Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

Wenn Sie sich über das Tempo beschweren, kann ich dazu sagen: Das ist halt so, das macht die Opposition eben, wenn sie eine Idee von der Regierung gut findet, dass sie dann sagt, dass das Tempo falsch ist. Das ist okay.

Im Rahmen der Open-Government-Strategie müssen und können wir auch beim Haushalt über neue Formen von Mitbestimmung sprechen. Es ist völlig in Ordnung, dass Sie die heutige Debatte angestoßen haben. Darüber können wir dann auch reden. Ich weiß aber nicht, ob das bei einem Haushaltsentwurf, der heute Morgen im Parlament eingebracht wurde, sinnvoll ist. Wir sind Ende 2012, und es geht um den Haushaltsentwurf für 2013. Wir haben eine klare Aufgabenstellung vom Verfassungsgericht bekommen, dass das Haushaltsverfahren zügig abgeschlossen werden muss. Das wird Ihnen

gefallen. Sie nehmen ja immer die alten Textbausteine von der Linken und lesen die vor.

Partizipation macht Arbeit und erfordert Engagement und vor allem Zeit. Das ist auch gut so. Wenn ich nämlich einen Partizipationsprozess durchführen will, muss ich das auch seriös machen. Sonst streue ich den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen und suggeriere ihnen Mitbestimmungsmöglichkeiten, die es nicht gibt. Deswegen müssen wir, wenn wir über Partizipation sprechen, das seriös machen und dürfen das nicht einfach nur für die Galerie fordern, sondern müssen das wirklich gemeinsam angehen.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Völlig d‘accord!)

Insofern habe ich wahrgenommen – das habe ich auch aus den Debatten entnommen, die wir bisher schon dazu hatten, weil das Thema Open Government ja so ganz neu nicht ist und uns, wie ich das schon angesprochen habe, mehrfach in der letzten Zeit beschäftigt hat –, dass sich in diesem Hause viele für das Thema interessieren. Deshalb bin ich guter Hoffnung, dass wir diesen Prozess gemeinsam voranbringen. Ich lade jedenfalls alle Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich dazu ein, an diesem wichtigen Thema für uns, für NordrheinWestfalen und für unsere Bevölkerung mitzuwirken und es zu einem Erfolg zu machen. Denn ich glaube, unser Land braucht ein solches Projekt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Wedel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass sich der Landtag in dieser Wahlperiode bereits mehrfach mit dem Thema Open Government beschäftigt hat. Die FDP hat bei diesen Gelegenheiten jeweils klar Position für mehr Transparenz bezogen und unterstützt nachdrücklich die Forderung, Open Government in NordrheinWestfalen zu implementieren.

Wie an dieser Stelle bereits ausgeführt, ist in der digitalen Gesellschaft Transparenz eine besonders wichtige Anforderung an Politik und Verwaltung. Ausreichende Transparenz, gerade die Verfügbarkeit von Informationen, ist eine notwendige Voraussetzung, damit sich Bürger beteiligen, einbringen und ihre Anliegen äußern können. Vor allem wollen die Menschen Klarheit darüber, was mit den öffentlichen Mitteln und damit mit dem Geld der Steuerzahler geschieht.

Der heute zu beratende Antrag der Piratenfraktion kann in dieser Form gleichwohl unsere Unterstützung nicht finden. In einigen Punkten ist der Antrag nicht praktikabel; man würde das Kind mit dem Ba

de ausschütten. Die Herstellung größerer Transparenz, insbesondere im Landeshaushalt, ist nicht zum Nulltarif zu haben und wird zwangsläufig zunächst mit einem erhöhten Aufwand verbunden sein.

Alle Transparenzbemühungen dürfen daher das Ziel, den Bürgern mehr Beteiligung zu ermöglichen, nicht aus den Augen verlieren. Eine systematische Veröffentlichung der Haushaltsbelege würde indessen lediglich zu einem riesigen Datenfriedhof führen. Allein der Landtag mit seinen 287 Mitarbeitern und 35 rechnungsbearbeitenden Stellen müsste bei nur 15 Belegen pro Arbeitstag bereits eine sechsstellige Zahl an Haushaltsbelegen im Jahr veröffentlichen. Auf alle Landesbehörden bezogen wird einem bei der Anzahl der Belege geradezu schwindelig. Hier sähe man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Damit ist dem Bürger doch nicht geholfen!

Ein Kommunikationsprozess – Ziffer 4 des Antrags – von mindestens sechs bis acht Wochen würde die Haushaltsberatungen weiter verzögern. In Zusammenschau mit dem jüngsten Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 30.10.2012 zum Vorherigkeitsgebot würde damit wohl eine noch einmal deutlich frühere Haushaltsaufstellung und -einbringung erforderlich.

Zudem sei klargestellt, dass aufgrund des Budgetrechts des Parlaments die Entscheidungen über den Haushalt nur durch den Landtag selbst getroffen werden können.

Die eher kryptisch gehaltene Forderung nach einem gesonderten Haushaltsbewirtschaftungsplan in Ziffer 5 des Antrags erschließt sich in keiner Weise. Worin soll denn der Sinn eines weiteren Planungsinstruments neben dem Haushaltsplan liegen? Oder soll damit in etwa so etwas wie das automationsgestützte Informationssystem über die Bewirtschaftung des Haushalts gemäß § 34 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung gemeint sein?

Entscheidend für das Ergebnis ist nämlich letztlich vor allem der Haushaltsvollzug durch die Regierung. Die FDP hat das exemplarisch im Innen- und Rechtsbereich für die Jahre 2010 und 2011 abgefragt. Daraus ergeben sich über Jahre massive Differenzen zwischen dem, was für einzelne Titel veranschlagt wurde, und dem, was von der Regierung tatsächlich dafür verausgabt wurde. Deckungsfähigkeiten machen es möglich.

Gerade hier müssen wir aus meiner Sicht nach dem Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit dringend ansetzen und zu mehr Transparenz kommen. Ein Subventionsbericht – angelehnt an den für den Bundeshaushalt veröffentlichten Bericht – wäre sicherlich ein deutlicher Beitrag zu mehr Transparenz. Die Bürger wären so eher in der Lage, die Verwendung ihrer Steuergelder nachzuvollziehen, und könnten sich dann selbst ein Bild über Sinn und Zweck der Subventionsleistungen machen.

Insgesamt ist für die FDP-Fraktion jedoch zu resümieren, dass der Antrag im Kern eine richtige Zielrichtung hat, in der jetzigen Form aber weder die geeigneten Mittel noch das erforderliche Maß beinhaltet, um das Ziel der Transparenz im Landeshaushalt sinnvoll zu erreichen.

Hier im Hohen Haus habe ich bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die FDP nunmehr die Landesregierung in der Verantwortung sieht. Deshalb fordere ich Sie erneut auf, endlich einmal etwas Substanzielles zum Thema Open Government, etwa den Entwurf eines neuen Transparenzgesetzes, in den Landtag einzubringen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung des Finanzministers

Dr. Walter-Borjans Herr Minister Schneider.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag der Fraktion der Piraten werden zwei unterschiedliche Sachverhalte angesprochen, zu denen auch unterschiedliche Gesichtspunkte zu beachten sind.

Zunächst einige Bemerkungen zur Bereitstellung von Haushaltsdaten. Die in Drucksache 16/811 beschriebenen Ziele für eine Open-GovernmentStrategie werden von der Landesregierung auch künftig konsequent weiterverfolgt. Bereits heute stellt die Landesregierung den Haushaltsplan im Internet zur Verfügung. Der Datenbestand steht am Tage der Einbringung jedem Bürger zur Verfügung und kann mit ebenfalls bereitgestellten Programmen ausgewertet werden. Dieses Angebot wird künftig mit dem Ziel erweitert, die Haushaltsdaten mit allgemeinverfügbaren Programmen für jeden Bürger auswertbar zu machen.

Zur Bürgerbeteiligung: Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Fraktion der Piraten einen Kommunikationsprozess mit dem Bürger fordert, liegt der Haushaltsentwurf bereits dem Parlament vor. Veränderungen gegenüber dem Entwurf können nur im Rahmen von Änderungsanträgen durch das Parlament erfolgen. Die Landesregierung ist daher nicht der geeignete Adressat für die angeregten Änderungen im Beratungsverfahren. Während die Beteiligung von Bürgern auf kommunaler Ebene rechtlich zulässig ist, gilt für das Land Nordrhein-Westfalen nach den Vorschriften der Landesverfassung das Prinzip der repräsentativen Demokratie.

Der Landesregierung ist der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern wichtig. Wir gehen hier Schritt für Schritt voran. So haben wir den Haushaltsplan 2011 zur Diskussion auf „NRW.de“ gestellt. In 240 Beiträgen haben sich die Bürgerinnen und Bürger

mit Anregungen und Vorschlägen eingebracht. 40.000 Bewertungen wurden abgegeben.

Wir sehen das als ein sehr positives Zeichen, diesen Weg von mehr direkter Kommunikation mit den Menschen weiterzugehen und auszubauen. Wir werden dazu noch in diesem Jahr Vorschläge machen. Außerdem haben wir gerne das Angebot aus der Fraktion der Piraten aufgegriffen, die gemeinsame Diskussion für mehr Transparenz in der nordrhein-westfälischen Politik zu führen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/1623 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Ich rufe auf:

4 EU-Datenschutzreform: Hohe Datenschutz

standards sicherstellen!

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1626

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/1674

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion dem Herrn Abgeordneten Schlömer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Am 15. Januar dieses Jahres legte die Europäische Kommission einen Entwurf zur Novellierung des europäischen Datenschutzrechts vor. Die bislang geltende 17 Jahre alte Datenschutzrichtlinie soll durch die Datenschutzgrundverordnung abgelöst werden. Ebenfalls soll die Richtlinie für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen den bestehenden Rahmenbeschluss aus dem Jahre 2008 ersetzen.

Wenn man sich die Entwicklung des Internets und die damit verbundenen, immer größer werdenden Mengen persönlicher Daten vor Augen führt, dann ist wohl klar, dass eine solche Neuregelung längst überfällig ist. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Daten nicht mehr nur lokal oder national genutzt werden, sondern die moderne Datenverarbeitung von Unternehmen, aber auch die Datennutzung im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und Suchmaschinen, überhaupt keine Grenzen kennt.

Das gilt übrigens nicht nur wörtlich, also im Sinne einer globalen Datenverarbeitung und Nutzung, sondern auch für deren Verwendungs- und Missbrauchsmöglichkeiten. Damit ist auch klar, dass uns nationale Regelungen alleine nicht mehr weiterhelfen. Die Verankerung des Datenschutzes in Primärrecht der Europäischen Union unterstreicht die Wichtigkeit dieses Regelungsbereichs und das damit verbundene Bewusstsein zum Schutz personenbezogener Daten.

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission zur Verbesserung des europäischen Rechtsrahmens, der den gemeinsamen Standard des Datenschutzes in allen EUMitgliedstaaten deutlich stärken soll.

Die vorgelegten Entwürfe müssen allerdings in der jetzigen Fassung kritisch betrachtet werden. Denn nationale Regelungen, die höhere Standards festlegen, dürfen durch die europäischen Neuregelungen nicht ausgehebelt werden. Wir haben in einer der letzten Plenarsitzungen über die Nutzung von Bestandsdaten debattiert. Mit den jetzt vorliegenden Entwürfen würde uns die nationale Entscheidung hierzu ganz einfach aus der Hand genommen.

Aus unserer Sicht muss gewährleistet sein, dass die neuen europäischen Regelungen Mindestnormen verbindlich regeln, aber nationale höhere Normen festgeschrieben bleiben und auch weiterentwickelt werden können. Wir begrüßen, dass die Landesregierung den Diskussionsprozess dazu, auch übrigens über die erfolgte Bundesratsbefassung, konstruktiv begleitet.

Die Landesregierung muss, da der Diskussionsprozess bereits intensiv im Gange ist, weiterhin darauf hinwirken, dass im Rahmen der Neuregelungen Spielräume für die Mitgliedstaaten erhalten bleiben und eine Stärkung des Datenschutzes sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich in ganz Europa vorangetrieben werden.

Die Kernpunkte aus unserer Sicht sind, dass die nationalen und nordrhein-westfälischen rechtlichen Regelungen nicht durch die neuen EU-Regelungen in ihren Standards abgesenkt werden, wie ich eben bereits sagte, dass die Regelungsmöglichkeiten für künftige nationale und landesbezogene spezialgesetzliche Bereiche weder eingeengt noch abgeschafft werden und dass die uneingeschränkte Un

abhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden

weiterhin erhalten bleibt.

Ebenfalls muss die Zahl der möglichen delegierbaren Rechtsakte vom Europäischen Parlament an die Kommission verringert werden.

Zur weiteren Beratung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, halten wir es für dringend notwendig, dass sich die entsprechenden Ausschüsse – federführend der Ausschuss für Europa und Eine Welt – mit dieser Thematik noch einmal eingehend beschäftigen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)