(Norbert Meesters [SPD]: Weil das eine hohle Nummer ist! – Zuruf von Dietmar Bell [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD)
noch ein anderer Punkt spannend wird. Ich will die letzten vier Minuten meiner Redezeit darauf verwenden.
Meine Damen und Herren, auch nicht allzu häufig kommt vor, dass gegen einen Minister eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue erstattet wird. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wird das sicherlich sehr gründlich prüfen und hoffentlich – ich gehe davon aus – vor der Wahl eine Entscheidung treffen, ob ein Ermittlungsverfahren anzustrengen ist oder nicht. Sie wird es anstrengen müssen, wenn es einen Anfangsverdacht gibt.
„Eine zehn Jahre lang immer wieder neu angeordnete Besoldung eines Beamten, für die es keine Rechtsgrundlagen gibt, sondern die auf Grundlage einer ‚mündlichen Vereinbarung, über die keine Aufzeichnungen auffindbar sind‘, gewährt wird,“
„ist so weit jenseits des geltenden Rechts, dass man als Strafrechtler Mühe hat, am objektiven Tatbestand der Untreue zu zweifeln.“
Also: Einer der profiliertesten Strafrechtler sagt: Objektiver Tatbestand der Untreue ist erfüllt. – Dann geht es darum: Wer hat denn möglicherweise gehandelt? Jetzt geht es darum: Wer könnte denn der Täter sein?
Wer hat etwas getan oder unterlassen und gegen die Vermögensbetreuungspflicht verstoßen? Das kann Herr Minister Jäger sein. Das kann Herr Mathies sein. Das kann Herr Düren sein. Ich nehme nur die drei.
Jetzt taucht die nächste Frage auf: Bei wem ist die Wahrscheinlichkeit am größten? Hier muss ein Stückchen weiter gefragt werden: Liegt Vorsatz vor, bedingter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit? Diese Frage müssen wir heute nicht entscheiden.
Ja, aber Vorsicht, Herr Körfges. Diese Frage muss auch die Staatsanwaltschaft nicht entscheiden, denn das kann sie erst im Ermittlungsverfahren. Sie muss fragen: Besteht der Anfangsverdacht, dass der Minister, Herr Mathies oder Herr Düren ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt haben?
Jetzt wird es spannend. Wenn der Staatsanwalt sagt: „Ich habe nichts gegen Herrn Jäger“, dann muss er gegen Herrn Düren oder Herrn Mathies aktiv werden – und die beiden werden sich das nicht gefallen lassen, sondern anfangen zu reden, und dann wird es hier plötzlich spannend.
Ich gehe aber davon aus – das dürfen Sie alle anders sehen –, dass die beiden Beispiele – Anfrage Mathies ans Ministerium, das Dienstjubiläum, der Erlass Fiedler – auch dem Staatsanwalt ausreichen werden, um zu sagen: Es ist nicht auszuschließen, dass der Minister etwas weiß. – Dann, meine Damen und Herren, wird es wirklich spannend. Dann muss der Antrag auf Aufhebung der Immunität kommen, damit gefragt werden kann: Wer war es denn wirklich?
Ich weiß, dass Sie all das nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Sie müssen es ja nicht von mir zur Kenntnis nehmen. Nur müssen Sie damit rechnen: Das kommt in den nächsten Tagen.
müssen, denn dann stehen sie im Fokus. Sie waren beide beteiligt. Ich bin sicher: Die werden dann, wenn es auch für sie eng wird, anfangen zu reden und deutlich machen, wie es wirklich war. Dann werden wir hören, wann der Minister was wusste, wieso er nichts getan hat. Dann kann es plötzlich wirklich eng werden.
Herr Minister, Sie haben heute hier die Chance, Klarschiff zu machen. Sie haben gleich noch einmal die Chance, wirklich zu reden. Sie haben von Fragen und Widersprüchen gesprochen – einverstanden! Zu Inhalten haben Sie nichts gesagt. Erklären Sie es heute, machen Sie reinen Tisch vor der Öffentlichkeit, dann werden wir sehen, wie wir damit umgehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sitzen heute wegen der Causa Wendt zusammen, und ich glaube, dass dazu insbesondere sechs Punkte die Menschen umtreiben – nicht nur in diesem Land, sondern in der gesamten Bundesrepublik.
Es geht um folgende Fragen: Wie werden die Daten und Fakten gesammelt? Was ist tatsächlich wie gewesen? Was ist die Wahrheit? Was hat man geglaubt, was die Wahrheit sei? – Ich glaube schon, dass es da auch um die Frage der Unschuldsvermutung geht. Wir reden über die Frage: In welcher Art und Weise hat es denn überhaupt eine Freistellung von Herrn Wendt gegeben? Muss ein Innenminister persönlich wissen, was 44.000 Beschäftigte machen? Hat Herr Wendt bezahlte Gesinnungspolitik für die Landesregierung betrieben? Was erwarten wir als Parlament von ehrenamtlichen Gewerkschaftsvorsitzenden? Und muss es eigentlich klare Regelungen geben?
Ich komme zum ersten Punkt, zu der Frage der Unschuldsvermutung – so schwer es mir manchmal auch fällt, das hier deutlich zu formulieren: Die gilt natürlich auch für Herrn Wendt in dieser Frage. Ich bitte bei allen Wortbeiträgen auch immer zu berücksichtigen: Muss in einem Verwaltungsermittlungsverfahren und in einem Disziplinarverfahren ermittelt werden?
Die letzte Sitzung des Innenausschusses und der heutige Bericht des Innenministers sowie der Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“, der ja von Informationen des Rechtsanwalts von Herrn Wendt geprägt ist, machen eines klar: Herr Wendt hat einen bezahlten 12,5-Stunden-Job gemacht mit, vermute ich, dem Votum von 60 Stunden Arbeit seinerseits. Er hat fünf nicht angezeigte Nebentätigkeiten betrieben, für die er weder eine Freistellung noch sonst etwas bekommen hat. Und zu der Arbeit, die er für 28,5 Stunden bezahlt bekommen hat, ist er nicht erschienen.
Da will ich einmal deutlich sagen: Dass Sie, Herr Biesenbach, einen Minister in allen möglichen Punkten kritisieren, aber nicht mit einem Wort dieses Fehlverhalten eines Beamten im Land Nordrhein-Westfalen kritisieren, das finde ich unglaublich.
Wir reden über einen einfachen Polizisten. Wir haben ja keinen Abteilungsleiter, keinen Behördenleiter. Da kommt ein ganz einfacher Polizeibeamter – weder in Duisburg noch in Mönchengladbach und schon gar nicht beim LZPD – regelmäßig oder irgendwann überhaupt zur Arbeit und keiner seiner direkten Dienstvorgesetzten in diesen drei Behörden, in denen er tätig war, und keiner aus dem Kollegium geht dieser Frage nach. Da warten wir wirklich gespannt auf die Ermittlungen, wie es dazu kommen konnte.
Ich will Ihnen nur sagen: Auch aus der Sicht des Beamten, desjenigen, der hier jeden Monat sein Geld für 28,5 Stunden Arbeit bekommt, wäre es doch wohl das Mindeste gewesen, die fünf Nebentätigkeiten anzuzeigen. Das ist in der Personalakte jedoch nicht enthalten
Dann haben wir von Ihnen so etwas wie das Orakel von Delphi gehört; das haben wir ja auch im Innenausschuss schon gehört, Herr Biesenbach. Da heißt es, der Innenminister habe Bescheid gewusst. – Ja, der Wendt behauptet, das Innenministerium sei informiert gewesen – ich bitte auf die genaue Wortwahl zu achten –, nicht der Innenminister persönlich.
Jetzt sagt aber Herr Behrens nein, Herr Wolf sagt nein, und Herr Jäger sagt nein. – Und mal ganz ehrlich: Die Personalakte sagt auch nein. Jetzt haben wir also viermal ein Nein, und Sie als CDU wagen zu behaupten, dass das bei Herrn Behrens und Herrn Wolf wahrscheinlich die Wahrheit ist.
Im Innenausschuss aber haben Sie wahrheitswidrig unterstellt, der Innenminister dieses Landes wisse darüber Bescheid. Da will ich Ihnen eines mitgeben, Herr Kollege Biesenbach: Da muss man doch nicht so tun bei der Frage: Wann ist eigentlich was passiert? – Sie mit Ihrem kleinen Dienstjubiläum im Jahr 2013!
Schauen wir doch einmal: Im Jahr 2006 wechselt der Herr Wendt nach Mönchengladbach, nachdem er Probleme in Duisburg gehabt hat – in Verantwortung Ihrer schwarz-gelben Landesregierung!
Im Januar 2010, nachdem er erneut Ärger gehabt hat – diesmal bei seiner Behörde in Mönchengladbach –, wechselt er zum LZPD, und viele Kolleginnen und Kollegen der Polizei werden sich fragen, wie er dann das Nächste geschafft hat: Einen Monat später wird er nämlich in seiner neuen Behörde direkt befördert, unter einem FDP-Minister und – man höre und staune: „Wolf unter Palmen“ – unter einem Staatssekretär aus Ihrer Fraktion, der – das behaupte ich hier ziemlich deutlich – das sehr gut wusste!