Die „kommunalpolitischen blätter“ der KPV können Sie genauso wie wir gerne aus dem Internet herunterladen. Sie können sich jederzeit informieren, welche Forderungen die KPV auf den Weg bringt. Das ist außerordentlich interessant.
Gleich werden Sie mir entgegenhalten: Das ist aber nur in Nordrhein-Westfalen so schwierig, weil seit 2010 keine Verbesserungen auf den Weg gebracht worden sind. Und wo ist das Gesamtkonzept?
Ich will es noch einmal wiederholen, Redundanz hilft ja bei vielen Leuten im Sinne von Lernen. Das kommunalpolitische Gesamtkonzept sieht folgendermaßen aus: Wir haben das GFG bereits im Jahre 2010 mit rund 300 Millionen € aufgestockt. Aufwachsend sind es mittlerweile über 340 Millionen €, die in den 8,7 Milliarden €, die Ralf Jäger eingangs dargestellt hat, enthalten sind. Das passiert jedes Jahr. Allein durch die Entscheidung, die wir im Jahr 2010 getroffen haben, haben wir im Jahre 2010 300 Millionen €, im Jahr 2011 300 Millionen €, im Jahr 2012 300 Millionen € und für das nächste Jahr weitere 340 Millionen € zur Verfügung gestellt.
Wir haben auch eine kolossale Fehlentscheidung zurückgenommen – da möchte ich Ihnen recht geben, da wir leben im Hier und Jetzt –, nämlich dass die Städte und Gemeinden den Haushaltsausgleich bereits nach vier Jahren darstellen müssen. Das führt zu spürbaren Verbesserungen sowohl bei den Stärkungspaktmitgliedern als auch bei den Städten, die ein Haushaltssicherungskonzept über zehn Jahre aufstellen müssen, weil nur das ein realistischer Planungszeitraum ist, um in der kommunalen Familie zu Haushaltsausgleichen zu kommen.
Ich habe Ihnen hier im Plenum schon einmal berichtet, dass im Jahre 2011 noch eine dreistellige Anzahl von Kommunen im Nothaushaltsrecht war. Mittlerweile liegt die Zahl nur noch im niedrigen zweistelligen Bereich. Wir haben eine große Anzahl von Gemeinden aus dem Nothaushaltsrecht herausgebracht; sie können den Haushaltsausgleich zumindest perspektivisch darstellen. Das führt dazu – das haben Sie negiert –, dass die Städte und Gemeinden wieder investieren können. Sie wissen, dass der Leitfaden – als Kommunalpolitiker haben wir uns früher immer gefragt, ob Leitfaden mit „d“ oder mit „t“ geschrieben wird –,
in dem geregelt war, dass die Gemeinden nur zwei Drittel der Nettokreditaufnahme für Investitionen tätigen durften, abgeschafft worden ist. Denn es ist sinnvoll, den Städten und Gemeinden die vollen Investitionsmöglichkeiten zurückzugeben. Auch das gehört in das kommunalpolitische Gesamtkonzept,
Das Thema „Erreichen der Grundsicherung“ hat heute Morgen in der Debatte schon häufiger eine Rolle gespielt. Ich will trotzdem noch einmal sagen: Es gab in der letzten Legislaturperiode – da waren Sie persönlich zwar nicht Bord – einen großen Grundkonsens, bei verschiedenen Sozialleistungen nach Möglichkeit zu einer 50%igen Beteiligung des Bundes zu kommen. Das war bei der Grundsicherung im Alter der Fall. Das haben wir uns bei den Gesprächen zum Hartz-IV-Kompromiss erkämpft.
Das haben Sie auch außerordentlich begrüßt. Wir haben hier im Landtag einen gemeinsamen Beschluss mit der CDU auf den Weg gebracht, dass das auch bei weiteren Sozialkosten der Fall sein soll. Daran ist natürlich auch bei den Kosten der Unterkunft zu denken.
Wir benötigen das aber natürlich auch bei dem, was in Berlin aktuell als Bundesteilhabegeld diskutiert wird. Da sind Meldungen Ihrer Kommunalpolitischen Vereinigung, dass das in der kommunalen Finanzkrise alles gar nicht so schlimm sei, äußerst kontraproduktiv, weil sie nicht der Realität entsprechen und bei der Bundespolitik der Eindruck erweckt wird, wir würden Äpfel mit Birnen oder Sonstigem vergleichen.
Darüber hinaus haben wir den Stärkungspakt auf den Weg gebracht. Ich will dem Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger da ausdrücklich zustimmen. Wir stellen den Städten und Gemeinden im Haushaltsjahr 2013 damit nicht nur 8,7 Milliarden € zur Verfügung; wir stellen ihnen insgesamt über 9 Milliarden € an direkten Zuweisungen zur Verfügung.
Der Stärkungspakt Stadtfinanzen gehört ebenfalls zum Gesamtkonzept. Ich möchte jetzt nicht auf die Neuberechnung der Datengrundlagen eingehen, aber einen Punkt herausgreifen, der mir in der gerade geführten Debatte ein wenig zu kurz gekommen ist, nämlich die Frage, warum das gemacht werden soll und weshalb es zu einem Ausgleich zwischen den Städten und Gemeinden kommen muss. Wir haben eine bestimmte quotale Beteiligung an der strukturellen Lücke im jetzt geltenden Stärkungspaktgesetz festgelegt. Es muss demnächst auch eine quotale Beteiligung geben. Wenn allerdings alle strukturellen Lücken in der Summe nach oben gehen, steigt sie entsprechend an und führt zu den Ungleichbehandlungen, die hier auch schon beklagt worden sind und mit denen man jetzt sorgsam umgehen muss. Das werden wir tun.
Ich finde es außerordentlich schade, dass die FDP über den Kollegen Lindner heute Morgen quasi den Ausstieg aus der Stärkungspakt-Diskussion angekündigt hat.
(Karlheinz Busen [FDP]: Dann haben Sie nicht richtig zugehört! – Gegenruf von Hans- Willi Körfges [SPD])
Das finde ich außerordentlich schade. Wir von RotGrün werden aber natürlich vernünftig weiter darüber diskutieren. Vielleicht kann aber der Kollege Abruszat mit einem stärkeren fachlichen Hintergrund, als ihn der Kollege Lindner in dieser Frage sicherlich hat,
Wir werden das also sehr sorgsam machen, und wir werden natürlich dafür sorgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Stärkungspakt hilfreich wirkt und dass uns keine Stadt aus dem Boot kippt. So tun wir das bei allen Städten und Gemeinden. Herr Kollege Kuper, im Übrigen haben wir 396 Städte und Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen, und das Gemeindefinanzierungsgesetz benachteiligt
nicht alle 396 Städte und Gemeinden. Da hilft aber auch sorgsames Lesen des Gesetzentwurfs und der entsprechenden Verteilungssystematik.
Ich bedanke mich zwei Sekunden vor Ende der Redezeit für Ihre Aufmerksamkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Über das wichtige Thema Gemeindefinanzierung werden wir uns auch noch das eine oder andere Mal austauschen dürfen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. Jetzt waren es acht Sekunden mehr. Das ist aber schon okay. – Der nächste Redner ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Krüger.
Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Ich möchte gerne an das anknüpfen, was Herr Witzel vorhin formuliert hat. Bezogen auf das Thema der Haushaltsplanung und Finanzplanung für dieses Land hat er gesagt, ein Umsteuern sei nicht erkennbar. Ich weiß nicht, ob er diesen Haushaltsplan tatsächlich gelesen hat. Bei seinem Fraktionsvorsitzenden Lindner habe ich den Eindruck gewonnen, dass er sich nur das Deckblatt angeguckt hat.
Nicht umsteuern werden wir in der Frage: Wie gehen wir mit den Kommunen um? Wie stellen wir uns der Situation der kommunalen Haushalte? Da steuern wir nicht um, sondern halten unseren kommunalfreundlichen Kurs. Daran halten wir fest.
Die Zahlen sind von Herrn Jäger gerade schon genannt worden. Insgesamt werden dem Gemeindefinanzierungsgesetz 8,7 Milliarden € als Verteilmasse
zugrunde gelegt. Im Vergleich zu dem, was wir in früheren Jahren gehabt haben, ist das eine Spitzensumme. Die Steigerung gegenüber dem GFG 2012 beträgt 234 Millionen €. Vom Gesamtbetrag sind rund 7,34 Milliarden € nicht zweckgebunden. Das macht deutlich, welchen Stellenwert die Frage der kommunalen Finanzen in der Finanzplanung des Landes besitzt.
Wenn ich Herrn Kuper gerade richtig verstanden habe, versucht er sich als Anwalt der Kommunen zu präsentieren. Ich finde das nett; denn ich würde Ihnen einmal empfehlen, bei Google „Belastung der Kommunen schwarz-gelbe Landesregierung“ einzugeben. Das Erste, was Ihnen auffallen wird, ist ein Papier – leider nicht von der Landtagsfraktion der Grünen, sondern von der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik mit Stand vom 15. Januar 2009 –, das eine schöne Aufstellung darüber enthält, was in der schwarz-gelben Regierungszeit, und zwar in den Jahren 2006, 2007 und 2008, vorgenommen worden ist: