Als persönliche Anmerkung gestatten Sie mir: Das ist nicht mal eine Politik der kleinen Schritte. Das ist nichts.
Wenn schon keine konkreten Zahlen vorliegen, dann könnte die Landesregierung zumindest so kommunalfreundlich sein, mitzuteilen, wie sie plant, mit der Neuberechnung umzugehen. Was passiert mit den Jahren 2011 und 2012? Kommt es zu einer Umverteilung, oder wird die Hilfe aufgestockt?
Die Kommunen müssen in diesen Tagen ihre Haushaltspläne für 2013 beschließen, die brauchen Klarheit. Auch für die bereits beschlossenen Sanierungspläne der Stärkungspaktteilnehmer wird Klarstellung benötigt.
Von daher eilt eine Antwort. Ich frage mich und Sie, wie die Bezirksregierungen die zu beschließenden Haushaltssanierungspläne für 2013 behandeln werden und ob frühzeitig Bescheide über Konsolidierungshilfen für 2013 ergehen.
Ich bin gespannt, ob Sie die gesetzlich möglichen Korrekturen auch rückwirkend in Kraft setzen. Bei einer Neuberechnung wird es in jedem Falle Gewinner und Verlierer unter den Stärkungspaktkommunen geben. Beim Verlust wird neuer Sanierungsdruck entstehen.
Meine Damen und Herren, vom Prinzip her möchte ich gute Arbeit von Kollegen gerne anerkennen. Dieses Kriterium erfüllen Sie mit dieser Leistung im Stärkungspakt aber leider nicht im Mindesten. Von daher fordern wir Sie, die Landesregierung, auf, umgehend Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, die Datengrundlage korrigiert vorzulegen, einen Gesetzentwurf zur Änderung vorzulegen und klarzustellen, wie die Landesregierung mit den bereits getätigten Auszahlungen verfahren will. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Kuper, ich bin eigentlich der Auffassung, dass es bei den Verabredungen zum Stärkungspakt und beim letztlichen Gesetzgebungsverfahren so war, dass Sie einer der größten Gegner dieses Stärkungspaktes waren.
Der Antrag, dass man natürlich möglichst schnell Klarheit schaffen will, und dass eine Neuberechnung auch im Interesse der Kommunen ist, geht zumindest in die richtige Richtung. Aber wenn Sie ursprünglich, Herr Kuper, den Stärkungspakt abgelehnt haben, und sich jetzt konstruktiv als Anwalt derjenigen Kommunen, die wir unterstützen wollen, betrachten, dann machen Sie sich zu einem guten Stück unglaubwürdig.
Wir hatten in den letzten zwei Jahren ein großes Maßnahmenbündel – und ich verspreche Ihnen, das wird auch so weitergehen – für die kommunale Finanzsituation geschnürt. Sie haben vielleicht auch mitbekommen, dass das insgesamt und auch im Einzelnen Wirkung erzielt. Wir haben im Dezember 2011 noch 144 Städte im Nothaushaltsrecht gehabt. Wir haben mittlerweile nur noch 26 Städte im Nothaushaltsrecht, weil es so ist, dass die Haushaltssanierungspläne dazu führen, dass wir zurück zu ordentlichen Haushaltsführungen kommen. Und das hat auch etwas damit zu tun, dass wir durch die Änderung des § 76 die Konsolidierungszeiträume auf insgesamt zehn Jahre gestreckt haben. Da greift eins zum anderen. Und das ist ein durchaus erfolgreicher Weg, der beschritten worden ist.
Ihr Antrag greift die Tatsache auf, die niemals vom Ministerium verneint worden ist, dass die Erkenntnisse, die nach Verabschiedung aus verschiedenen Städten, die Sie auch genannt haben – teilweise liegen diese in meinem Wahlkreis, zum Beispiel die Stadt Dorsten, die Stadt Remscheid und andere Städte –, eingegangen sind, Fragen zur strukturellen Lücke aufgeworfen haben, die in dem Gutachten von Junkernheinrich/Lenk und der Ergänzung von Micosatt nicht völlig transparent waren.
Zum Stand des Verfahrens hat der Minister im Ausschuss mehrfach – und nicht erst seit dem Sie dem Ausschuss angehören – berichtet. Sie kennen auch – hoffe ich zumindest – die Grundsystematik, dass wir eine begrenzte Menge Geld an 61 Städte zur Verfügung stellen und wir eine quotale Übernahme der strukturellen Lücke, die wir im Gesetz verabredet haben und die auch Bestandteil des Gesetzes ist, auf den Weg gebracht haben. Wir haben zu jedem Zeitpunkt angekündigt, dass es da zu einer Neuberechnung kommen wird. Diese Neuberechnung wird zu dem Zeitpunkt erfolgen, wenn alle Städte in Zusammenarbeit mit IT-NRW und dem Gutach
ter Micosatt testiert haben, wie hoch die strukturelle Lücke ist. Sie brauchen aber dafür alle Daten. Aber diese Daten liegen noch nicht vor. Von daher muss man da abwarten. Ich bin mir ganz sicher, dass wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt vonseiten des Ministeriums für Inneres und Kommunales informiert werden.
Ich meine, es ist der richtige Weg, auch die Ungerechtigkeiten aufzugreifen, die dadurch entstanden sind, dass manche Zahlen – warum auch immer – nicht immer ganz nachvollziehbar ermittelt worden sind. Das zu korrigieren, ist Aufgabe einer gut arbeitenden und kommunalorientierten Landesregierung. Das haben wir getan.
Ich möchte dazu einen kurzen Einschub machen: Ich kann mich auch noch an Ihre Vorschläge erinnern, dass wir das GFG zusätzlich befrachten sollen, indem wir den Städten, denen es besonders schlecht geht, noch etwas wegnehmen, sodass sie ihre eigene Hilfe selber bezahlen sollen. Als Ablehner des Stärkungspaktes uns jetzt zu Getriebenen zu machen, dass wir mit dem Stärkungspakt ein wohldosiertes, gutes Modell auf den Weg gebracht haben, ist wenig hilfreich. Dass wir natürlich Datenanpassungen vornehmen, wenn die Erkenntnisse vorliegen, ist überhaupt nicht infrage zu stellen. Das sehen die regierungstragenden Fraktionen so und das wird sicherlich auch vom Hause so vorbereitet.
In der Tat müssen wir final die strukturellen Lücken im Gesetz entsprechend anpassen und uns über die quotale Beteiligung des Landes an den Hilfen neu verständigen.
Ich denke, Ihr Antrag geht – wie gesagt – in die richtige Richtung. Wir werden die Beratung dazu im Kommunalausschuss weiterführen. In der nächsten Woche werden wir dazu ja wieder eine Zusammenkunft haben. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen – ich habe großes Vertrauen, nicht in das Jägerlatein, aber in unseren Innenminister –, dass er uns das im Kommunalausschuss so vortragen wird –, werden wir dann, wie wir es angekündigt haben, zu Ergänzungen kommen müssen, um die strukturelle Lücke zu verändern.
Dazu ist natürlich auch die FDP wieder herzlich eingeladen, sich an der Gesetzgebung zu beteiligen, so wie Sie es beim letzten Mal getan haben.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und hoffe, zum Hintergrund dieses Antrags ein wenig Klarheit geschaffen zu haben, weil die Klarheit, von Ihnen, Herr Kuper, nicht richtig herauszuhören war.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hübner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Krüger.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! In einem Punkt stimme ich mit Herrn Hübner nicht überein: Michael Hübner, du hast gerade ausgeführt, der CDU-Antrag gehe in die richtige Richtung. Der Antrag sagt in der Überschrift: Die Landesregierung muss endlich ihre Hinhaltetaktik aufgeben und für Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit im Stärkungspakt sorgen. – Das ist die Zielsetzung des Antrags. Eine richtige Richtung kann ich nicht erkennen. Das werden wir im zuständigen Ausschuss für Kommunalpolitik diskutieren.
Die Aussage dieses Gesamtkunstwerkes ist: Wir – sprich: CDU-Fraktion – sind der Anwalt der kleinen Leute, der Anwalt der Kommunen. Das ist die Aussage. Das ist die Richtung.
Aber dann schauen Sie sich einmal an, wie Sie 2005 und 2010 mit den kleinen Leuten und der kommunalen Familie umgegangen sind. Sie werden feststellen: Ein Teil der finanziellen Schieflage ist unter anderem auf die Politik der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung zurückzuführen. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Wenn ich in alten Protokollen nachlese, wie Sie sich verhalten haben – Herr Hübner hat davon gesprochen –, als Rot-Grün gesagt hat, man müsse etwas tun und einen Stärkungspakt auflegen. Nein, so nicht, haben Sie von der CDU-Fraktion gesagt. Sie haben gesagt: Nein, nicht 350 Millionen €, sondern 700 Millionen € müssen es sein! – Natürlich haben Sie keine Antwort auf die Frage gegeben, wie das finanziert werden kann.
Sie haben gerade einen Hinweis auf die Frage gegeben, wie damit umzugehen ist: Es wird Gewinner und Verlierer geben! – Sie werden die ersten sein, die sagen, es müsse aufgestockt werden. Im nächsten Schritt werden Sie fragen, wie das im Haushaltsgeschehen ausgeglichen werden soll. Dass die Nettoneuverschuldung ansteigt, geht nach Auffassung der CDU-Fraktion auch nicht.
Unterhalten wir uns dann darüber, inwieweit etwa vermögendere Gebietskörperschaften ihren Teil dazu beitragen können – Thema: Abundanz oder Solidaritätsumlage. Sie werden sagen, dass das auch nicht gehe, auch das müsse aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Aber in der gleichen Sitzung, in der wir über den Haushalt 2013 abschließend beraten werden, werden Sie sagen, die Neuverschul
Sie sollten sich einmal vor Augen führen, wie RotGrün – in Teilbereichen von der FDP-Fraktion unterstützt, was auch gut so ist – damit umgeht: Wir versuchen in diesem Zusammenhang, Stück für Stück die Verwerfungen, die es im kommunalen Haushalten gibt, zu beseitigen. Wir geben Hilfestellungen. Wenn wir erkennen, dass bei der Berechnung der strukturellen Lücken Fehler passiert sind, werden wir das korrigieren. Dabei wird niemand hingehalten, sondern alle müssen mitarbeiten. Das setzt natürlich auch voraus, dass die Grundlagen mit den einzelnen Gebietskörperschaften geklärt und diese von ihnen testiert werden.
Wenn noch nicht alle dabei sind, werden die angemahnt. Sie sollten sich einmal umhören, wer in dem Zusammenhang seine Zahlen oder Testate noch nicht zur Verfügung gestellt hat. Möglicherweise finden Sie auch die eine oder andere CDU-geführte Kommune. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will gar nicht erst den Versuch unternehmen, darum herumzureden. Es stimmt: Bei der Verteilung der Konsolidierungshilfe in Höhe von 350 Millionen € gibt es Unstimmigkeiten. Es gibt eine fehlerhafte Datenbasis. Wir müssen feststellen, dass für den Verteilermaßstab Zahlen, Daten und Fakten in Ansatz gebracht worden sind, die zu einem Teil so nicht nachvollziehbar sind. Diese fehlerhafte Datengrundlage bei der Berechnung der strukturellen Lücke einer jeweiligen Stärkungspaktkommune muss geschlossen werden.
Für uns als FDP kommt es dabei nicht darauf an, ob die Kommunen vor Ort Urheber dieser fehlerhaften Daten sind, vielleicht IT.NRW oder eine ministerielle Bürokratie. Meine Damen und Herren, wir wollen nämlich nicht nach dem alten Grundsatz verfahren: Wer viel macht, macht viele Fehler! Wer wenig macht, macht wenig Fehler! Und wer gar nichts gemacht hat, hat am Ende immer Recht! – Das kann nicht der Grundsatz sein, nach dem wir verfahren. Wir haben den Stärkungspakt Stadtfinanzen im Interesse der Kommunen in Nordrhein-Westfalen aufgelegt.
Wenn ein Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist, steht man nämlich nicht am Brunnenrand und lamentiert darüber, wie das passieren konnte, sondern dann greift man beherzt ein, um das zu beheben, was zu beheben ist. Genau diese Überprüfung der Berechnungsgrundlagen wird vorgenommen und ist zum Teil schon vorgenommen
worden. Ich bin sicher, diese überprüften Daten werden dem Landtag zugeleitet werden. Das hat die Landesregierung zugesichert. Diese Forderung findet jetzt noch einmal eine Bestätigung durch den hier vorliegenden Antrag. Der Überweisung in den Fachausschuss stimmen wir natürlich zu.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas sagen: Das Ganze – auch nicht diese Geburtswehe – ändert nichts daran, dass der Stärkungspakt für die kommunale Familie ein wichtiges Signal bleibt. Dazu standen wir nicht nur bei der Verabschiedung, sondern dazu stehen wir auch heute. Wir lassen dieses Projekt dadurch nicht zerreden. Wir stehen erst recht dazu, wenn eine solide Datenbasis diese Unwuchten aus den Anfängen des Gesetzes korrigiert, und sind sicher, dass wir auf dem richtigen Wege sind. – Ganz herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer im Saal und zu Hause! In dem Fall kann man es einmal kurz machen: Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, man müsse konsensual daran gehen und könne nicht auf die Gemeinden draufhauen und den Bösen spielen. In der Tat wird das hier nicht möglich sein. Fakt ist: Dass die Zahlengrundlagen und Daten neu berechnet werden müssen, weil ein Fehler passiert ist, ist bedauerlich. Das muss korrigiert werden. Die Kommunen dürfen jedoch nicht die Leidtragenden sein. In dem Fall wird man einfach einmal Gnade vor Recht ergehen lassen müssen.
rungspläne vorzulegen. Wenn man bedenkt, dass dies einen Monat vor dem Jahreswechsel stattfindet, müssten die neuen Zahlen eigentlich schon morgen vorliegen. Auch in dem Fall wird man wahrscheinlich davon ausgehen müssen, dass sie vor dem Hintergrund der Basisdaten eben noch nicht fertig sein können und dementsprechend die Behandlung des Antrags der CDU im Ausschuss möglicherweise durch das Handeln der Gemeinden und vielleicht auch der Landesregierung schneller erledigt sein wird, unter Umständen sogar ganz schnell.
Das wäre natürlich im Interesse aller: der betroffenen Gemeinden des kommunalen Stärkungspakts wie auch der Landesregierung und aller hier im Hause vertretenen Fraktionen. – Danke schön.