Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Dennoch begrüßen wir diesen Antrag der CDU auf eine Reform des Bundesberggesetzes, da er Dinge aufgreift, die wir auch mit unseren Forderungen regeln wollen. Sie werden dazu bei uns vermutlich uneinheitliche Aussagen vorfinden. Ich selber glaube aber auch, dass man jeden Schritt in die richtige Richtung begrüßen sollte. Dieser Antrag ist ein solcher richtiger Schritt; auch wenn das eigentliche Ziel der CDU – so klingt es zumindest aus dem Antrag heraus – konträr zu unseren Zielen ist, und auch dann, wenn die CDU zur Begründung ihres Antrags darin selber Forderungen ausschließt, die wir ausdrücklich begrüßen.

Akzeptanz beruht auf Freiwilligkeit und Zustimmung. Werden die Voraussetzungen für Freiwilligkeit und Zustimmung durch die Gesetzgebung nicht geschaffen, so kann bestenfalls von Toleranz, aber nicht von Akzeptanz die Rede sein.

Das Bundesberggesetz lässt Betroffenen derzeit keinerlei Gestaltungsspielräume, weshalb wir Piraten Schritte in die richtige Richtung der Stärkung der Rechte von Betroffenen, der Datentransparenz und der Stärkung der Öffentlichkeit unterstützen. Ob sich durch die Schaffung der Voraussetzungen für Akzeptanz dann wirklich eine Akzeptanz von Bergbau in unserer Gesellschaft ergibt, muss der Bürger selbst entscheiden.

Wir stimmen mit dem CDU-Antrag darin überein, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung einen höheren Stellenwert erhalten muss. Allerdings fordern wir, dass Betroffene nicht erst von der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Bergbauberechtigung unterrichtet werden, sondern darüber hinausgehend die Öffentlichkeitsbeteiligung schon bei Planungen und Anträgen einsetzt. Behörden und Betreiber müssen durch die Reform des Bundesberggesetzes verpflichtet werden, Kommunen und Gemeinden unverzüglich zu informieren und alle relevanten Daten vollständig zu veröffentlichen. Zusätzlich muss es für Bürger die Möglichkeit der Mitbestimmung – wie Anhörungen, runde Tische und Einspruchsverfahren – geben.

Auch wir fordern eine generelle Bergschadensvermutung mit Umkehr der Beweislast in Bergbauregionen. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung der Betroffenen.

Wir schließen uns außerdem der Forderung an, alle relevanten Geo-, Umwelt- und Monitoringdaten zu veröffentlichen. Allerdings geht uns eine Aktualisierung der Daten alle drei Jahre nicht weit genug. Stattdessen fordern wir eine permanente Aktualisierung der genannten Daten.

Zudem verlangen wir eine Veröffentlichung der Daten zu privaten Grundstücken. Hier können sich Wertminderungen von privatem Eigentum durch Schäden im Untergrund ergeben, die unserer Meinung nach von den Bergbauunternehmen zu erstatten sind.

Ergänzend zu Forderungen, die Umweltverträglichkeitsprüfung in bergbaurechtliche Planfeststellungen zu integrieren, fordern wir auch, dass Vorgaben des geltenden Wasserrechts, des Planungsrechts und des EU-Rechts in das Bundesberggesetz einfließen.

Die anfänglich genannten Forderungen, die von der CDU laut Antrag nicht unterstützt werden, halten wir, wie gesagt, für berechtigt. Dazu gehört, dass wir es für angemessen halten, eine Sicherheitsleistung für Bergbauvorhaben einzuführen, beispielsweise, dass ausreichende Rückstellungen zur Schadensregulierung gebildet werden.

(Zuruf: Die gibt es! Die rücken die nur nicht raus!)

Außerdem ist die Möglichkeit einer Klage von Betroffenen derzeit zu stark eingeschränkt. Hier for

dern wir eine Ausweitung der Klageberechtigung, zum Beispiel durch die Ermöglichung einer Verbandsklage.

Last but not least Förderabgaben: Das Bundesberggesetz schreibt vor, dass Unternehmen jährlich 10 % des Marktwertes der Bodenschätze an das Land zahlen. Braunkohle ist von dieser Regelung ausgenommen. Diese Ausnahme ist eine ungerechtfertigte Schattensubvention der Braunkohle, die zu einer Verzerrung des Preises für Braunkohlestrom führt.

