Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

Herr Kollege von Grünberg, die Redezeit ist wirklich beendet.

Das sollten Sie sich einmal merken.

(Beifall von der SPD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Velte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle hätten wir gern diesen Eilantrag eingebracht.

(Die Abgeordnete hält ein Papier hoch.)

Dieser Eilantrag beschäftigte sich mit der Privatisierung der Provinzial, wie sie durch die Gazetten gelaufen ist. Da wäre es um die Sorgen von Tausenden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um die Versicherten gegangen. Es wäre um die Kommunen gegangen. Es wäre um Milliarden Euro gegangen. Es geht um Sicherheit und Verlässlichkeit des öffentlichen Bankensystems. Da geht es um menschliche Schicksale. Ein wichtiger Antrag, den wir gern zusammen mit der CDU eingebracht hätten, ein Antrag, in dem es tatsächlich darum gegangen wäre, Schaden von diesem Land abzuwenden.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Zum Thema!)

Stattdessen beschäftigen wir uns heute mit einem ganz anderen Antrag, einem Eilantrag der CDUFraktion. Worum geht es da? Es geht nicht darum, Schaden vom Land abzuwenden, wie der Titel nahelegen mag. Nein, es geht darum, Schaden zuzufügen. Es geht um die politische Beschädigung einer Person. Es geht nicht um die Sache – denn da hat sich seit der Aussprache im Sozialausschuss überhaupt nichts getan; gar nichts hat sich geändert –, es geht darum, diese Sachlage hochzuspielen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Damit beschädigen Sie nicht nur die Staatssekretärin. Nein, Sie beschädigen auch die Staatssekretärin für Integration.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Die hat sich selbst beschädigt!)

Wie wirkt denn das im Land? Wir alle haben uns auf das Ziel verständigt, diese außerordentlich wichtige Zukunftsaufgabe der Integrationspolitik voranzubringen. Wir wissen, wie wichtig für viele Migrantinnen und Migranten das Gefühl ist, in der Gesell

schaft angenommen und aufgenommen zu werden, wie wichtig auch das positive Beispiel von Migrantinnen und Migranten ist, die es geschafft haben, die aufgestiegen sind, die Erfolg haben.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Selbstverständlich stehen die Erfolgreichen, die ja mehr werden, aber noch nicht so viele sind, besonders im Licht der Öffentlichkeit.

Da fällt Ihnen nichts Besseres ein, als ohne erkennbare Not in einem Verfahren, das noch nicht einmal eröffnet ist, hier die große Show zu machen, das Kesseltreiben gegen die Staatssekretärin einzuleiten und diese zu diskreditieren.

Mit diesem unnötigen Antrag beschädigen Sie auch unsere gemeinsame Integrationspolitik.

(Zurufe von der CDU)

Tatsächlich hat sich bei der Umsetzung integrationspolitischer Ziele in Nordrhein-Westfalen in den letzten zweieinhalb Jahren mehr getan als in den fünf Jahren davor. Ich hoffe doch nicht, dass Sie diese Erfolge neiden.

Keine Frage, wer Strafhandlungen begeht, muss die Folgen tragen.

(Zuruf von der CDU: Sehr richtig!)

Das würde selbstverständlich auch für den Landrat des Kreises Düren gelten, gegen den ja bereits ein Verfahren eröffnet ist und der seinen Rücktritt verweigert.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Dieses Verfahren ist noch nicht eröffnet, und es ist ein guter Brauch, dass man sich als Politik nicht in schwebende Verfahren einmischt. Was Sie auf der großen Bühne inszenieren, ist Vorverurteilung. Das steht diesem Hohen Haus nicht an. Aufgrund von Zeitungsberichten hier ein Kesseltreiben zu veranstalten, nachdem es – wohlgemerkt – eine umfangreiche und klärende Aussprache gegeben hat, finde ich schäbig.

Aber natürlich geht es Ihnen nicht allein um die Staatssekretärin. Sie wollen darüber hinaus den Minister beschädigen.

Wir sind uns sicher: Minister Schneider ist sich seiner Aufgabe sehr wohl bewusst, auch und besonders in seiner Personalverantwortung. Wir haben das vollste Vertrauen in seine Handlungsweise in dieser Sache. Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass er die Lage im Blick hat und verantwortungsvoll handeln wird. Entsprechende klare Aussagen hat er gemacht, was Sie auch in Ihrem Antrag nicht bestreiten.

Auch vor diesem Hintergrund gehört dieser Antrag nicht hier hin. Er ist völlig überflüssig.

