Protokoll der Sitzung vom 29.11.2012

Um zu einem letzten unsinnigen Argument zu kommen, das die Kollegin eben schon genannt hat: Es wird gesagt, wir überwälzten nur Kosten auf die Mieterinnen und Mieter. – Wer in einer Situation wie in Düsseldorf und Köln als Vermieter im freifinanzierten Wohnungsmarkt nicht versucht, das Maximum für sich herauszuholen, geht aus seiner Perspektive mit der Situation auf dem Markt nicht angemessen um. Alle versuchen das. Wo das Maximum vorhanden ist, kommt es für Vermieter nicht darauf an, die Maklerkosten zu überwälzen. Im Gegenteil: Ich glaube, angesichts einer auskömmlichen Miete wäre das für Vermieterinnen und Vermieter durchaus tragbar. Für die Mieter wäre es jedenfalls eine Entlastung.

Insofern bitten wir um Unterstützung für die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen in den besonders frequentierten Mietwohnungsregionen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneckenburger. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Voussem.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, Frau Kollegin Schneckenburger, dass Sie sich mit unseren Argumenten auseinandergesetzt haben, ohne Sie erst einmal angehört zu haben. Aber das gehört zum Politikstil in diesem Hause.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich daher auch losgelöst vom Inhalt zunächst einige Worte über die Art und Weise verlieren, mit der die Mehrheit in diesem Haus Politik macht. Rot-Grün stellt immer wieder Anträge, die die Landesregierung zu Bundesratsinitiativen auffordert. Das kann man machen, wenn es in der Sache ernstgemeint ist. Es ist allerdings Klamauk und Show, wenn das eigentliche Ziel wie im vorliegenden Fall nur ist, im Vorwahlkampf Stimmung gegen die Bundesregierung zu machen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von der SPD: Sie machen das doch selbst!)

Was Sie hier beantragen, ist schon vor knapp zwei Jahren im Deutschen Bundestag beraten und abgelehnt worden. Jetzt kommen Sie und füllen lediglich den alten Wein in neue Schläuche. Meine Damen und Herren, das ist keine ernsthafte Politik.

(Beifall von der CDU und der FDP – Wider- spruch von Daniela Schneckenburger [GRÜNE])

Sie springen jetzt mit Ihrem Antrag auf einen Debattenzug auf, der bereits auf Bundesländerebene rollt. Das Land Hamburg plant demnach im Frühjahr 2013 eine entsprechende Bundesratsinitiative. Der von Ihnen vorgelegte Antrag ist daher völlig überflüssig.

Überflüssig ist allerdings auch die Bundesratsinitiative selbst. Denn das Timing spricht ausschließlich für Show und Wahlkampfgetöse. Wenn nämlich erst im Frühjahr 2013 eine Bundesratsinitiative gestartet wird, wissen alle, dass diese gar nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Alles nur Show und Wortgeklingel.

Auch was nächstes Jahr genau im Bundesrat diskutiert werden soll, ist bis jetzt nicht bekannt. Bekannt ist allerdings schon heute, dass es Bundesländer gibt, die der Idee, die Sie mit Ihrem Antrag verfolgen, kritisch gegenüberstehen.

(Zuruf von der SPD: Wer denn?)

Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion können wir diese Bedenken sehr gut nachvollziehen.

Zum Inhalt. Der Antrag sieht mit Blick auf die Regelung, wer die Maklergebühren bezahlen soll, einen erheblichen, nicht gerechtfertigten Eingriff in die Vertragsfreiheit vor. Es handelt sich also um einen weiteren Beitrag aus der Abteilung „rot-grüner Staatsdirigismus“.

Ihre Forderung ist darüber hinaus auch noch unpräzise und unbestimmt formuliert. Sie schreiben, dass der Vermieter die Kosten für die Vermittlung der Wohnung „in der Regel“ tragen soll. Was soll das? Was heißt denn „in der Regel“? Hier ist der Antrag rechtlich unsauber und damit absolut unzureichend.

Wer zu welchen Teilen die Maklercourtage trägt, ist abhängig von der Region und vom Marktsegment. Köln und Düsseldorf können nicht generell für Nordrhein-Westfalen stehen. Hier kann die Situation – betrachtet man die verschiedenen Regionen in Deutschland – sehr unterschiedlich sein. Das gilt insbesondere auch für Kaufimmobilien.

