Lassen Sie mich aber, bevor ich auf den Inhalt eingehe, noch ein paar Anmerkungen machen: Ich bin sehr erstaunt darüber, dass die FDP diesen Antrag stellt, die FDP sich zeitgleich aber für ein Betreuungsgeld ausspricht. Das heißt, dass die Ernsthaftigkeit dieses Antrages infrage gestellt wird.
Um ihre Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit auf den Punkt zu bringen, darf ich zweitens aus der Mitteilung der FDP-Fraktion von heute Morgen zitieren:
„Um die Weichen auf Konsolidierung zu stellen, muss die Regierung aufhören, immer neue Wahlgeschenke“
Das heißt, Sie haben gar keinen Blick und kein Verständnis dafür. Sie wollen ja gar keine familienfreundliche Stadt und Kommune, und sie wollen kein familienfreundliches Land. Das ist doch Ihre Aussage,
die auch in der Presse zu lesen ist. Das sind aber Ihre Vorstellungen. Das können Sie halten, wie Sie möchten. Aber das zeigt nur, da Sie das auch öffentlich bekennen, dass Sie gar nicht dahinterstehen. Sonst würden Sie uns an diesem Punkt auch nicht …
Frau Kollegin Benninghaus, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Es ist meine erste Rede. Ich möchte heute beim ersten Mal zu Ende sprechen. Danach gehe ich gerne auf Ihre Fragen ein.
Lassen Sie mich kurz auf den Inhalt des Antrages eingehen: In der Tat ist es richtig, dass wir uns über das Thema „Kindertagespflege“ auseinandersetzen. Das teile ich mit Ihnen in der Sache. Es geht auch um die Frage, wie wir die Vergütungsstrukturen in den einzelnen Kommunen zu gewährleisen haben. Für viele in den Kommunen ist es eine wichtige Frage, wie das finanziert wird.
Die vielen Tagesmütter und -väter in NordrheinWestfalen erfüllen eine wertvolle Aufgabe, einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag. Das Arbeitsfeld der Kindertagespflege ist sehr heterogen mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen, aber
gleichzeitig auch ein Arbeitsfeld, in dem viel Potenzial steckt. Die Anforderungen sind sehr unterschiedlich, das heißt, sie sind in den Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich. In der Stadt Düsseldorf ist es beispielsweise so, dass Frauen und Väter in den Abendstunden und am Wochenende Kindertagespflege benötigen und möglicherweise im Abendbereich. Diese Vielfältigkeit der Gründe ist ein Beleg dafür, dass es kein einheitliches und flächendeckendes Konzept geben kann.
Die Kindertagespflege – vielleicht wissen Sie das gar nicht mehr – ist eine gesetzliche Regelung und hat bereits mit ihren grundsätzlichen Änderungen – erstens mit der Ausweitung der Erlaubnispflicht, zweitens mit der Einführung der Qualifizierungsmaßnahmen und drittens mit der Verpflichtung zur Ersatzbetreuung, was das Entscheidende ist – einen Paradigmenwechsel durchgemacht, der deutlich mehr Verantwortung auf die Träger der öffentlichen Jugendhilfe überträgt.
Für mich als Kommunalpolitikerin – das bin seit 20 Jahren – ist aber auch eines klar: Das Prinzip der Konnexität muss bei allem eingehalten werden, was wir hier tun. Deshalb möchte ich gerne wissen, wie Sie dieses Thema mit uns im Ausschuss weiter diskutieren wollen. Denn wenn wir als Land hier eingreifen und zulasten der bisherigen Entscheidungskompetenz der Kommunen und der Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe einheitliche Regelungen erlassen, dann müssen wir diese auch bezahlen. Ich fürchte, dass Sie dann nicht mehr dabei sind, denn wir haben eben schon einmal festgestellt, dass Familienfreundlichkeit und deren Finanzierung für Sie nicht infrage kommen.
Mir ist auch nicht klar, warum es sinnvoll sein sollte, die Regierung zu etwas aufzufordern, was bereits Teil Ihrer Aufgabe ist. Ihre Forderungen sind trotz
Wenn Sie das Thema sehr ernst meinen, dann müssen Sie hier konkret Farbe bekennen und sich an den notwendigen Vorhaben, wie Sie es in Ihrem Antrag selbst formulieren, aktiv und konstruktiv beteiligen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Benninghaus, für Ihre erste Rede und herzlichen Glückwunsch dazu! Vielen Dank an die FDP, die auf ihre Zwischenfrage verzichtet hat!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege ist aus dem heutigen System nicht mehr wegzudenken, insbesondere bei den kleinsten Kindern im Alter von null bis drei Jahren.
Bereits heute wird rund ein Viertel aller U3-Plätze durch die Kindertagespflege angeboten. Die Tendenz ist aufgrund des hohen U3-Betreuungsbedarfes weiter steigend.
Es war gut, dass wir trotz des erbitterten Widerstandes von Rot-Grün die Tagespflege als gleichberechtigte Betreuungsform im Kinderbildungsgesetz verankert haben.
In den von der CDU organisierten Fachtagungen mit Tagesmüttern und -vätern – die letzte fand noch vergangene Woche in diesem Landtag statt – ist deutlich geworden, dass die Kindertagespflege noch mehr Anerkennung und Unterstützung
braucht, insbesondere mit Blick auf den zu erfüllenden Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz ab August 2013.
Die CDU-Landtagsfraktion wird sich dieser Aufgabe weiterhin stellen und Kindertagespersonen, wo nur möglich, unterstützen.
Der FDP-Antrag ist richtig. Das, was Sie, Herr Hafke, gesagt haben, ist noch besser. Er beschreibt die tatsächliche Situation und die Handlungsfelder der Kindertagespflege zutreffend. Aus unserer Sicht würden wir lediglich bei der Fachberatung, bei der Vergütung und bei der Qualifizierung landeseinheitliche Mindeststandards konkreter fassen wollen.
gesmütter und -väter noch angemessener zu entlohnen – sowohl finanziell als auch durch gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz, die ich bei Rot-Grün trotz aller Bekundungen doch öfters vermisse.
Angesichts des steigenden Bedarfs müssen wir mehr Menschen für diesen wichtigen Bereich gewinnen. Uns ist klar, dass neue Tagespflegepersonen gewonnen, die strukturellen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege verbessert, Standards für die Mindestqualifizierung landes- und bundesweit implementiert und die Anschlussfähigkeit des Berufsbildes gefördert werden müssen.
Der FDP-Antrag beschreibt das. Er findet unsere Unterstützung. Wir freuen uns deshalb über die Diskussion im Fachausschuss. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Tenhumberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Asch.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tagespflege kommt in der Tat in der Kinderbetreuung eine wichtige Bedeutung zu – in Ergänzung und neben der Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kita. Das gilt vor allen Dingen für die Kleinsten, deren Eltern sich oftmals eine Betreuungsform wünschen, die familienähnlich, im privaten Rahmen und mit einer hohen Flexibilität möglich ist.
Mit dieser Bewertung befindet sich Rot-Grün im Land übrigens in guter Kontinuität zur ehemaligen rot-grünen Bundesregierung, die zum ersten Mal im Tagesbetreuungsausbaugesetz – dem TAG – die Tagespflege mit der institutionellen Betreuung rechtlich gleichgestellt und damit für die Tagespflege einen qualitativen Schritt nach vorn gemacht hat.
Der rot-grünen Koalition ist es wichtig, die Tagespflege zu qualifizieren und sie gut auszustatten. Zur Erreichung dieses Ziels ist der FDP-Antrag – ich sage es gleich vorweg – wenig hilfreich. Er ist nicht zielführend – im Gegenteil: Er ist fachlich nicht auf der Höhe der Diskussion und in einigen Punkten auch falsch. Ich möchte Ihnen das aufzeigen.
Nur am Rande sage ich: Während Schwarz-Gelb im KiBiz immer noch von Tagesmüttern gesprochen hat, haben wir das in Tagespflegepersonen umgewandelt.