Jammert wieder eine Runde! Ihr könnt euch ja zu Wort melden. Ihr könnt ja eine Frage stellen. Dann kann ich auch ruhig antworten, sodass die anderen das auch verstehen.
Es geht nicht um ein Verbot. Das wissen Sie. Jeder kann rauchen. Es geht hier um den Schutz derjenigen, die sich nicht von einer Minderheit, die rauchen will, die süchtig ist, ihre Gesundheit ruinieren lassen wollen.
Dieser Schutz der Gesellschaft ist wichtig. Diesen Schutz zu gewährleisten ist eine staatliche Aufgabe.
Frau Schneider, Sie haben sich hier wunderbar echauffiert, aufgeregt und gesagt, was alles so furchtbar ist. Auch wenn draußen „Raucherclub“ steht und man meint, dort gingen nur diejenigen hinein, die rauchen wollen, dann kann ich Sie nur zum hundertsten Mal fragen: Was ist mit der schwangeren Kellnerin, die dort arbeitet? Soll die kündigen?
Dass Ihnen als FDP die Arbeitnehmerinnenrechte völlig egal sind, wissen wir. Das brauchen Sie nicht jedes Mal zu bestätigen.
Machen Sie aus dieser Debatte keine Klamaukdiskussion. Es geht hier um den Gesundheitsschutz. Sie von CDU und FDP sind es doch, die jedes Jahr aufs Neue fragen, warum in bestimmten Regionen die Säuglingssterblichkeit so hoch ist.
Und wenn man dann sagt, dass es auch da einen Zusammenhang gibt, dann werden solche Sachen negiert. Das Thema „Gesundheitsschutz“ ist nichts für Sonntagsreden. Gesundheitsschutz muss man gegen anderes konsequent abwägen und dann durchziehen. Diesen muss man durchsetzen, weil die Menschen geschützt werden wollen. Ein bisschen Schutz gibt es beim Rauchen nicht, weil der Rauch an den Türen nicht haltmacht, ein Verbotsschild an der Tür ignoriert und sich damit im Raum ausbreitet. Die Gefährdung durch die Inhaltsstoffe war in der Vergangenheit in der Gastronomie massiv.
Ich möchte Ihnen nicht die gesundheitlichen Belastungen aufzeigen – dies hat gerade der Kollege Adelmann gemacht –, aber noch auf einen Punkt eingehen, denn das ist das Lieblingsthema der Piraten, nämlich das Thema „E-Zigarette“. Sie haben diesbezüglich ein Gutachten angesprochen. Wenn Sie alle Gutachten aus den vorherigen Legislaturperioden veröffentlicht haben wollen, dann stellen Sie eine umfassende Anfrage. Dieses Gutachten ist eines aus der letzten Legislaturperiode. Das zum einen.
Das Zweite ist: Ich habe in vielen Gesprächen gesagt, dass wir das juristisch prüfen lassen. Damals waren Sie aber noch nicht im Landtag. Damals haben Sie an der Stelle auch noch nicht zugehört. Und da hat mich auch noch niemand gefragt, ob er es haben kann. Machen Sie also ein bisschen halblang! Kommen Sie runter! Blasen Sie Ihre Backen nicht so auf! Und hören Sie auf, mir etwas vorzuwerfen!
Wir können hier so wie bei allen anderen Themen vorgehen. Sie fragen, wenn Sie etwas haben wollen, und Sie bekommen das. Ich habe keinen Closed Shop im Haus. Es gibt wahrscheinlich auch noch zahlreiche Gutachten von meinen Vorgängern, die nicht veröffentlicht worden sind. Fragen Sie einfach nach, ob es dazu etwas gibt. In den vorangegangenen Legislaturperioden sind in den Häusern viele Gutachten erstellt worden. Manche kenne auch ich nicht. Fragen Sie nach. Sie können sie gerne haben.
Nun zur E-Zigarette. Auch hier unterstellen Sie mir irgendwelche, nicht gesundheitspolitisch geleiteten Interessen. Mir geht es um den Gesundheitsschutz. Sie wissen, wir haben eine unterschiedliche Auffassung über das Risiko, die Bewertung und die Einstufung der Liquids.
Frau Ministerin, entschuldigen Sie bitte. Herr Abgeordnetenkollege Schatz möchte Ihnen gerne eine Frage stellen.
Ich würde das gerne kurz zu Ende ausführen. Dann kann er seine Frage gerne stellen. Ich möchte nur etwas zum Ablauf dessen und zur unterschiedlichen Einschätzung sagen. Wenn es jetzt passend ist, dann kann er die Frage auch direkt stellen.
Wollen Sie die Frage direkt stellen? – Dann bitte. Ich habe damit kein Problem. Wenn es dazu passt, dann kann er seine Frage zuerst stellen.
Frau Ministerin, Sie sagten gerade, wir könnten alle Gutachten anfordern und müssten nur fragen. Kann ich Ihrer Aussage wirklich entnehmen, dass Sie der Ansicht sind – wenn die Landesregierung einen Gesetzentwurf einbringt –, dass das Parlament eine Holschuld hat? – Ich denke eher, Sie hätten eine Bringschuld.
Nein, aber dieses Gutachten ist gar nicht im Zusammenhang mit dem Gesetz erstellt worden, sondern es gab eine grundsätzliche Wissensermittlung zum gesamten Thema „E
Zigaretten“. Von daher sind die Informationen nicht nur im Zusammenhang mit dem Gesetz eingeholt worden, sondern wir haben viele Themen aufgearbeitet. Wir haben auch nicht nur das Gutachten in Auftrag gegeben, sondern auch eine Anfrage – darauf komme ich später noch zu sprechen – bei der Bundesregierung gestellt und die entsprechenden Antworten von ihr jetzt auch erhalten.
Zunächst zurück zum Thema, damit es für Sie vielleicht nachvollziehbar ist: Wir haben eine unterschiedliche Auffassung der Risikobewertung der Liquids. Dies wird vor Gericht ausgetragen. Die letzten Gerichtsentscheidungen – wie Sie wissen – haben mir da geradewegs wieder recht gegeben. Zuletzt gab es auch eine Gerichtsentscheidung zu einem Einzelhändler, dem die Werbung, dass die EZigaretten gesundheitlich unbedenklich und weniger schädlich wären, untersagt worden ist. Insofern ist das eine juristische Auseinandersetzung, die wir zu führen haben und auch führen werden und die auch auf europäischer Ebene diskutiert werden wird. Das ist die eine Diskussionsebene, die aber immer wieder gerne vermischt wird. Sie können sich also genauso wenig hinstellen und behaupten: Das ist alles ungefährlich. – Denn auch dazu gibt es eine Reihe von Untersuchungen und Gerichtsurteilen, die Anbietern solche Behauptungen mittlerweile untersagen.
Wir wissen aber, dass von der E-Zigarette eine Gefahr ausgehen kann, und wir wissen auch – das hat das Bundesinstitut bestätigt, weswegen mich auch die Reaktion von der rechten Seite hier verwundert –, dass die Bundesregierung eine ganz klare und eindeutige Einschätzung dazu hat. Der Bundesgesundheitsminister sowie die Staatssekretärin haben deutlich gemacht, dass die E-Zigarette genauso wie eine Zigarette unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fällt.
In einer Abstimmung mit unterschiedlichen Ländern hat die Mehrheit der Bundesländer entschieden, dass es sehr schwierig ist, wenn es in den Ländern unterschiedliche Umgangsweisen gibt – wenn also auf dem Bundesgrundstück die E-Zigarette nicht, auf dem Landesgrundstück aber doch geraucht werden dürfte. Von daher ist klar, dass wir eine einheitliche, gemeinsame Auslegung der Gesetze brauchen. Deswegen haben wir uns in NordrheinWestfalen entscheiden – solange die Frage der Zulässigkeit der Liquids noch nicht geklärt ist –, dieses im Nichtraucherschutzgesetz zu beinhalten. Denn wenn letztendlich das Arzneimittelrecht für die Liquids und die E-Zigaretten gelten sollte, dann hätten wir eine ganz andere Ausgangsbasis als heute. Diese juristische Entscheidung steht aber noch an.
Von daher kann ich die Aufgeregtheit von Ihnen an dieser Stelle auch nur in einer einzigen Richtung verbuchen, nämlich dass Sie die Partialinteressen der E-Zigaretten-Anbieter vertreten, statt den Gesundheitsschutz an erste Stelle zu stellen. Das kann ich als Gesundheitsministerin nicht vertreten. Deswegen werden wir die E-Zigarette auch weiterhin klar und deutlich unter dieses Gesetz stellen.
In diesem Sinne hoffe ich, dass das Gesetz so in Nordrhein-Westfalen konsequent umgesetzt wird, damit die eben angemahnten gegebenenfalls notwendigen juristischen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen gar nicht greifen müssen. Der Aufschrei um das Sterben der Gastronomie kommt immer wieder nur von bestimmten Teilen. Es gibt viele Gastronomen, die sich darauf freuen, dass sie ihre Gastronomie zukünftig in einem fairen Wettbewerb rauchfrei betreiben können. Auch für die ist das ein wichtiger Schritt.
Das ist kein Märchen, Herr Brockes. Sie sollten vielleicht lieber auch einmal mit den Gastronomen reden,
statt sich mit steuerlichen Fragen der Hoteliers zu befassen. Da gibt es wichtigere Dinge in diesem Land. – Danke.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die SPD bei der Rede einer eigenen Ministerin auch schon einmal enthusiastischer klatschen sehen.
Das könnte daran liegen, Frau Steffens, dass das phasenweise doch ziemlich entlarvend war. Sie haben gesagt: Gesundheit ist ein nicht-disponibles, absolutes Gut. – Wenn es so ist, dann dürfen wir uns jetzt im Herbst in der Grippezeit alle nicht mehr gegenseitig die Hände schütteln, nicht mehr Autofahren, kein Bier mehr trinken und kein Fleisch mehr essen.
Als ob die Säuglingssterblichkeit in der Eckkneipe stattfindet, Frau Ministerin! Dass zu Hause geraucht wird, werden Sie auch mit diesem Gesetz nicht verhindern.
Jedes staatliche Handeln muss verhältnismäßig sein. Da prüft man immer erst – so habe ich es mal im Jurastudium gelernt –, ob mit einer Maßnahme, einem Gesetz das Ziel erreicht wird. Es ist hier zweifelsfrei der Fall, dass Sie da, wo Sie keinen Rauch haben wollen, das Rauchen absolut verbieten.
Die nächste Frage ist, ob das, was Sie tun, um dieses Ziel zu erreichen, notwendig ist. Und da ist Feierabend mit der Prüfung. Denn es gibt mildere Mittel. Das, was Sie tun, ist absolut nicht notwendig und deswegen unverhältnismäßig, denn sonst hätten Sie die Innovationsklausel drin lassen müssen.
Ich habe gestern, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, mit einem langjährigen Sozialdemokraten gesprochen, einem Ingenieur, der mir beschrieben hat, dass er gemeinsam mit dem Textilforschungszentrum Krefeld – einem der renommiertesten europäischen Institute in diesem Bereich – sehr weitgehende Forschung betrieben und anwendungsfertige, gute Filtertechnologie, DreiStufen-Filter entwickelt hat. Das könnte man im Rahmen der Innovationsklausel nutzen, um in Spielstätten oder Raucherräumen den Zigarettenqualm herauszufiltern. Die Ministerin verhindert das.
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordnetenkollegen Dr. Adelmann von der SPD zulassen?