Protokoll der Sitzung vom 29.11.2012

(Beifall von den PIRATEN)

Danke schön, Kollege Schulz. – Für die Landesregierung hat nun Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, dieser Antrag entbehrt nicht einer gewissen Ironie, um ehrlich zu sein. Herr Kuper, dass ausgerechnet Sie diesen Antrag stellen – „sie“ klein geschrieben: die Vertreter der CDU-Fraktion –, als ein Teil derjenigen Landesregierung, die zwischen 2005 und 2010 Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat finanziell ausbluten lassen, und sich jetzt zum Rächer von Witwen, Waisen und Kommunen aufschwingen,

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

das ist in der Tat eine gewisse Ironie.

(Zuruf von der CDU)

Vielleicht fällt Ihnen einmal eine intelligente Zwischenfrage ein. Die würde ich Ihnen gerne beantworten. Sie brauchen nicht dazwischen zu rufen.

Meine Damen und Herren, Fakt ist: Diese CDUgeführte Landesregierung hat sich seinerzeit auf Kosten der kommunalen Haushalte bereichert. Das haben Sie damals „Konsolidierung des Landeshaushalts“ genannt und es so verkauft.

Herr Minister, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kuper zulassen?

Wenn es eine gute ist, gerne.

Herr Minister, wer hat denn die Kosten der Grundsicherung auf der Bundesebene und die Kosten der Unterkunft den Kommunen aufgelastet?

Herr Kuper, auch da können wir gebetsmühlenartig die Argumente miteinander austauschen. Sie haben den kommunalen Haushalten pro Jahr, Herr Kuper – „sie“ klein geschrieben, weil Sie persönlich damals dem Parlament noch gar nicht angehörten –, 300 Millionen € entnommen, den kommunalen

Haushalten, jedes Jahr.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass sich in der Verantwortung der schwarz-gelben Landesregierung die kommunalen Liquiditätskredite von 2005 bis 2010 von 10 Milliarden auf über 20 Milliarden mehr als verdoppelt haben. Das ist Ihre Verantwortung.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sie sollten hier keine Legende betreiben, wer denn da was wo beschlossen hat.

Meine Damen und Herren, wichtig ist auch und Fakt ist auch: Ohne den Stärkungspakt wären viele Kommunen heute finanziell völlig entmündigt und würden überhaupt keine Entscheidungen mehr selbst treffen dürfen. Die Kommunen in unserem Land bringt diese Art von Schaufensteranträgen, wie sie hier gestellt werden, überhaupt nicht weiter. Die finanzielle Krise in den Kommunen ist bedenklich. Sie ist brisant. Sie ruft nach schneller und zielgenauer Hilfe.

Allerdings: Was mich wirklich ärgert, ist, dass Sie unzutreffend behaupten, die Überprüfung der Berechnungsgrundlagen sei abgeschlossen, und hier Dinge beantragen, die Sie ohnehin – so ist es ja auch miteinander vereinbart und angesprochen – bekommen werden.

Ich hätte mir auch gewünscht, dass die Überprüfung der strukturellen Lücke bei den Kommunen schneller gegangen wäre. Aber es geht hier um die Neuberechnung von viel Geld für ein Gesetz, das weitere neun Jahre gelten soll und das auf einer gerechten und gesetzeskonformen Grundlage weiterzuentwickeln ist.

Meine Damen und Herren, Sie wissen auch, dass wir in diesem Stärkungspakt 61 Kommunen haben und dass die strukturelle Hilfe dieser 61 Kommunen berechnet worden ist auf der Grundlage von zwei unterschiedlichen Gutachten, die der Kollege Hübner hier gerade dargestellt hat.

Einige dieser Kommunen haben im Nachhinein festgestellt, dass sie die Daten, die sie weitergemeldet haben für die Ermittlung der amtlichen Statistik, offensichtlich nicht mit der gebotenen Sorgfalt weitergeleitet haben.

Jetzt stellt sich für den Gesetzgeber und die Landesregierung eine Frage: Ignorieren wir das und nehmen in Kauf, dass es in der Tat zu Ungerechtigkeiten in der Verteilung dieser 350 Millionen zwischen diesen 61 Kommunen kommt, oder geben wir den Kommunen noch einmal die Chance, auf einer dann aber realistischen und gerechten Grundlage eine Neuberechnung vorzunehmen?

