Protokoll der Sitzung vom 28.11.2012

(Beifall von den GRÜNEN)

Um den armen, den finanzschwachen Kommunen im Lande die Möglichkeit zu geben, überhaupt investiv tätig zu werden, wird der Höchstförderungssatz auf 90 % erhöht. Als wichtige Änderung des Gesetzentwurfs des Ministeriums sehen wir an, dass die für die nötige Flexibilität notwendige Rechtsverordnung des Einvernehmens des Landtags bedarf.

Wir begrüßen die Zielsetzung in Richtung eines einheitlichen Gemeinschaftstarifs. So sind beispielsweise die Anwohner an den Verbundraumgrenzen die Hauptleidtragenden des Tarifdschungels. Zukünftig nur noch drei Tarifräume wären zumindest ein erster richtiger Schritt, Herr Rehbaum. Aber wo gibt es denn den „Rheinlandtarif“? Gestern gab es noch in den Gremien des NVR Diskussionen über das Problem einer Angleichung von AVV und VRS. Dort ist man von einem einheitlichen Tarifraum noch

meilenweit entfernt. Die Leidtragenden sind die Fahrgäste. Das muss von den Vertretern aller Fraktionen durchaus kritisiert und über dieses Gesetz beseitigt werden.

Wir begrüßen, dass der Ausschuss ein klares Signal gegeben hat, die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern, und dass in das neue Gesetz Bedarfsverkehre wie Taxibusse erstmalig aufgenommen werden. Die Verkehrspolitik reagiert damit stärker als bisher auf die Herausforderungen des demografischen Wandels.

In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf und in den vielen Gesprächen, die wir mit den Verbänden, den Verkehrsverbünden, mit Vertretern einzelner Organisationen und mit Verkehrsunternehmen geführt haben, wurde aber auch deutlich, dass es noch einige innovative Ideen und Änderungsmöglichkeiten gibt, über deren Aufnahme wir für die nächste Novellierung dieses Gesetzes noch weiter beraten werden.

Für die jetzt anstehende Novelle des Gesetzes danken wir noch einmal ganz ausdrücklich dem Minister sowie allen Mitarbeitern des Ministeriums und werden den Beschlussempfehlungen des Ausschusses natürlich folgen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Beu. – Für die Fraktion der FDP hat der Kollege Rasche das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim ÖPNV geht es um viel Geld. Der Bund zahlt in diesem Jahr 1,12 Milliarden € an Regionalisierungsmitteln an das Land Nordrhein-Westfalen. Davon fließen allein 850 Millionen € als SPNV-Pauschale an die Zweckverbände. 110 Millionen € werden als Pauschale an die Aufgabenträger weitergeleitet.

Der Gesetzentwurf der Regierung sah vor, die Beteiligungsrechte des Landtags bei der Verteilung dieser Mittel ganz erheblich zu beschneiden. Das haben wir bereits bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs kräftig kritisiert. Immerhin haben die Koalitionsfraktionen diese Kritik aufgenommen. Wir haben den Gesetzentwurf geändert, sodass der Landtag wieder zu seinem Recht kommt und jetzt eine angemessene parlamentarische Beteiligung gesichert ist.

In einem anderen wichtigen Punkt, meine Damen und Herren, gab es leider keine Bewegung bei der Regierung. Trotz massiver Kritik der Sachverständigen in der Anhörung halten SPD und Grüne an der Kürzung der Investitionspauschale von 150 auf 120 Millionen € fest. Dabei haben die Kommunen und Verkehrsunternehmen bereits jetzt einen gewaltigen Investitionsstau. Eine aktuelle Studie des

VDV untermauert diese Position ganz deutlich. Städte wie Mülheim, Oberhausen und Wuppertal – es gibt weitere Städte – kommen schon jetzt in erheblichem Maße zu Leistungskürzungen. Wenn wir die Investitionspauschale tatsächlich um weitere 30 Millionen kürzen, fehlt diesen Unternehmen und diesen Städten noch mehr Geld, und es wird zwangsläufig zu weiteren Streckenstilllegungen kommen. Wir benötigen diese Mittel in Höhe von 30 Millionen dringend. Deshalb können wir sie nicht für ein neues Produkt, das Sozialticket, ausgeben.

Niemand kann behaupten, uns fehlt das Geld aus Berlin. Es kann auch niemand verlangen, die CDU oder die FDP soll doch mal Vorschläge machen, welche Strecken sie stilllegen würde, weil das Geld für den Betrieb fehlt. Nein, das Geld haben Sie im Haushalt. Sie geben es nur für das Sozialticket statt für notwendige Investitionen im ÖPNV-Bereich aus.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie weisen immer wieder auf Berlin hin. Die Kürzung der Regionalisierungsmittel in Berlin beruhte auf Koch/Steinbrück. Gerade Kollege Steinbrück müsste sich doch in Nordrhein-Westfalen auskennen. Denn er war nicht nur Ministerpräsident, sondern auch Verkehrsminister dieses Landes. Trotzdem hat er diese Kürzung auf Bundesebene – aus seiner Sicht mit Erfolg – für die SPD durchgesetzt. Von daher ist Ihre jetzige Kritik an Berlin absolut nicht redlich.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Natürlich werden wir uns konstruktiv an der Diskussion mit Berlin beteiligen, damit es dort wieder zu einer bedarfsgerechten Ausstattung kommt. Tun Sie aber bitte nicht so, als sei die SPD bei der nicht bedarfsgerechten Ausstattung außen vor.

Einem Gesetz, das in vielen Bereichen den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen gefährdet – das haben wir mit diesen 30 Millionen € gerade deutlich gemacht –, kann die FDP nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Piratenfraktion spricht der Kollege Bayer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer hier und auch an den Displays, egal zu welcher Zeit! Seit der ersten Lesung zu diesem Gesetz ist einiges passiert, auch was das Gesetz betrifft. Wir hatten eine hervorragende Anhörung. Vielleicht fanden einige sie zu lang oder den Turm schriftlicher Statements zu hoch, aber wir hatten auch viele Fragen; Sie haben es vielleicht gesehen. Zumindest konnte ich neue Erkenntnisse zu dem ÖPNV-Gesetz und den beteiligten Akteuren der Anhörung mitnehmen. Nicht alles konnte diesmal in

Änderungsanträge fließen. Wir werden noch viel zu tun haben, wie Herr Beu schon sagte.

Ich freue mich aber, dass wir gemeinsam die krasse Einschränkung parlamentarischer Mitwirkung revidieren konnten. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah nämlich vor, den Ausschuss nur per Benehmen zu beteiligen. Die nun in der Beschlussempfehlung des Ausschusses unter Punkt 4 vorgenommene Änderung von Benehmen in Einvernehmen begrüße ich ausdrücklich. Alle Fraktionen hatten das unabhängig voneinander gefordert.

Ich bedaure allerdings wie Herr Rehbaum und Herr Rasche, dass SPD und Grüne die Kürzung der Investitionsmittelpauschale in § 12 für unabdingbar halten und daran festhalten, auch wenn sich das unter anderem Herr Becker anders gewünscht hatte. Wir hatten zur Finanzierung bereits einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushalt eingebracht und im Ausschuss erneut gefordert, von den Kürzungen abzusehen.

Wir alle wissen, dass das Geld für Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur dringend benötigt wird. Der Bedarf für zunehmend notwendige Erhaltungsinvestitionen steigt, zum Beispiel durch sanierungsbedürftige Brücken, Tunnel und Trassen. Außerdem soll die Attraktivität des ÖPNV verbessert werden. Kommunen können kaum zusätzliches Geld aufbringen. Da gibt es eine Diskrepanz zwischen den Versprechen der Koalitionsfraktionen und ihrem Handeln. Das ist ein Punkt, den wir als Änderungsantrag vorgetragen hatten.

Ein weiterer Punkt ist die unzureichende Beachtung der Barrierefreiheit. Es genügt nicht, dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz noch das Behindertengleichstellungsgesetz NRW hinzuzufügen,

wenn gleichzeitig der kleine, aber feine Unterschied zwischen „sollen“ und „müssen“ unbeachtet bleibt. Wir wollen, dass die Einhaltung der Barrierefreiheit bei allen Anlagen des ÖPNV realisiert wird. Dieses Anliegen sollte insbesondere für die regierungstragenden Fraktionen eine Selbstverständlichkeit sein.

Ein weiteres Thema ist die Transparenz und die Verfügbarkeit der in den Prozessen erhobenen Daten. Für die im Gesetz beabsichtigten Entwicklungen und Systemverbesserungen werden mit öffentlichem Geld Daten erhoben, Gutachten erstellt und Verfahren entwickelt, die der Öffentlichkeit gehören. Diese Daten könnten, sofern sie frei veröffentlicht werden, genutzt werden, um sinnvolle Zusatzangebote durch Dritte zu erstellen wie beispielsweise Apps für Smartphones à la „Öffi“. So kann nicht nur die Schnittstellenproblematik im Nahverkehr überwunden werden, es entstehen auch innovative Angebote aus frei verfügbaren Daten, wenn man die Entwickler nur lässt. Diese eleganten Effekte können nur entstehen, wenn man öffentliche Datenbestände auch tatsächlich veröffentlicht.

Ein weiterer Änderungsantrag betrifft die Sanktionsmaßnahmen. Die Idee eines Reizes zu der Bildung von Gemeinschaftstarifen begrüßen wir als Schritt in die richtige Richtung zu einem ticketfreien ÖPNV. Aber leider sind diese diffusen Sanktionsmöglichkeiten nicht zweckdienlich. Die schwebende Gefahr der nachträglichen Kürzung durch Rückforderung von 10 % der Mittel nimmt den Beteiligten die Planungssicherheit, wirkt daher kontraproduktiv und ist darüber hinaus mit der schwammigen Hinwirkungspflicht eigentlich inakzeptabel.

Ich persönlich werde daher dem Antrag nicht zustimmen und mich enthalten, auch wenn ich ganz klar für die Änderungen bin, die wir im Ausschuss vereinbart haben und die mehr als sinnvoll sind.

Was den Änderungsantrag der CDU betrifft, kann ich dem, was Sie auf Seite 1 wollen, zustimmen. Dem versteckten Hinweis in der Begründung, man soll das Sozialticket abschaffen, kann ich leider nicht zustimmen, sondern mich maximal enthalten. Sie sagen, die Ausgaben werden zur Verfügung stehen. Sie kommen aber eh aus dem Landeshaushalt, sind also ebenso zusätzlich, wie es bei den 30 Millionen der Fall sein könnte. Das ist kein Bundesgeld, das weitergeleitet wird wie der Rest. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bayer. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Groschek.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung betont zunächst einmal nicht das Trennende, sondern das Gemeinsame. Wir freuen uns, dass wir im Gesetzentwurf eine Reihe von gemeinsamen Punkten wiederfinden – was Inklusion angeht, was andere Bestrebungen angeht. Deshalb ist der Gesetzentwurf ein großer Schritt zu einer gemeinsamen Neuausrichtung des ÖPNV, zu einer weiteren Verbesserung des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen.

Was die Pauschalierung und die prinzipielle Finanzierung angeht, folgen wir einem Strickmuster, dessen Erstellung der Abgeordnete Lienenkämper als Verkehrsminister seinerzeit beauftragt hatte. Diesem Gutachten unterliegt jetzt letztendlich auch die Finanzierungssystematik.

Als Oppositionsabgeordneter hätte ich vermutlich auch den Finger in die vermeintliche Wunde gelegt und gefragt: Warum kürzen Sie denn bei den Investitionen 30 Millionen €, obwohl wir 300 Millionen € mehr bräuchten und nicht 30 Millionen € weniger?

Die CDU hat sich an dieser Stelle ehrlich gemacht. Das will ich à la bonne heure auch zugestehen. Sie

haben nämlich einen Deckungsvorschlag für das Verschieben der Investitionsrücknahme vorgelegt. Sie haben uns vorgeschlagen, auf das Sozialticket zu verzichten, um den alten Betrag von 150 Millionen € an Investitionsmitteln wieder einstellen zu können.

Da unterscheiden wir uns allerdings ganz deutlich. Wir sagen, dass es ein soziales Recht auf Mobilität gibt. Solange der Bund diesem Recht bei der Hartz-IV-Ausgestaltung nicht Folge leistet, werden wir mit unserem Solidarbeitrag auch Menschen, die am Rande der Armut leben, über das Sozialticket Mobilität ermöglichen. Das sind grundsätzlich unterschiedliche Sichtweisen.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Was den CDU-Antrag selbst angeht, will ich jetzt nicht auf die Frage der Zuständigkeit von Bund und Ländern eingehen. Natürlich hat auch der Bund eine gewisse Zuständigkeit. Natürlich haben die Landesverkehrsminister von CDU und CSU auch den bayerischen Kollegen und mich beauftragt, mit Herrn Ramsauer darüber zu verhandeln, dass die ÖPNV-Großvorhaben nach 2019 weiterhin mit Bundeszuschüssen finanziert werden können. Alles das ist in Wirklichkeit auf der Länderebene zwischen den Verkehrsministern unterschiedlicher Parteibuchfarben unstreitig.

Im Grunde ist Ihr Appell, bei der Verkehrsinfrastruktur mehr auszugeben, angesichts der vor einer Stunde geführten Diskussion schwer nachvollziehbar. Kollege Laumann selbst hat angekündigt: Spätestens im Dezember kommt die LaumannSparliste; dann vergeht dem rot-grünen Ausgabenbanausentum Hören und Sehen.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Nein, nein, nein!)

Bis jetzt haben wir außer dem Kürzungsvorschlag von 30 Millionen € beim Sozialticket keinen qualifizierten Sparvorschlag bekommen, Kollege Laumann. Warten wir einmal ab, was die DezemberSitzungen bringen!

(Beifall von der SPD)

Lassen Sie mich noch etwas zu Ihren drei Vorschlägen im Einzelnen sagen.

Erstens. Die Tarifauskragungen halten wir zum heutigen Zeitpunkt nicht für vernünftig. Wir haben auch mit dem Koalitionsvertrag deutlich gemacht, dass wir ein NRW-Ticket wollen. Die drei Tarifräume sind ein großer Schritt in diese Richtung. Deshalb wollen wir keine neuen Ausnahmetatbestände mehr schaffen.

Zweitens. Die Gegenfinanzierung durch Streichung des Sozialtickets ist für uns kein gangbarer Weg, 30 Millionen € zusätzlich zu mobilisieren.

Drittens. Meines Erachtens brauchen wir hier keine gesetzliche Grundlage. Die Zweckverbände ent

scheiden selbst, ob sie Teile der Pauschalen für Erneuerungsinvestitionen verwenden. Wir werden im Rahmen der Verwaltungsvorschrift den Zweckverbänden eine konkrete Hilfestellung geben, wie diese Erneuerungsinvestition eröffnet werden kann.