Protokoll der Sitzung vom 05.04.2017

Danke schön, Herr Minister. – Herr Wedel stellt seine zweite und letzte Frage.

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie hatten gerade so ähnlich dargestellt, dass das Gutachten von Ernst & Young zunächst einmal ausreichend gewesen ist und keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ergeben hätte. Aus welchen Gründen ist denn dann noch Clifford Chance beauftragt worden? Was war der konkrete Anlass?

Unter anderem deshalb, weil uns gegenüber bestimmte Aussagen gemacht wurden unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Ernst & Young zunächst einmal gesagt haben: Da ist nicht direkt etwas nachzuweisen und auch nicht unbedingt verdachterhärtend. Wir haben aber nach der Diskussion, auch der öffentlichen, auch der, die wir hier geführt haben, immer wieder gesagt: Manche Formulierungen haben doch einen gewissen Disclaimer-Charakter.

Also zu sagen, wir haben mal geguckt und unterstellt, dass dieses und jenes … Man kann zu dem Ergebnis kommen: Da ist nichts Größeres nachweisbar. Wir haben auch an dieser Stelle gesagt: Ein bisschen weniger Disclaimer wäre dann schon ganz gut, also noch mal zu gucken. Und wir haben dann eben auch auf der Grundlage dieser dann bekanntgewordenen Tatsache, dass es auf Datenträgern auch Hinweise auf die Portigon bzw. auf die WestLB gab, gesagt: Dann ist das ein Anlass, der bei Ernst & Young beschrieben war: „Ohne weitergehende Informationen lohnt es nicht, dem nachzugehen“, sodass wir gesagt haben: Jetzt gibt es aber weitergehende Informationen, und dann möchten wir dem auch ein Stück weiter nachgehen. – Das war der Grund, auf den wir uns dann erst einmal gestützt haben.

Danke schön, Herr Minister. – Frau Schmitz stellt ihre zweite und letzte Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, meine Frage geht in die gleiche Richtung. Ich möchte nur noch ergänzend fragen: Die methodischen Schwächen der Stichprobenuntersuchung des Wirtschaftsprüfers Ernst & Young sind frühzeitig bekannt gewesen. Warum hat es dennoch so lange gedauert, bis mit Clifford Chance ein Zweitgutachten zur Analyse der West-LB-Vorgänge beauftragt worden ist?

Weil wir damals gesagt haben, dass es ohne weitergehende Hinweise darauf, dass diese – nennen wir es einmal so – oberflächliche Betrachtung möglicherweise nicht ausreicht, da irgendwann wirtschaftliche Grenzen gibt. Statt ein Unternehmen immer weiter zu treiben und zu sagen: „Ihr müsst aber noch mal untersuchen und noch mal untersuchen“, haben wir gesagt: Sobald es Hinweise gibt, möchten wir das untersucht haben. – Und die Hinweise waren die, die sich zunächst einfach nur aus dem Bekanntwerden ergeben haben, dass die WestLB in Zusammenhang mit Cum-Ex überhaupt genannt worden ist. Da gab es ja noch keine Ermittlungsergebnisse, sondern da war in der Öffentlichkeit plötzlich zu lesen: Auf der CD stand auch die WestLB.

Dann haben wir gesagt, dann wollen jetzt zumindest wissen, ob da mehr ist. Dann hat man auch einen Anlass, auch zu begründen. Es kostet ja nun Geld. Das heißt, man muss im Unternehmen auch deutlich machen, dass es einen Grund dafür gibt, warum man jetzt noch mal Mittel in die Hand nimmt, um eine tiefergehende Untersuchung zu machen.

Wie gesagt, die ist auch nur bis zu einer bestimmten Schicht vorgedrungen – nicht bloß, weil ein Unternehmen sich nicht selbst in die Schieflage bringen will und darf, sondern auch weil die Staatsanwaltschaft Möglichkeiten hat, durch Quervergleiche, Auswertung von Daten anderer Banken überhaupt zu dem Ergebnis zu kommen, dass das möglicherweise ein Hinweis darauf ist, dass da mit Cum-Ex-Geschäften gehandelt worden ist.

Danke, Herr Minister. – Herr Terhaag hat noch eine Frage. Das ist seine letzte Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, ich komme auch noch einmal auf den Jahresabschluss zurück wie eben. Denn meines Wissens ist für eine AG und ihre Geschäftsbeziehun

gen die Nichtvorlage eines fristgerechten und korrekten Jahresabschlusses immer ein Problem. Deshalb ist jetzt meine Frage: Welche konkreten Schwierigkeiten ergeben sich denn jetzt für die Portigon AG aus der aktuellen Lage, vor allen Dingen in Bezug auf ihre Geschäftsbeziehungen?

Ich habe das gerade noch einmal hinterfragt. Also, es ist auch mit der BaFin abgestimmt. Von der BaFin ist praktisch eine Vorlage im August als ausreichend angesehen worden. Es ist also auch rechtlich in Ordnung.

Wie gesagt, die Frage ist: Was ist, wenn man dann immer noch keine 100%ig abschließenden Ergebnisse hat? Das muss man sich dann angucken. Aber zumindest ist bis dahin Zeit, den Bericht zu aktualisieren und auf einen, jedenfalls gemessen an den Erkenntnissen, richtigen Stand zu bringen.

Danke, Herr Minister. – Herr Witzel stellt seine dritte und letzte Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will natürlich heute die Gelegenheit zur letzten Frage an den Finanzminister in einer Fragestunde nutzen.

Wenn Sie einmal all das Revue passieren lassen, worüber wir in den letzten Jahren zu dem Thema „Cum-Ex-Aufarbeitung bei der WestLB“ diskutiert haben, nämlich über die Fragen, wer sich an welcher Stelle wie eingebracht hat und ob die Auswahl der Beteiligten richtig war, und mit dem Wissen von heute die Dinge neu zu entscheiden hätten: Erkennen Sie bei den Aufklärungsbemühungen Versäumnisse und Fehler bei der Portigon AG selber oder auf der Eigentümerseite?

Herr Witzel, um das wirklich zu einem versöhnlichen und schönen Abschluss zu bringen: Es ist ein Pingpongspiel – so sage ich es einmal –, immer wieder mit einer zusätzlichen Nachfrage zu kommen und zu sagen: Ich habe selbst ein Interesse daran. – Ich glaube zwar, dass Sie sich in diese ganze Frage sehr verbissen haben. Man merkt auch in ganz anderen Zusammenhängen, dass die WestLB für Sie immer ein ganz großes Thema ist. Dass Sie sich da hineinbegeben und Fragen gestellt haben, ist völlig in Ordnung. Aber Sie können mir abnehmen, dass ich sowohl Ihre Fragen als auch die eigenen Überlegungen immer zum Anlass genommen habe, kritische Nachfragen zu stellen.

Ich möchte das an einem Punkt belegen: Ich habe nämlich immer wieder gesagt, ich habe mich zu keinem Zeitpunkt der Täuschung hingegeben, eine im öffentlichen Eigentum befindliche Bank habe andere

Banker als eine Bank im Privateigentum. Das heißt, heute muss man rückblickend einfach erkennen, und zwar ganz unabhängig davon, wer Eigentümer der Bank ist, dass damals offenbar die Rendite – auch die Renditeerzielung mit notfalls mehrfacher Steuerrückerstattung – als Erfolgskriterium in Chefetagen von Banken gegolten hat, in privaten und auch in anderen. Ich habe immer wieder gesagt, dass offenbar galt: „Wer mithalten will, muss auch mitmachen“, nach dem Motto: Wenn ich allein mich anders verhalte, machen die anderen ihr Geschäft, ich aber nicht, und ich habe schlechte Daten. – Insofern habe ich nicht einen Augenblick lang geglaubt, dass das nicht sein kann und dass sich die Menschen völlig anders verhalten würden, weil das ein öffentlicher Eigentümer ist.

Deswegen kommt es darauf an, dass man die Rahmenbedingungen dafür schafft, dass das nicht passieren kann. Ich bin auch nach wie vor der Auffassung, dass es richtig war, für ein großes Land wie Nordrhein-Westfalen am Ende zu entscheiden: Wir brauchen keine Geschäftsbank im Eigentum des Steuerzahlers, sondern wir brauchen eine Förderbank und die Sicherstellung aller anderen Dinge, die notwendig sind.

Aus diesem Punkt haben sich heute Erkenntnisse ergeben. Deswegen würde es nicht helfen, etwas mit dem Wissen von heute dazu zu sagen. Damals habe ich es nicht gewusst. Ich habe allerdings auch nie geglaubt, dass man sich sozusagen einlullen lassen kann, sondern ich habe geglaubt, dass man diese Fragen immer wieder stellen kann. Insofern ist das Schritt für Schritt, auch aufbauend, in die richtige Richtung gelaufen. Jetzt kann ich nur sagen, ich fühle mich darin bestätigt, dass ich immer wieder erklärt habe: Wir haben eine anständige Steuerfahndung, und wir haben gut arbeitende Staatsanwaltschaften.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Ja, alle fühlen sich bestätigt. Das ist doch gut.

Das waren am 5. April 2017 die Schlussworte der letzten Fragestunde in dieser Legislaturperiode. Es ist 20.55 Uhr. Diese Fragestunde hat eine Stunde und fast 20 Minuten gedauert. Auch das bleibt sozusagen historisch erhalten. Ich freue mich darüber. Eigentlich wollte ich, dass die Fragestunde um 20.56 Uhr endet. Das wollte ich haben. So ist es noch schöner: Jetzt ist es glatt.

Ich darf aufrufen:

13 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenge

setzes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/13532

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/14690

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/14779

zweite Lesung

Auch der Entschließungsantrag der FDP ist Ihnen sicherlich inzwischen über unser Onlinesystem OPAL zugegangen. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPD der Kollegin Kopp-Herr das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin geneigt, zu fragen: Haben wir denn heute schon wieder Murmeltiertag? – Die letzte Debatte zu dem Thema „Landesbeamtengesetz“ haben wir vor etwa sechs Wochen an dieser Stelle geführt, damals zu dem FDP-Antrag „Keinen Landesbeamten zurücklassen“. Heute ist es der Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, hier insbesondere § 19 Abs. 6 betreffend.

Zur Erklärung: Die Regelung in § 19 Abs. 6 setzt einen Prozess in Gang, der die strukturelle Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst, besonders in höheren Besoldungsämtern, aufheben soll. Gebetsmühlenartig ist dieser Paragraf von CDU und FDP in den letzten Monaten immer wieder zum Gegenstand von parlamentarischen Debatten gemacht worden; sie lehnen ihn ab. Es entsteht der Eindruck, dass Frauenförderung im öffentlichen Dienst für CDU und FDP Teufelszeug ist.

Genauso gebetsmühlenartig verweisen wir auf das Gutachten von Prof. Papier, auf dem die Regelung in § 19 Abs. 6 des Landesbeamtengesetzes beruht. Er kommt nämlich zu dem Schluss, dass ein schonender Ausgleich zwischen Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz verfassungskonform ist. Das haben Expertinnen und Experten in den verschiedenen Anhörungen deutlich gemacht. Das lässt sich alles in den Protokollen der Anhörungen zur Dienstrechtsmodernisierung und zur Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes nachlesen. Gerade die Anhörung zum CDU-Gesetzentwurf zeigt deutlich, dass dieser der Frauenförderung überhaupt nicht gerecht wird.

Dass wir dem nicht zustimmen werden, darf Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, nicht überraschen. Wir arbeiten lieber gegen die strukturelle Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst und werden so unserer Vorbildfunktion gerecht. Wir sind der Überzeugung, mit der Dienstrechtsmodernisierung und mit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes genau die richtigen

Gesetze verabschiedet zu haben. Mit anderen Worten: Für uns sind sie verfassungsgemäß. Prof. Battis hat uns in seinen Stellungnahmen immer wieder darin bestärkt und uns ermutigt, das Landesbeamtengesetz und das Landesgleichstellungsgesetz im Interesse der Gleichstellung zu schärfen und das, wenn nötig, vor Gericht durchzufechten. Es ist sicher: Wir werden gewinnen.

(Lachen von der FDP)

Deshalb sehen wir dem Normenbestätigungsverfahren ausgesprochen optimistisch entgegen.

Nochmals: Wir folgen der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und lehnen den CDU

Gesetzentwurf ab. Gleiches gilt für den vorhin vorgelegten Entschließungsantrag der FDP. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kopp-Herr. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Lohn.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kopp-Herr, wir reden heute nicht zum fünften Mal über Ihr verkorkstes Gesetz, weil wir das wollen, sondern weil wir das müssen. Ihr Gesetz ist Gegenstand von vielen Gerichtsurteilen gewesen. Darüber haben Sie kein Wort verloren. Sie haben hier fernab der Realität gesprochen.

(Beifall von der CDU)

Ich kann Ihnen sagen, Sie haben heute die Gelegenheit, durch Ihre Zustimmung zu dem CDUGesetzentwurf endlich Schluss zu machen mit Verfassungsbruch und Schluss zu machen mit einer Frauenförderung,

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das haben Sie aber nicht prüfen lassen! Das sind dicke Worte!)

die den Namen nicht verdient, Herr Mostofizadeh; denn Ihr Gesetz ist tatsächlich so, dass es Frauen und Männern gleichzeitig schadet. Übereinstimmend waren die Meinungen der Berufsverbände, dass Sie damit der guten und wichtigen Sache der Frauenförderung einen Bärendienst erwiesen haben.

Ich möchte nur mit Stichworten daran erinnern: Klagewelle, Beförderungsstopp, Vertrauens- und Verfassungsbruch sowie Frustration und Enttäuschung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. All das ruft in Erinnerung, was SPD und Grüne mit ihrer verkorksten Frauenförderung an Schaden angerichtet haben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, verehrte Vertreter von der Landesregierung, sagen Sie nicht, Sie seien nicht gewarnt worden.