In der Tat ist es so, dass wir das nicht einfach auf Zuruf uns mitteilen lassen, sondern Gegenstand dieser neuen Ermittlungen jeweilige Testate der Hauptverwaltungsbeamten und des Rechnungsprüfungsamtes sein müssen.

Wir haben Ihnen – eine kleine Gedächtnisstütze, Herr Kuper – inzwischen drei Mal im Kommunalausschuss mitgeteilt: Dieser Prozess läuft. Wir haben bis zum heutigen Tage fast alle dieser Testate, leider noch nicht alle. Mein Haus arbeitet daran, in Absprache und Beratung mit den Kommunen diese letzten Testate zu erhalten. Wir werden dann wieder

durch ein finanzwissenschaftliches Gutachten eine Neuberechnung vornehmen. Ich glaube, dass das, wenn alle Testate vorliegen, auch zügig erfolgen kann. Selbstverständlich wird dann der Kommunalausschuss darüber unterrichtet.

Ich darf noch einmal zitieren aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 463 vom 15. Oktober dieses Jahres. Herr Kuper, ich zitiere:

„Sobald die aktualisierten Daten vorliegen, wird die Landesregierung dem Landtag eine entsprechend überarbeitete Änderung der Anlage zum Stärkungspaktgesetz zuleiten.“

Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/1476 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt:

9 Gesetz zur Änderung des Ausführungsgeset

zes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/749

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend Drucksache 16/1463

zweite Lesung

Die Fraktionen haben vereinbart, dass die Redebeiträge hierzu zu Protokoll gegeben werden. (Siehe Anlage 4)

Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/749. Wer der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1463 seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt, und der Gesetzentwurf ist in der zweiten Lesung verabschiedet.

Tagesordnungspunkt 10 ist durch die Beratung im Zusammenhang mit der Aktuellen Stunde unter Tagesordnungspunkt 1 bereits erledigt.

Wir kommen zu:

11 Gesetz zur Weitergeltung des Gesetzes über

die Ablieferung von Pflichtexemplaren und ausführender Vorschriften (Pflichtexemplar- weitergeltungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/1274

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Prof. Dr. Dr. Sternberg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Warum bringen wir heute einen Gesetzentwurf mit einem solch monströsen Namen ein, den man kaum aussprechen kann? – Das, was wir vorlegen, ist das Dokument einer Konsensverweigerung; denn eigentlich beschließt man so etwas, was hier auf dem Tisch liegt, im Konsens.

Worum geht es? – Es gibt seit Jahrzehnten eine Pflicht zur Abgabe von Druckwerken in NordrheinWestfalen. Diese werden an den drei Universitätsbibliotheken in Bonn, in Düsseldorf und in Münster abgegeben. Das Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren ist am 31. Dezember vorigen Jahres ausgelaufen. Das heißt, seit dem 1. Januar haben wir einen rechtsfreien Raum. Aus diesem Grund hat die Koalition einen Gesetzentwurf eingebracht, der zwar schon ein Jahr alt ist, aber jetzt übers Knie gebrochen werden soll.

Die Problematik an der ganzen Sache ist eine Ergänzung in dem Gesetzentwurf, nämlich dass die Regelungen auch für digitale Werke gelten sollen. So einfach ist das aber nicht. Die Anhörung in der letzten Woche hat gezeigt, wie kompliziert das Ganze ist. Man kann es keineswegs so einfach auf Digitalisate übertragen, denn es ist überhaupt nicht klar, was das Gesetz, diese Vorschrift ausdrücken soll. All das steht im Kontext eines sehr viel größeren Themas.

Nur um anzudeuten, wie kompliziert es ist: Man kann ein Buch zum Beispiel als Buch in der Bibliothek einsehen, man kann es über die Fernleihe erhalten, man kann es verschicken. In dem Moment aber, in dem es ein Digitalisat ist, kann man es nicht mehr herausgeben. Nach diesem Gesetzentwurf kann man es also noch nicht einmal mehr am Arbeitsplatz in der Bibliothek einsehen. Das sind Kuriositäten, die allerdings System haben.

Dazu nur ein paar Meldungen gerade aus diesen Tagen: Gerade heute konnten wir in der Zeitung vom Start der Deutschen Digitalen Bibliothek lesen. Dabei hat der Präsident ganz offen zugegeben, dass im 20. Jahrhundert ein großes Loch besteht, das bis in die Gegenwart hineinreicht. Die „Frankfurter Allgemeine“ schreibt heute dazu: