Das ist nicht unser Stil, sondern unser Stil ist es, sie nicht zu gängeln, sondern mit Ihnen nach den Ursachen zu suchen.
Die Ursachen sind klar definiert worden – nämlich dass mit dem NKF in seiner alten Form diese Jahresabschlüsse nur mit hohem Aufwand aufgestellt werden konnten. Wir haben darauf reagiert. Wir haben – das wissen Sie ja – das NKF mit Wirkung ab September so weit modernisiert, dass diese Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse in Zukunft deutlich rascher und mit weniger Aufwand zu bewerkstelligen sind. Somit ist – das sage ich auch als Minister – unsere Erwartungshaltung deutlich gestiegen, dass diese Daten jetzt auch zeitnah geliefert werden.
Herr Minister Jäger, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Abruszat würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Herzlichen Dank, Herr Minister Jäger, dass Sie mir die Gelegenheit geben, Sie zu fragen. Ich will Ihre Einlassung aufgreifen und Sie fragen, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass sich unser Antrag nicht als Keule gegen die kommunale Familie, sondern als Auftrag an die Landesregierung richtet, ein Gesetz, das Sie selbst auf den Weg gebracht hat, umzusetzen und im Zweifel – wenn es notwendig ist – den Kommunen zu helfen und entsprechende Handlungsinstrumentarien an den Tag zu legen?
Herr Abruszat, lesen Sie den Titel Ihres eigenen Antrages, welchen Duktus dieser enthält? – Dieser Antrag richtet sich übrigens an den falschen Adressaten, nämlich an das Land. Damit ist er eigentlich an die Kommunen gerichtet. Deswegen sage ich mit aller Deutlichkeit: Wir beraten die Kommunen, aber wir gängeln sie nicht. Wir versuchen, mit Ihnen gemeinsam auf Augenhöhe Probleme zu lösen. In diesem Zustand befinden wir uns gerade, Herr Abruszat.
Ich glaube, dass jetzt mit der Veränderung im NKF die Jahres- und Gesamtabschlüsse sehr viel schneller zu erzielen sind. Das Parlament hat insgesamt ein Interesse daran, dass wir in Zukunft auf richtige und nicht auf schnell produzierte Zahlen zurückgreifen können. Da geht Gründlichkeit und Sorgfalt vor Schnelligkeit. Gleichwohl bin ich der
Überzeugung, dass mit den veränderten Rahmenbedingungen im NKF in der nächsten Zeit auch fristgerecht Abschlüsse von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden können.
Was wir bereits vorliegen haben – das haben wir im Kommunalausschuss bereits erörtert –, wird auch Zug um Zug im Internet veröffentlicht. Es ist nicht so, dass wir aufgrund der fehlenden Abschlüsse keinen Überblick über die kommunale Finanzsituation haben. Diesen haben wir, die Situation ist bitter genug.
Es ist für die Kommunen selbst allerdings ein wichtiges Steuerungselement, die Abschlüsse zu erzielen, und dient weniger der Information des Landes. Es ist eine Eigeninformation, um den kommunalen Haushalt zu steuern. Ich finde, das ist kein Sachverhalt, bei dem man irgendetwas skandalisieren oder falsche Anschuldigungen an die Kommunen richten sollte. Wir stehen in engem Kontakt und haben hohe Erwartungshaltungen. Ich glaube, wir werden das zu einem guten Ende bringen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.
Bevor ich zur Abstimmung über den Vorschlag des Ältestenrates, an den Kommunalausschuss zu überweisen, komme, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass gerade der von Frau Scharrenbach angesprochene Änderungsantrag der CDU Drucksache 16/1591 offensichtlich schon verteilt wird. Da er damit fristgerecht beim Sitzungsvorstand eingegangen ist, kann er gemäß § 79 Abs. 5 auch mit in den Ausschuss überwiesen werden.
Nach dieser Erklärung frage ich, wer der Überweisung des Antrages Drucksache 16/1472 an den Ausschuss für Kommunalpolitik zustimmen möchte. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag nebst Änderungsantrag Drucksache 16/1591 an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen und wird dort in öffentlicher Sitzung abschließend beraten.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD Frau Kollegin Philipp das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wohnungsmarkt in einigen Städten in Nordrhein-Westfalen ist mehr als angespannt. In einigen Regionen wachsen die Leerstände, in Ballungsräumen wie Köln oder Düsseldorf explodieren die Mietpreise. Bei einer Neu- oder einer Wiedervermietung können Wohnungseigentümer die Höhe ihrer Kaltmiete frei bestimmen. Dadurch steigen proportional auch die Maklergebühren, ohne dass dieser Anstieg irgendwie gerechtfertigt wäre. An der Dienstleistung selbst ändert sich nichts, selbst die Wohnung bleibt die gleiche.
Daher wollen wir, dass die Maklergebühr nach dem Bestellerprinzip bezahlt wird. Wer die Leistung des Maklers in Anspruch nimmt, ganz gleich, ob Vermieter oder Wohnungssuchender, soll bezahlen. Vermittlungskosten dürfen nicht nur auf die Mieter abgewälzt werden.
Wir wollen außerdem eine Qualitätssteigerung in der Wohnraumvermittlung. Nur ausgebildete Immobilienkaufleute sollen als Maklerinnen oder Makler tätig sein dürfen, zumindest muss eine kaufmännische Ausbildung Voraussetzung für den Maklerberuf sein. Wenn Sie jemals in den Genuss gekommen sind, wie in einer mittelgroßen Viehherde von einem Makler durch eine Zweieinhalb-ZimmerWohnung geschleust zu werden und dafür mehrere hundert Euro bezahlen mussten, werden sie unsere Forderung nach klaren Qualitätsstandards verstehen.
Meine Damen und Herren, die Szenarien, in denen ein Maklerbüro beauftragt wird, sind in der Regel zwei: Wenn ein Mieter sich nicht selbst durch Internetportale und Zeitungsannoncen kämpfen möchte, um eine Wohnung nach seinen Vorstellungen zu finden, beauftragt er einen Makler. Dann muss er diesen natürlich auch bezahlen. Oder aber ein Vermieter möchte es sich ersparen, selbst nach einem passenden Mieter zu suchen, dann kann auch er einen Makler beauftragen. In diesem Fall sollten diese Leistungen vom Vermieter aber auch bezahlt werden.
Mieterverbände und selbst der Berufsverband der Immobilienberater und Makler zeigen sich offen für eine neue Regelung nach dem Bestellerprinzip. Das ist einfach und logisch. Wer bestellt, der zahlt auch.
In der Regel lauten die Gegenargumente wie folgt: Es werde schließlich niemand dazu gezwungen, eine Wohnung über einen Makler anzumieten. Ich habe mich heute Morgen einmal im Internet auf
Immobiliensuche in Köln-Ehrenfeld begeben. Auf einer bekannten Immobilienplattform gibt es 51 verfügbare Wohnungen. Schränkt man die Suche auf Objekte ohne Provision ein, bleiben lediglich 13 übrig. Bei diesem Verhältnis, so meine ich, kann man schon von einer Art Zwang sprechen. Ohne Makler keine Wohnung, zumindest nicht in Köln-Ehrenfeld!
Manche sagen auch, diese gesetzliche Neuregelung führe nur dazu, dass die Vermieter die Maklergebühr auf die Kaltmiete umlegten. Das ist sehr unwahrscheinlich, denn dann würden Vermieter das Risiko eingehen, dass ihr Mietobjekt an Attraktivität verliert. Und: Vermieter werden ihren Preis am Markt erzielen, sie werden immer das nehmen, was die Nachfrage hergibt. Vielleicht vermitteln einige Vermieter ihre Immobilien dann auch wieder selbst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erwarten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, dass sie mobil sind. Die Kosten eines Umzuges – insbesondere für Klein- und Geringverdiener, aber auch für Studenten – stellen eine erhebliche Belastung dar. Wir müssen dafür sorgen, dass die angespannte Lage am Wohnungsmarkt nicht durch die bisherige Regelung weiter verschärft wird. Dreimal umgezogen ist einmal abgebrannt. Das hat schon Benjamin Franklin gesagt. Das gilt heute mehr denn je. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Philipp. Wenn ich richtig unterrichtet bin, war das Ihre erste Rede. Herzlichen Glückwunsch!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen über ein Thema, bei dem sich die CDU nach ihren bisherigen Verlautbarungen weigert, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, dass es ein Problem gibt. Wir sprechen nämlich faktisch über die neue Wohnungsnot, und zwar nicht nur in Städten wie Hamburg, Berlin und München, die steigende Wohnungspreise haben, sondern auch auf den Märkten Nordrhein-Westfalens, die insbesondere für Haushalte entsteht, die große Probleme haben, sich mit preisgünstigem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Das sind beispielsweise Familien, die eine größere Wohnung brauchen, weil sie Zuwachs bekommen haben, das sind Menschen, die berufsbedingt umziehen müssen und sich in diesen Zentren mit Wohnraum versorgen müssen, das sind Menschen, die nicht in der Lage sind, Höchstpreise zu zahlen.
Erstens. Wir sorgen als Land dafür, dass die soziale Wohnraumförderung genau an diesen Brennpunkten der Wohnraumversorgung in Nordrhein
Zweitens. Wir sorgen für Entlastung der Mieterinnen und Mieter, die sich insbesondere auch auf diesen Märkten bemerkbar machen. Die Kollegin hat das eben schon angesprochen. Wir schlagen vor, ein echtes Bestellerprinzip ins Wohnraumvermittlungsgesetz einzuführen und damit dafür zu sorgen, dass die Kosten der Wohnraumvermittlung – das ist gerade am Kölner Wohnungsmarkt deutlich gemacht worden, und das ist übrigens in anderen Wohnungsmärkten genauso nachvollziehbar – nicht auf die Menschen überwälzt werden, die sich in einer engen Marktlage eine Wohnung suchen müssen und insofern dieser Marktlage hilflos ausgeliefert sind.
Wer also die Musik bestellt, der bezahlt sie auch. Das soll die Regel sein. Wenn Mieterinnen und Mieter Makler beauftragen, dann bezahlen sie, wenn der Vermieter den Makler beauftragt, dann bezahlen sie auch die Maklerkosten.
Ich will Ihnen nur einmal sagen, was sich in den vergangenen Jahren bei den Maklerkosten bewegt hat – damit man sich insgesamt klar macht, was für eine Dynamik gerade in Regionen dahintersteckt, in denen die Mietwohnkosten steigen.
Wenn die Mietkosten einer Wohnung in den vergangenen Jahren um 20 % gestiegen sind – so ist es in der gesamten Rheinschiene und in den Druckregionen –, steigt selbstverständlich auch die Maklercourtage an, ohne dass der Makler oder die Maklerin eine andere Leistung erbracht hätte – im Gegenteil: Die Nachfrage ist größer geworden, die Vermittlungsleistung ist einfacher. Schon allein deswegen hat es keinen Sinn, diejenigen, die von hohen Mieten und einem knappen Wohnraumangebot betroffen sind, zusätzlich mit Maklerkosten zu belasten. Das ist der eine Punkt, den wir regeln wollen.
Beim anderen Punkt geht es darum, die Qualifikation von Maklerinnen und Maklern auf sichere Füße zu stellen. Das ist übrigens ein Wunsch, der auch von den Maklern an uns herangetragen wurde – das nur nebenbei bemerkt, weil ich vermute, dass Sie gleich allerhand Gegenargumente bemühen werden, die allerdings einer sachlichen Grundlage entbehren.
Auch die Makler und Maklerinnen haben gesagt: Wenn es sich um ein echtes Bestellerprinzip handelt, haben wir überhaupt kein Problem damit. Wir sind damit einverstanden, denn unsere Leistung wird in jedem Fall bezahlt. Wenn ihr euch auch noch dafür engagieren könnt, dass unser Berufsstand die
entsprechende Qualifikation hat, die man braucht, um sich in einem solchen Segment zu bewegen, sind wir euch ausgesprochen dankbar.
Wir sind mit der Bundesratsinitiative, die wir vorschlagen, auch nicht alleine in der Bundesrepublik. Es gibt andere Bundesländer, die in eine gleiche Richtung gehen, nämlich Hamburg, Berlin und auch Bremen. Hinzu kommen die Regionen, die genau wissen, warum es notwendig ist, für Menschen zu handeln, die bezahlbaren Wohnraum brauchen.
Um zu einem letzten unsinnigen Argument zu kommen, das die Kollegin eben schon genannt hat: Es wird gesagt, wir überwälzten nur Kosten auf die Mieterinnen und Mieter. – Wer in einer Situation wie in Düsseldorf und Köln als Vermieter im freifinanzierten Wohnungsmarkt nicht versucht, das Maximum für sich herauszuholen, geht aus seiner Perspektive mit der Situation auf dem Markt nicht angemessen um. Alle versuchen das. Wo das Maximum vorhanden ist, kommt es für Vermieter nicht darauf an, die Maklerkosten zu überwälzen. Im Gegenteil: Ich glaube, angesichts einer auskömmlichen Miete wäre das für Vermieterinnen und Vermieter durchaus tragbar. Für die Mieter wäre es jedenfalls eine Entlastung.