Protokoll der Sitzung vom 29.11.2012

Eben wurde es schon erwähnt: das Bestellerprinzip. Es gilt überall. Das sagt die Lebenserfahrung. Nur da scheint es nicht gültig zu sein. Man sieht in einigen Situationen in Scripted Realities im Privatfernsehen wie „mieten kaufen wohnen“ bei VOX, dass der interessierte Mieter zu einem Makler geht. Dann bekommt er Wohnungen vorgestellt.

Das ist Quatsch. Das gibt es so gut wie überhaupt nicht. Wie sieht es in der echten Welt aus? Man schaut sich ein Inserat bei „Immobilienscout“ oder in der Zeitung an und sieht eine interessante Wohnung. Per Mail oder Telefon nimmt man Kontakt auf. Gerade in großen Städten wird man mit Busladungen von Leuten durch diese Wohnungen geschleust. Der Makler hat überhaupt keine Ahnung. Wenn man Glück hat, bekommt man vielleicht einen Grundriss oder vielleicht ein bis zwei Fragen beantwortet.

Auf der anderen Seite darf man sich in der sogenannten freiwilligen Selbstauskunft fast nackig machen. Darin werden Fragen gestellt, wie: Hat man vielleicht geplant, irgendwann einmal Kinder zu bekommen? Hat man einen Goldhamster? Oder hat man vor, tanzen zu lernen? – Für diese vermeintliche Leistung des Maklers soll man als Mieter auch noch zwei Monatsmieten Provision – plus Mehrwertsteuer, versteht sich – bezahlen? Das heißt: Ich bestelle als Mieter nicht nur keine Leistungen vom Makler, sondern ich bekomme auch keine. Bezahlen darf ich das aber trotzdem.

Diesem Umstand wird die Bundesratsinitiative gerecht. Sie ist allerdings nur ein Schritt in die richtige Richtung und nicht die Lösung eines Problems. Ich sehe schon, dass der Versuch gestartet werden könnte, die Kosten zumindest in Teilen auf die zukünftigen Mieten aufzuschlagen. Man muss dann sehr sensibel mit dem Mietspiegel umgehen und ihn weiter beobachten.

In einigen Großstädten braucht man allerdings schon heute keinen Makler, weil ausreichend Wohnungen zur Verfügung stehen. Allerdings steht bezahlbarer Wohnraum nicht zur Verfügung. In Düsseldorf – Sie haben es angesprochen – haben sich die Wohnungsmieten drastisch erhöht. Aus dem Rathaus gibt es die lapidare Auskunft: Dann sollen die Leute halt außerhalb wohnen.

Der Bau sozialverträglicher Wohnungen muss deutlich mehr als bisher gefördert werden. Besonders deutlich wird das zurzeit beim Wohnraum für Stu

denten. Da greift man lieber auf Kasernen zurück, als vernünftige Studentenwohnungen zu schaffen.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass Sie Ziffer 2 Ihres Antrags nicht mit hineinpacken, damit nicht das Bestellerprinzip und die Berufsausbildung in einem Antrag stehen und somit jetzt direkt abgestimmt werden. Bezüglich Berufs- und Gewerbefreiheit hätte es sicherlich noch Diskussionsbedarf gerade bei uns in den Ausschüssen gegeben.

Daher haben wir getrennte Abstimmung gefordert. Wir sind ganz ausdrücklich für Ziffer 1. Wir werden gegen Ziffer 2 stimmen, und müssen uns deshalb bezüglich des gesamten Antrags enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit ihrem Antrag sprechen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein wichtiges wohnungsbaupolitisches, aber auch ein wichtiges juristisches Thema an. Deswegen spricht hierzu jetzt der Justizminister. Dieses Thema beeinflusst auch den Wohnungsmarkt gerade in Ballungsregionen in Nordrhein-Westfalen.

Lassen Sie uns einmal von der Frage absehen, ob der Vorwurf, der im Übrigen nicht zutrifft – dazu sage ich Ihnen gleich noch etwas –, Klamauk ist. Was ist denn eigentlich sachlich begründet? Welche Aufgaben nimmt eine Maklerin bzw. ein Makler wahr, wenn er für den Vermieter tätig wird? Der Makler inseriert, er macht Besichtigungen, er prüft die Bonität, er besorgt beim Haus- und Grundeigentümerverband das Mietvertragsformular für den Vermieter und sorgt dann für die Unterzeichnung. Das alles sind eindeutig Vermieteraufgaben. Deswegen ist es sehr gut nachvollziehbar zu sagen: Wenn man die Aufgaben des Vermieters übernimmt, hat dafür auch der Vermieter die Kosten zu tragen.

Wenn wir berücksichtigen, wie hoch die Kosten bei einem Umzug für Mieterinnen und Mieter heute schon sind, ist es nur angezeigt zu überlegen, wie man zu einer gerechten Kostenverteilung kommen kann. Wenn ich die Kosten für den Umzug eines Mieters oder einer Mieterin anspreche, meine ich nicht nur die reinen Umzugs- und Renovierungskosten. Denn neben den beiden Monatsmieten plus 19 % Umsatzsteuer sind heute in der Regel drei Monatsmieten Kaution zu zahlen. Das heißt: Mieter sind erst einmal mit fünf Monatsmieten belastet, ohne einen einzigen Tag in der Wohnung gewohnt zu haben.

Diese hohen finanziellen Belastungen, die dann auf neue Mieterinnen und Mieter zukommen, sorgen dafür, dass die Flexibilität auf dem Wohnungsmarkt, die doch gerade Ihnen von FDP und CDU sehr gelegen sein müsste, nicht mehr gewahrt werden kann, insbesondere wenn wir erwarten, dass die Leute zum Arbeitsplatzwechsel bzw. zur Arbeitsplatzwahl mobiler sind.

Insoweit begrüßt die Landesregierung ausdrücklich diese Initiative. Ich darf Ihnen sagen, dass wir schon Gespräche darüber mit anderen Bundesländern führen.

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

Das wurde gerade schon zu Recht gesagt. In Hamburg hat schon ein Gespräch mit der dortigen Justizsenatorin stattgefunden. Der Kollege Bauminister ist auch im Gespräch mit seinen Senatoren- und Ministerkollegen. Insofern sind wir dabei. BadenWürttemberg hat schon eine Länderabfrage gemacht, wie der Handlungsbedarf dort gesehen wird.

Ich darf Ihnen sagen: Ich schätze die Aussichten ganz gut ein, dass eine entsprechende Bundesratsinitiative erfolgreich sein kann – auch in kürzester Zeit und noch in diesem Jahr. Das spricht im Übrigen für eine direkte Abstimmung. Wenn wir uns noch in einem Verfahren beteiligen wollen, das auch durch andere Bundesländer initiiert wird, wollen wir das natürlich noch vor der Bundestagswahl sicherstellen. Dann muss man im Deutschen Bundestag Farbe bekennen, wo man tatsächlich steht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt dieses Begehren der antragstellenden Fraktionen auf jeden Fall.

Lassen Sie mich zum zweiten Punkt, der Qualifikation von Maklerinnen und Maklern, kurz Folgendes erwähnen: In Deutschland ist es in der Gewerbeordnung so geregelt, dass man ohne größere Auflagen eine entsprechende Gewerbeerlaubnis bekommen kann, eine Maklertätigkeit auszuüben. Das ist beispielsweise bei den Versicherungsvermittlern oder im Bewachungsgewerbe anders. Dort werden strengere Auflagen gemacht. Wir werden im Rahmen einer Bundesratsinitiative mit überprüfen, ob wir entsprechende Mehrheiten finden können, welcher Regelungsbedarf und welche vernünftigen Handlungsmöglichkeiten dazu bestehen.

Wir danken jedenfalls für die Unterstützung aus dem Parlament. Das ist ein guter Rückenwind für die Bestrebungen der Landesregierung, das gemeinsam mit anderen Bundesländern im Bundesrat schnellstmöglich einzubringen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am

Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/1470.

Die Fraktion der Piraten hat gemäß § 41 unserer Geschäftsordnung um Einzelabstimmung gebeten, und zwar je über die Ziffer 1 und die Ziffer 2 des Forderungskatalogs. Die antragstellenden Fraktionen haben sich mit diesem Verfahren einverstanden erklärt. Es liegen jetzt also insgesamt drei Abstimmungen vor uns.

Erstens. Ich lasse abstimmen über die Ziffer 1 des Forderungskatalogs. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Somit ist die Ziffer 1 des Forderungskatalogs angenommen worden mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten gegen die Stimmen der CDU- und der FDPLandtagsfraktion.

(Kai Abruszat [FDP]: Die Piraten haben un- terschiedlich gestimmt!)

Entschuldigung! Hat es Enthaltungen gegeben? – Bei den Piraten gab es also eine Gegenstimme und zwei Enthaltungen. Vielen Dank, Herr Kollege. Das wird im Protokoll festgehalten.

Zweitens. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ziffer 2 des Forderungskatalogs. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Ziffer 2 angenommen worden mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der Mehrzahl der Abgeordneten der Piratenfraktion bei einigen Nein-Stimmen, bei einigen Enthaltungen gegen die Stimmen von CDU und FDP.

(Zurufe von den PIRATEN: Wir haben dage- gen gestimmt!)

Das wird im Protokoll festgehalten.

Drittens. Wir kommen zur Gesamtabstimmung über den Antrag Drucksache 16/1470. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag angenommen mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP bei unterschiedlichem Stimmverhalten der Fraktion der Piraten.

(Heiterkeit von den PIRATEN)

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt

8 Die Landesregierung muss endlich ihre Hin

haltetaktik aufgeben und für Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit im Stärkungspakt sorgen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/1476

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDULandtagsfraktion dem Herrn Abgeordneten Kuper das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der Stärkungspakt ist als Hilfe für überschuldete Kommunen auf den Weg gebracht worden. Hierzu hat es von uns eine Reihe von Kritikpunkten gegeben, die ich an dieser Stelle nicht wiederholen möchte. Wenn ich sehe, welche Fehler bekannt geworden sind, dann muss ich dieses Gesetz allerdings hinsichtlich der Zielerreichung infrage stellen. Ich gehe später noch darauf ein.

Seit Ende letzten Jahres ist der Landesregierung bekannt, dass die Datengrundlage für die Auszahlung der Stärkungspaktmittel Fehler in Millionengrößenordnung enthält. Gleichwohl ist die Auszahlung der Mittel auf dieser Datenbasis erfolgt: für 2011 und noch einmal für 2012. Selbst aktuell werden Sanierungspläne noch mit den alten Zahlen genehmigt, obwohl jeder weiß, dass diese Zahlen Makulatur sind.

Es ist wohl unstrittig, dass sowohl aufseiten des Landes als auch aufseiten der Kommunen Schwierigkeiten und Fehler bei der Datenerhebung vorgekommen sind. In der Zwischenzeit zeichnet sich für eine Vielzahl von kreisangehörigen Kommunen eine erheblich zu gering berücksichtigte strukturelle Lücke ab, mit der Folge, dass auch die Konsolidierungshilfen für diese Kommunen falsch und zu gering ausgezahlt wurden.

So hat beispielsweise die Stadt Schwerte eine strukturelle Lücke von 12,6 Millionen € anstatt eines bisher berücksichtigten Defizites von 845.000 €.

In Remscheid geht man nach Zeitungsberichten davon aus, dass der Stadt zwischen 8 Millionen und 10 Millionen € pro Jahr mehr zustehen als jene 9,8 Millionen €, die aktuell gezahlt werden.

Damit kommt dringend benötigte Hilfe heute in vielen Fällen falsch an.

Das alles wäre ja unerheblich, wenn die ursprünglich im Entwurf enthaltene Bezugsgröße der Jahresabschlüsse verwendet worden wäre. Erst durch den spontanen Änderungsantrag wurde auf das Tabellenwerk von Gutachtern zurückgegriffen. Hier zeigt sich einmal mehr, dass Gesetze eine solide Grundlage benötigen und Spontanregelungen fehleranfällig sind.

(Beifall von Marie-Luise Fasse [CDU])

Vor dem Hintergrund dieser Fehler haben einige der betroffenen Kommunen Klage erhoben. Die Klagen sind ruhend gestellt worden, da das MIK angekündigt hat, die Berechnungsgrundlagen zu überprüfen. Das sollte laut Aussagen aus den Kommunen bis zum 26. Oktober abgeschlossen sein. Ist es aber nicht!

Auf unseren Antrag hat die Landesregierung mit Bericht vom 3. September im Ausschuss für Kommunalpolitik diese Fehler in der Berechnung der strukturellen Lücke bereits bestätigt und eine Überprüfung der Zahlen ebenso. Das war im September, jetzt haben wir Ende November – und es gibt bis heute noch keine verbindlichen Informationen und keine Fortschritte.

Als persönliche Anmerkung gestatten Sie mir: Das ist nicht mal eine Politik der kleinen Schritte. Das ist nichts.