Dazu nur ein paar Meldungen gerade aus diesen Tagen: Gerade heute konnten wir in der Zeitung vom Start der Deutschen Digitalen Bibliothek lesen. Dabei hat der Präsident ganz offen zugegeben, dass im 20. Jahrhundert ein großes Loch besteht, das bis in die Gegenwart hineinreicht. Die „Frankfurter Allgemeine“ schreibt heute dazu:
„Denn natürlich muss sich die Online-Bibliothek nach der hiesigen Rechtslage richten, und da schnappen sämtliche Fallen zu, die das noch immer unreformierte deutsche Copyright gestellt hat.“
Meine Damen und Herren, man könnte so weitermachen. Es gibt jede Menge Dinge, zum Beispiel: Die Exilbibliothek in der NWB hat seit Juli die gesamte Recherche eingestellt. Man kann dort nichts mehr einsehen, weil die Rechtslage ungeklärt ist. Und in Darmstadt hat man den Streit um einen digitalen Leseplatz an den EuGH verwiesen. Es geht also um durchaus Wichtiges.
Was wollen wir jetzt mit dem Gesetzentwurf? – Wir wollen uns Zeit nehmen und deshalb erstens die Weitergeltung des alten Gesetzes, zweitens eine Regelung schaffen, die das Loch 2012 löst, und drittens die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Prof. Sternberg. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Bialas. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Tat zwei Lücken. Die erste Lücke ist wesentlich: Wir haben derzeit kein Gesetz. Die zweite Lücke – auch nicht ganz unwesentlich – bedeutet, dass wir mit dem bisherigen Gesetz, das bereits ausgelaufen ist, einen großen Bereich nicht abgedeckt haben, nämlich die nichtkörperlichen Publikationen.
Für beides müssen wir eine Lösung finden. Daher hat Rot-Grün einen Gesetzentwurf eingebracht, über den auch schon beraten wurde. Dazu hat eine sehr gute Anhörung stattgefunden. An dieser Stelle möchte ich noch einmal denjenigen sehr danken, die sich dafür zur Verfügung gestellt und uns beraten haben. Die Beiträge waren sehr niveauvoll und klug. Wir sind bereits im Prozedere.
Sie haben jetzt einen Antrag eingebracht, der im Grunde nichts anderes sagt, als dass über den Antrag von Rot-Grün nicht abgestimmt, sondern weiter beratschlagt werden sollte, und wir setzen das alte Gesetz erst einmal wieder in Kraft, das aber hinter unseren Gesetzentwurf zurückfällt. – Selbstverständlich werden wir der Überweisung in den Aus
schuss zustimmen, dort werden wir ohnehin weiter über das Gesetz beraten. Unserer Ansicht nach haben wir bereits ein weitreichenderes Gesetz eingebracht. Das werden wir thematisch behandeln.
Während der Anhörung haben wir uns mehrere sehr interessante Punkte angeschaut, die für uns besondere Bedeutung haben und über die wir auch weiter in der Diskussion stehen. Sie sind bereits mit dem Ministerium besprochen, um zu prüfen, inwieweit wir darauf eingehen können. Eines sollten wir aber nicht tun, nämlich einen derartig langen Beratungsweg auf uns nehmen, ohne das weitreichendere Gesetz in Kraft zu setzen. Wir haben es mit einer Materie zu tun, die sich permanent ändert, auch in nächster Zeit. Wir müssen zum Teil auch die verschiedenen Ebenen des Rechts betrachten und können leider nicht sämtliche rechtlichen Bedingungen auf Landesebene klären. Wir können unseren Willen zum Ausdruck bringen. Das halte ich auch für bedeutsam. Aber wir können das nicht klären, weil wir auch abhängig von Urheberrechten sind, die auf der Bundesebene gemacht werden. Letztendlich werden wir mit dem Gesetz in den nächsten Jahren in einen dynamischen Prozess gehen müssen.
Wie gesagt, der Überweisung stimmen wir gerne zu. Einzelne Punkte, die möglicherweise eine Änderung unseres Gesetzentwurfs bedeuten können, wurden in der Anhörung vorgebracht. Ich freue mich selbstverständlich auf weitere Beratungen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Bialas hat gerade schon das Wesentliche gesagt. Wir wollen im Prinzip bei unserem Entwurf bleiben. Wir werden uns noch einmal genau anschauen, was die CDU heute eingebracht hat, und es zusammen mit dem, was wir in der Anhörung erfahren haben, bewerten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Erlaubnis des Präsidenten: „Alle Gesetze sind Versuche, sich den Absichten der moralischen Welt
ordnung im Welt- und Lebenslaufe zu nähern“, erklärte einst Johann Wolfgang von Goethe. Dazu gehört auch der Versuch, kulturelles Erbe zu erhalten.
Wir diskutieren heute einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, zu dessen Pendant, dem Gesetzentwurf der Landesregierung, erst in der vergangenen Woche eine Anhörung im zuständigen Kultur- und Medienausschuss stattfand. Diese wird in absehbarer Zeit ausgewertet sein.
Klar ist aber: Gegenstand der Anhörung konnte nur ein bereits eingebrachter Gesetzentwurf sein. Eine Ankündigung der CDU-Fraktion vorab, einen Antrag einbringen zu wollen, ändert daran nichts. Waren auch hehre Ziele die Beweggründe – Schließung von Rechtslücken und Überbrückung von Zeit –, sollte hier erwähnt werden, dass ein solches Vorgehen nicht üblich ist und auch nicht üblich werden sollte. Dies sage ich vor allem im Hinblick auf die angehörten Sachverständigen.
Einig sind wir uns zumindest darin, dass wir in Anbetracht der seit mehr als elf Monaten bestehenden Regelungslücke nicht viel Zeit verstreichen lassen dürfen, um zu einer neuen Regelung zu kommen. Der Sammel- und Bewahrungsauftrag der Bibliotheken ist wichtig und richtig. Hierzu bedarf es rechtssicherer Regelungen bezüglich der Pflichtexemplarablieferung.
Wir sind uns auch alle einig, dass der Bereich der elektronischen Werke eine wichtige, erstmalig neu zu regelnde Materie ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang ein paar Worte zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung sagen. Wir haben, ohne der Auswertung der Anhörung vorgreifen zu wollen, zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung sowohl positive Aspekte als auch einige kritische Anmerkungen gehört. Gerade zum Bereich der unkörperlichen Werke stellen sich wohl noch weitergehende Fragen, zum Beispiel bei Rechteeinräumungen, die die Landesregierung in ihrer Version nicht eindeutig zu beantworten vermag. Über diese kritischen Anmerkungen müssen wir noch weiter diskutieren. Dies werden wir sicherlich in der Aussprache zur Anhörung ausführlich tun.
Wir hätten es begrüßt, wenn der Gesetzentwurf der CDU bereits in der vergangenen Plenarsitzung in das Parlamentsverfahren eingebracht worden wäre. So wäre es uns möglich gewesen, in der Anhörung der Experten auch mehr zum Thema der Wiedereinsetzung und der Rückwirkung des alten Gesetzes zu hören. Das ist uns mangels beratungsfähigen Gegenstands leider nur sehr eingeschränkt gelungen – und dies auch nur, weil einzelne Experten dankenswerterweise doch die eine oder andere Bemerkung zu dem noch nicht eingebrachten Gesetzentwurf gemacht haben. Diese Chance ist somit leider teilweise verpasst worden. Aber wir werden
Selbstverständlich stimmen wir einer Überweisung in den Ausschuss zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Tribüne, an den Bildschirmen, Zuschauer von heute und aus der Zukunft!
Pflichtexemplargesetze sorgen dafür, dass von sämtlichen Schriftstücken, die in diesem Bundesland produziert werden, zumindest ein Exemplar bei einer Bibliothek abgeliefert und dort archiviert wird. Pflichtexemplargesetze sind somit ein wichtiger Baustein für die Bewahrung unseres kulturellen Gedächtnisses. Das alte Pflichtexemplargesetz ist am 31. Dezember letzten Jahres außer Kraft getreten, ohne dass rechtzeitig für Ersatz gesorgt wurde. Für diese Situation kann man nicht mal die Neuwahlen als Ausrede anführen. Ist es möglich – diese Frage richte ich ausdrücklich nicht nur an die Landesregierung, sondern an alle Fraktionen im Hause –, dass dieses Thema schlichtweg verschlafen worden ist?
Immerhin bietet das Außerkrafttreten des alten Gesetzes die Möglichkeit, die Neuauflage des Pflichtexemplargesetzes an das digitale Zeitalter anzupassen. Denn die neuen technischen Möglichkeiten werfen auch in Bezug auf Pflichtexemplare ganz neue Fragen auf. Was ist beispielsweise mit Webseiten? Handelt es sich hierbei auch um Publikationen, die archiviert und abgeliefert werden müssen, und wenn ja, wie kann das funktionieren? Von daher ist es womöglich ganz gut, dass Sie mit der Neuregelung des Gesetzes gewartet haben, bis die Piraten in den Landtag eingezogen sind.
Der Entwurf für ein neues Pflichtexemplargesetz, den die Landesregierung vorgelegt hat, weist unserer Meinung nach noch ein paar Mängel auf. Dies wurde auch in der Expertenanhörung im Kultur- und Medienausschuss am 22. November 2012 deutlich. So sind im Entwurf der Landesregierung beispielsweise noch zahlreiche urheberrechtliche Fragen ebenso ungelöst wie ganz praktische Fragen zum Umgang mit digitalen Publikationen. Hier gibt es
Nachbesserungsbedarf. Trotzdem glauben wir, dass der Entwurf der Landesregierung eine gute Basis darstellt und relativ zügig überarbeitet werden kann, um das neue Pflichtexemplargesetz an die Erfordernisse der heutigen Zeit anzupassen.
Die CDU hat einen Gesetzentwurf vorgelegt – um diesen geht es eigentlich bei der heutigen Debatte – mit dem das alte, abgelaufene Pflichtexemplargesetz samt seinen Lücken zunächst weitergelten und der rechtlose Zeitraum seit Beginn des Jahres abgedeckt werden soll. Später sollen mit einem Rundumschlag in Form eines eigenen Bibliotheksgesetzes sämtliche Probleme des Bibliothekswesens auf einen Streich gelöst werden – inklusive des Pflichtexemplargesetzes. Das erscheint uns sehr ambitioniert. Es birgt die Gefahr, dass bis dahin noch sehr viel Zeit vergeht.
Wir Piraten plädieren daher für eine pragmatische Lösung, nämlich die zeitnahe Überarbeitung und Verabschiedung des Regierungsentwurfs. Wir laden alle Fraktionen dazu ein, mit uns gemeinsam einen Änderungsantrag zu erarbeiten, damit dieses Gesetz dann wirklich Hand und Fuß hat. Die Frage, ob bis dahin die Weitergeltung des alten Gesetzes sinnvoll oder nötig ist, sollen bitte die Juristen beantworten.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen im Ausschuss. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Pflichtexemplargesetz vorgelegt, der beides ist, sowohl konservativ als auch zukunftsorientiert; denn wir haben die bisherigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung in das Gesetz integriert, und gleichzeitig führen wir das Gesetz weiter und schaffen damit Regelungen, die aus unserer Sicht zukunftsfähig sind.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie verfolgen nun das Ziel, das alte Pflichtexemplargesetz quasi unverändert wieder in Kraft zu setzen. Das kann ich nicht nachvollziehen – genauso wenig wie einige meiner Vorredner.
Ich kann auch die Begründung für diesen Vorschlag nicht nachvollziehen; denn Sie behaupten, dass die Erweiterung des Sammelauftrags auf sogenannte unkörperliche Medienwerke bzw. Netzpublikationen eine Fülle bibliotheks- und medienrechtlicher Fragen aufwerfe. Sie meinen, diese Fragen könnten im
Dieser Einschätzung stimme ich nicht zu. Es ist zwar richtig, dass es hinsichtlich der dauerhaften Archivierung und Nutzungsmöglichkeiten von elektronischen Pflichtexemplaren noch viele offene Fragen gibt. Diese Fragen betreffen aber weitestgehend das Urheberrecht und liegen damit in der Zuständigkeit des Bundes. Sie werden auch von Experten des Bundes schon seit Jahren diskutiert, ohne dass es tatsächlich erkennbare und zufriedenstellende Lösungen gibt.
Der Bund und einige andere Länder haben ihre Pflichtexemplarregelungen bereits auf Netzpublikationen ausgeweitet. Sie waren trotz der offenen Fragen in der Lage, gesetzliche Regelungen zur Ablieferung von Netzpublikationen in Kraft zu setzen. Diese gesetzlichen Regelungen bieten eine Grundlage, die zum Beispiel für die Deutsche Nationalbibliothek durchaus praktikabel ist.
Die Universitäts- und Landesbibliotheken warten dringend auf eine gesetzliche Regelung für die Sammlung elektronischer Pflichtexemplare. Nur dann können sie auch Erfahrungen im Umgang mit einer solchen Regelung machen.