Protokoll der Sitzung vom 28.11.2012

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Fricke, Sie haben mir voll aus dem Herzen gesprochen. A la bonne heure!

(Beifall von der SPD)

Herr Rasche, bei Ihnen gilt das nur für die linke Herzkammer, für die rechte Herzkammer nicht ganz so. Für die Koalitionsfraktionen gilt das sowieso.

Worum geht es hier? – Ja, der Einstieg der CDU war richtig. Ja, der RRX ist ein ganz wichtiges Projekt für NRW. So weit, so gut. Da sind wir einig.

Die Finanzierungslast allerdings liegt jetzt beim Bund. Wir als Landesregierung wollen sie auch beim Bund lassen und uns keine Jacke anziehen, die uns nicht gehört, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Zweite Anmerkung: Sie haben mit Vorgängen aus Rheinland-Pfalz und aus Niedersachsen nordrheinwestfälische Beurteilungen belegt, dabei aber verkürzt oder missverständlich interpretiert.

In Rheinland-Pfalz geht es um Folgendes: Der Bahnverkehr zwischen Koblenz, Trier bzw. Luxemburg entlang der Mosel ist aufwendig und nicht sehr kundenintensiv. Das Kundenpotenzial dort ist relativ beschränkt. Deshalb sagt die Bahn: Das Ding ist ein teurer Spaß, das wollen wir uns nicht mehr leisten. Kurt Beck, bezahl du mal die Bimmelbahn entlang der Mosel! Das ist kein IC. – Da sagt der Kurt Beck: So haben wir nicht gewettet. Ihr seid für den Fernverkehr zuständig, also bezahlt ihr den. Unsere Regionalisierungsmittel für den Nahverkehr geben wir nicht für das Produkt Fernverkehr IC. – Ich finde, der Mann, der Ministerpräsident von RheinlandPfalz, hat recht.

Nach dem gleichen Strickmuster hat Niedersachsen anders gehandelt. Die haben gesagt: Wir haben eine Fernverkehrsverbindung, die erreicht unter anderem auch die Punkte Bremen und Norddeich Mole. Jetzt kann man sich auch als Nordrhein-Westfale vorstellen, wie kundenintensiv die Strecke Bremen– Norddeich-Mole ist. Also haben die Niedersachsen entschieden: Wir sponsern den Fernverkehrszug, weil wir den Intercity zwischen Bremen und Norddeich Mole als S-Bahn nutzen. – Das sollen sie machen; wahrscheinlich ist das günstiger, als eine eigenständige S-Bahn auf der Strecke verkehren zu lassen.

Das allerdings mit dem RRX zu verquicken, liegt völlig neben der Spur, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sie selbst haben doch damals das Gutachten zur Kenntnis genommen, das zeigte, welche Auswirkungen der RRX auf den Fernverkehrsbereich hat. Ich will jetzt einfach mal die Deutsche Bahn zitieren, die uns alle gemeinsam im September dieses Jahres angeschrieben und ihre Positionen zu den Verkehrskompensationen sehr deutlich beschrieben hat. Die Deutsche Bahn hat vor wenigen Wochen mitgeteilt:

Aus heutiger Sicht wird das künftige Liniennetz im Fernverkehr nach Einführung des RRX voraussichtlich weitgehend der aktuellen Struktur entsprechen. Die Nordanbindung Köln/Bonn Flughafen würde jedoch entfallen, da der Flughafen dann bereits durch RRX-Linie sehr gut angebunden wäre.

Sie schreibt aber als Erläuterung für das Anliegen, das Sie vorstellen: Belastbare Aussagen zum langfristigen Fernverkehrsangebot sind derzeit nicht möglich, da die Auswirkungen des zunehmenden Wettbewerbs und insbesondere der seitens der Politik beschlossenen Liberalisierung des Fernbusverkehrs schwer absehbar sind.

Auf Deutsch: Der RRX wird dazu führen, dass der Köln/Bonner Flughafen künftig durch RRX und vielleicht nicht mehr so intensiv durch IC angebunden sein wird. Das ist keine Verschlechterung, sondern allenfalls eine Verbesserung, weil das Fahrzeugmaterial besser sein wird.

Zweite Anmerkung: Die Liberalisierung im Fernbusverkehr wird möglicherweise zu Verschiebungen führen.

(Jochen Ott [SPD]: Wer hat das gemacht?)

Wer das gemacht hat? Wäre ich jetzt Brüderle, würde ich sagen: „Und wer hat’s gemacht? Wir ham’s gemacht!“ – Aber ich bin nicht Brüderle.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD)

Also müssen wir sagen: Die Positionierung ist ein Alarmismus, der im Grunde Leute ins Bockshorn jagt, aber keine ernsthafte verkehrspolitische Diskussion eröffnet.

Nächster Punkt: Diskussion mit der Bahn, Gespräch mit der Bahn. Da muss mich niemand missionieren. Ich zähle zu denen, die sagen: Es ist im Grunde vorlaut und falsch, die Bahn zum politischen Prügelknaben zu machen. Für mich ist die Bahn ein guter, zuverlässiger Partner, auch in der Verkehrspolitik des Landes.

(Zuruf von Bernhard Schemmer [CDU])

Ich spreche für mich, Kollege Schemmer.

(Weiterer Zuruf von Bernhard Schemmer [CDU])

Wäre die Bahn auskömmlich finanziert, wäre sie ein noch besserer Partner. Aber leider Gottes wird sie durch den Bund nicht so auskömmlich finanziert, wie ich mir das wünschen würde.

(Beifall von der SPD und den PIRATEN)

Wir tragen gemeinsam eine Last. Denn die BörsenBahn, die ja politisch mal gewollt war, hat sich zum Teil verhalten wie eine Heuschrecke auf Schienen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Damit muss Schluss sein. Da brauchen wir einen Perspektivwechsel. Deshalb freue ich mich, dass Dr. Grube offensichtlich weitermachen kann. Ich halte ihn für einen sehr verlässlichen Partner und freue mich, ihn vor Weihnachten wiederzutreffen, unter anderem zu dem Stichwort: RRX nach vorne treiben.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ihr Antrag ist im Grunde das Gegenteil von Sparen. Sie wollen Landesgeld dafür verplempern, dass wir einen landesmäßig subventionsfreien Fernverkehr aus dem Landeshaushalt sponsern. Das ist falsch, weil wir verantwortlich und sparsam mit dem Steuergeld unserer nordrhein-westfälischen Bürger umgehen müssen und uns keine Luxussubventionen erlauben dürfen. Das jedenfalls ist Meinung von SPD, von Grünen und, wenn ich es richtig verstanden habe, allemal von den Piraten, zum Teil auch von Herrn Rasche. Sie von der CDU stehen also allein.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Minister Groschek. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie darüber informieren, dass Herr Minister Groschek die Redezeit um 47 Sekunden überschritten hat. Mir liegen allerdings keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/1474 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf Sie fragen, wer dieser Überweisungsempfehlung folgen kann. – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenom

men.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

6 Fragestunde

Drucksache 16/1494

Mit dieser Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 7 und 8 vor. Ich rufe die

Mündliche Anfrage 7

der Abgeordneten Yvonne Gebauer von der Fraktion der FDP auf:

Wie will die Landesregierung auf die Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den Reisekostenvergütungen für Klassenfahrten von Lehrerinnen und Lehrern reagieren?

Im Oktober 2012 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sich das Land bei einer Klassenfahrt nicht auf eine vor Fahrtantritt unterzeichnete Verzichtserklärung einer tarifbeschäftigten Lehrerin berufen könne und die vollen Reisekosten geltend gemacht werden könnten. Im November 2012 entschied darüber hinaus das Oberverwaltungsgericht Münster, dass ein verbeamteter Pädagoge ebenfalls einen Anspruch auf die Erstattung der Reisekosten einer Klassenfahrt habe. Beide Gerichte erklärten, dass das Land mit der bisherigen, langjährigen Praxis gegen seine Fürsorgepflicht verstoße.

Schulfahrten bilden einen wichtigen päda

gogischen Bestandteil des Bildungsauftrags der Schulen. Fragen der Erstattung der Reisekosten bei Klassenfahrten stellen verständlicherweise für die Lehrerinnen und Lehrer immer – nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten, sondern auch unter dem Betrachtungswinkel der Anerkennung einer schwierigen zu leistenden Aufgabe – ein wichtiges Anliegen dar. In der Zeit der FDPRegierungsbeteiligung sind die Mittel für die Reisekostenvergütung von Lehrkräften mehrfach angehoben worden, sodass diese zwischen 2005 und 2010 schließlich rund verdreifacht wurden. Dennoch bedeuten die nun gefällten Gerichtsurteile für das Land eine deutlich weitergehende Herausforderung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat in Reaktion auf die beiden Urteile am 14. November 2012 erklärt: „Das Schulministerium wird die Reisekostenerstattung bei Klassenfahrten neu regeln. Dazu werden die Begründungen der beiden Urteile nach Auswertung ebenso berücksichtigt wie die Praxis in anderen Bundesländern.“

Für die Lehrerinnen und Lehrer und den nordrhein-westfälischen Landtag ist es wichtig zu erfahren, zu welchen Einschätzungen die Landesregierung bezüglich der Gerichtsurteile kommt und wie die Landesregierung zukünftig in der Frage der Reisekostenmittel vorzugehen gedenkt. Darüber hinaus ist es ebenfalls für das Parlament von hoher Bedeutung zu erfahren, welche zusätzlichen Kosten die Landesregierung erwartet, ob gegebenenfalls rückwirkende An

sprüche bestehen, zu welchem Zeitpunkt die angekündigte Neuregelung erfolgen soll und auf welche Praxis anderer Bundesländer die Landesregierung möglicherweise zurückgreifen möchte.

Wie will die Landesregierung auf die Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den Reisekostenvergütungen für Klassenfahrten von Lehrerinnen und Lehrern reagieren?

Ich bitte Frau Ministerin Löhrmann um Beantwortung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Gebauer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus dem Text der Mündlichen Anfrage geht hervor, dass die Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Ihnen bereits bekannt ist. Daher brauche ich diese Pressemitteilung jetzt nicht noch einmal vorzutragen.

Der Stand des Verfahrens ist allerdings nach wie vor der gleiche wie damals. Die Begründungen der Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Münster liegen noch nicht vor. Ohne Auswertung der Begründungen ist eine seriöse Auskunft über die Konsequenzen, die gezogen werden müssen, aber nicht möglich.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einmal feststellen, dass es sich bei der von den Gerichten beanstandeten Praxis des formularmäßigen Reisekostenverzichts im Zusammenhang mit der Genehmigung von Schulfahrten um eine in Nordrhein-Westfalen langjährige und auch in anderen Ländern ständig geübte Verwaltungspraxis handelt. Dass uns hierbei die Interessen unserer Lehrkräfte durchaus wichtig waren und sind, beweisen die Verdreifachung des Titelansatzes in den letzten Jahren sowie die Beibehaltung des erhöhten Titelansatzes auch unter finanzpolitisch schwierigen Bedingungen.