Denn eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung ist der Schlüssel zum Erfolg für die Industrie in unserem Land.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das heute geltende Bundesberggesetz gibt es seit 1982. Vorher gab es schon Landesgesetzgebungen. 1990 ist das Bundesberggesetz im Zuge der deutschen Wiedervereinigung überarbeitet worden. Es basiert allerdings auf dem Allgemeinen Bergrecht für die Preußischen Staaten von 1865. – Josef Hovenjürgen, wenn Sie mir zustimmen, dann wird es stimmen, was ich recherchiert habe. Vielen Dank!
Es basiert also auf einem Gesetz von vor 147 Jahren. Wenn es so alt ist, dann könnte man sagen, dass es generalüberholt werden muss. Man könnte natürlich auch sagen: Was sich über Jahrhunderte bewährt hat, das wollen wir so lassen. – Beides stimmt im Prinzip.
Es ist nicht erlaubt, dass während der Plenarsitzung Transparente entfaltet werden. Ich bitte die Ordner, diese Transparente jetzt einzusammeln.
Meine Wahrnehmung war bisher – und das wird sicherlich die Meinung aller sein –, dass das hier der Hort der Demokratie in Nordrhein-Westfalen ist.
Meine Damen und Herren, was will das Bergrecht überhaupt? Das Bergrecht will Interessenausgleich. Auf der einen Seite haben wir eine Rohstoffbranche, die für die Erschließung und Ausbeutung der Rohstoffe Investitionssicherheit haben will. Auf der anderen Seite haben wir Kunden, die Versorgungssicherheit und niedrige Rohstoffpreise wollen. Wir haben natürlich auch den Staat. Der Staat will Rechtsfrieden schaffen. Er will wirtschaftliche Prosperität. Er will Steuereinnahmen. Und er will Arbeitsplätze schaffen. Darüber hinaus haben wir die Betroffenen, die Bevölkerung. Sie will die Durch- und die Umsetzung hoher Umweltstandards, und das durch einen geringen Eingriff ins Wohn- und Lebensumfeld.
Und genau hier setzt die Kritik an. Die Kritik ist ja durch die Frackingdiskussion ausgelöst worden. Durch die Frackingdiskussion ist das Bergrecht wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gekommen. Was ist eine der Kernforderungen in der Frackingdiskussion? Es ist die Einführung der UVP-Pflicht im Bergbau. Und genau das steht morgen im Bundesrat zur Abstimmung. Vor diesem Hintergrund bitte ich die CDU-Kollegen, Herrn Hovenjürgen und Herrn Wirtz, ihren Kollegen mal den Antrag zuzuschicken, damit die wissen, was Sie hier gefordert haben. Dann können die morgen dementsprechend abstimmen. Das ist zumindest unser Wunsch.
Ich bin mir jedoch nicht sicher, dass Sie das tun. Denn die Kommunikation scheint nicht zu funktionieren. Viele Formulierungen in Ihrem Antrag sind nämlich im Prinzip wortgleich mit Formulierungen in einem SPD-Antrag, der im Mai 2012 von CDU und FDP im Wirtschaftsausschuss des Bundes abgelehnt worden ist. Das ist schon etwas ungewöhnlich und sicherlich auch bedenkenswert. Im Land sprechen Sie also diese Sprache, und im Bund pfeifen Sie vielleicht eine andere Melodie.
Auch nicht neu ist die Forderung in Ihrem Antrag nach einer Umkehr der Beweislast bei Bergschäden im Braunkohlentagebau. Das steht im Koalitionsvertrag. Sie haben gut abgeschrieben oder übernommen; das ist in Ordnung. Das stand übrigens auch im Antrag der SPD-Fraktion im Bundestag. Das ist von Ihnen ebenfalls abgelehnt worden. Wir können ehrlich sagen: Wir sind dafür. Und wir werden hier auch die entsprechenden Initiativen ergreifen.
Meine Damen und Herren, was ist denn der Schlüssel für die Zukunft des Bergbaus? Der Schlüssel ist – das haben Sie gesagt, Herr Wirtz; es gibt da ja auch keine großen Gegensätze – der Erhalt und auch die Steigerung der Akzeptanz bergbaulicher Aktivitäten.
Die Landesregierung geht hier mit dem Staatssekretär voran. Er hat schon erste Vorstellungen im Unterausschuss „Bergbausicherheit“ gemacht. Er hat angekündigt, einen Katalog vorzulegen, wie die Akzeptanz gesteigert werden kann. Die ersten Ergebnisse werden wir im Februar erfahren. Dann wollen wir gucken, wie wir weiter vorankommen.
Was ist wichtig? Wichtig ist, dass wir vor der Genehmigung eine bessere Beteiligung und eine bessere Information der Bevölkerung und auch der Kommunen haben.
Das andere ist die Akzeptanz im Betrieb. Die Akzeptanz im Betrieb wird vor allen Dingen dadurch erreicht, dass wir eine Schadensregulierung erreichen, die Vertrauen schafft. Das ist ganz wichtig.
Wir alle können stolz darauf sein, dass der Unterausschuss „Bergbausicherheit“ des Landtags in den letzten Jahren viel hierfür getan hat. An dieser Stelle möchte ich – weil ich das bisher nicht konnte – dem langjährigen Vorsitzenden dieses Unterausschusses, Herrn Josef Hovenjürgen, für seine Arbeit danken. Josef Hovenjürgen hat auch für die Akzeptanz im Bergbau sehr viel getan. Dafür möchte ich an dieser Stelle herzlich danken.
Was haben wir in den letzten sieben Jahren unter dem Vorsitz von Herrn Hovenjürgen getan? Wichtige Punkte: 2010 haben wir die Anrufungsstelle im Braunkohlenbereich eingerichtet. Aktuell kümmern wir uns zusammen mit dem Braunkohlenausschuss um ein Bergschadensmonitoring in der Braunkohle. 2009 haben wir eine Schlichtungsstelle im Steinkohlenbereich eingerichtet. Hier sind bisher ungefähr 100 Fälle verhandelt worden.
Ein weiterer Bereich, den auch Sie angesprochen haben, Herr Wirtz, sind die Markscheider. Das ist ein sehr komplexer Bereich. Wir müssen allerdings auch da im Wording ehrlich bleiben: Die Markscheider sind nicht direkt für die Schadensregulierung verantwortlich. Die Markscheider – es sind bei der RAG nur noch fünf – kümmern sich um die Risswerke. Die Problematiken, die sich daraus ergeben, sind doch erkannt. Vom Unterausschuss ist gefordert worden, eine Arbeitsgemeinschaft „Risswerke“ einzurichten. Die sitzt zusammen. Auch da werden wir im Februar Ergebnisse haben. Wir wissen doch auch: Risswerk ist nur ein Teil der Aufgabe der Markscheider. Es gibt verschiedene andere Dinge. Da müssen wir sicherlich ehrlich bleiben.
Meine Damen und Herren, das Bergrecht ist ein sehr komplexes Thema. Hierin muss man sich einarbeiten. Auch mir fiel das am Anfang recht schwer. Ich glaube, dass solch ein – ich will mal sagen – gehuschter Antrag von Ihnen keine Lösung sein kann. Aber er ist ein kleiner Beitrag dazu, was wir vorhaben. Der erste Schritt, den Sie tun können – ich habe es eben schon mal gesagt – ist: Unterstützen Sie morgen im Bundesrat unsere Forderung.
Liebe Kollegen von der CDU und von der FDP, wir laden Sie natürlich ein, weiterhin an der Akzeptanzinitiative mitzumachen, in der Tradition des Gemeinsamen im Unterausschuss „Bergbausicherheit“. Ich bin der Vorsitzende dieses wunderbaren Ausschusses. Es macht unheimlich Spaß, auch mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Lasst uns also hier das Gemeinsame in einer intensiven Debatte vorführen. Ich möchte im Unterausschuss gerne aus Vorschlägen aller Fraktionen einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten – das hatten wir schon einmal diskutiert –, um das Bergrecht zu verändern. In diesem Sinne: Glück auf!
Vielen Dank, Herr Kollege Sundermann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Zentis.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Januar hat Herr Lämmel, Mitglied der CDUFraktion im Bundestag, zu einem Antrag der Grünen zum Bundesberggesetz wie folgt Stellung bezogen – ich zitiere –:
„Das geltende Bergrecht erfüllt also seinen Zweck: Es schafft Ausgleich zwischen den Interessen der Menschen, der Natur und der Rohstoffgewinnung.“
Danach ist der heute vorliegende Antrag der CDU ein Quantensprung, auch wenn es für uns vielleicht nur ein kleiner Schritt ist.
Für Sie wie für uns ist NRW ein wichtiger Standort für die Industrie. Dies soll auch so bleiben, Herr Wirtz, jedenfalls nach unserem Willen. Nicht umsonst haben wir gestern zur Stärkung des Chemiestandortes NRW gemeinsam eine Enquetekommission beschlossen.
Sie fordern einen höheren Stellenwert der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bergrecht als bisher. Das unterstützen wir gerne. Denn die Beteiligungsmöglichkeiten im Bergrecht müssen dringend den Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden.
Die Forderung nach einer Beweislastumkehr für die vom Braunkohletagebau betroffenen Menschen, insbesondere im rheinischen Revier, steht auch in unserem Koalitionsvertrag; das wissen Sie. Denn die aktuelle Rechtslage stellt auch nach unserer Meinung eine eklatante Ungleichbehandlung von Bergschadenbetroffenen dar.
Recht haben Sie auch mit Ihrer Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung, insbesondere für die Förderung von Erdöl, Erdgas und für Fracking. Dies deckt sich mit unseren Initiativen auf anderen Ebenen. Der Vorredner hat es eben auch schon erwähnt. Ich bin also hoffnungsfroh, dass wir da die Wende schaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, mich verwundert allerdings Punkt 3 Ihres Antrags. Selbst wenn bei Ihnen die Vernetzung zum Braunkohlenausschuss nicht gelebt wird und Ihre Informationskanäle vielleicht nicht so funktionieren, wie sie funktionieren sollten, haben wir doch in der letzten Sitzung des Unterausschusses gehört, dass das Ministerium auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags von CDU und Grünen im Braunkohlenausschuss bereits einen guten Vorschlag für ein Bergschadensmonitoring in der Braunkohle unterbreitet hat.