Wir würden uns wünschen, dass wir in Zukunft wieder ernsthaft um Sachfragen streiten anstatt uns

kurz vor Weihnachten in Beschuldigungen, Vorverurteilungen und persönlichen Schuldzuweisungen zu ergehen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Velte. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Freimuth.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schaden vom Land abzuwenden und zum Wohl von Land und Bürgern zu arbeiten, das ist ganz sicher unsere Aufgabe im Parlament. Dazu gehört selbstverständlich auch die Befolgung geltender Gesetze. Das ist auch Ziel und Verpflichtung eines jeden Bürgers und natürlich eines jeden, der in der Politik Verantwortung trägt. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich in Rechten und Pflichten.

Sicher sehen wir uns damit konfrontiert, dass von Politikern, von Abgeordneten, von Ministern, von Staatssekretären und von vielen anderen Persönlichkeiten in unterschiedlichsten Branchen in besonderer Weise eine gewisse Vorbildlichkeit erwartet wird – ob zu Recht oder zu Unrecht, mag dahinstehen.

Unstreitig ist jedenfalls – da stimme ich mit den im Antrag zitierten Aussagen von Herrn Minister Schneider völlig überein –: Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. – Und – so wird er ebenfalls zitiert –: Hier ist niemand haltbar, der sich strafrechtlich etwas hat zuschulden kommen lassen.

Die seit über einem Jahr gegen Frau Staatssekretärin Kaykin im Raum stehenden Vorwürfe wiegen schwer. Zu lesen ist von unsauberem Wirtschaften als Geschäftsführerin der Begegnungsstätte in der Duisburger Zentralmoschee, dem Vorwurf der Veruntreuung von Projektgeldern, des Führens

schwarzer Kassen, der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Verantwortung von Schwarzarbeit.

Sicher stellen diese Vorwürfe nicht nur für Frau Staatssekretärin persönlich, sondern auch für die Landesregierung eine Belastung dar, und das insbesondere, weil sie gerade im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration tätig ist.

Ich will es auch in aller Deutlichkeit sagen: Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sind ein Rücktritt bzw. eine Entlassung zwingend.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Natürlich hat der Kollege Wittke auch Recht mit der Frage: Was wäre denn die übliche Vorgehensweise, wenn es nicht die Staatssekretärin, sondern irgendein Mitarbeiter in Ihrem Ministerium wäre, der sich mit solchen Vorwürfen auseinandersetzen müsste?

Es ist und bleibt einfach an der Stelle festzustellen, dass die seit über einem Jahr nicht entkräfteten Vorwürfe die Glaubwürdigkeit der Landesregierung belasten. Das könnte mir ja nun als Oppositionsabgeordnete noch vergleichsweise egal sein. Das muss nicht zwingend meine Sorge sein. Aber auch die Politik dieses Landes allgemein steht in der Glaubwürdigkeit.

(Beifall von der FDP)

So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist und auch die im Raum stehenden Fragen politisch nicht beantwortet werden, bleibt die Situation – sagen wir es einmal ganz gelinde – misslich und unschön.

Ich bitte Frau Staatssekretärin, ihrerseits noch einmal zu bedenken, welche Beiträge sie leisten kann, um diese unsägliche Situation beizulegen.

Herr Minister Schneider, Ihr Schweigen erachte ich persönlich ebenfalls nicht als wirklich hilfreich.

Der Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren ist rechtlich das eine, die Erschütterung politischer Glaubwürdigkeit und politischer Authentizität aber das andere. Hier muss die Landesregierung sich auch sicher kritisch prüfen, ob sie den politischen und ethischen Maßstäben, die sie zum Beispiel als Opposition bei damaligen Ministern und Staatssekretären angelegt hat, heute selber entspricht.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Gleichwohl entfaltet die Unschuldsvermutung als elementarer Bestandteil unserer Rechtsordnung und unseres Rechtsstaates auch Geltung gegenüber jedermann und damit natürlich auch gegenüber Frau Staatssekretärin Kaykin. Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung notwendigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß Gesetz nachgewiesen ist.

Ich möchte Sinn und Zweck dieses Grundsatzes noch einmal in Erinnerung rufen. Die Unschuldsvermutung soll vermeiden helfen, dass Beschuldigte vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, wenn sich ihre Unschuld bis zum Ende des Strafverfahrens herausstellt.

Aus diesem Grundsatz folgend sollen dann auch Interna und Unterlagen des Ermittlungsverfahrens nicht an die Öffentlichkeit gelangen oder den Medien zugespielt werden. Bei tiefer Achtung vor der Pressefreiheit und dem Beitrag der Medien zur transparenten Information und Kontrolle sind hier sicherlich noch einige Fragen zu stellen.