Nur am Rande sage ich: Während Schwarz-Gelb im KiBiz immer noch von Tagesmüttern gesprochen hat, haben wir das in Tagespflegepersonen umgewandelt.
Zweitens. Die FDP fordert in ihrem Antrag die Evaluierung eines Handlungskonzeptes, das Sie noch in Auftrag gegeben haben. Sie haben es damals versäumt, genau diese Evaluierung mit zu verabschieden. Jetzt, drei Jahre später, kommen Sie und wollen etwas nachreichen.
Das ist wissenschaftlich unseriös, weil wir genau wissen, dass uns die Vergleichswerte fehlen, wenn wir das im Nachhinein machen. Das hätte man in der Tat bei Beginn des Programms in Auftrag geben können. Das haben Sie in der schwarz-gelben Landesregierung versäumt.
Drittens. Sie kritisieren die Obergrenze von fünf Kindern pro Tagespflegeperson. Wir stehen zu diesem Standard, der die Qualität in der Kindertagespflege sichert. Wir legen diese Obergrenze im Übrigen auch fest, um die familienähnliche Form der Betreuung zu wahren. Darüber hinaus – auch das muss immer wieder gesagt werden – wurde diese Regelung von fachlicher Seite – vom Landesverband der Kindertagespflege – ausdrücklich begrüßt.
Viertens. Warum kommen Sie jetzt wieder mit den ollen Kamellen der Hygienevorschriften an? Wir haben das im Jahr 2011 hoch und runter diskutiert. Wenn Ihnen das immer noch nicht klar wird, Herr Hafke, dann lesen Sie doch bitte noch einmal nach. Lesen Sie den Schriftverkehr zwischen Herrn Remmel und Frau Aigner.
Während nämlich die rot-grüne Landesregierung ganz klar sagt, dass Kindertagespflegestellen keine Lebensmitteleinrichtungen und keine Lebensmittelunternehmen sind, beharrt Ihre schwarz-gelbe Bundesregierung immer noch auf dieser Auffassung, obwohl auch die EU die Auffassung vertritt, dass es sich nicht um Lebensmittelunternehmen handelt. Also richten Sie Ihren Protest von zu viel und überbordender Bürokratie, die dadurch entsteht, bitte nach Berlin, aber lassen Sie das nicht hier ab. Das ist sachlich einfach nicht in Ordnung und nicht korrekt.
Fünftens. Die wesentliche Frage, bei der Sie als FDP-Fraktion eine Antwort schuldig bleiben, betrifft die Finanzierung. Sie listen Wünsche auf, wo Sie überall qualifizieren. Sie stellen in den Raum, dass Tagespflege eigentlich besser finanziert werden müsste. Gleichzeitig sind Sie aber nicht bereit, den Kommunen die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir erinnern uns: In der letzten Plenarrunde haben wir den Kommunen 1,4 Milliarden € zur Verfügung gestellt. Die Einzigen, die nicht mitgestimmt haben, waren die Abgeordneten der FDP.
Aus diesen Mitteln, aus diesem Belastungsausgleich – vielleicht ist Ihnen das nicht klar – wird auch die Tagespflege finanziert, nämlich mit 3.400 € pro Platz. Herr Hafke, Sie haben sich mit der Ablehnung des Belastungsausgleichs außerhalb jeder Diskussion um Qualifizierung und um Ausbau des U3Bereichs gestellt. Das müssen wir hier festhalten.
Ich freue mich gleichwohl auf die Diskussion im Ausschuss. Wir haben dort die Möglichkeit, das noch einmal zu diskutieren und Sie fachlich auf den Stand zu bringen. Und Sie haben die Möglichkeit, den Antrag dementsprechend zu revidieren. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und im Stream! Die Qualität der Kinderbetreuung – egal, ob in einer Kindertagesstätte, in der Tagespflege oder sonst wo – liegt mir als Pirat besonders am Herzen. Aus diesem Grund begrüße ich das Vorstoßen der FDP mit diesem Antrag.
Wir sehen die Kindertagespflege auch als eine wichtige und gute Alternative zu der Betreuung in der Kindertagesstätte.
Die derzeit vorgeschriebene Gruppengröße wird von mehreren Kinderschutz- und Kinderrechtsorganisationen befürwortet, da sie ein nahezu familiäres Umfeld bietet und zugleich die sozialen Kompetenzen der Kinder fördert.
Zudem bietet die Kindertagespflege ein stabiles Polster beim Ausbau der U3-Plätze. Schließlich ist ein beachtlicher Teil der Kinder in der Kindertagespflege unter drei Jahren.
Die Vergütung für die Betreuer ist allerdings alarmierend gering. Die FDP fordert in ihrem Antrag eine Prüfung auf leistungsorientierte Vergütung. Meine Damen und Herren, bei diesem Punkt muss beachtet werden, dass in dem betreffenden Alter die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungs- und damit auch Berufslaufbahn der Kinder gelegt wird. Unter Beachtung dieser Tatsache muss die Vergütung weit höher liegen als derzeit.
Laut einer Studie des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik der Fachhochschule Koblenz liegt die durchschnittliche Vergütung für die Pflegepersonen zwischen 2,11 € und 4,07 € pro Stunde und Kind. Im schlechtesten Fall wird eine Tagespflegeperson bei voller Auslastung mit aufgerundet 11 € pro Stunde vergütet. Das ist definitiv zu wenig.
Mit dieser Vergütung ist der Aufbau einer existenzsichernden Altersvorsorge nur sehr schwer zu bewerkstelligen. Das ist allerdings eine Tatsache, die sich nicht nur auf die Kindertagespflege beschränkt. So ziemlich alle Kinderbetreuungsberufe sehen wir Piraten als massiv unterbezahlt an. Der daraus folgende Fachkräftemangel – Sie werden wohl selbst erkennen, dass die finanziellen Anreize nicht gegeben sind – macht es für die Tagespflegepersonen unmöglich, an einem Werktag an etwaigen Fortbildungen teilzunehmen. Schließlich stellt sich die Frage, wo die Kinder untergebracht werden sollen, wenn die Pflegeperson in der Fortbildung ist.
Sie sehen, wir haben noch sehr viel Redebedarf im Ausschuss, und ich freue mich auf konstruktive Gespräche. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der FDP will mit ihrem Antrag den Eindruck erwecken, Herr Hafke, als sei in der Kindertagespflege seit 2010 nichts mehr vorangegangen. Das ist eindeutig falsch und ignoriert die aktuellen Entwicklungen.
Vielleicht hat die FDP seit 2010 nicht mehr genau genug hingeschaut. Anders ist es nicht zu verstehen, dass sie mit diesem Antrag Qualitätsverbesse
rungen und Professionalisierung fordert. Ich möchte für die Landesregierung noch einmal feststellen, dass die Kindertagespflege als Ergänzung zu der Betreuung in den Kitas eine gute Form der Betreuung für unter dreijährige Kinder ist. Die enge Bindung an eine Betreuungsperson, die Familiennähe, die Überschaubarkeit machen diese Betreuungsform zu einem attraktiven Angebot. Die Eltern schätzen für die erste Betreuung ihrer Kleinsten außerhalb der Familie die Kindertagespflege in besonderer Weise.
Wir unterstützen deshalb die Kindertagespflege. Das spiegelt sich auch in den aktuellen Zahlen wider. In diesem Kindergartenjahr haben wir rund 32.500 landesbezuschusste Plätze für U3-Kinder in der Kindertagespflege. Aus meiner Sicht ist es allerdings nicht sinnvoll, das vom damaligen Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration vorgelegte Handlungskonzept aus dem Jahr 2010 nachträglich zu evaluieren. Denn wir sind quantitativ und qualitativ heute schon viel weiter als 2010.
Wir haben mit dem ersten KiBiz-Änderungsgesetz – Kollegin Asch hat es angesprochen – den Mindeststandard für die Qualifizierung der Kindertagespflege weiter konkretisiert. Wir haben zahlreiche regionale, kommunale und landesseitige Beratungs- und Fachforen. Die im Antrag geforderte Beratungsinfrastruktur hat sich im Land vor allem nach 2010 deutlich verbessert. Ein Beispiel ist der runde Tisch im Landschaftsverband Rheinland – eine Idee aus dem Jahr 2010 –, den es jetzt schon gibt.
Im Übrigen, Herr Hafke, arbeiten wir schon seit Januar 2011 sehr konstruktiv in der Bund-LänderArbeitsgruppe mit, die Sie in Ihrem Antrag erst einfordern. Es gibt sie aber bereits seit über einem Jahr. Da müssten Sie etwas genauer hinschauen.
Wir haben uns auch ganz aktiv und, wie es derzeit scheint, auch sehr erfolgreich für eine Verlängerung der krankenversicherungsrechtlichen Sonderregelung für Kindertagespflegepersonen eingesetzt.
Wir haben – ein weiterer Punkt – in NordrheinWestfalen 67 speziell für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen zertifizierte Weiterbildungsträger. Mit unserer Vergütungsstruktur, um das in einen Kontext zu rücken, erreichen wir nach einer aktuellen Studie im bundesweiten Vergleich Spitzenwerte. Unser Bundesland steht auf Platz 2.
Noch etwas zu Ihrer Aussage, wir müssten Bürokratie abbauen: Das Gegenteil ist der Fall. Denn mit der Einrichtung unserer Task Force haben wir einen erheblichen Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet.
Auch bei der im Antrag genannten Lebensmittelhygiene ist es nicht das Land Nordrhein-Westfalen, das unnötige Bürokratie schafft. Es war und ist das Bundeslandwirtschaftsministerium, das die Tagespflegepersonen im Privathaushalt zu Lebensmittelunternehmen machen will.