(Beifall von den PIRATEN)

Ganz kurz: Das geht in die richtige Richtung. Lassen Sie uns darüber reden. Wir finden das ganz nett, aber da ist noch Nachholbedarf. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmalenbach. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Duin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grunde kann man sich den letzten Worten nur anschließen: richtige Richtung. Wir freuen uns auf die weitere Debatte.

Insofern will ich auch den Antragstellern sagen – insbesondere Herrn Wirtz, weil Sie es gerade noch einmal einleitend betont haben –, dass wir hier auch über die Zukunft des Industriestandortes reden. Das ist der inhaltliche Zusammenhang. Dazu gehört es, dass die heimische Gewinnung fossiler und mineralischer Rohstoffe eine Zukunft haben muss, einen hohen Stellenwert haben muss. Dazu gehört dann eben auch, die notwendigen bergbaulichen Schritte rechtlich abzusichern.

Die Betroffenen vor Ort sind diejenigen, die tatsächlich die Auswirkungen spüren. Häufig resultiert diese Kritik, die dann vor Ort geäußert wird, ganz offensichtlich auch aus einem Mangel an Transparenz und aus einem Mangel an Mitsprachemöglichkeit der Betroffenen. Daher ist nachvollziehbar, dass die Bereitschaft abnimmt, die Auswirkungen bergbaulicher Vorhaben unwidersprochen hinzunehmen.

Akzeptanz ist aber eine der wichtigen Voraussetzungen, eine der wichtigen Rahmenbedingungen. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass diese Akzeptanz auch in Zukunft noch vorhanden ist. Der im Antrag verfolgte Ansatz zur Verbesserung der Akzeptanz auch durch Veränderungen der Regelungen des Bergrechts ist deswegen aus Sicht der Landesregierung richtig.

Auf einige der einzelnen Forderungen eingehend will ich Folgendes sagen: Im Antrag ist die Unterrichtung von Gemeinden über die Erteilung von

Bergbauberechtigungen gefordert. Diese Forderung ist notwendig, geht aber aus unserer Sicht noch nicht einmal weit genug.

(Zuruf von der CDU: Was?)

Denn die Bergbehörde unterrichtet die Gemeinden bereits seit 2011 über das Vorliegen und nicht erst über die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Bergbauberechtigung. Daher liegt es nahe, dies auch im Gesetz zu verankern.

Deswegen sieht die Koalitionsvereinbarung, die der Arbeit dieser Landesregierung zugrunde liegt, auch vor, sich im Bundesrat für die Verbesserung von Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung einzusetzen.

Herr Kollege Brockes hat gerade schon darauf hingewiesen, dass ich in früherer Funktion einen solchen Antrag auch schon mit unterstützt habe. Der ist von den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag damals abgelehnt worden. Aber es scheint ja so zu sein, dass wir uns in diesen Fragen aufeinander zubewegen. Wir werden eine solche Initiative jedenfalls noch einmal starten.

Dann wird im CDU-Antrag gefordert, dass Unternehmen zu verpflichten seien, alle relevanten Umwelt- und Monitoringdaten regelmäßig zu aktualisieren und zu veröffentlichen.

Auch hier sieht die Koalitionsvereinbarung vor, die Position der Kommunen als Planungsträger und der Schadensbetroffenen im Braunkohlerevier zu stärken. Dazu sollen zum Beispiel alle bergschadensrelevanten Informationen, die den Unternehmen und den Behörden vorliegen, öffentlich zugänglich gemacht werden. Sie wissen – das haben wir im Ausschuss auch schon entsprechend angekündigt –, dass wir dazu im Bundesrat die notwendigen Anpassungen einfordern werden und schon jetzt mit dem Monitoring beginnen, um die Daten zusammenzuführen und auch öffentlich zugänglich zu machen.

Der dritte Punkt ist die Forderung, bereits für die Erteilung von Bergbauberechtigungen eine UVP, eine Umweltverträglichkeitsprüfung, durchzuführen. Da wissen Sie auch, dass wir einen entsprechenden Antrag schon 2011 zur Ausweitung der UVP-Pflicht für Vorhaben zum Thema „Fracking“, also für die unkonventionelle Erdgasgewinnung, eingebracht haben.

Wir sind sehr gespannt, wie morgen in der Sitzung des Bundesrats dazu das Abstimmungsverhalten insgesamt sein wird. Aber hier kann ich feststellen, dass wir in die gleiche Richtung gehen, und begrüße das ausdrücklich.

(Thomas Kufen [CDU]: Sie dürfen von uns grüßen!)

Ich werde selbst nicht da sein, da hier eine Aktuelle Stunde zu einem anderen Thema beantragt wor

den ist, wo ich, glaube ich, anwesend sein sollte. Insofern werde ich an der Bundesratssitzung nicht teilnehmen können.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Sie können Grü- ße ausrichten lassen!)

Schließlich – das ist der letzte Punkt, auf den ich gern noch eingehen will, um es auch den Zuhörern noch einmal deutlich zu machen – wird in Ihrem Antrag noch gefordert, die wirtschaftliche Unabhängigkeit der zur Begutachtung von Bergschäden und zur Erarbeitung von Betriebsplänen hinzugezogenen Markscheider sicherzustellen.

Erst einmal will ich feststellen, dass der Landesregierung bisher kein einziger Hinweis vorliegt, dass behördlich anerkannte Markscheider Weisungen oder sonstige Einflussnahmen durch Unternehmen bei der Erfüllung der ihnen per Gesetz vorbehaltenen Aufgaben unterliegen. Auch da noch einmal für den Zusammenhang: Die sind zum Beispiel dafür zuständig, für ihren Betrieb ein sogenanntes Risswerk vorzulegen, also Karten mit Darstellung der bergbaulichen Situation. Im Bundesberggesetz ist für diesen Geschäftskreis ganz klar geregelt, dass der Markscheider bei der Anwendung seiner Fachkunde weisungsfrei ist. So weit die juristische Bewertung. Man kann dann eine Vermutung anstellen, dass das, wenn man Angestellter ist, so nicht sei.

Herr Minister Duin, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hovenjürgen zulassen?

Gerne.

Herr Minister Duin, erst einmal herzlichen Dank für die Möglichkeit, die Zwischenfrage zu stellen.

Ist Ihnen bekannt, dass es zum Beispiel im Salzbergbau ein Unternehmen gibt, wo der Markscheider gleichzeitig der Geschäftsführer der Schadensregulierung ist? Und ist Ihnen bekannt, dass es auch Markscheider bei Unternehmen im Steinkohlebergbau gibt, die Rahmenbetriebspläne in Bürgeranhörungen für das Bergwerk erläutern, obwohl – ich sage das jetzt noch einmal – im Unterausschuss Bergbausicherheit die Bergaufsicht wiederum zur Kenntnis gegeben hat, dass sie die Feststellungen der Bergwerke bei Rahmenbetriebsplänen nicht überprüft, da sie sie als korrekt ansieht?

Herr Minister, bitte schön.

Deswegen woll

te ich jetzt noch ausführen, dass die Begutachtung von Bergschäden oder die Anfertigung von Betriebsplänen nicht zum gesetzlich festgelegten Geschäftskreis der behördlich anerkannten Markscheider gehört.

Wir müssen in der Diskussion sauber voneinander trennen, dass es einen festgelegten Geschäftskreis gibt, in dem sie weisungsfrei sind. Über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haben wir vom Ministerium aus zu wachen. Dann gibt es einen anderen Kreis, in dem diese Regelung für sie als Angestellte, je nachdem, wofür sie dort zuständig oder an welcher Stelle sie tätig sind, jedoch nicht gilt. Ich wollte nur noch einmal darstellen, auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer, dass wir diesen Unterschied machen müssen und sozusagen nicht in eine Debatte hineinkommen sollten, wo ein Generalverdacht geäußert wird.

Alles in allem: Zu den gesamten Punkten Ihres Antrags haben auch meine Vorredner aus Reihen der Koalition sehr deutlich gemacht, Herr Wirtz, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass wir da sehr nah beieinander sind und versuchen müssen, hier und auf der Bundesebene diese Dinge gemeinsam voranzubringen. Dann sind wir auf einem guten Weg.

Wir werden Ihren Antrag zu weiteren Debatten und für die Weiterentwicklung der genannten Ideen im Ausschuss nutzen. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind damit am Schluss der Beratung. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/1618 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend – sowie an den Unterausschuss „Bergbausicherheit“. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung des Tagesordnungspunkts 10 einstimmig erfolgt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

11 Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsge