Herr Brockes, ich fände es gut, wenn Sie sich einfach zu Wort melden würden. Dann können die anderen auch verstehen, mit welch platten Sprüchen Sie versuchen, dazwischen zu brüllen.
Freiheit kann nicht auf Kosten von anderen gehen. Freiheit darf nicht das Leben von anderen Menschen gefährden. Ihren FDP-Freiheitsbegriff, der immer Minderheiten nach vorne bringt und diejenigen, die geschützt werden müssen, außer Acht lässt, kennen wir. Aber das ist nicht unser Freiheitsbegriff. Freiheit und Selbstbestimmung, aber Schutz für diejenigen, die den Schutz brauchen: Das ist ein Freiheitsbegriff, der in einer solidarischen Gesell
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Form halber darf ich Ihnen mitteilen, dass die Landesregierung die Redezeit um 27 Sekunden überzogen hat. Das bringt allerdings der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nichts, da Herr Priggen eben auch schon aus dem Vollen geschöpft hat. – Es stehen noch weitere Redner auf der Redeliste, für die CDU-Fraktion Herr Kollege Laumann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als derjenige, der für das bis jetzt geltende Nichtraucherschutzgesetz sicherlich die politische Verantwortung trägt, lege ich Wert darauf,
(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das nicht funktioniert hat, Herr Laumann! – Reiner Priggen [GRÜNE]: Er muss Abbuße tun!)
Erstens. Ein konsequenter Nichtraucherschutz hat mit Gesundheitsschutz zu tun und ist deswegen in Ordnung. Deswegen haben wir nach 39 Jahren SPD-Zeit, davon zehn Jahren Rot-Grün, im gesamten öffentlichen Bereich, in Krankenhäusern, in Bahnhöfen, in Straßenbahnen, in Zügen, auf Flughäfen, in Kindergärten überall ein konsequentes Rauchverbot durchgesetzt. Damals durfte dort noch überall geraucht werden.
Der zweite Punkt, der uns bei diesem Gesetz geleitet hat, war, dass wir sehr wohl wissen, dass es in diesem Land – Gott sei Dank! – noch Volksfeste gibt und dass wir wissen, dass diese Volksfeste in diesem Land in der Regel nicht staatlich, sondern von Vereinen und Verbänden veranstaltet werden.
Deswegen haben wir gesagt: Wenn Vereine und Verbände Brauchtumsveranstaltungen und Volksfeste organisieren, im Übrigen ein hohes wirtschaftliches Risiko mittlerweile mit der Organisation dieser Feste eingehen, dann will nicht ich als Minister und soll nicht der Staat entscheiden, ob auf der Veranstaltung geraucht wird; dann sollen das auch die entscheiden, die dieses Fest veranstalten.
Wenn ich jetzt in Ihrem Gesetzentwurf lese, dass Sie den Schützenvereinsvorständen, den Karnevalsvorständen drohen, dass man sie, wenn man
ihnen nachweisen kann, dass sie auf diesen großen Veranstaltungen das Rauchverbot nicht grundsätzlich durchgesetzt haben, mit 2.500 € bestrafen will, dann kann ich nur sagen: Sie missachten das Ehrenamt. Sie missachten die Menschen, die viel in dieser Gesellschaft tun.
Wir haben es nicht geregelt, weil wir sagen: In einem Schützenvereinsvorstand, in einem Karnevalsvorstand – wir kennen doch die Menschen in unseren Wahlkreisen alle – sitzen sehr wohl verantwortungsbewusste Menschen, die das für ihren Bereich verantwortungsbewusst entscheiden. Ich glaube, diese Entscheidungen sind dann in der Sache treffsicherer, den Menschen und der Sache mehr zugewandt als das, was Frau Steffens sich in ihrem Ministerium mit grauen Zellen überlegt hat.
Dann gibt es den Bereich der Gastronomie. Natürlich müssen Menschen, die nicht rauchen, ein gutes Gastronomieangebot finden. Und das haben sie auch in Nordrhein-Westfalen. In der Gastronomie hat sich in den letzten Jahren Riesiges geändert. Aber dass es auch einen Gast geben kann, der bei einem Glas Bier eine Zigarette rauchen will und deswegen den Raucherraum eines Restaurants aufsucht: Mein Gott, warum muss man das verbieten?
Wenn es dann noch einen Menschen gibt, der bei uns in den Dörfern oder den Städten eine kleine getränkeorientierte Gaststätte betreibt – wir sind froh, dass wir die Leerstände nicht haben, wir sind froh, dass die Leute, die sonst oft nicht viel mehr haben, kommunizieren können –: Warum wollen Sie diesem Wirt seine Existenz zerstören? Warum gönnen Sie diesen Menschen nicht eine Theke, ein Glas Pils, mit dem man auch noch eine Zigarette verbinden darf?
Ich kann Ihnen sagen: Da unterscheiden wir uns. Da haben wir eine andere Vorstellung von Politik. Gehen Sie Ihren Weg! Wir gehen unseren Weg. Die Menschen wissen schon, was sie davon halten sollen.
Ja. – Wir haben namentliche Abstimmung beantragt, weil wir wollen, dass die Menschen, die Vereinsvorstände, die Leute in den Eckkneipen wissen, wem sie es zu ver
Vielen Dank, Herr Kollege Laumann. – Für die Fraktion der SPD spricht nun der Kollege Römer. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Laumann, Sie haben zumindest versucht, sich Ihrer Verantwortung zu stellen, indem Sie darauf hingewiesen haben, dass Sie derjenige Gesundheitsminister – in Anführungszeichen – gewesen sind, der dieses sogenannte Nichtraucherschutzgesetz,
mit dessen Folgen und Konsequenzen wir uns heute auseinandersetzen müssen, auf den Weg gebracht hat.
Dann will ich einmal, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion wieder auf den Kernpunkt, auf die Frage eines konsequenten und rechtssicheren Nichtraucherschutzes, zurückführen. Diejenigen von uns, die in der Anhörung dabei waren, erinnern sich, dass der ehemalige Verfassungsrichter, Dr. Jürgen Brand, sehr klar gesagt hat – ich zitiere ihn –:
„Der Gesetzgeber kann zwei Möglichkeiten ergreifen: Er kann ein striktes Rauchverbot erlassen. Damit ist die Sache klar. Lässt er Ausnahmen zu“
„dann ist es kein Rauchverbot mehr, das intensiv betrieben wird, sondern es ist durchlöchert. Dann wird es viele Ausnahmen geben, und im Laufe der Zeit wird das Gesetz immer weiter durchlöchert werden.“
So weit Jürgen Brand. – Herr Laumann, genau das ist das Ergebnis Ihres sogenannten Nichtraucherschutzgesetzes: durchlöchert, viele Ausnahmen, kein konsequenter Nichtraucherschutz mehr.
Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir in diesem Prozess, auch in der Anhörung, viele zu Wort kommen lassen.
(Widerspruch von der CDU und der FDP – Günter Garbrecht [SPD]: Hört erst mal zu! – Zuruf von der SPD: Flegel! – Weitere Zurufe)
Ich wollte erst einmal wissen: Gibt es von denjenigen, die angehört werden, belastbare Hinweise für rechtssichere Ausnahmetatbestände, zum Beispiel bei Brauchtumsveranstaltungen, für die sogenannten Einraumkneipen, für private Gesellschaften?