Die Bedingungen unterliegen außerdem permanenten Veränderungen, die man eben nicht durch eine starre Einheitsregel beseitigen kann. Zudem gibt es für Wohnungssuchende immer umfangreichere und bessere Möglichkeiten, auch ohne Makler eine Wohnung zu finden – man denke nur an die entsprechenden Portale im Internet.

Darüber hinaus kann man Zweifel daran haben, dass die mit dem Antrag intendierte Änderung tatsächlich den Mietern zugutekommt. Würden dem Vermieter kraft Gesetzes die Kosten der Maklercourtage auferlegt, würden diese sehr wahrscheinlich – an dieser Stelle teilen wir Ihre Auffassung eben nicht – über eine entsprechende Erhöhung des Mietzinses letztlich dem Mieter zur Last gelegt. Hier haben Sie zu Recht die Wirkung des Marktes angesprochen, aber die Wirkung des Marktes wird sich in der von mir beschriebenen Weise entfalten.

Im Übrigen gilt schon heute nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Wohnraumvermittlung, dass von Inhabern eines Wohnberechtigungsscheins vom Makler überhaupt keine Gebühr verlangt werden darf. Der Makler selbst darf im Übrigen auch keine Gebühr verlangen, wenn er sein eigenes Eigentum vermietet.

Im Hinblick auf die Forderung nach klaren Qualitätsstandards sollte man sich unserer Auffassung nach nicht alleine um die Ausübung des Berufes als Makler kümmern. Für viele weitere Berufe ist ebenfalls keine Berufsausbildung erforderlich, beispielsweise für Unternehmensberater, Journalisten, Fotografen, Politessen, Kellner/innen, Verkäufer/innen usw. Es scheint daher sinnvoller, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Regelung im Gesamtkontext zu treffen und nicht eine Tätigkeit solitär regeln zu wollen.

Bezogen auf die Wohnungswirtschaft kann man sich auch die Frage stellen, wie die Regelungen für Verwalter, deren Verantwortungsbereich durch verschiedene Pflichten immer größer ausfällt, aussehen könnten. Sollte man nicht eher hier über Qualitätsstandards nachdenken? Zu dieser Frage sollte die Landesregierung unserer Auffassung nach ebenso Stellung nehmen wie zu der Frage nach einer Gesamtregelung.

Fest steht, dass die Höhe der Maklergebühren heute schon geregelt ist. Sie darf maximal zwei Monatsmieten betragen. Wir wollen keinesfalls eine Regelung, die zu Mieterhöhungen führt. Genau diese Gefahr muss man bei dem hier vorliegenden Ansinnen jedoch im Auge behalten. Ich habe hierzu gerade etwas gesagt.

Außerdem stelle ich fest, dass eine geänderte Beantwortung der Frage, wer die Maklergebühren zahlt, nicht das generelle Problem des Wohnungsmangels in bestimmten Regionen löst. Hier ist die Landesregierung ebenfalls in der Pflicht, Vorschläge zu liefern.

Sehr geehrter Herr Minister, wir erwarten von der Landesregierung ein langfristiges Konzept zur Lösung dieser perspektivisch wichtigen Frage und keinen Wahlkampfklamauk der regierungstragenden Fraktionen. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Ellerbrock.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Philipp, Sie stellen den Problemkreis Maklergebühren meiner Meinung nach in den richtigen Zusammenhang – es ist so von Ihnen intendiert – mit Wohnungsnot. Sicherlich haben wir in Nordrhein-Westfalen Gebiete mit erheblicher Wohnungsnot, insbesondere im Niedrigpreissektor: Rheinschiene, Bielefeld, Aachen, Münster. Wir haben aber auch andere Bereiche, in denen wir teilweise Leerstände oder einen völlig ausgeglichenen Wohnungsmarkt haben.

In den Bereichen, in denen wir Wohnungsengpässe haben, ist es sicherlich richtig, dass viele Personen die Leistungen der Makler als zu gering ansehen, dass sie sich über den Tisch gezogen fühlen. Einzelne schwarze Schafe mag es da sicherlich geben. Das will ich gar nicht infrage stellen. Aber ich glaube, wir sollten vorsichtig sein, dass wir, wenn es um geldwerte Leistungen eines Berufsstandes geht, diese nicht über einen Kamm scheren und einen ganzen Berufsstand diskreditieren. Das sollten wir, glaube ich, nicht tun. Einzelne negative Beispiele wird man immer finden.

(Beifall von der FDP und Klaus Voussem [CDU])

Meine Damen und Herren, wenn Sie jetzt die Wohnraumknappheit ansprechen – Frau Kollegin Schneckenberger hat in beredten, betroffenen Worten versucht …

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Frau Schneckenbur- ger! – Zurufe)

Ich habe es nicht verstanden!

Die Kollegen machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie aus Versehen Frau Schneckenberger gesagt haben und die Kollegin Frau Schneckenburger heißt.

Frau Schneckenburger, ich bemühe mich.

Nachdem wir das geklärt haben, fahre ich fort: Sie hat mit beredten Worten in großer Betroffenheit dargestellt, dass es um die Wohnraumknappheit geht. Wir haben uns nicht nur im Ausschuss, sondern auch schon in den Haushaltsberatungen darüber ausgetauscht, dass zu schwarz-gelben Zeiten die Wohnraumförderung 1 Milliarde € betrug, die übrigens Kollege Grünberg ins Gesetz geschrieben haben wollte. Ich erinnere daran. Sie haben einen deutlich geringeren Beitrag. Lassen wir das einmal weg.

Kollege Voussem, Vertragsfreiheit beachten – sicherlich eine wichtige Sache. Aber die Idee dieses Antrages ist nicht schlecht, indem man sagt: Wer bestellt, bezahlt. Wir nennen das Verursacherprinzip. Nur: Das Gegenteil von gut ist ja nicht schlecht, sondern gut gemeint.

Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Schneckenburger, habe ich jetzt festzustellen, dass der Vermieter die zusätzlichen Kosten, die für ihn auftreten – im Übrigen handelt er völlig marktgerecht, wie Sie selbst fordern –, auf die Miete umlegt. Daraus folgt letztendlich, dass der Mieter über einen sehr viel längeren Zeitraum als normalerweise üblich einen erhöhten Mietzins zahlen muss. Das ist marktgerecht und wird auch so laufen. Alles andere wäre widersinnig.

Wir sagen: Wer bestimmt, dass der Vermieter die Kosten der Maklergebühren tragen muss, ist letztendlich dafür verantwortlich, dass der Mieter einen höheren Mietzins zu zahlen hat. Und davor wollen wir den Mieter schützen. Das kann nicht richtig sein.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, zu der Höhe der Miete hat Kollege Voussem auch etwas gesagt. Wenn dem Antrag ein ehrliches Interesse zugrunde gelegen hätte – Konjunktiv! –, dann hätten Sie einen klaren Auftrag, eine klare Vorstellung für einen Bundesratsantrag formuliert. Aber hier geht es einfach nur darum, nach draußen populistisch etwas auszubreiten. Ich hätte gerne mit Ihnen über die Qualifikationen von Maklern diskutiert. Sicherlich kann man darüber reden. Das ist eine ganz vernünftige Sache.

Aber wer hier so einen Antrag einbringt und sofort direkte Abstimmung fordert, der will gar nicht diskutieren,

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

der will, wie Frau Schneckenburger eben schon gesagt hat, ohne Kenntnis der Argumentation der CDU schon eine Bewertung vornehmen, der hat sein fundamentalistisch-missionarisch geprägtes

tunnelorientiertes Weltbild vor Augen und ist an einer Diskussion nicht interessiert. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. Das ist klar. Schade, über manche Sachen hätte man wirklich reden können. Aber so, auf diese Art und Weise, ist es nicht möglich. – Schönen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Piraten spricht Frau Kollegin Brand.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Zu

schauer! Es gibt einige Berufe, die in der Öffentlichkeit leider keinen so guten Ruf haben: Investmentbanker, Gebrauchtwarenhändler, zuweilen Politiker. Immobilienmakler gehören allerdings auch dazu. Da muss man sich fragen: Warum ist das denn so? Es ist so, weil der geneigte Bürger nicht so ganz verstehen kann, dass er, dass zukünftige Mieter Kosten für einen Makler bezahlen sollen, die eigentlich vom Vermieter bezahlt werden müssten.

Eben wurde es schon erwähnt: das Bestellerprinzip. Es gilt überall. Das sagt die Lebenserfahrung. Nur da scheint es nicht gültig zu sein. Man sieht in einigen Situationen in Scripted Realities im Privatfernsehen wie „mieten kaufen wohnen“ bei VOX, dass der interessierte Mieter zu einem Makler geht. Dann bekommt er Wohnungen vorgestellt.