, es gibt auch andere Dinge zu tun.

Ich habe mich mal ein bisschen umgehört, wie es im Ruhrgebiet aussieht. Im Moment laufen unglaublich viele Anmeldungen für Klasse 5 an der Förderschule im Bereich „Lernen“. Das sind nicht Schüler, die den Wechsel machen, sondern Schüler, die in der Grundschule schon ein Jahr wiederholt haben. Die Förderschulen können die Schüler aber jetzt nicht aufnehmen, weil sie dafür keine Kollegen haben. Denn im Oktober wird abgefragt, wie der Stand der Dinge ist und welche Kollegen ich habe. Es wäre gut, mal anzufangen, pragmatisch zu überlegen, an welcher

Stelle wir die Situation für die Schulen vereinfachen können.

Ich habe jetzt gehört …

Die Redezeit.

Ich komme zum Ende. – Schade, dass wir nicht mehr die Zeit haben, diesen Antrag im Ausschuss zu besprechen. Den Entschließungsantrag von SPD und Grünen lehnen wir ab, und bei dem FDP-Antrag werden wir uns enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Löhrmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch anlässlich unserer Debatte zum Thema „Inklusion“ hat es heute einen sehr schönen Artikel in der „Westdeutschen Zeitung“ gegeben. Dort sind die Wege von zwei Familien beschrieben worden. Eine Familie hat sich für eine inklusive Schule entschieden, während die andere eine Förderschule gewählt hat.

Die Beschreibungen waren erfreulicherweise erstens sachlich und nachvollziehbar und haben sich zweitens auch darauf bezogen, dass sich Eltern vor fünf Jahren so oder anders entschieden haben. Das heißt, die beschriebene Diskussion: „Was ist die beste Schule für mein Kind?“, hatte gar nichts mit unserem Gesetz zu tun, über das so viel gestritten wird.

Es ist so, dass manche Settings für einige Kinder einfach besser sind als für andere – genauso wie es Kinder gibt, die gut an einer Waldorfschule lernen, während ein anderes Kind aus der gleichen Familie an einer Waldorfschule nicht zurechtkommt. Das zeigt, dass manches, was im Moment zu dem Thema „die richtige Schule für mein Kind“ diskutiert wird, nicht zwingend etwas mit der Inklusion zu tun hat.

Alles, was irgendwie falsch läuft, wird von der Opposition sehr gern auf die Inklusion geschoben und ihr angelastet, um diesen intensiven, schwierigen Prozess zu diskreditieren. Das werfen wir Ihnen vor. Wir werben für den Weg der Inklusion, den wir mit einem gemeinsamen Antrag, liebe Frau Bunse, am 1. Dezember 2010 – ich weiß nicht, ob Sie schon dabei waren – beschlossen haben. Diesen Grundsätzen folgend – das haben die Rednerinnen der Regierungsfraktionen gesagt – gehen wir vor.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Wir haben gesagt: Der Prozess der Inklusion folgt dem Elternwillen und nichts anderem.

Dafür, dass das möglich ist, gibt es in NordrheinWestfalen zwei Parameter, die für alle Schulformen gelten, nicht nur für die Förderschulen.

Die Parameter sind: Erstens. Wie viele Eltern wollen welche Schule für ihr Kind?

Zweitens. Ist der Bedarf, ist die Menge, die zusammenkommt, groß genug, um eine qualitative Schule zu gestalten? Denn Mindestgrößen haben den Sinn, hinreichend Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung zu haben, damit die Kinder qualitativ gefördert werden. Das ist der Grundgedanke dieser beiden Parameter.

Allerdings möchte ich eines festhalten, was im Antrag stand – und auch Frau Gebauer und Frau Dr. Bunse haben darauf hingewiesen –: Sie haben die Anforderungen für Förderschulen mit denen für Grundschulen verglichen. Wenn Sie sich die Zahlen angucken, vergleichen Sie damit nach den letzten Zahlen für 2016/17 ein System mit 523 Standorten, 410 Schulen und 66.000 Schülerinnen und Schülern in Förderschulen mit den Grundschulen, die 550.000 Kinder besuchen. Man kann doch die Systematik einer Schule, die für alle Kinder da ist, nicht mit einem Förderschulsystem vergleichen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Da können Sie doch nicht die gleichen Anforderungen nehmen. Das ist der Grundfehler in Ihrem Ansatz.

Unsere Grundsätze lauten also: sachgerecht, dem Elternwillen folgend und angelehnt an die Anforderungen, die sich aus dem Haushaltsrecht und der Schulentwicklungsplanung ergeben.

Selbst wenn Sie nicht infrage stellen, dass es Mindestanforderungen gibt, ist doch die bezeichnende Frage: Wonach soll denn entschieden werden? Sie würden einer willkürlichen Entscheidung das Wort reden – anders geht es nicht, liebe Frau Gebauer –, wenn Sie sagen, es muss Mindestgrößen geben, und dann erwarten, dass man die Mindestgrößen anders ausgestaltet. Das ist Willkür. Und Willkür ist bei jedweden Standortentscheidungen nicht angemessen.

Die, die das am besten können, sind die Kommunen. Wer nicht will, dass die Kommunen darüber entscheiden – danke für die Zwischenfrage, Frau Hendricks –, der will irgendeinen Kuddelmuddel. Das ist aber nicht angemessen. Wir tun gut daran, in Nordrhein-Westfalen so vorzugehen, dass das Land die Leitlinien setzt und die Kommunen innerhalb dieser Leitlinien vorgehen.

Ich erlaube mir noch, zu versuchen – Frau Pieper, das war ja interessant –, den vermeintlichen Widerspruch aufzuklären. Frau Hendricks hat nicht gesagt,

dass Schwerpunktschulen nur die Schulen für die komplexeren Behinderungen sind, sondern Schwerpunktschulen sollten auch gebildet werden, um den Weg der Inklusion Schritt für Schritt in den Kommunen für alle Förderschwerpunkte anzulegen, damit wir nicht mit der Gießkanne vorgehen, sondern gezielt. Aber die Entscheidung, welche Schule Ort des Gemeinsamen Lernens wird, trifft wiederum die Kommune und nicht das Land. Diesen Widerspruch konnte ich noch auflösen.

Frau Ministerin.

Ja, ich komme zum Schluss.

Nein, ich wollte Sie unterbrechen, weil Frau Gebauer den Wunsch nach einer Zwischenfrage angemeldet hat.

Aber gerne.

Okay. – Das Mikro ist offen.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie würden Sie es einschätzen, wenn es um das Heraufsetzen des Schlüssels, also der Schüler-Lehrer-Relation, in Bezug auf Kinder mit Förderbedarf geht, wenn eine Mitarbeiterin Ihres Hauses sagt: „Ja, wir haben das raufgesetzt, weil nicht immer alle Kinder im Unterricht anwesend sind“? Es gibt mehrere hier im Raum, die diese Originalaussage gehört haben.

(Beifall von Monika Pieper [PIRATEN])

Ist das nicht auch Willkür?

Das wüsste ich sehr gerne genauer, um dem nachzugehen. Denn das ist nicht aus den Anforderungen oder aus den Haushaltszahlen hergeleitet.

Meine Damen und Herren, ich erlaube mir dann noch den Hinweis – denn Sie haben eben gesagt: „Sie tun nichts“, diese Regierung täte nichts –: Wir haben für die Inklusion in Nordrhein-Westfalen 1.000 Stellen nachgelegt. Sie sagen: „Das ist ja nichts.“ – Wer einen Haushalt zu verantworten hat und für das Ganze verantwortlich ist, für den sind 1.000 Stellen zusätzlich eine ganze Menge. Also lassen Sie uns diesen Weg entlang des Elterngeldes gemeinsam weitergehen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/14008. Die antragstellende Fraktion der FDP hat eine direkte Abstimmung beantragt, die wir jetzt durchführen. Wer dem Antrag der FDP seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion, die CDUFraktion und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der fraktionslose Abgeordnete Schwerd und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Wer enthält sich? – Die Piratenfraktion. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Antrag der FDPFraktion abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/14235. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das sind die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Wer stimmt dagegen? – Die CDU, die FDP, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Eine Enthaltung gibt es demzufolge beim fraktionslosen Abgeordneten Schwerd. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Ich rufe auf:

8 Selbstbedienungsladen Sparkasse – NRW

braucht endlich eine Deckelung der Gehälter und Pensionen von Sparkassen-Vorständen!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/14163

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die Piratenfraktion Herr Kollege Olejak das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer unterwegs! Laut aktuellen Medienberichten können sich die Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen über üppige Pensionsregelungen und exorbitante Gehälter freuen. Das ist die aktuelle Lage. Warum ich jetzt als Mitglied der Fraktion und als Nichtmitglied im HFA hier stehe, ist ein anderer Ansatz, den ich kurz darlegen möchte.

Im vergangenen Jahr erschien am 28. Juni in der Presse ein Artikel, in dem unter anderem die Vorsitzenden von Grünen und SPD, Herr Mostofizadeh

und Herr Römer, den Sparkassen ein Ultimatum gesetzt und sich in dieser Angelegenheit für eine Deckelung öffentlich stark gemacht haben. Mittlerweile haben wir Februar 2017, und geschehen ist nach außen hin eigentlich nichts. Dies möchten wir gerne aufgreifen und Ihnen heute die Gelegenheit geben, eine gute Idee mit nach vorne zu tragen.

Ich werfe ein paar Zahlen in den Raum – wir sprechen von folgenden Gehaltskategorien und Größenordnungen –: Unsere Ministerpräsidentin, Frau Hannelore Kraft, erhält im Jahr ungefähr 220.000 € und Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel ungefähr 247.000 €. Dagegen halten wir einfach einmal die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden der öffentlichrechtlichen Kreditinstitute – besser bekannt als Sparkassen – nach dem Sparkassengesetz. Köln: 913.000 €, Köln-Bonn: 782.000 €, Aachen:

700.000 €, Münsterland-Ost: immerhin auch noch 660.000 €. Ich würde sagen, die Gehälter und Pensionen der Sparkassenvorstände sind definitiv aus dem Ruder geraten.

Sparkassenvorstände in NRW, vor allem die Vorstandschefs, leben immer noch in einer der besten aller bestehenden Welten; sie nehmen von jeder Seite einfach das Schönste. Sie erhalten Vergütungen auf dem Niveau des Privatbankensektors und Pensionsansprüche, die sehr stark an die Altersversorgungsbezüge von Beamten erinnern. Ermöglicht wird ihnen das, weil die Lokalpolitiker in den Verwaltungsräten der Sparkassen die Luxusgehälter und Pensionen der Vorstände durchwinken und ihren Aufsichtspflichten nicht nachkommen können, denn die Politiker in diesen Verwaltungsräten sind – nicht alle, aber viele – wiederum abhängig von den Vorständen, wenn es beispielsweise um die Vergabe von Spenden an die lokalen Vereine oder um die Kreditvergabe bei örtlichen Bauprojekten geht. Mit diesem Konstrukt aus wechselseitigen Abhängigkeiten und Interessenkonflikten werden die Sparkassen zu Selbstbedienungsläden.